Über das Förderprogramm
Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ wurden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bis Ende 2023 Projekte in der energieintensiven Industrie unterstützt, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren. Die entsprechende Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie ist zum 31.12.2023 ausgelaufen.
Neue Förderrichtlinie: Bundesförderung Industrie und Klimaschutz
Das Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ wird durch das Fördermodul 1 innerhalb der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) abgelöst.
Vorläufige Haushaltsführung
Die Antrags- und Bewilligungspause endete grundsätzlich mit Beginn der vorläufigen Haushaltsführung und wurde mit Schreiben vom 19.01.2024 zentral aufgehoben. Bewilligungen in Förderprogrammen wie dem Programm „Dekarbonisierung der Industrie“, die auf Grundlage der politischen Einigung der Bundesregierung und mit Bestätigung durch das Parlament fortgeführt werden, sind grundsätzlich wieder möglich, da das Förderprogramm insgesamt eine Fortsetzungsmaßnahme ist und die benötigten Ausgabemittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen während der vorläufigen Haushaltsführung zur Verfügung stehen.