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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

Angezeigt werden 1 bis 9 von 20 Ergebnissen

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung | Landesebene, Bayern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Bayerisches Energieforschungsprogramm

    Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien.

    Wenn Sie als Unternehmen in die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen bei der Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien sowie bei der Durchführung von Studien in diesem Bereich.

    Sie erhalten die Förderung für einzelbetriebliche Vorhaben zu Produkten, Verfahren und Dienstleistungen (industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung), technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung beziehungsweise der experimentellen Entwicklung, Energieeffizienzmaßnahmen, die es Ihnen ermöglichen, die Energieeffizienz durch nicht gebäudebezogene Maßnahmen zu verbessern, und die der Demonstration und Einführung neuer Technologien beziehungsweise neuer technologischer Ansätze dienen, Investitionen zur Förderung erneuerbarer Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (ausgenommen: Strom aus erneuerbarem Wasserstoff), die der Demonstration und Einführung neuer Technologien beziehungsweise neuer technologischer Ansätze dienen. 

    Kontakt

    Projektträger Jülich (PtJ)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Berlin | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)

    Innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen für ein klimaneutrales und umweltfreundliches Berlin

    Wenn Sie innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen planen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Land Berliln unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Übergang Berlins zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

    Sie erhalten die Förderung vor allem für die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen, dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen, Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge, den Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld, die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen, die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr).

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Maßnahme.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, sollten Sie eine Projektskizze einreichen und sich gegebenenfalls zu Ihrem Vorhaben beraten lassen.

    Kontakt

    B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Bundesförderung für effiziente Wärmenetz (BEW)

    Mit der BEW wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert.

    Für Maßnahmen zur Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme, die zu mindestens 75 Prozent durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

    Förderinhalte

     Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass Deutschland spätestens bis zum Jahr 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreicht. Das europäische Klimagesetz schreibt fest, dass die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral ist. Daher ist die Energie- und Wärmeversorgung Deutschlands bis zum Jahr 2045, die der Europäischen Union (EU) bis zum Jahr 2050 treibhausgasneutral zu gestalten.

    Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität von Energie- und Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu leisten und hierzu Investitionen anzureizen, mit denen der Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme in Wärmenetzen in Deutschland gesteigert und damit der Ausstoß von Treibhausgasemissionen verringert wird.

    Die BEW setzt Anreize für Betreiber von Wärmenetzen, in den Ausbau neuer Netze mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze klimafreundlich umzurüsten. Die Förderung folgt einem ganzheitlichen Ansatz, der das gesamte Wärmenetzsystem berücksichtigt und insbesondere darauf abzielt, sowohl den aufwendigen Umbau bestehender Netze hin zu erneuerbaren Energiequellen und Abwärme als auch den Neubau weitgehend erneuerbar gespeister Netze verlässlich zu unterstützen. So können beispielsweise Kommunen finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie in Neubaugebieten Wärmenetze mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien errichten oder vorhandene Fernwärmenetze entsprechend umrüsten.

    Kontakt

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen | Landesebene, Rheinland-Pfalz | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur

    Energieeffizienzmaßnahmen oder Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks

    Wenn Sie Energieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden planen oder intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

    Förderinhalte

    Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen und vereinzelt auch bei nichtinvestiven Vorhaben, die zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Nicht-Wohngebäuden und zur Einführung intelligenter Netz- und Speicherinfrastruktur beitragen.

    Im Schwerpunkt „Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen“ bekommen Sie die Förderung für ein Einzelvorhaben in folgenden Bereichen:

    Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte: umfassende modellhafte, innovative und übertragbare Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden mit Fokus auf die energetische Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Reduktion des Wärmeverbrauchs und die Umstellung auf Umweltwärme 

    Neue Strategien – Energieeffizienz in Kommunen: Unterstützung kommunaler Gebietskörperschaften bei der Implementierung von Energieeffizienzmaßnahmen direkt oder indirekt über Beratungseinrichtungen

    Unternehmensnetzwerk für Energieeffizienz: Verbesserung der Informationsangebote sowie Stärkung im Rahmen der Vernetzung (Netzwerkaufbau sowie Beratung), die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Energieeffizienz zu steigern und den Anteil erneuerbarer Energien im Bereich der CO₂-armen Strom- und Wärmeproduktion deutlich zu erhöhen

    Im Schwerpunkt „Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks“ bekommen Sie die Förderung für investive innovative Modell- und Demonstrationsprojekte im Bereich intelligente Energiesysteme, Netze und Speicher zur Erprobung beziehungsweise Einführung neuer Technologien, Strategien oder Verfahren.

    Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in den stärker entwickelten Regionen von Rheinland-Pfalz (SER) bis zu 40 Prozent und in der Übergangsregion Trier (ÜR) bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Ihres Vorhabens müssen zwischen EUR 300.000 und EUR 4,5 Millionen liegen.

    Der Zuschuss muss mindestens EUR 250.000 betragen.

    Richten Sie bitte Ihre Projektskizze oder Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

    Bitte beachten Sie: Das Antragsverfahren im Bereich „Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte“ ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie Ihren Projektvorschlag im Zeitfenster des jeweils aktuellen Förderaufrufs bitte bei dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ein. Wenn Sie für Ihr Vorhaben den Zuschlag bekommen, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellen.

    Kontakt

    Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität 

  • Forschung & Entwicklung | Landesebene, Nordrhein-Westfalen | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Energie.IN.NRW

    Energie.IN.NRW – Innovative Projektideen für das Energiesystem der Zukunft, eine klimaneutrale Industrie sowie klima- und ressourcengerechtes Bauen in NRW

    Wenn Sie Verbundvorhaben zur Entwicklung von klimafreundlichen Lösungen in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe sowie Sektorenkopplung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Entwicklung klima- und umweltschonender Innovationen und nachhaltiger Lösungen für den Klimaschutz in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe sowie Sektorenkopplung.

    Sie erhalten die Förderung für Verbundvorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft in folgenden Themenbereichen:

    • sektorenübergreifendes Energiesystem der Zukunft,
    • klimaneutrale Energielösungen und Prozesse für die Industrie,
    • klimagerechte Gebäude, kreislaufgerechte Baustoffe und dezentrale Sektorenkopplung.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen mit

    • 1 bis 49 Beschäftigten und einem Umsatz bis EUR 10 Millionen oder einer Jahresbilanzsumme bis EUR 10 Millionen höchstens 80 Prozent,
    • 50 bis 249 Beschäftigten und einem Umsatz bis EUR 50 Millionen oder einer Jahresbilanzsumme bis EUR 43 Millionen höchstens 75 Prozent,
    • mehr als 249 Beschäftigten und einem Umsatz ab EUR 50 Millionen oder einer Jahresbilanzsumme ab EUR 43 Millionen höchstens 65 Prozent

    Kontakt

    Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)

    Projektträger Jülich (PtJ)

  • Forschung & Entwicklung, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds

    Die EFRE- und Kohäsionsfonds-Verordnung stärkt den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU durch Investitionen in Innovation, KMU, Infrastruktur, Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung – besonders in strukturschwachen Regionen

    Die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds bildet den Rahmen zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Bewältigung von strukturpolitischen Herausforderungen in den Regionen. Die Verordnung ist selbst kein Förderprogramm.

    Förderinhalte

    Der EFRE soll Ungleichgewichte zwischen den Regionen ausgleichen und auf diese Weise den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union stärken.

    In der Verordnung sind die genauen Förderschwerpunkte sowie die Konzentration der Förderung der jeweiligen EFRE-Programme festgelegt: Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO₂-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.

    Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:

    • Investitionen in die Infrastruktur,
    • angewandte Forschung und Innovation,
    • Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen,
    • produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen,
    • Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze,
    • Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte,
    • Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten,
    • technische Hilfe.

    Aus dem Kohäsionsfonds werden Projekte der Umweltinfrastruktur und andere vorrangige EU-Projekte der transeuropäischen Verkehrsnetze unterstützt. Außerdem werden Projekte mit erheblichem Nutzen für die Umwelt in den Bereichen Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien oder einer nachhaltigen städtischen Mobilität gefördert. In Deutschland werden keine Maßnahmen aus dem Kohäsionsfonds finanziert. Er gilt nur für Mitgliedstaaten, deren Bruttonationaleinkommen je Einwohner im Zeitraum 2015 bis 2017 weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts betrug.

    Kontakt

    nationale, regionale oder lokale Behörden

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Sachsen | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels

    Anpassung an die Folgen des Klimawandels

    Wenn Sie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

    Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen:

    • Maßnahmen an Gebäuden oder im Zusammenhang mit Gebäuden, beispielsweise als baulicher Hitzeschutz,
    • Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt und zum Schutz vor Überflutung oder vor wild abfließendem Wasser, vor Bodenerosion und Erosionseintrag, soweit sie nicht dem öffentlichen Hochwasserschutz zuzuordnen sind,
    • sonstige Anpassungen von Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels, beispielsweise zur Verbesserung der Hitze- und Dürreresilienz,
    • komplexe investiver Maßnahmenpakete, die sich aus vorhandenen Konzepten und Umsetzungsprogrammen ergeben, wesentlich zur Erhöhung der Klimaresilienz beitragen und einen Mehrwert gegenüber der Realisierung isolierter Einzelmaßnahmen erzielen,
    • Modellvorhaben zuzüglich Neubauvorhaben zur Klimawandelanpassung, die über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad) oder einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten oder aufgrund der Vorbildwirkung auf vergleichbare Fälle übertragbar sind (Übertragbarkeit),
    • Begrünungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen stehen.

    Zudem bekommen Sie eine Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen:

    • Erarbeitung von Daten- und Entscheidungsgrundlagen, Erstellung von Klimaanpassungskonzepten, Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Anpassungsmaßnahmen inklusive Akzeptanzsteigerung und
    • Öffentlichkeitsarbeit, Ergänzung informeller Konzepte um einen Fachteil Klima,
    • integriertes Klimamanagement inklusive Erstellung integrierter Klimakonzepte,
    • externe Beratungsleistungen/Klima-Coaching.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens und beträgt grundsätzlich 75 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

    Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

    Kontakt

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen | Landesebene, Sachsen | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Förderrichtlinie Energie und Klima – Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen

    Zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes

    Wenn Sie Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

    Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen:

    • Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen (in CO₂-Äquivalenten) um mindestens 20 Prozent verbunden mit einer Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens 10 Prozent,
    • komplexe investive Maßnahmenpakete, die zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen,
    • Modellvorhaben, die wesentlich zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen und über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad)
      • oder einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten
        • oder aufgrund der Vorbildwirkung und Öffentlichkeitswirksamkeit auf vergleichbare Fälle übertragbar sind.

    Zudem bekommen Sie die Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen:

    • Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Energieeffizienz- und Treibhausgasminderungs- oder Energiemanagementprojekte, einschließlich Akzeptanzsteigerung und Öffentlichkeitsarbeit,
    • Investitionsvorbereitung, Erarbeitung konzeptioneller und strategischer Grundlagen,
    • Erarbeitung, Aktualisierung und Ergänzung informeller Planungen und Konzepte,
    • Initiierung, Begleitung und Beratung von Netzwerken zur Erhöhung der Energieeffizienz, Treibhausgasminderung sowie Treibhausgasneutralität,
    • kommunales Klimamanagement, einschließlich Erstellung integrierter Klimakonzepte mit dem Schwerpunkt Klimaschutz,
    • kommunale Umsetzungsinstrumente, einschließlich Teilnahme am Zertifizierungssystem European Energy Award® oder Kommunales Energiemanagement,
    • externe Beratungsleistungen zum Einstieg und begleitende Beratung zum Thema Energieeffizienz und Treibhausgasminderung.

    Kontakt

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Infrastruktur, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Sachsen | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)

    Zur Einsparung von Energie, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

    Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) bei Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes.

    Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:

    • Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
    • Modul 2: Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
    • Modul 3: Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene (derzeit noch nicht in Kraft)
    • Modul 4: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
    • Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung (JTF)

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller sowie von der Art und Umfang Ihres Vorhabens. Sie beträgt normalerweise 50 bis 80 Prozent (bei Modul 1 Forschung 100 Prozent) der förderfähigen Ausgaben.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

    Kontakt

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)