Innovationsfonds stellt 1 Milliarde Euro für klimaschonende Industrieprojekte bereit
Noch bis zum 29. Oktober 2020 nimmt die Europäische Kommission Förderanträge für die Entwicklung innovativer kohlenstoffarmer Technologien entgegen. Dafür stehen rund 1 Milliarde Euro aus dem Innovationsfonds zur Verfügung. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der Kosten, die durch die Projektumsetzung zusätzlich anfallen. Förderfähig durch den Innovationsfonds sind vor allem:
- großtechnische Anlagen, die einen Schwellenwert von 7,5 Millionen Euro überschreiten, hochinnovative Technologien und Prozesse zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen in der energieintensiven Industrie,
- umweltverträgliche und sichere Technologien der Kohlenstoffabscheidung und geologischen Speicherung,
- Querschnittsprojekte, die zu CO2-Minderungen in mehreren Sektoren führen,
- innovative Erneuerbare-Energien-Anlagen,
- innovative Speichertechnologien für Energie.
Die eingereichten Projektvorschläge werden hinsichtlich ihres CO2-Einsparpotenzials, des Innovationsgrades, der Realisierbarkeit und Projektreife bewertet. Ein weiteres Kriterium stellt das Potenzial für eine umfassende Markteinführung dar. Damit sind rein forschungsbasierte Ansätze von einer Förderung ausgeschlossen. Ziel des Programms ist es, neuartige Technologien und Leuchtturmprojekte für einen klimafreundlichen Markt zu entwickeln, die im großen Maßstab zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beitragen. Damit stellt der Innovationsfonds ein grundlegendes Instrument dar, um den Weg in eine klimaneutrale Zukunft zu gestalten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu fördern.
Die bereitgestellten Mittel stammen aus dem Verkauf von Kohlenstoffzertifikaten (EU ETS). Bis zum Jahr 2030 sollen insgesamt 10 Milliarden Euro über den Innovationsfonds ausgeschüttet werden. Ausführliche Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Projekte des Innovationsfonds sind zudem mit dem BMU-Förderprogramm „Dekarbonisierung der Industrie“ kombinierbar, das voraussichtlich im ersten Quartal 2021 startet und vom KEI koordiniert wird. Über das Programm sollen Anlageninvestitionen im Bereich der energieintensiven Industrien gefördert werden, die zu einer signifikanten Reduzierung prozessbedingter Treibhausgasemissionen führen. Bereits jetzt können Gelder aus diesem Programm über das UIP-Förderfenster abgerufen werden.
Fragen zum Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ beantwortet das KEI-Team unter kei(at)z-u-g.org oder telefonisch +49 355 47889-101.