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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

Angezeigt werden 1 bis 9 von 10 Ergebnissen

  • Forschung & Entwicklung, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds

    Die EFRE- und Kohäsionsfonds-Verordnung stärkt den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU durch Investitionen in Innovation, KMU, Infrastruktur, Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung – besonders in strukturschwachen Regionen

    Die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds bildet den Rahmen zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Bewältigung von strukturpolitischen Herausforderungen in den Regionen. Die Verordnung ist selbst kein Förderprogramm.

    Förderinhalte

    Der EFRE soll Ungleichgewichte zwischen den Regionen ausgleichen und auf diese Weise den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union stärken.

    In der Verordnung sind die genauen Förderschwerpunkte sowie die Konzentration der Förderung der jeweiligen EFRE-Programme festgelegt: Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO₂-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.

    Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:

    • Investitionen in die Infrastruktur,
    • angewandte Forschung und Innovation,
    • Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen,
    • produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen,
    • Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze,
    • Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte,
    • Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten,
    • technische Hilfe.

    Aus dem Kohäsionsfonds werden Projekte der Umweltinfrastruktur und andere vorrangige EU-Projekte der transeuropäischen Verkehrsnetze unterstützt. Außerdem werden Projekte mit erheblichem Nutzen für die Umwelt in den Bereichen Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien oder einer nachhaltigen städtischen Mobilität gefördert. In Deutschland werden keine Maßnahmen aus dem Kohäsionsfonds finanziert. Er gilt nur für Mitgliedstaaten, deren Bruttonationaleinkommen je Einwohner im Zeitraum 2015 bis 2017 weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts betrug.

    Kontakt

    nationale, regionale oder lokale Behörden

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Öffentliche/private Einrichtung

    Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) (CEF Energy)

    Finanzierungsinstrument der EU zur Förderung der Energie-, Verkehrs- und digitalen Infrastruktur

    Wenn Sie Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse im Bereich der transeuropäischen Netze im Verkehrssektor, Energiesektor oder Digitalsektor durchführen, können Sie unter bestimmten Umständen finanzielle Mittel aus dem Kreditrahmen „Connecting Europe“ erhalten.

    Förderinhalte

    Die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) ist das Finanzierungsinstrument der EU zur Förderung der Energie-, Verkehrs- und digitalen Infrastruktur.

    Im Jahr 2018 wurde die CEF für den Zeitraum 2021–2027 mit einem Budget von 42,3 Milliarden Euro erneuert, um Investitionen in die Infrastrukturnetze der EU für Energie (8,7 Milliarden Euro) zu unterstützen.

    Vorschläge können von

    • einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder (mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten) durch
    • internationale Organisationen,
    • gemeinsame Unternehmen oder
    • öffentliche oder private Unternehmen aus den Mitgliedstaaten

    eingereicht werden.

    Drittländer und in Drittländern niedergelassene Stellen können unter bestimmten Voraussetzungen an Maßnahmen teilnehmen. Sie erhalten jedoch in der Regel keine finanzielle Unterstützung aus diesem betraglich begrenzten Kreditrahmen.

    Kontakt

    Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Sachsen | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels

    Anpassung an die Folgen des Klimawandels

    Wenn Sie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

    Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen:

    • Maßnahmen an Gebäuden oder im Zusammenhang mit Gebäuden, beispielsweise als baulicher Hitzeschutz,
    • Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt und zum Schutz vor Überflutung oder vor wild abfließendem Wasser, vor Bodenerosion und Erosionseintrag, soweit sie nicht dem öffentlichen Hochwasserschutz zuzuordnen sind,
    • sonstige Anpassungen von Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels, beispielsweise zur Verbesserung der Hitze- und Dürreresilienz,
    • komplexe investiver Maßnahmenpakete, die sich aus vorhandenen Konzepten und Umsetzungsprogrammen ergeben, wesentlich zur Erhöhung der Klimaresilienz beitragen und einen Mehrwert gegenüber der Realisierung isolierter Einzelmaßnahmen erzielen,
    • Modellvorhaben zuzüglich Neubauvorhaben zur Klimawandelanpassung, die über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad) oder einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten oder aufgrund der Vorbildwirkung auf vergleichbare Fälle übertragbar sind (Übertragbarkeit),
    • Begrünungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen stehen.

    Zudem bekommen Sie eine Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen:

    • Erarbeitung von Daten- und Entscheidungsgrundlagen, Erstellung von Klimaanpassungskonzepten, Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Anpassungsmaßnahmen inklusive Akzeptanzsteigerung und
    • Öffentlichkeitsarbeit, Ergänzung informeller Konzepte um einen Fachteil Klima,
    • integriertes Klimamanagement inklusive Erstellung integrierter Klimakonzepte,
    • externe Beratungsleistungen/Klima-Coaching.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens und beträgt grundsätzlich 75 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

    Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

    Kontakt

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung | Landesebene, Sachsen | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen

    Förderrichtlinie Energie und Klima – Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung

    Für Forschungsvorhaben in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft

    Wenn Sie in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre anwendungsorientierten und anwendungsnahen, vorwettbewerblichen Forschungsprojekte. Gefördert werden Ihre Forschungsvorhaben in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft, und zwar vor allem mit folgenden thematischen Schwerpunkten:

    • Energieeffizienztechnologien,
    • erneuerbare Energietechnologien,
    • Sektorenkopplung,
    • Speichertechnologien,
    • wasserstoffbasierte Wirtschaft,
    • Digitalisierung der Energiewirtschaft und intelligente Vernetzung von Energiesystemen,
    • nachhaltige Kreislaufwirtschaft sowie
    • Öko-Innovationen in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 1 Million.

    Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 10.000 betragen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

    Kontakt

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen | Landesebene, Sachsen | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Förderrichtlinie Energie und Klima – Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen

    Zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes

    Wenn Sie Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

    Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen:

    • Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen (in CO₂-Äquivalenten) um mindestens 20 Prozent verbunden mit einer Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens 10 Prozent,
    • komplexe investive Maßnahmenpakete, die zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen,
    • Modellvorhaben, die wesentlich zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen und über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad)
      • oder einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten
        • oder aufgrund der Vorbildwirkung und Öffentlichkeitswirksamkeit auf vergleichbare Fälle übertragbar sind.

    Zudem bekommen Sie die Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen:

    • Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Energieeffizienz- und Treibhausgasminderungs- oder Energiemanagementprojekte, einschließlich Akzeptanzsteigerung und Öffentlichkeitsarbeit,
    • Investitionsvorbereitung, Erarbeitung konzeptioneller und strategischer Grundlagen,
    • Erarbeitung, Aktualisierung und Ergänzung informeller Planungen und Konzepte,
    • Initiierung, Begleitung und Beratung von Netzwerken zur Erhöhung der Energieeffizienz, Treibhausgasminderung sowie Treibhausgasneutralität,
    • kommunales Klimamanagement, einschließlich Erstellung integrierter Klimakonzepte mit dem Schwerpunkt Klimaschutz,
    • kommunale Umsetzungsinstrumente, einschließlich Teilnahme am Zertifizierungssystem European Energy Award® oder Kommunales Energiemanagement,
    • externe Beratungsleistungen zum Einstieg und begleitende Beratung zum Thema Energieeffizienz und Treibhausgasminderung.

    Kontakt

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Infrastruktur, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Sachsen | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)

    Zur Einsparung von Energie, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

    Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) bei Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes.

    Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:

    • Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
    • Modul 2: Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
    • Modul 3: Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene (derzeit noch nicht in Kraft)
    • Modul 4: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
    • Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung (JTF)

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller sowie von der Art und Umfang Ihres Vorhabens. Sie beträgt normalerweise 50 bis 80 Prozent (bei Modul 1 Forschung 100 Prozent) der förderfähigen Ausgaben.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

    Kontakt

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen | Landesebene, Sachsen | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung

    Förderrichtlinie Energie und Klima – Zukunftsfähige Energieversorgung

    Erneuerbaren Energien (einschließlich grüne Gase)

    Wenn Sie Maßnahmen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien (einschließlich grüne Gase) in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig oder in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen für eine zukunftsfähige Energieversorgung in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz.

    Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:

    • investive Maßnahmen zum Ausbau und zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich Herstellung und Nutzung von grünen Gasen,
    • investive Maßnahmen zum Ausbau von Energieinfrastruktur, einschließlich deren digitale Vernetzung und Unterstützung sowie von Energiespeichern,
    • Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den geförderten Investitionen, vor allem
    • fachliche berufliche Fort- und Weiterbildungen sowie Umschulungen von Beschäftigten oder
    • Best-Practice-Workshops zur Verbreitung von Erfahrungen und Kenntnissen.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung beträgt bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

    Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

    Kontakt

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Bremen | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen

    Förderung von Projekten der angewandten Umweltforschung (AUF)

    Umweltschutz in der Wirtschaftspraxis im Bereich der angewandten Umweltforschung

    Wenn Ihre Forschungseinrichtung oder Ihr Forschungsverbund Forschungs- und Entwicklungsprojekte plant, die sich mit Umweltschutz in der Wirtschaftspraxis befassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

    Förderinhalte

    Das Land Bremen unterstützt Sie, wenn Sie ein Projekt im Bereich der angewandten Umweltforschung betreiben.

    Sie erhalten eine Förderung für innovative Forschungs- und Entwicklungsansätze, die der effektiven Umsetzung von Erkenntnissen in die Wirtschaftspraxis dienen und zur Verbesserung der FuE-Rahmenbedingungen im Umweltschutz beitragen.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss mit einem Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent für wissenschaftliche Einrichtungen. Der Finanzierungsanteil für beteiligte Unternehmen beträgt bis zu 50 Prozent.

    Die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 150.000, bei Verbundvorhaben EUR 200.000.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie eine Projektvorlage unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare ein. Bei positiver Bewertung werden Sie als antragstellende Wissenschaftlerin oder antragstellender Wissenschaftler aufgefordert, einen ausführlichen Antrag einzureichen. Bei Verbundvorhaben stellt jeder Partner einen eigenen Antrag.

    Ihren Antrag richten Sie an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

    Kontakt

    Bremer Aufbau-Bank GmbH 

  • Forschung & Entwicklung, Transformation, Umwelt & Naturschutz | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen

    Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl

    Forschungs- oder Innovationsprojekte in den Bereichen Kohle oder Stahl

    Wenn Sie ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in den Bereichen Kohle oder Stahl durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Forschungsfonds für Kohle und Stahl finanziert

    • bahnbrechende Forschungs- und Innovationsprojekte in der sauberen Stahlerzeugung, die bis 2030 zu einer nahezu kohlenstofffreien Stahlerzeugung führen sollen, und
    • Forschungsprojekte, die einen gerechten Übergang im Kohlesektor und in Kohleregionen unterstützen.

    Der Fonds finanziert Projekte zu folgenden Themen:

    • Stahlproduktionsprozesse,
    • optimierte Nutzung und Schonung von Ressourcen, Energieeinsparungen und industrielle Effizienzsteigerungen,
    • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
    • Umweltschutz,
    • Technologien zur Unterstützung von Kohleregionen im Wandel,
    • Emissionsminderungen bei der Stahlproduktion.

    Förderfähig sind

    • Forschungsprojekte,
    • Pilotprojekte,
    • Demonstrationsprojekte,
    • Begleitmaßnahmen sowie
    • unterstützende und vorbereitende Maßnahmen.

    Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse auf Kostenteilungsbasis.

    Die Höhe der Zuschüsse beträgt

    • für Forschungsprojekte bis zu 60 Prozent,
    • für Pilot- und Demonstrationsprojekte bis zu 50 Prozent sowie
    • für Begleitmaßnahmen, unterstützende und vorbereitende Maßnahmen bis zu 100 Prozent

    der erstattungsfähigen Kosten.

    Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Förder- und Ausschreibungsportal der EU veröffentlicht werden. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet normalerweise am 15.9. eines Jahres.

    Kontakt

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Forschung und Innovation (DG RTD) - Forschungsfonds für Kohle und Stahl
    Place Rogier 16
    B-1210 Brüssel
    Tel: Europe Direct: (00 800) 6 7 8 9 10 11; Zentrale: (00 32 2) 29-9 11 11