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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 1

Bis 30.11.2024 Skizze einreichen
Stahlfertigung im Stahlwerk Eisenhüttenstadt

Über das Förderprogramm

Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie. Das Förderprogramm trägt maßgeblich dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele im Industriesektor zu erreichen sowie den Produktionshochlauf der notwendigen Transformationstechnologien in Deutschland zu beschleunigen. Die Dekarbonisierung sowie die Speicherung und Nutzung von CO2 sind eng miteinander verbunden. Die Themen werden daher in zwei Fördermodulen einer gemeinsamen Förderrichtlinie umgesetzt.  Das Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2045 einzusparen.

Gefördert werden Vorhaben zur

  1. Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 1) und
  2. Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 2).

Über das Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie

Die Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Sie geht in überarbeiteter Form in der Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz auf. Im sog. „Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie" werden Dekarbonisierungsvorhaben gefördert, welche darauf abzielen Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Die geförderten Vorhaben leisten einen substanziellen Beitrag auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland. Ziel der Förderung von Investitionsvorhaben ist die Treibhausgasminderung in der Produktion. Ziel der Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben ist es, Potenziale zur Treibhausgasminderung in der Produktion zu erschließen, unter anderem durch einen hohen Innovations- und Demonstrationscharakter sowie die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen.

Modul 1: Förderinformationen

Von der Skizze zum Förderantrag

Ablauf des Antragsverfahrens der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 1

Kontakt

Projektträger Modul 1 Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) 0355 47889-149 E-Mail schreiben

Sprechzeiten Beratungshotline:
Montag bis Donnerstag, 9–13 Uhr

Modul 2: CCU/CCS

Außenanlage eines Zementwerkes