Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
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Forschung & Entwicklung
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Forschung von Methoden zur CO₂-Entnahme aus der Atmosphäre – Carbon Dioxide Removal (CDR)
Die BMFTR-Fördermaßnahme CDRterra erforscht politische, ökologische, technische und gesellschaftliche Fragen zu CDR-Methoden an Land.
Wenn Sie zur Entwicklung, Implementierung und Skalierung von Carbon Dioxide Removal (CDR)-Verfahren forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die politische, ökologische, technische und gesellschaftliche Fragen zu CDR-Methoden an Land erforschen.
Das BMBF unterstützt Einzel- und Verbundvorhaben in den folgenden 3 Bereichen:
- Grundlagenorientierte Forschung zu einzelnen landbasierten CDR-Methoden:
Sie können einerseits Wissenslücken zu einzelnen, bereits bekannten CDR-Methoden identifizieren und schließen oder andererseits neuartige, noch unbekannte Methoden und Ansätze zur Diversifizierung eines Methodenportfolios entwickeln.
- Begleit- und Syntheseforschung, Transfer:
Als Forschungsvorhaben koordinieren Sie die Vernetzung aller Projekte, stärken den Wissenstransfer, gestalten einen forschungsbegleitenden Diskurs und die Kommunikation mit Akteuren in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft, erarbeiten eine übergeordnete Synthese und Gesamtbewertung von CDR-Methoden sowie konkrete Handlungsempfehlungen für klimapolitische Entscheidungstragende.
- Querschnittforschung:
Sie bearbeiten übergreifende Themen und Aspekte, die für eine Gesamtanalyse von besonderer Bedeutung sind, beispielsweise Fragen zu Marktmechanismen, Infrastruktur, Governance wie auch zu gesellschaftlicher Annahme und Akzeptanz.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der oder dem Antragstellenden:
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte eine Projektskizze bei dem vom BMBF beauftragten DLR Projektträger ein.
Kontakt
DLR Projektträger
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Weiterführende Links
www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/co2-entnahmemethoden-cdr.php
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Natürliche/Juristische Personen
Green Start-up Programm
Green Start-up-Programm fördert Unternehmensgründungen und Start-ups, die auf innovative und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln.
Mit der Green Start-up-Förderung unterstützen wir Gründer*innen, die umweltentlastende, innovative und wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle entwickeln.
Förderinhalte
Wir fördern im Green Start-up-Programm Unternehmensgründungen und Start-ups, die auf innovative und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln. Die ökologische Nachhaltigkeit ist uns hierbei wichtig, besonders wenn sie einen gesellschaftlichen Mehr- wert gegenüber der heutigen Situation erzeugt.
Bewertungskriterien
- Umweltentlastungspotenzial
- Innovationshöhe
- Persönliche Eignung
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit
Leistungen
- Fachliche Begleitung und Betreuung durch DBU-Referent*innen
- Einladung zu Veranstaltungen der DBU,
z. B. zur Verleihung des Deutschen Umweltpreises - Einbindung in das Netzwerk der DBU,
z. B. DBU nachhaltig.digital - Finanzielle Unterstützung durch Fördermittel
Rahmenbedingungen der Förderung
- Förderdauer: 24 Monate
- Fördermittel: Bis zu 125.000 € pro Start-up als nicht rückzahlbarer Zuschuss (bis zu 100 %-Förderung; De-minimis-Beihilfe). Die Fördermittel werden in Raten ausgezahlt und sollen insbesondere als Zuschuss zum Lebensunterhalt für die im Start-up tätigen Personen verwendet werden (maximal 2.000 € pro Monat & Person); Sachkosten und Fremdleistungen werden im geringeren Umfang gefördert.
- Berichterstattung durch das Start-up an die DBU anhand von Zwischen- und Abschlussberichten
Kontakt
Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Fördermittelgebende Institution
Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Weiterführende Links
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Umwelt & Naturschutz
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)
Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bundesregierung zur internationalen Finanzierung von Klimaschutz und Biodiversität.
Mit der IKI unterstützen die drei Ministerien gemeinsam in Entwicklungs- und Schwellenländern Lösungsansätze, um die im Übereinkommen von Paris verankerten, national festgelegten Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) umzusetzen und ambitioniert weiterzuentwickeln.
Förderinhalte
Die IKI wird seit dem Jahr 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und dem Auswärtigen Amt (AA) umgesetzt.
Mit der IKI unterstützen die drei Ministerien gemeinsam in Entwicklungs- und Schwellenländern Lösungsansätze, um die im Übereinkommen von Paris verankerten, national festgelegten Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) umzusetzen und ambitioniert weiterzuentwickeln.
Dazu gehören Maßnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels sowie zum Erhalt und Wiederaufbau natürlicher Kohlenstoffsenken unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Belange.
Im Hinblick auf die biologische Vielfalt unterstützt die IKI ihre Partnerländer auch dabei, die Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) zu erreichen. Die drei Ministerien vereinbaren den grundlegenden IKI-Rahmen gemeinsam. Dazu gehören die Instrumente, die die Werte und Verantwortung der IKI sicherstellen und überprüfen helfen, die verschiedenen Fördercalls sowie die Kommunikation nach außen.
Förderbereiche
Die IKI finanziert Projekte von Organisationen, die in und mit Entwicklungs- und Schwellenländern Maßnahmen innerhalb der vier IKI-Förderbereiche realisieren. Dies sind
- die „Minderung von Treibhausgasemissionen“,
- die „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“,
- der „Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken wie Wälder oder Moore und die Reduzierung von Emissionen durch die Vermeidung von Entwaldung und Walddegradation (REDD+, Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation)“ und
- der „Schutz der biologischen Vielfalt“.
Eine Vielzahl der Projekte deckt mehr als einen Förderbereich ab.
Kontakt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Fördermittelgebende Institution
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Weiterführende Links
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Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Brandenburg
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Zuschuss/Zuwendung
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Landkreise,
Natürliche/Juristische Personen
Klimaanpassung 2023
Zur Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen im Land Brandenburg.
Im Rahmen des Programms fördern das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg über die ILB Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen im Land Brandenburg.
Förderinhalte
Förderbereich Starkregenrisikomanagement:
- Städte und Gemeinden
- kommunale nichtwirtschaftlich tätige Unternehmen
Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:
- Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum
- kommunale und nichtwirtschaftliche Trägerinnen oder Träger oder Eigentümerinnen oder Eigentümer von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen (Kommunen, Landkreise, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts)
- nichtwirtschaftliche Einrichtungen der Gartendenkmalpflege oder -forschung (Kommunen, Landkreise, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts)
Förderbereich Starkregenrisikomanagement:
- Erarbeitung von Handlungskonzepten zum Umgang mit Starkregen
- Kommunale bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren
Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:
- Vorhaben zur Umsetzung von Konzepten des grünen Risikomanagements sowie zur Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen
- Erarbeitung von Strategien und Handlungskonzepten für Präventions- und Risikomanagement von vom Klimawandel betroffenen denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen
Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zu gewonnenen Erkenntnissen und Methoden im Rahmen der geförderten Vorhaben des Starkregenrisikomanagements und der Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen
Gefördert werden interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationsvorhaben mit Akteuren, die in mindestens einem weiteren Mitgliedstaat oder gegebenenfalls außerhalb der Union ansässig sind.
Die Zusammenarbeit mit Akteuren aus einem oder mehreren anderen Ländern kann im Rahmen eines neuen Projektes initiiert oder zu einem bereits laufenden Projekt zum Zweck der Verstärkung der Projektziele in Form eines Erweiterungsprojektes hinzugefügt werden. Grundsätzlich bringt jeder beteiligte Partner mit Sitz außerhalb des Programms selbst die Mittel in die Kooperation mit ein. Die Durchführung von Spiegelprojekten, in denen der Kooperationspartner sein Vorhaben zum Beispiel im Rahmen eines EFRE-Programms einer anderen Region durchführt, ist zulässig.Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Fördermittelgebende Institution
Land Brandenburg, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Weiterführende Links
www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/klimaanpassung-2023/
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutzinitiative – Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt seit 2008 Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland, die einen entscheidenden Beitrag leisten, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.
Wenn Sie in Kommunen Vorhaben zur Minderung von Treibhausgasen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Die NKI ist eines der wichtigsten Instrumente der Bundesregierung, um wirksame Klimaschutzmaßnahmen deutschlandweit zu fördern. Die Förderprogramme der NKI werden größtenteils von der ZUG umgesetzt.
Seit Gründung der NKI im Jahr 2008 wurden im Rahmen der von der ZUG betreuten Förderaufrufe und -richtlinien über 30.000 Projekte mit Fördergeldern in Höhe von mehr als 2,5 Milliarden Euro unterstützt. Damit leistet die NKI einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele.
Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Engagement in vielen Bereichen erfordert. Gefördert werden daher verschiedene Akteur*innen, darunter Kommunen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen sowie Religionsgemeinschaften und Vereine.
Auch thematisch ist die NKI vielseitig aufgestellt: Mit ihren verschiedenen Förderprogrammen unterstützt sie unter anderem den Klimaschutz in kommunalen Einrichtungen, die Energieeffizienz in der Wirtschaft, klimafreundliche Mobilität sowie viele weitere innovative und übertragbare Lösungen zur Einsparung von Treibhausgasen.
Seit Januar 2022 hat die ZUG die Projektträgerschaft für die NKI übernommen, die vorher vom Projektträger Jülich wahrgenommen wurde. Alle Informationen zu den entsprechenden Fördermöglichkeiten im Rahmen der NKI sowie alle Antragsunterlagen für die Einreichung eines Förderantrags werden auf www.klimaschutz.de bereitgestellt.
Kontakt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
Weiterführende Links
www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen
Wenn Sie in energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen investieren, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Die Bundesregierung hat sich anspruchsvolle Klimaschutzziele gesetzt: Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sollen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden. Langfristig soll bis zum Jahr 2040 eine Reduktion von mindestens 88 Prozent und bis 2045 weitgehende Treibhausgasneutralität erreicht werden. Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung im Jahr 2016 die Grundlage und Leitlinie für die weitere Identifikation und Ausgestaltung der jeweiligen Klimaschutzstrategien in den verschiedenen Handlungsfeldern beschlossen.
Das im Oktober 2019 von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 setzt den Klimaschutzplan mit konkreten Maßnahmen in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall- und Kreislaufwirtschaft sowie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft um. Ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele kann dabei im Bereich der Kälte- und Klimatechnik durch Steigerung der Energieeffizienz, Minderung des Kältebedarfs sowie durch die weitere Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase geleistet werden.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Smart Cities & Regionen
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Landesebene,
Baden-Württemberg
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutz-Plus
nachhaltigen Reduzierung von CO₂-Emissionen
Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von CO₂-Emissionen im Gebäudebestand Baden-Württembergs durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Förderinhalte
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen und nicht investiven Maßnahmen zur nachhaltigen Minderung von CO₂-Emmissionen.
Das Klimaschutz-Plus-Programm besteht aus den Säulen:
CO₂-Minderungsprogramm: Unterstützt werden Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen aus den Bereichen energetische Sanierung und Einsatz regenerativer Energien zur Wärmeversorgung an Nichtwohngebäuden.
Gefördert werden die
- Teilnahme von Kommunen an nachhaltigen Prozessen zur Umsetzung von CO₂-Minderungsmaßnahmen,
- Bilanzierung von CO₂-Emissionen (BICO2BW),
- Einführung eines Energiemanagements (EM),
- Aufbau eines Qualitätsnetzwerkes Bauen,
- Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke,
- BHKW-Begleit-Beratungen,
- detaillierte Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen,
- Veranstaltungen zur Informationsvermittlung für Mandatsträger und Multiplikatoren,
- Teilnahme am Wettbewerb „Leitstern Energieeffizienz“,
- Durchführung von Unterrichtseinheiten an Schulen zum Thema „Energie und Klimaschutz“,
- Erstberatung und Projektanbahnung zur Abwärmenutzung,
- Informationsvermittlung zu Wärmewendeprojekten im Gebäudesektor,
- klimaneutrale Kommunalverwaltung,
- Projektentwicklung Contracting (ProECo),
- regionale Beratungsstellen zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung,
- strukturelles Coaching zur Qualitätssicherung bei Energiemanagement.
Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung: Mitfinanziert werden energieeffiziente Sanierungsvorhaben von Schulgebäuden, die nach dem Kommunalen Sanierungsfonds Schulgebäude oder nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gefördert werden und den KfW-Effizienzhausstandard 70 beziehungsweise 55 erreichen.
Kontakt
L-Bank
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Mecklenburg-Vorpommern
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen
Investitionen in den technischen Klimaschutz für eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als nicht wirtschaftlich tätige Organisation mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von Vorhaben zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Förderinhalte
Gefördert werden:
- Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns
- Kirchen/Religionsgemeinschaften
- Vereine, Verbände und Stiftungen
Im Ausnahmefall können wirtschaftlich tätige Organisationen gefördert werden, sofern die Förderung für diese Organisation keine Beihilfe im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV darstellt.
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch
- Steigerung der Energieeffizienz sowie
- Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.
Dazu zählen insbesondere:
- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
- Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
- Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
- Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Demonstrationsvorhabens für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen
Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen.
Zuwendungsvoraussetzungen:
Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass- das Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird,
- die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 EUR (2.000 EUR bei Studien und Planungen) betragen,
- sich der Vorhabenstandort im Eigentum des Antragstellers befindet oder dieser eine Nutzungsberechtigung für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist für den Standort nachweisen kann,
- die für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
- die Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der Finanzierung der Folgekosten hinreichend gesichert ist,
- mit dem Vorhaben nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs begonnen wird,
- die Amortisationszeit des Vorhabens grundsätzlich fünf Jahre überschreitet.
Die Zweckbindungsfrist beträgt für Vorhaben nach Nummer 2.3 bis 2.5 der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen mindestens fünf Jahre.
Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Mecklenburg-Vorpommern
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen
Investitionen in den technischen Klimaschutz für eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen zu erreichen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen.
Förderinhalte
Gefördert werden:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie in Mecklenburg-Vorpommern eine Betriebsstätte unterhalten, einschließlich Genossenschaften und Dienstleistungsunternehmen (auch Contracting-Unternehmen genannt)
- kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft oder
- Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissions-Situationen durch
- Steigerung der Energieeffizienz sowie
- Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.
Dazu zählen insbesondere:
- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
- Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
- Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
- Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Demonstrationsvorhabens für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen
Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen.
Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern