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09.06.2023

Förderprogramm für Klimaschutzverträge: BMWK startet vorbereitendes Verfahren

Klimaschutzverträge sollen klimafreundliche Produktionsprozesse in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen.

Energieintensive Industrieunternehmen können sich in Kürze um Klimaschutzverträge bewerben. Das Förderprogramm Klimaschutzverträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist in das vorbereitende Verfahren gestartet.

Start des Förderprogramms

Im vorbereitenden Verfahren werden Informationen gesammelt, die für die effektive und bedarfsgerechte Ausgestaltung des anschließenden Gebotsverfahrens notwendig sind. Unternehmen, die im ersten Gebotsverfahren ein Gebot abgeben möchten, müssen am vorbereitenden Verfahren teilnehmen. Die Bekanntmachung dazu wurde am 6. Juni 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das vorbereitende Verfahren dauert zwei Monate.

Das BMWK beabsichtigt, Klimaschutzverträge im mittleren zweistelligen Milliardenbereich abzuschließen. Der überwiegende Teil des Geldes soll dabei zur Absicherung von unerwarteten Preisschwankungen zur Verfügung stehen. Unternehmen, die gefördert werden wollen, treten zunächst in einen Bieterwettstreit um Klimaschutzverträge. Der beste und insbesondere günstigste Bieter gewinnt. Auf Basis der Informationen des vorbereitenden Verfahrens soll ein erstes Gebotsverfahren für die Vergabe von Klimaschutzverträgen noch dieses Jahr stattfinden.

Klimaschutzverträge sichern Unternehmen gegen Preisrisiken ab

Klimaschutzverträge sollen klimafreundliche Produktionsprozesse in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen, zum Beispiel in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie. Dafür gleichen Klimaschutzverträge dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus.

Was sind Klimaschutzverträge?

Klimaschutzverträge (im Englischen: Carbon Contracts for Difference) sind privatwirtschaftlichen Hedging-Verträgen, also Risikoabsicherungsinstrumenten, nachempfunden: Sie bieten Unternehmen hinsichtlich bestimmter Preisentwicklungen (beispielsweise für Energieträger wie Wasserstoff) finanzielle Planungssicherheit und sichern so gegen Risiken ab, die gegenwärtig der Investition in klimafreundliche Produktionsverfahren noch im Wege stehen. Sobald die transformative Produktion günstiger erfolgen kann als die konventionelle, kehrt sich das durch den Klimaschutzvertrag begründete Zahlungsverhältnis um: Mehreinnahmen der geförderten Unternehmen fließen dann an den Staat zurück, wodurch unter dem Strich eine bedarfsgerechte staatliche Förderung sichergestellt wird.

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