Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Smart Cities & Regionen
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Bundesebene
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Darlehen
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Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Umweltinnovationsprogramm
Zur Erstanwendung neuer technologischer Verfahren und Verfahrenskombinationen, die Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern.
Wenn Sie neuartige technologische Verfahren einsetzen, die Umweltbelastungen reduzieren oder vermeiden, können Sie eine Förderung durch das Umweltinnovationsprogramm erhalten.
Förderinhalte
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Sie bei der großtechnischen Erstanwendung neuer technologischer Verfahren und Verfahrenskombinationen, die Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern.
Sie erhalten einen Zins- oder Investitionszuschuss für bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland. Dazu können auch die Inbetriebnahme und Erfolgskontrolle Ihres Verfahrens gehören.
Vorhaben in den folgenden Bereichen werden gefördert:
- Abwasserbehandlung,
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung,
- Circular Economy,
- Bodenschutz,
- Luftreinhaltung und Klimaschutz,
- Minderung von Lärm und Erschütterungen,
- Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sowie
- Ressourceneinsparung und -effizienz sowie Materialeinsparung und -effizienz.
Sie erhalten die Förderung als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der KfW refinanzierten Hausbankkredits.
Normalerweise können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten zinsverbilligt werden. Bei Investitionszuschüssen erfolgt eine Anteilfinanzierung von bis zu 30 Prozent.
Für Messungen oder Untersuchungen zur Erfolgskontrolle Ihres geförderten Projektes erhalten Sie in der Regel einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für zinsverbilligte Kredite beträgt die Laufzeit bis zu 30 Jahre. Die ersten 5 Jahre sind tilgungsfrei. Das heißt, in dieser Zeit müssen Sie nur die Zinsen bezahlen.
Ihr Zinssatz wird aus Bundesmitteln in der Regel um 5 Prozentpunkte über 5 Jahre der Gesamtlaufzeit verbilligt.
Bevor Sie den Antrag stellen, reichen Sie eine Projektskizze bei der KfW ein. Die KfW und das Umweltbundesamt (UBA) prüfen, ob Ihr Vorhaben generell förderfähig ist. Nach positiver Prüfung fordert die KfW Sie dazu auf, Ihren Antrag zu stellen.
Eine Kombination des BMUV- Umweltinnovationsprogramms mit anderen Förderungen ist meistens möglich.
Kontakt
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Weiterführende Links