Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Niedersachsen
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Unternehmen
Betriebliche Ressourceneffizienz
Förderung von Vorhaben zur Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
Wenn Sie Vorhaben planen, um die Ressourceneffizienz in Ihrem Betrieb zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben zur Steigerung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für betriebliche Investitionen
- in Maschinen und Anlagen in Ihrem Eigentum zum effizienten Material- und Ressourceneinsatz und
- zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten in Ihrem Eigentum im Hinblick auf Ressourceneffizienz und verbesserte Kreislaufführung.
Außerdem können Sie als Forschungseinrichtung, die mit KMU zusammenarbeitet, eine Förderung für die Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben einschließlich der konzeptionellen Umsetzung der Ergebnisse mit dem Fokus auf KMU in Niedersachsen erhalten.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Fördermittelgebende Institution
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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Infrastruktur,
Transformation
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Landesebene,
Brandenburg
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Darlehen
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Stadtwerke,
Unternehmen
Brandenburg-Kredit Transformationsfinanzierung Infrastruktur
Energiestrategie des Landes Brandenburg zu trasnformieren
Das Ziel des Programms ist die Transformation der Infrastruktur, um die Energiestrategie des Landes Brandenburg umzusetzen.
Förderinhalte
Die ILB unterstützt Investitionen in die Infrastruktur, die zu einer CO₂-Reduzierung beitragen und im Einklang mit der Energiestrategie des Landes Brandenburg stehen.
Dabei bietet die ILB individuelle, beihilfefreie Finanzierungslösungenfür Projekte an, die:
- im allgemeinen öffentlichen Interesse liegen und unter Aspekten der Nachhaltigkeit durchgeführt werden.
Die ILB finanziert Investitionen in die Transformation der Infrastruktur, die nicht direkt durch die Kommunen umgesetzt werden.
Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Fördermittelgebende Institution
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
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Forschung & Entwicklung
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Landesebene,
Nordrhein-Westfalen
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Energie.IN.NRW
Energie.IN.NRW – Innovative Projektideen für das Energiesystem der Zukunft, eine klimaneutrale Industrie sowie klima- und ressourcengerechtes Bauen in NRW
Wenn Sie Verbundvorhaben zur Entwicklung von klimafreundlichen Lösungen in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe sowie Sektorenkopplung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Entwicklung klima- und umweltschonender Innovationen und nachhaltiger Lösungen für den Klimaschutz in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe sowie Sektorenkopplung.
Sie erhalten die Förderung für Verbundvorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft in folgenden Themenbereichen:
- sektorenübergreifendes Energiesystem der Zukunft,
- klimaneutrale Energielösungen und Prozesse für die Industrie,
- klimagerechte Gebäude, kreislaufgerechte Baustoffe und dezentrale Sektorenkopplung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen mit
- 1 bis 49 Beschäftigten und einem Umsatz bis EUR 10 Millionen oder einer Jahresbilanzsumme bis EUR 10 Millionen höchstens 80 Prozent,
- 50 bis 249 Beschäftigten und einem Umsatz bis EUR 50 Millionen oder einer Jahresbilanzsumme bis EUR 43 Millionen höchstens 75 Prozent,
- mehr als 249 Beschäftigten und einem Umsatz ab EUR 50 Millionen oder einer Jahresbilanzsumme ab EUR 43 Millionen höchstens 65 Prozent
Kontakt
Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
Projektträger Jülich (PtJ)
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Landesebene,
Brandenburg
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Zuschuss/Zuwendung
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Natürliche/Juristische Personen,
Stadtwerke,
Unternehmen
Erneuerbare Energien Brandenburg
Ziel des Förderprogramms ist es, eine sichere Energieversorgung durch die Integration zusätzlicher Erneuerbarer Energien zu gewährleisten und CO₂-Einsparungen zu erzielen
Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die ILB den Ausbau erneuerbarer Energien im Land Brandenburg.
Förderinhalte
Gefördert werden:
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)
- Stadtwerke und Versorger gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen nach der Klassifikation, Ausgabe 2008 (WZ 2008), folgende Wirtschaftszweige:
- Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C),
- Energieversorgung (Abschnitt D).
Zum Zweck:
- Floating-Photovoltaikanlagen auf künstlichen Gewässern
- Agri-Photovoltaikanlagen auf parallel landwirtschaftlich genutzten Flächen
- Tiefengeothermieanlagen zur thermischen Nutzung (keine Prototypen) und dazugehörige Bohrungen (keine Erkundungsbohrungen)
- Fischfreundliche Wasserkraftanlagen
Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Fördermittelgebende Institution
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)
Weiterführende Links
www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/erneuerbare-energien-brandenburg/
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Niedersachsen
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutz und Energieeffizienz
Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen
Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung.
Sie erhalten die Förderung für:
- Investitionen in die energetische, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Sanierung von Nichtwohngebäuden in Ihrem Eigentum,
- Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen in Ihrem Eigentum,
- die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen von Gebäuden und Anlagen und der Nutzung von Abwärme, die nicht ausschließlich für diesen Zweck hergestellt wurde,
- die Organisation betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkeprojekte in Niedersachsen.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Fördermittelgebende Institution
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Niedersachsen
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Unternehmen
Niedersachsen Invest EFRE
Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO₂-Einsparmaßnahmen
Wenn Sie als Unternehmen in einer bestimmten festgelegten Fördergebietskulisse Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO₂-Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen, einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzenden CO₂-Einsparmaßnahmen in folgender Fördergebietskulisse: Landkreise Celle, Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Harburg, Hildesheim, Lüneburg, Peine, Stade, Vechta, Verden und Wolfenbüttel, Region Hannover sowie kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg.
Sie können nur dann eine Förderung erhalten, wenn Sie einzelbetriebliche Investitionsvorhaben und CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen kombinieren.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für einzelbetriebliche Investitionen für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 8,25 Millionen, und
- für CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen abhängig von Unternehmensgröße und Fördergebiet zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 4 Millionen.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Fördermittelgebende Institution
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Niedersachsen
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Unternehmen
Niedersachsen Invest GRW
Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO₂-Einsparmaßnahmen
Wenn Sie als Unternehmen in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO₂-Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen, einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzenden CO₂-Einsparmaßnahmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe.
Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie die Förderung für:
- Errichtungsinvestitionen,
- Erweiterungsinvestitionen,
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
- grundlegende Änderung des Produktionsprozesses sowie
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.
Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens können Sie außerdem eine Förderung für folgende CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen bekommen:
- Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten,
- Investitionen mit besonderen Energieeffizienzeffekten,
- Investitionen zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Fördermittelgebende Institution
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Sachsen-Anhalt
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Öffentliche/private Einrichtung
Sachsen-Anhalt Revier 2038
Um Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung zu bewältigen
Wenn Sie als Kommune im mitteldeutschen Braunkohle-Revier in Sachsen-Anhalt Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei wichtigen Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur, durch die Sie den Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung bewältigen und neue Arbeitsplätze schaffen können.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen:
- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,
- Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,
- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,
- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
- touristische Infrastruktur,
- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,
- Klima- und Umweltschutz, einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,
- Naturschutz und Landschaftspflege.
Sie können auch eine Förderung für Planungen, Bodenuntersuchungen und Voruntersuchungen als notwendige Begleitmaßnahmen bekommen, wenn die Maßnahmen vor nicht mehr als 5 Jahren fertiggestellt wurden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen grundsätzlich einen Anteil von 10 Prozent aus eigenen Haushaltsmitteln leisten. Das Land Sachsen-Anhalt kann die Hälfte Ihres Mindesteigenanteils übernehmen, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Für den Förderbereich „Öffentlicher Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Schienenpersonennahverkehr zuzüglich Infrastruktur im Bahn- oder Bus-Landesnetz“ richten Sie Ihren Antrag bitte an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und für den Förderbereich „Städtebau und Stadtentwicklung“, wenn die Zuständigkeit nicht auf die IB übergeht, an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Kontakt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Fördermittelgebende Institution
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt