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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 1

Bis 30.11.2024 Skizze einreichen
Stahlfertigung im Stahlwerk Eisenhüttenstadt

Modul 1: Förderfenster

Das Förderfenster für Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz ist seit dem 30. August 2024 geöffnet. Förderinteressierte können bis zum 30. November 2024 beim KEI Skizzen einreichen.

Ablauf und Fristen

Das Verfahren zur Auswahl von Vorhaben im Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie besteht aus zwei Stufen. In der ersten Stufe sind Förderinteressierte seit dem 30. August 2024 aufgerufen, Skizzen beim Kompetenzzentrum Klimaschutz für energieintensive Industrien (KEI) einzureichen. Das KEI bewertet anhand von Auswahlkriterien in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) alle eingereichten Skizzen und wählt die besten Vorhaben aus. In der zweiten Stufe werden diese Unternehmen am 28. Februar 2025 vom KEI zur Einreichung eines detaillierten Antrags aufgefordert.

Ablauf des Antragsverfahrens der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 1 mit Fristen

Stufe I: Skizze einreichen

Skizzeneinreichung

In der ersten Stufe können alle Förderinteressierten eine aussagekräftige Skizze in deutscher Sprache einreichen. Das Einreichen der Skizze ist innerhalb der Aufrufphase (30. August 2024 bis 30. November 2024) möglich und erfolgt ausschließlich über das Online-Portal.

Zur Vorbereitung ist die zum Vorhaben passende Vorlagedatei zu nutzen:

Zusätzlich sind folgende Anlagen verpflichtend hochzuladen:

Das KEI führt innerhalb der Aufrufphase am 25. September 2024 einen Online-Workshop mit allen Förderinteressierten zum Einreichen von Skizzen durch.

Skizze einreichen

Skizzenauswahl

Das KEI prüft und bewertet die eingereichten Skizzen anhand der in der Förderrichtlinie genannten Auswahlkriterien. In Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) werden die besten Vorhaben ausgewählt.

Stufe II: Förderantrag einreichen

Antragseinreichung

Die Unternehmen mit den im Vergleich zu allen eingereichten Skizzen besten Vorhaben werden über die Fortführung informiert. Das KEI fordert diese Unternehmen am 28. Februar 2025 schriftlich auf, einen ausführlichen Antrag zu erarbeiten und einzureichen.

Der formale Antrag auf Förderung wird über das elektronische Antragsystem „easy-Online“ gestellt. Neben dem Antrag müssen alle Antragstellende einen Finanzierungsplan vorlegen, in dem alle Zuwendungen für das Vorhaben anzugeben sind. Bei Förderungen von mehr als 15 Millionen Euro ist die Bestätigung der Landeskofinanzierung erforderlich.

Das Einreichen eines Antrages ist innerhalb der Aufrufphase (28. Februar 2025 bis 31. Mai 2025) möglich. Das KEI führt innerhalb dieser Aufrufphase einen Workshop mit allen Unternehmen zum Förderantrag durch.

Antragsprüfung

Der vollständige und postalisch zugegangene Förderantrag wird vom KEI kaufmännisch-rechtlich sowie gemeinsam mit dem UBA fachlich geprüft und bewertet. Bei positiver Bewertung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abschließend über die Förderung.

Bewilligung

Mit der Umsetzung darf erst nach der Bewilligung des Vorhabens begonnen werden.

Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Förderung (ANBest-P) beziehungsweise die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Förderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten). Das BMWK kann für die Zuwendungsbescheide Abweichungen hiervon beziehungsweise zusätzliche Nebenbestimmungen anwenden.

Zweistufiges Antragsverfahren

Antragsverfahren der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 1

Kontakt

Projektträger Modul 1 Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) 0355 47889-149 E-Mail schreiben

Sprechzeiten Beratungshotline:
Montag bis Donnerstag, 9–13 Uhr

25.09.2024 | Skizzen Workshop BIK: Modul 1

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