Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Berlin
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)
Innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen für ein klimaneutrales und umweltfreundliches Berlin
Wenn Sie innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen planen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Berliln unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Übergang Berlins zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
Sie erhalten die Förderung vor allem für die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen, dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen, Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge, den Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld, die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen, die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Maßnahme.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, sollten Sie eine Projektskizze einreichen und sich gegebenenfalls zu Ihrem Vorhaben beraten lassen.
Kontakt
B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Fördermittelgebende Institution
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Weiterführende Links
www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/foerderprogramme/bene/foerderperiode-2021-2027/
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Berlin
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Anpassung an den Klimawandel
Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel
Wenn Sie in Berlin Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen.
Im Förderschwerpunkt 4 erhalten Sie die Förderung für Klimaanpassungsmaßnahmen, speziell zur Sicherung beziehungsweise Schaffung klimatischer Entlastungsräume und zum Oberflächenumbau nach dem Prinzip der Schwammstadt.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Sicherung und Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen durch Anwendung naturbasierter Lösungen und Maßnahmen zur Gestaltung von Straßenräumen zur Verbesserung des kleinräumigen Bioklimas (inklusive Machbarkeitsstudien),
- Steigerung der Resilienz des Stadtgrüns, Förderung kleinräumigen Grüns, Verschattungsmaßnahmen, Waldumbau zum Schutz vor Trockenheit und Schädlingsbefall,
- Schutz und Renaturierung von Moorstandorten als wichtige Kohlenstoffsenken, einschließlich Monitoring,
- Ausbau der Stadt als „Schwammstadt“ zur Unterstützung der Kühlungsfunktion der grünen und blauen Infrastruktur in der verdichteten Stadt durch nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung: Abkopplung der Regenentwässerung von der Kanalisation; Speicherung, Verdunstung, Versickerung, Nutzung von Regenwasser; Maßnahmen in Einzelgebäuden, in Quartieren und größeren (Gewerbe-)Gebieten; Dach- und Fassadenbegrünung; Kombination von Gebäude-/Flächenentwässerung und Bewässerung von Grünflächen,
- Entsiegelung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Boden und Vegetation,
- Mehrfachnutzung von Flächen der Regenwasserbewirtschaftung als Erholungsraum und zur Steigerung der Biodiversität,
- Sanierung von Straßen, Plätzen und Schulhöfen mit dem Ziel der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung,
- projektbezogene Untersuchungen und Studien in Verbindung mit Investitionen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Maßnahme.
Für eine Förderung von investiven Maßnahmen müssen Sie mindestens EUR 200.000 förderfähige Gesamtkosten haben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt im Windhundverfahren, begleitet durch thematische Förderaufrufe.
Kontakt
B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Fördermittelgebende Institution
Senatsverwaltung für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Berlin
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Energieeffizienz
Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz
Wenn Sie Vorhaben in Berlin planen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und/oder zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen.
Im Förderschwerpunkt 1 erhalten Sie die Förderung für Vorhaben, die zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen, wie zum Beispiel in den Bereichen:
- Gebäudehülle/-technik, Gebäudeleittechnik,
- Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme/Nutzung regenerativer Energien, Nutzung von Abwasser- und Abluftwärme, zum Beispiel Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Brennstoffzelle Wasserstoff,
- Wasserstofftechnologie/Brennstoffzelle, wenn der Wasserstoff mit Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird,
- Nutzung von Überschussstrom aus erneuerbaren Energien für Wärme,
- Kälte-/Klimatechnologie,
- Kraft-Wärme-Kopplung,
- Stoffstrom-/Ressourceneffizienz, wobei das Hauptziel die Verbesserung der Energieeffizienz ist,
- energieeffiziente Umgestaltung von Produktionsanlagen/Produktionsprozessen (zum Beispiel Kühl- und Wärmekonzepte unter anderem in Bäckereien und Feinkost),
- hocheffiziente und am Markt verfügbare Querschnittstechnologien (zum Beispiel Antriebe, Motoren, Druckluft, Beleuchtung, Lüftung, IT).
Außerdem können Sie die Förderung für Maßnahmen mit übergreifenden (Nachhaltigkeits-)Konzepten erhalten, bei denen neben dem Hauptziel und finanziellen Schwerpunkt der energetischen Sanierung auch Maßnahmen mit einem direkten Einfluss auf den Energiebedarf des Gebäudes erfolgen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur klimaneutralen Erzeugung, effizienten Nutzung und Einsparung von Energie durch Unterstützung der Wärmeerzeugung/Heizung (zum Beispiel Solarthermie, Biogas, Geothermie) oder Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windenergie) aus erneuerbaren Energien und deren Zwischenspeicherung, klimaaktive Vegetationsflächen an und um Gebäuden (zum Beispiel naturbasierte Lösungen, Dach- und Fassadenbegrünung zur adiabaten Kühlung, Regenwassernutzung/-versickerung auf dem Grundstück, (Schul-)Hofbegrünung/„grüne“ Klassenzimmer, Sonnenschutz), Nutzung oder Einführung digitaler/digitalisierter Anwendungen (Digitalisierung), intelligente Steuerungssysteme für Energieverbraucherinnen und Endverbraucher.
Darüber hinaus können Sie die Förderung für nicht investive Maßnahmen bekommen, wie begleitende Gutachten und Studien, Beratungsmaßnahmen, Monitoring, Schulungen und Evaluierungen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Maßnahme.
Sie müssen mindestens 10.000 EUR förderfähige Gesamtkosten investieren.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt normalerweise auf der Basis veröffentlichter Teilnahmeaufrufe.
Kontakt
B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Fördermittelgebende Institution
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Bundesförderung für effiziente Wärmenetz (BEW)
Mit der BEW wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert.
Für Maßnahmen zur Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme, die zu mindestens 75 Prozent durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Förderinhalte
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass Deutschland spätestens bis zum Jahr 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreicht. Das europäische Klimagesetz schreibt fest, dass die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral ist. Daher ist die Energie- und Wärmeversorgung Deutschlands bis zum Jahr 2045, die der Europäischen Union (EU) bis zum Jahr 2050 treibhausgasneutral zu gestalten.
Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität von Energie- und Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu leisten und hierzu Investitionen anzureizen, mit denen der Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme in Wärmenetzen in Deutschland gesteigert und damit der Ausstoß von Treibhausgasemissionen verringert wird.
Die BEW setzt Anreize für Betreiber von Wärmenetzen, in den Ausbau neuer Netze mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze klimafreundlich umzurüsten. Die Förderung folgt einem ganzheitlichen Ansatz, der das gesamte Wärmenetzsystem berücksichtigt und insbesondere darauf abzielt, sowohl den aufwendigen Umbau bestehender Netze hin zu erneuerbaren Energiequellen und Abwärme als auch den Neubau weitgehend erneuerbar gespeister Netze verlässlich zu unterstützen. So können beispielsweise Kommunen finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie in Neubaugebieten Wärmenetze mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien errichten oder vorhandene Fernwärmenetze entsprechend umrüsten.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
Weiterführende Links
www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/waermenetze_node.html
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Bundesebene
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Darlehen
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Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb
Energetische oder ressourcenorientierte Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
Wenn Sie in die energetische oder ressourcenorientierte Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Förderwettbewerb ist akteurs-, sektor- und technologieoffen. Er ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Im Fokus der Förderung stehen investive Maßnahmen von Unternehmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Dadurch sollen den Unternehmen Anreize geboten werden, um insbesondere in ambitionierte Projekte zu investieren, die für eine wirtschaftliche Umsetzung von mehr Energie- und Ressourceneffizienz und Senkung der THG-Emissionen Unterstützung benötigen. Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Treibhausgasneutralität 2045 zu leisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen zu stärken. Offen für alle Technologien, Branchen und Sektoren. Bis zu 60 Prozent Förderung, mit maximal möglicher Fördersumme auf 20 Mio. Euro pro Projekt.
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Smart Cities & Regionen
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Öffentliche/private Einrichtung
Energieforschungsprogramm – Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung
Energietechnologien im nicht nuklearen Bereich
Wenn Sie zu Energietechnologien im nicht nuklearen Bereich forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Die Bundesregierung fördert auf der Grundlage des Energieforschungsprogramms projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich.
Gefördert werden folgende Projekte:
- Energiewende in den Verbrauchssektoren: Energieoptimierte und klimaneutrale Gebäude; Industrie und Gewerbe; Energiewende im Verkehr; Brennstoffzellen,
- Energieerzeugung: Photovoltaik; Windenergie; Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe; Geothermie; Wasserkraft und Meeresenergie; Thermische Kraftwerke,
- Systemintegration: Stromnetze; Stromspeicher; Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien,
- Systemübergreifende Forschungsthemen: Technologieorientierte Systemanalyse; Technologien für die CO₂-Kreislaufwirtschaft; Digitalisierung der Energiewende; Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende;
- Energiewende und Gesellschaft sowie
- weitere Maßnahmen: Reallabore der Energiewende.
Kontakt
Forschungszentrum Jülich GmbH – Projektträger Jülich (PtJ)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
Weiterführende Links
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Bundesebene
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Darlehen
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Natürliche/Juristische Personen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Erneuerbare Energien – Standard
Investitionen in erneuerbare Energien
Wenn Sie in Deutschland oder auch im Ausland rund um erneuerbare Energien investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Förderinhalte
Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie mit einem Darlehen bei Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich der erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen,
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien,
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden,
- Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende.
Außerdem werden auch Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerungen mitfinanziert.
Sie erhalten die Förderung als zinsvergünstigtes Darlehen, auch für Vorhaben im Ausland.
Die Höhe Ihres Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 150 Millionen pro Vorhaben.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei Ihrer Hausbank, diese leitet ihn an die KfW Bankengruppe weiter.
Sie können das Darlehen mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombinieren, wenn Sie die zulässigen Beihilfeobergrenzen einhalten.
Kontakt
KfW Bankengruppe
Fördermittelgebende Institution
KfW Bankengruppe
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Forschung & Entwicklung
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Forschung von Methoden zur CO₂-Entnahme aus der Atmosphäre – Carbon Dioxide Removal (CDR)
Die BMFTR-Fördermaßnahme CDRterra erforscht politische, ökologische, technische und gesellschaftliche Fragen zu CDR-Methoden an Land.
Wenn Sie zur Entwicklung, Implementierung und Skalierung von Carbon Dioxide Removal (CDR)-Verfahren forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die politische, ökologische, technische und gesellschaftliche Fragen zu CDR-Methoden an Land erforschen.
Das BMBF unterstützt Einzel- und Verbundvorhaben in den folgenden 3 Bereichen:
- Grundlagenorientierte Forschung zu einzelnen landbasierten CDR-Methoden:
Sie können einerseits Wissenslücken zu einzelnen, bereits bekannten CDR-Methoden identifizieren und schließen oder andererseits neuartige, noch unbekannte Methoden und Ansätze zur Diversifizierung eines Methodenportfolios entwickeln.
- Begleit- und Syntheseforschung, Transfer:
Als Forschungsvorhaben koordinieren Sie die Vernetzung aller Projekte, stärken den Wissenstransfer, gestalten einen forschungsbegleitenden Diskurs und die Kommunikation mit Akteuren in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft, erarbeiten eine übergeordnete Synthese und Gesamtbewertung von CDR-Methoden sowie konkrete Handlungsempfehlungen für klimapolitische Entscheidungstragende.
- Querschnittforschung:
Sie bearbeiten übergreifende Themen und Aspekte, die für eine Gesamtanalyse von besonderer Bedeutung sind, beispielsweise Fragen zu Marktmechanismen, Infrastruktur, Governance wie auch zu gesellschaftlicher Annahme und Akzeptanz.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der oder dem Antragstellenden:
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte eine Projektskizze bei dem vom BMBF beauftragten DLR Projektträger ein.
Kontakt
DLR Projektträger
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Weiterführende Links
www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/co2-entnahmemethoden-cdr.php
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Umwelt & Naturschutz
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)
Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bundesregierung zur internationalen Finanzierung von Klimaschutz und Biodiversität.
Mit der IKI unterstützen die drei Ministerien gemeinsam in Entwicklungs- und Schwellenländern Lösungsansätze, um die im Übereinkommen von Paris verankerten, national festgelegten Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) umzusetzen und ambitioniert weiterzuentwickeln.
Förderinhalte
Die IKI wird seit dem Jahr 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und dem Auswärtigen Amt (AA) umgesetzt.
Mit der IKI unterstützen die drei Ministerien gemeinsam in Entwicklungs- und Schwellenländern Lösungsansätze, um die im Übereinkommen von Paris verankerten, national festgelegten Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) umzusetzen und ambitioniert weiterzuentwickeln.
Dazu gehören Maßnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels sowie zum Erhalt und Wiederaufbau natürlicher Kohlenstoffsenken unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Belange.
Im Hinblick auf die biologische Vielfalt unterstützt die IKI ihre Partnerländer auch dabei, die Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) zu erreichen. Die drei Ministerien vereinbaren den grundlegenden IKI-Rahmen gemeinsam. Dazu gehören die Instrumente, die die Werte und Verantwortung der IKI sicherstellen und überprüfen helfen, die verschiedenen Fördercalls sowie die Kommunikation nach außen.
Förderbereiche
Die IKI finanziert Projekte von Organisationen, die in und mit Entwicklungs- und Schwellenländern Maßnahmen innerhalb der vier IKI-Förderbereiche realisieren. Dies sind
- die „Minderung von Treibhausgasemissionen“,
- die „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“,
- der „Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken wie Wälder oder Moore und die Reduzierung von Emissionen durch die Vermeidung von Entwaldung und Walddegradation (REDD+, Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation)“ und
- der „Schutz der biologischen Vielfalt“.
Eine Vielzahl der Projekte deckt mehr als einen Förderbereich ab.
Kontakt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Fördermittelgebende Institution
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Weiterführende Links