Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
Aktive Filter
Angezeigt werden 1 bis 8 von 8 Ergebnissen
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Umwelt & Naturschutz
|
Landesebene,
Niedersachsen
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Unternehmen
Betriebliche Ressourceneffizienz
Förderung von Vorhaben zur Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
Wenn Sie Vorhaben planen, um die Ressourceneffizienz in Ihrem Betrieb zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben zur Steigerung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für betriebliche Investitionen
- in Maschinen und Anlagen in Ihrem Eigentum zum effizienten Material- und Ressourceneinsatz und
- zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten in Ihrem Eigentum im Hinblick auf Ressourceneffizienz und verbesserte Kreislaufführung.
Außerdem können Sie als Forschungseinrichtung, die mit KMU zusammenarbeitet, eine Förderung für die Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben einschließlich der konzeptionellen Umsetzung der Ergebnisse mit dem Fokus auf KMU in Niedersachsen erhalten.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Fördermittelgebende Institution
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Transformation,
Umwelt & Naturschutz
|
EU-Ebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Natürliche/Juristische Personen,
Unternehmen,
Öffentliche/private Einrichtung
EU-LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik
Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union: Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft etc.
Das Programm LIFE bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027. Wenn Sie ein konkretes Vorhaben in einem Bereich wie Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz, Chemikalien, Lärm, Wasser oder Abfall planen, können Sie unter bestimmten Umständen eine Förderung erhalten.
Förderinhalte
Fördervolumen insgesamt 3,46 Mrd. Euro:
- 2,59 Mrd. Euro für das Teilprogramm Umwelt
- 0,86 Mrd. Euro für das Teilprogramm Klimapolitik
Mindestens 2,8 Mrd. Euro (81 Prozent des Gesamtbudgets) sind für LIFE-Projekte vorgesehen und werden über maßnahmenbezogene Zuschüsse oder innovative Finanzinstrumente vergeben. Etwa 0,7 Mrd. Euro werden für integrierte Projekte verwendet.
Mindestens 55 Prozent der Haushaltsmittel, die für Projekte im Rahmen von maßnahmenbezogenen Finanzhilfen des Teilprogramms Umwelt vorgesehen sind, dienen dem Schutz der Natur und der Artenvielfalt.
Maximal 0,62 Mrd. Euro werden unmittelbar von den Generaldirektionen Umwelt und Klimapolitik für politische Entwicklungsprozesse und Betriebskostenzuschüsse verwendet.
Der Schwerpunkt Klimaschutz dient der Minderung der Treibhausgasemissionen durch
- Entwicklung und Umsetzung von Politik- oder Verwaltungskonzepten;
- Verbesserung der vorhandenen Wissensgrundlage;
- Entwicklung und Demonstration integrierter Ansätze und innovativer Technologien, Systeme, Methoden und Instrumente für den Klimaschutz.
Kontakt
LIFE-Beratungsstelle bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG)
Fördermittelgebende Institution
Europäische Kommission
-
Forschung & Entwicklung,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
|
EU-Ebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds
Die EFRE- und Kohäsionsfonds-Verordnung stärkt den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU durch Investitionen in Innovation, KMU, Infrastruktur, Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung – besonders in strukturschwachen Regionen
Die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds bildet den Rahmen zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Bewältigung von strukturpolitischen Herausforderungen in den Regionen. Die Verordnung ist selbst kein Förderprogramm.
Förderinhalte
Der EFRE soll Ungleichgewichte zwischen den Regionen ausgleichen und auf diese Weise den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union stärken.
In der Verordnung sind die genauen Förderschwerpunkte sowie die Konzentration der Förderung der jeweiligen EFRE-Programme festgelegt: Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO₂-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.
Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:
- Investitionen in die Infrastruktur,
- angewandte Forschung und Innovation,
- Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen,
- produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen,
- Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze,
- Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte,
- Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten,
- technische Hilfe.
Aus dem Kohäsionsfonds werden Projekte der Umweltinfrastruktur und andere vorrangige EU-Projekte der transeuropäischen Verkehrsnetze unterstützt. Außerdem werden Projekte mit erheblichem Nutzen für die Umwelt in den Bereichen Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien oder einer nachhaltigen städtischen Mobilität gefördert. In Deutschland werden keine Maßnahmen aus dem Kohäsionsfonds finanziert. Er gilt nur für Mitgliedstaaten, deren Bruttonationaleinkommen je Einwohner im Zeitraum 2015 bis 2017 weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts betrug.
Kontakt
nationale, regionale oder lokale Behörden
Fördermittelgebende Institution
Europäische Kommission
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen
|
EU-Ebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Unternehmen,
Öffentliche/private Einrichtung
Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) (CEF Energy)
Finanzierungsinstrument der EU zur Förderung der Energie-, Verkehrs- und digitalen Infrastruktur
Wenn Sie Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse im Bereich der transeuropäischen Netze im Verkehrssektor, Energiesektor oder Digitalsektor durchführen, können Sie unter bestimmten Umständen finanzielle Mittel aus dem Kreditrahmen „Connecting Europe“ erhalten.
Förderinhalte
Die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) ist das Finanzierungsinstrument der EU zur Förderung der Energie-, Verkehrs- und digitalen Infrastruktur.
Im Jahr 2018 wurde die CEF für den Zeitraum 2021–2027 mit einem Budget von 42,3 Milliarden Euro erneuert, um Investitionen in die Infrastrukturnetze der EU für Energie (8,7 Milliarden Euro) zu unterstützen.
Vorschläge können von
- einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder (mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten) durch
- internationale Organisationen,
- gemeinsame Unternehmen oder
- öffentliche oder private Unternehmen aus den Mitgliedstaaten
eingereicht werden.
Drittländer und in Drittländern niedergelassene Stellen können unter bestimmten Voraussetzungen an Maßnahmen teilnehmen. Sie erhalten jedoch in der Regel keine finanzielle Unterstützung aus diesem betraglich begrenzten Kreditrahmen.
Kontakt
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Fördermittelgebende Institution
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
-
Forschung & Entwicklung,
Transformation,
Umwelt & Naturschutz
|
EU-Ebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Unternehmen
Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl
Forschungs- oder Innovationsprojekte in den Bereichen Kohle oder Stahl
Wenn Sie ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in den Bereichen Kohle oder Stahl durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Forschungsfonds für Kohle und Stahl finanziert
- bahnbrechende Forschungs- und Innovationsprojekte in der sauberen Stahlerzeugung, die bis 2030 zu einer nahezu kohlenstofffreien Stahlerzeugung führen sollen, und
- Forschungsprojekte, die einen gerechten Übergang im Kohlesektor und in Kohleregionen unterstützen.
Der Fonds finanziert Projekte zu folgenden Themen:
- Stahlproduktionsprozesse,
- optimierte Nutzung und Schonung von Ressourcen, Energieeinsparungen und industrielle Effizienzsteigerungen,
- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
- Umweltschutz,
- Technologien zur Unterstützung von Kohleregionen im Wandel,
- Emissionsminderungen bei der Stahlproduktion.
Förderfähig sind
- Forschungsprojekte,
- Pilotprojekte,
- Demonstrationsprojekte,
- Begleitmaßnahmen sowie
- unterstützende und vorbereitende Maßnahmen.
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse auf Kostenteilungsbasis.
Die Höhe der Zuschüsse beträgt
- für Forschungsprojekte bis zu 60 Prozent,
- für Pilot- und Demonstrationsprojekte bis zu 50 Prozent sowie
- für Begleitmaßnahmen, unterstützende und vorbereitende Maßnahmen bis zu 100 Prozent
der erstattungsfähigen Kosten.
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Förder- und Ausschreibungsportal der EU veröffentlicht werden. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet normalerweise am 15.9. eines Jahres.
Kontakt
Europäische Kommission
Generaldirektion Forschung und Innovation (DG RTD) - Forschungsfonds für Kohle und Stahl
Place Rogier 16
B-1210 Brüssel
Tel: Europe Direct: (00 800) 6 7 8 9 10 11; Zentrale: (00 32 2) 29-9 11 11Fördermittelgebende Institution
Europäische Kommission
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
|
Landesebene,
Niedersachsen
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutz und Energieeffizienz
Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen
Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung.
Sie erhalten die Förderung für:
- Investitionen in die energetische, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Sanierung von Nichtwohngebäuden in Ihrem Eigentum,
- Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen in Ihrem Eigentum,
- die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen von Gebäuden und Anlagen und der Nutzung von Abwärme, die nicht ausschließlich für diesen Zweck hergestellt wurde,
- die Organisation betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkeprojekte in Niedersachsen.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Fördermittelgebende Institution
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Umwelt & Naturschutz
|
Landesebene,
Niedersachsen
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Unternehmen
Niedersachsen Invest EFRE
Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO₂-Einsparmaßnahmen
Wenn Sie als Unternehmen in einer bestimmten festgelegten Fördergebietskulisse Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO₂-Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen, einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzenden CO₂-Einsparmaßnahmen in folgender Fördergebietskulisse: Landkreise Celle, Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Harburg, Hildesheim, Lüneburg, Peine, Stade, Vechta, Verden und Wolfenbüttel, Region Hannover sowie kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg.
Sie können nur dann eine Förderung erhalten, wenn Sie einzelbetriebliche Investitionsvorhaben und CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen kombinieren.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für einzelbetriebliche Investitionen für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 8,25 Millionen, und
- für CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen abhängig von Unternehmensgröße und Fördergebiet zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 4 Millionen.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Fördermittelgebende Institution
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Umwelt & Naturschutz
|
Landesebene,
Niedersachsen
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Unternehmen
Niedersachsen Invest GRW
Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO₂-Einsparmaßnahmen
Wenn Sie als Unternehmen in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO₂-Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen, einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzenden CO₂-Einsparmaßnahmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe.
Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie die Förderung für:
- Errichtungsinvestitionen,
- Erweiterungsinvestitionen,
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
- grundlegende Änderung des Produktionsprozesses sowie
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.
Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens können Sie außerdem eine Förderung für folgende CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen bekommen:
- Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten,
- Investitionen mit besonderen Energieeffizienzeffekten,
- Investitionen zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Fördermittelgebende Institution
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz