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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 1

Stahlfertigung im Stahlwerk Eisenhüttenstadt

Ablauf und Fristen

Das Verfahren zur Auswahl von Vorhaben im Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie besteht aus zwei Stufen. In der ersten Stufe sind Förderinteressierte aufgerufen, Skizzen beim Kompetenzzentrum Klimaschutz für energieintensive Industrien (KEI) einzureichen. Das KEI bewertet anhand von Auswahlkriterien in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) alle eingereichten Skizzen und wählt die besten Vorhaben aus. In der zweiten Stufe werden diese Unternehmen vom KEI zur Einreichung eines detaillierten Antrags aufgefordert.

Stufe I: Skizze einreichen

Skizzeneinreichung

In der ersten Stufe waren Förderinteressierte bis zum 15. Mai 2025 aufgerufen, Skizzen im Modul 1, Teilmodul 2: TCTF beim Kompetenzzentrum Klimaschutz für energieintensive Industrien (KEI) einzureichen.

Skizzenauswahl

Das KEI prüft und bewertet die eingereichten Skizzen anhand der in der Förderrichtlinie genannten Auswahlkriterien. In Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) werden die besten Vorhaben ausgewählt.

Zweistufiges Antragsverfahren

Antragsverfahren der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 1

Stufe II: Förderantrag einreichen

Antragseinreichung

Die Unternehmen mit den im Vergleich zu allen eingereichten Skizzen besten Vorhaben werden über die Fortführung informiert. Das KEI fordert diese Unternehmen schriftlich auf, einen ausführlichen Antrag zu erarbeiten und einzureichen.

Der formale Antrag auf Förderung wird über das elektronische Antragsystem „easy-Online“ gestellt. Neben dem Antrag müssen alle Antragstellende einen Finanzierungsplan vorlegen, in dem alle Zuwendungen für das Vorhaben anzugeben sind. Bei Förderungen von mehr als 15 Millionen Euro ist die Bestätigung der Landeskofinanzierung erforderlich.

Antragsprüfung

Der vollständige und postalisch zugegangene Förderantrag wird vom KEI kaufmännisch-rechtlich sowie gemeinsam mit dem UBA fachlich geprüft und bewertet. Bei positiver Bewertung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abschließend über die Förderung.

Bewilligung

Mit der Umsetzung darf erst nach der Bewilligung des Vorhabens begonnen werden.

Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Förderung (ANBest-P) beziehungsweise die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Förderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten). Das BMWK kann für die Zuwendungsbescheide Abweichungen hiervon beziehungsweise zusätzliche Nebenbestimmungen anwenden.

Kontakt

Projektträger Modul 1 Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) E-Mail schreiben

Beratungshotlines

Projektförderung:
– fachlich-technisch –
+49 355 47889-149
Sprechzeiten Hotline:
Montag bis Donnerstag, 9–13 Uhr

Fördermittelmanagement:
– kaufmännisch-rechtlich –
+49 355 47889-151
Sprechzeiten Hotline:
Dienstag & Donnerstag, 9–12 Uhr