Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
Angezeigt werden 1 bis 9 von 12 Ergebnissen
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
|
Landesebene,
Rheinland-Pfalz
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Unternehmen
Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen (EffInvest)
Zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen in Maßnahmen investieren, mit denen Sie Energie einsparen und Ressourcen schonen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Ihrem Betrieb.
Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen zur
- Energieeinsparung und zur effizienteren Energienutzung,
- Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, insbesondere des Materialeinsatzes,
- Vermeidung und Verringerung des Einsatzes von Wasser und des Anfalls von Abwasser sowie Verringerung und Zurückhaltung von Abwasserfrachten,
- Schließung von Stoffkreisläufen,
- Vermeidung und Verminderung von Abfällen sowie die Verminderung ihrer Schädlichkeit,
- Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für kleine Unternehmen 20 Prozent und mittlere und große Unternehmen 10 Prozent
der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 5 Millionen.
Für den Teil des förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag von EUR 10 Millionen übersteigt, wird Ihnen abweichend ein Zuschuss von höchstens 5 Prozent gewährt.
Wenn Sie ein kleines Unternehmen sind, müssen Sie mindestens EUR 250.000, mittleres oder großes Unternehmen sind, müssen Sie mindestens EUR 500.000
in Ihr Vorhaben investieren.
Ihr Eigenanteil an der Finanzierung des Vorhabens beträgt mindestens 25 Prozent.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Kontakt
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Weiterführende Links
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen
|
Landesebene,
Rheinland-Pfalz
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur
Energieeffizienzmaßnahmen oder Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks
Wenn Sie Energieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden planen oder intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Förderinhalte
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen und vereinzelt auch bei nichtinvestiven Vorhaben, die zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Nicht-Wohngebäuden und zur Einführung intelligenter Netz- und Speicherinfrastruktur beitragen.
Im Schwerpunkt „Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen“ bekommen Sie die Förderung für ein Einzelvorhaben in folgenden Bereichen:
Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte: umfassende modellhafte, innovative und übertragbare Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden mit Fokus auf die energetische Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Reduktion des Wärmeverbrauchs und die Umstellung auf Umweltwärme
Neue Strategien – Energieeffizienz in Kommunen: Unterstützung kommunaler Gebietskörperschaften bei der Implementierung von Energieeffizienzmaßnahmen direkt oder indirekt über Beratungseinrichtungen
Unternehmensnetzwerk für Energieeffizienz: Verbesserung der Informationsangebote sowie Stärkung im Rahmen der Vernetzung (Netzwerkaufbau sowie Beratung), die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Energieeffizienz zu steigern und den Anteil erneuerbarer Energien im Bereich der CO₂-armen Strom- und Wärmeproduktion deutlich zu erhöhen
Im Schwerpunkt „Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks“ bekommen Sie die Förderung für investive innovative Modell- und Demonstrationsprojekte im Bereich intelligente Energiesysteme, Netze und Speicher zur Erprobung beziehungsweise Einführung neuer Technologien, Strategien oder Verfahren.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in den stärker entwickelten Regionen von Rheinland-Pfalz (SER) bis zu 40 Prozent und in der Übergangsregion Trier (ÜR) bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Ihres Vorhabens müssen zwischen EUR 300.000 und EUR 4,5 Millionen liegen.
Der Zuschuss muss mindestens EUR 250.000 betragen.
Richten Sie bitte Ihre Projektskizze oder Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Bitte beachten Sie: Das Antragsverfahren im Bereich „Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte“ ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie Ihren Projektvorschlag im Zeitfenster des jeweils aktuellen Förderaufrufs bitte bei dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ein. Wenn Sie für Ihr Vorhaben den Zuschlag bekommen, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellen.
Kontakt
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Smart Cities & Regionen
|
Bundesebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Öffentliche/private Einrichtung
Energieforschungsprogramm – Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung
Energietechnologien im nicht nuklearen Bereich
Wenn Sie zu Energietechnologien im nicht nuklearen Bereich forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Die Bundesregierung fördert auf der Grundlage des Energieforschungsprogramms projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich.
Gefördert werden folgende Projekte:
- Energiewende in den Verbrauchssektoren: Energieoptimierte und klimaneutrale Gebäude; Industrie und Gewerbe; Energiewende im Verkehr; Brennstoffzellen,
- Energieerzeugung: Photovoltaik; Windenergie; Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe; Geothermie; Wasserkraft und Meeresenergie; Thermische Kraftwerke,
- Systemintegration: Stromnetze; Stromspeicher; Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien,
- Systemübergreifende Forschungsthemen: Technologieorientierte Systemanalyse; Technologien für die CO₂-Kreislaufwirtschaft; Digitalisierung der Energiewende; Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende;
- Energiewende und Gesellschaft sowie
- weitere Maßnahmen: Reallabore der Energiewende.
Kontakt
Forschungszentrum Jülich GmbH – Projektträger Jülich (PtJ)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
Weiterführende Links
-
Umwelt & Naturschutz
|
Bundesebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung
Förderung des Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur (Exportinitiative Umweltschutz)
Zur Wissensvermittlung und Anwendung grüner und nachhaltiger Umwelttechnologien und Infrastrukturen im Ausland.
Wenn Sie Vorhaben zur Wissensvermittlung und Förderung grüner und nachhaltiger Umwelttechnologien und Infrastrukturen im Ausland planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Ihre Maßnahmen zur Wissensvermittlung und Anwendung grüner und nachhaltiger Umwelttechnologien und Infrastrukturen im Ausland.
Mit der „Exportinitiative Umweltschutz“ adressiert das BMUV folgende Handlungsfelder:
- Wasser- und Abwasserwirtschaft,
- Kreislauf-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft, Ressourceneffizienz,
- „grüne“ Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, vor allem mit Fokus auf mittelständische Akteure (zum Beispiel dezentrale, netzferne Lösungen)
- umweltfreundliche und nachhaltige Mobilitätslösungen,
- Umweltmanagement und nachhaltiger Konsum,
- nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung in Verbindung mit Anforderungen im Bereich Wasser- und Kreislaufwirtschaft,
- innovative Querschnittstechnologien und übergreifende Fragen.
Kontakt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Weiterführende Links
-
Umwelt & Naturschutz
|
Bundesebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)
Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bundesregierung zur internationalen Finanzierung von Klimaschutz und Biodiversität.
Mit der IKI unterstützen die drei Ministerien gemeinsam in Entwicklungs- und Schwellenländern Lösungsansätze, um die im Übereinkommen von Paris verankerten, national festgelegten Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) umzusetzen und ambitioniert weiterzuentwickeln.
Förderinhalte
Die IKI wird seit dem Jahr 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und dem Auswärtigen Amt (AA) umgesetzt.
Mit der IKI unterstützen die drei Ministerien gemeinsam in Entwicklungs- und Schwellenländern Lösungsansätze, um die im Übereinkommen von Paris verankerten, national festgelegten Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) umzusetzen und ambitioniert weiterzuentwickeln.
Dazu gehören Maßnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels sowie zum Erhalt und Wiederaufbau natürlicher Kohlenstoffsenken unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Belange.
Im Hinblick auf die biologische Vielfalt unterstützt die IKI ihre Partnerländer auch dabei, die Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) zu erreichen. Die drei Ministerien vereinbaren den grundlegenden IKI-Rahmen gemeinsam. Dazu gehören die Instrumente, die die Werte und Verantwortung der IKI sicherstellen und überprüfen helfen, die verschiedenen Fördercalls sowie die Kommunikation nach außen.
Förderbereiche
Die IKI finanziert Projekte von Organisationen, die in und mit Entwicklungs- und Schwellenländern Maßnahmen innerhalb der vier IKI-Förderbereiche realisieren. Dies sind
- die „Minderung von Treibhausgasemissionen“,
- die „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“,
- der „Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken wie Wälder oder Moore und die Reduzierung von Emissionen durch die Vermeidung von Entwaldung und Walddegradation (REDD+, Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation)“ und
- der „Schutz der biologischen Vielfalt“.
Eine Vielzahl der Projekte deckt mehr als einen Förderbereich ab.
Kontakt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Fördermittelgebende Institution
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Weiterführende Links
-
Umwelt & Naturschutz
|
Bundesebene
|
Darlehen
|
freiberuflich Tätige,
Unternehmen
KfW-Umweltprogramm
Umwelt schützen und Ressourcen schonen
Das KfW-Umweltprogramm finanziert alle Investitionen in gewerblichen Unternehmen, die dazu beitragen die Umweltsituation zu verbessern.
Förderinhalte
Mit dem KfW-Umweltprogramm werden Investitionen gefördert, die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern, Ressourcen schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen.
- Kreislaufwirtschaft (Circular Economy)
- Natürliche Klimaschutzmaßnahmen (mit Tilgungszuschuss)
- Luftreinhaltung/Lärmschutz
- Klimaschutz-/sowie Klimaanpassungsmaßnahmen
- Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
- Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
Das Wichtigste in Kürze
- ab 2,27 % effektivem Jahreszins
- für Vorhaben im In- und Ausland
- günstige Zinsen mit langfristiger Zinsbindung
- für Unternehmen und Freiberufler
Mit dem KfW-Umweltprogramm fördern wir:
- Mit Sitz in Deutschland oder im Ausland
- Unternehmen jeder Größe
- Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer
- Freiberuflich Tätige
- Für Vorhaben innerhalb der Europäischen Union (EU): Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit Unternehmenssitz in der Europäischen Union
Das Förderprodukt kommt nicht infrage für:
- den Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe
Kontakt
KfW-Bankengruppe
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
|
Bundesebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutzinitiative – Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt seit 2008 Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland, die einen entscheidenden Beitrag leisten, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.
Wenn Sie in Kommunen Vorhaben zur Minderung von Treibhausgasen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Die NKI ist eines der wichtigsten Instrumente der Bundesregierung, um wirksame Klimaschutzmaßnahmen deutschlandweit zu fördern. Die Förderprogramme der NKI werden größtenteils von der ZUG umgesetzt.
Seit Gründung der NKI im Jahr 2008 wurden im Rahmen der von der ZUG betreuten Förderaufrufe und -richtlinien über 30.000 Projekte mit Fördergeldern in Höhe von mehr als 2,5 Milliarden Euro unterstützt. Damit leistet die NKI einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele.
Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Engagement in vielen Bereichen erfordert. Gefördert werden daher verschiedene Akteur*innen, darunter Kommunen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen sowie Religionsgemeinschaften und Vereine.
Auch thematisch ist die NKI vielseitig aufgestellt: Mit ihren verschiedenen Förderprogrammen unterstützt sie unter anderem den Klimaschutz in kommunalen Einrichtungen, die Energieeffizienz in der Wirtschaft, klimafreundliche Mobilität sowie viele weitere innovative und übertragbare Lösungen zur Einsparung von Treibhausgasen.
Seit Januar 2022 hat die ZUG die Projektträgerschaft für die NKI übernommen, die vorher vom Projektträger Jülich wahrgenommen wurde. Alle Informationen zu den entsprechenden Fördermöglichkeiten im Rahmen der NKI sowie alle Antragsunterlagen für die Einreichung eines Förderantrags werden auf www.klimaschutz.de bereitgestellt.
Kontakt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
Weiterführende Links
www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
|
Bundesebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen
Wenn Sie in energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen investieren, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Die Bundesregierung hat sich anspruchsvolle Klimaschutzziele gesetzt: Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sollen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden. Langfristig soll bis zum Jahr 2040 eine Reduktion von mindestens 88 Prozent und bis 2045 weitgehende Treibhausgasneutralität erreicht werden. Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung im Jahr 2016 die Grundlage und Leitlinie für die weitere Identifikation und Ausgestaltung der jeweiligen Klimaschutzstrategien in den verschiedenen Handlungsfeldern beschlossen.
Das im Oktober 2019 von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 setzt den Klimaschutzplan mit konkreten Maßnahmen in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall- und Kreislaufwirtschaft sowie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft um. Ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele kann dabei im Bereich der Kälte- und Klimatechnik durch Steigerung der Energieeffizienz, Minderung des Kältebedarfs sowie durch die weitere Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase geleistet werden.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
|
Bundesebene
|
Darlehen
|
Unternehmen
Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften und zur Unterstützung der Produktion von strategischen Transformationstechnologien.
Wenn Sie für Ihr Unternehmen klimafreundliche Investitionen planen, können Sie über die Klimaschutzoffensive für Unternehmen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.
Förderinhalte
Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften und zur Unterstützung der Produktion von strategischen Transformationstechnologien.
- Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien
- Modul A+: Herstellerförderung Plus
- Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Modul C: Energieversorgung
- Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
- Modul E: Transport und Speicherung von CO₂
- Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben
- Modul G: Green IT
Das Wichtigste in Kürze
- Förderkredit ab 1,97 %
- effektivem Jahreszins
- für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen
- für Unternehmen und freiberuflich Tätige
- für Vorhaben im In- und Ausland
Kontakt
KfW Bankengruppe
Fördermittelgebende Institution
KfW Bankengruppe