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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

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  • Forschung & Entwicklung | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Forschung von Methoden zur CO₂-Entnahme aus der Atmosphäre – Carbon Dioxide Removal (CDR)

    Die BMFTR-Fördermaßnahme CDRterra erforscht politische, ökologische, technische und gesellschaftliche Fragen zu CDR-Methoden an Land.

    Wenn Sie zur Entwicklung, Implementierung und Skalierung von Carbon Dioxide Removal (CDR)-Verfahren forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die politische, ökologische, technische und gesellschaftliche Fragen zu CDR-Methoden an Land erforschen.

    Das BMBF unterstützt Einzel- und Verbundvorhaben in den folgenden 3 Bereichen:

    • Grundlagenorientierte Forschung zu einzelnen landbasierten CDR-Methoden:

    Sie können einerseits Wissenslücken zu einzelnen, bereits bekannten CDR-Methoden identifizieren und schließen oder andererseits neuartige, noch unbekannte Methoden und Ansätze zur Diversifizierung eines Methodenportfolios entwickeln.

    • Begleit- und Syntheseforschung, Transfer:

    Als Forschungsvorhaben koordinieren Sie die Vernetzung aller Projekte, stärken den Wissenstransfer, gestalten einen forschungsbegleitenden Diskurs und die Kommunikation mit Akteuren in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft, erarbeiten eine übergeordnete Synthese und Gesamtbewertung von CDR-Methoden sowie konkrete Handlungsempfehlungen für klimapolitische Entscheidungstragende.

    • Querschnittforschung:

    Sie bearbeiten übergreifende Themen und Aspekte, die für eine Gesamtanalyse von besonderer Bedeutung sind, beispielsweise Fragen zu Marktmechanismen, Infrastruktur, Governance wie auch zu gesellschaftlicher Annahme und Akzeptanz.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der oder dem Antragstellenden:

    • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
    • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
    • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
    • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

    Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte eine Projektskizze bei dem vom BMBF beauftragten DLR Projektträger ein.

    Kontakt

    DLR Projektträger 

  • Forschung & Entwicklung | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung

    KlimPro-Industrie II

    Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3) – Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie (KlimPro-Industrie II)

    Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Technologien und Prozessen umsetzen wollen, die zu einer direkten Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Technologien und Prozesse, die dazu beitragen, Treibhausgasemissionen durch Verfahrensinnovationen deutlich zu reduzieren oder zu eliminieren. Grundlage der Förderung ist das Rahmenprogramm Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3).

    Sie erhalten die Förderung für grundlagenorientierte industrielle Verbundprojekte beispielsweise in folgenden Wirtschaftsbranchen:

    • Eisen- und Stahlerzeugung
    • mineralverarbeitende Industrie
    • chemische Industrie
    • Nichteisen-Metallindustrie

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 4 Jahren.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt

    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

    Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig und besteht aus Projektskizze und anschließendem förmlichen Förderantrag. Projektskizzen können bei dem DLR Projektträger Umwelt und Nachhaltigkeit eingereicht werden.

    Nutzen Sie für Ihren Förderantrag bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

    Kontakt

    DLR Projektträger 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen

    Mit dem FPNR soll vorrangig angewandte Forschung und Entwicklung, einschließlich angewandter Grundlagenforschung, im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen unterstützt werden.

    Das Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ (FPNR) gibt die Rahmenbedingungen zu erneuerbaren Ressourcen durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vor. Mit dem FPNR soll vorrangig angewandte Forschung und Entwicklung, einschließlich angewandter Grundlagenforschung, im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen unterstützt werden. Es strebt insbesondere eine nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse aus der Land-, Forst- und Abfallwirtschaft an.

    Förderinhalte

    Im FPNR sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben in den folgenden Förderbereichen gefördert werden:

    • Nachhaltige erneuerbare Ressourcen – Gewinnung, Erzeugung und Bereitstellung
    • Ressourcenaufbereitung und -verarbeitung
    • Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen
    • Herausforderungen des Wandels und
    • Gesellschaftlicher Dialog.

    Es können einzelne oder mehrere Glieder einer Wertschöpfungskette adressiert werden. Dabei sollen neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten ebenso praxisorientierte Projekte mit modellhaftem Charakter gefördert werden, die einen raschen Wissens- und Technologietransfer von Forschungsergebnissen begünstigen.

    Antragstellern steht es frei, Projektideen zu den vorstehenden Förderbereichen ohne besondere Fristen, aber unter Beachtung der Regelungen zum Antragsverfahren sowie der Erläuterungen im „Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen“ bei der FNR einzureichen.

    Eine weitere detaillierte inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Förderbereiche erfolgt durch aktuelle und zeitlich begrenzte Förderaufrufe. Diese konkretisieren und bereiten die Forschungsthemen weiter auf.

    Kontakt

    Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Smart Cities & Regionen | Bundesebene | Darlehen | Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Umweltinnovationsprogramm

    Zur Erstanwendung neuer technologischer Verfahren und Verfahrenskombinationen, die Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern.

    Wenn Sie neuartige technologische Verfahren einsetzen, die Umweltbelastungen reduzieren oder vermeiden, können Sie eine Förderung durch das Umweltinnovationsprogramm erhalten.

    Förderinhalte

    Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Sie bei der großtechnischen Erstanwendung neuer technologischer Verfahren und Verfahrenskombinationen, die Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern.

    Sie erhalten einen Zins- oder Investitionszuschuss für bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland. Dazu können auch die Inbetriebnahme und Erfolgskontrolle Ihres Verfahrens gehören.

    Vorhaben in den folgenden Bereichen werden gefördert:

    • Abwasserbehandlung,
    • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung,
    • Circular Economy,
    • Bodenschutz,
    • Luftreinhaltung und Klimaschutz,
    • Minderung von Lärm und Erschütterungen,
    • Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sowie
    • Ressourceneinsparung und -effizienz sowie Materialeinsparung und -effizienz.

    Sie erhalten die Förderung als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der KfW refinanzierten Hausbankkredits.

    Normalerweise können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten zinsverbilligt werden. Bei Investitionszuschüssen erfolgt eine Anteilfinanzierung von bis zu 30 Prozent.

    Für Messungen oder Untersuchungen zur Erfolgskontrolle Ihres geförderten Projektes erhalten Sie in der Regel einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Für zinsverbilligte Kredite beträgt die Laufzeit bis zu 30 Jahre. Die ersten 5 Jahre sind tilgungsfrei. Das heißt, in dieser Zeit müssen Sie nur die Zinsen bezahlen.

    Ihr Zinssatz wird aus Bundesmitteln in der Regel um 5 Prozentpunkte über 5 Jahre der Gesamtlaufzeit verbilligt.

    Bevor Sie den Antrag stellen, reichen Sie eine Projektskizze bei der KfW ein. Die KfW und das Umweltbundesamt (UBA) prüfen, ob Ihr Vorhaben generell förderfähig ist. Nach positiver Prüfung fordert die KfW Sie dazu auf, Ihren Antrag zu stellen.

    Eine Kombination des BMUV- Umweltinnovationsprogramms mit anderen Förderungen ist meistens möglich.