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01.07.2021

Klimaneutrale Industrie bis 2045: Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen

Der Bundestag hat am 24. Juni 2021 mit den Stimmen der Regierungskoalition das verschärfte Klimaschutzgesetz verabschiedet.

Der Bundestag hat am 24. Juni 2021 mit den Stimmen der Regierungskoalition das verschärfte Klimaschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral ist, fünf Jahre früher als ursprünglich geplant.

Mit dem neuen Gesetz wird auch das Klimaziel für 2030 von derzeit 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung. Für die einzelnen Wirtschaftssektoren gibt es zulässige jährliche Emissions-Obergrenzen für die Jahre 2020 bis 2030. Das Klimaschutzgesetz unterscheidet zwischen den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude, Abfall, Verkehr und Landwirtschaft. Den Löwenanteil der zusätzlichen Minderung bis 2030 werden die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen. Dies folgt einerseits dem ökonomischen Gedanken, dort zu mindern, wo die Vermeidungskosten am geringsten sind, andererseits sind der Industrie- und Energiesektor weiterhin die Sektoren mit den höchsten Emissionen. Bis 2030 soll der Industriesektor statt bislang 140 nur noch 118 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausstoßen.

Um die neuen Ziele zu erreichen, sind erhebliche weitere Anstrengungen und Investitionen erforderlich. Einen Schwerpunkt im Industriebereich bildet das Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“, das vom KEI im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) betreut wird. Hierfür werden 650 Mio. Euro für das Jahr 2022 bereitgestellt. Das bestehende Förderprogramm wird ab 2022 um eine weitere Förderrichtlinie für Klimaschutzverträge nach dem Konzept „Carbon Contracts for Difference“ ergänzt. Insgesamt stellt das BMU somit für Investitionskostenförderung und Klimaschutzverträge für die Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie in den Jahren 2021-2025 ca. 3,5 Milliarden Euro Fördermittel zur Verfügung. Das gibt der Industrie mehr Planungs- und Investitionssicherheit zur Umsetzung von transformativen Klimaschutzprojekten und den Beschäftigten die Gewissheit, dass die Bundesrepublik Deutschland weiterhin ein wirtschaftsstarkes und zukünftig zugleich klimaneutrales Industrieland mit guten und nachhaltigen Arbeitsplätzen bleiben wird.

Quelle: BMU, 24.06.2021

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