Förderziel
Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Projekte in der energieintensiven Industrie, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen, welche nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind, möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren. Die geförderten Projekte sollen modellhaft auf andere Unternehmen übertragbar sein. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen der energieintensiven Industrie bis zum Jahr 2030 um 2,5 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente jährlich zu reduzieren. Grundlage des Programms ist die Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie.
Überarbeitung der Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie
Ausschlussfrist für Förderanträge: 31.12.2023
Am 01.07.2023 sind Änderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung in Kraft getreten. Darauf aufbauend ist derzeit eine Überarbeitung der Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie vom 16.12.2020 in Vorbereitung. Die überarbeitete neue Förderrichtlinie soll zum 01.01.2024 in Kraft treten. Förderanträge nach der Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie vom 16.12.2020 können nur bis 31.12.2023 gestellt werden (Ausschlussfrist). Eine Bescheidung auf Basis der derzeitigen Förderrichtlinie setzt daher einen vollständigen Antragseingang bis 31.12.2023 voraus. Aus diesem Grund wird empfohlen, seit Mitte September (16.09.2023) keine neuen Projekte mehr für eine Skizze vorzuschlagen und Skizzen von bereits abgestimmten Projekten bis Ende September 2023 zu finalisieren. Informationen zum neuen Verfahren ab dem 01.01.2024 werden Sie an dieser Stelle voraussichtlich ab November 2023 vorfinden.
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