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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 1

Skizzeneinreichung ist beendet
Stahlfertigung im Stahlwerk Eisenhüttenstadt

Modul 1: Förderfenster

Das erste Förderfenster für Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz war vom 30. August bis zum 30. November 2024 geöffnet.

Ablauf und Fristen

Das Verfahren zur Auswahl von Vorhaben im Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie besteht aus zwei Stufen. In der ersten Stufe waren Förderinteressierte bis zum 30. November 2024 aufgerufen, Skizzen beim Kompetenzzentrum Klimaschutz für energieintensive Industrien (KEI) einzureichen. Das KEI bewertet anhand von Auswahlkriterien in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) alle eingereichten Skizzen und wählt die besten Vorhaben aus. In der zweiten Stufe werden diese Unternehmen am 28. Februar 2025 vom KEI zur Einreichung eines detaillierten Antrags aufgefordert.

Ablauf des Antragsverfahrens der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 1 mit Fristen

Stufe I: Skizze einreichen

Skizzeneinreichung

In der ersten Stufe konnten alle Förderinteressierten bis zum 30. November 2024 eine Skizze einreichen. 

Skizzenauswahl

Das KEI prüft und bewertet die eingereichten Skizzen anhand der in der Förderrichtlinie genannten Auswahlkriterien. In Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) werden die besten Vorhaben ausgewählt.

Skizzen-Workshop BIK Modul 1:
Aufzeichnung der Online-Veranstaltung

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Stufe II: Förderantrag einreichen

Antragseinreichung

Die Unternehmen mit den im Vergleich zu allen eingereichten Skizzen besten Vorhaben werden über die Fortführung informiert. Das KEI fordert diese Unternehmen am 28. Februar 2025 schriftlich auf, einen ausführlichen Antrag zu erarbeiten und einzureichen.

Der formale Antrag auf Förderung wird über das elektronische Antragsystem „easy-Online“ gestellt. Neben dem Antrag müssen alle Antragstellende einen Finanzierungsplan vorlegen, in dem alle Zuwendungen für das Vorhaben anzugeben sind. Bei Förderungen von mehr als 15 Millionen Euro ist die Bestätigung der Landeskofinanzierung erforderlich.

Das Einreichen eines Antrages ist innerhalb der Aufrufphase (28. Februar 2025 bis 31. Mai 2025) möglich. Das KEI führt innerhalb dieser Aufrufphase einen Workshop mit allen Unternehmen zum Förderantrag durch.

Antragsprüfung

Der vollständige und postalisch zugegangene Förderantrag wird vom KEI kaufmännisch-rechtlich sowie gemeinsam mit dem UBA fachlich geprüft und bewertet. Bei positiver Bewertung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abschließend über die Förderung.

Bewilligung

Mit der Umsetzung darf erst nach der Bewilligung des Vorhabens begonnen werden.

Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Förderung (ANBest-P) beziehungsweise die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Förderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten). Das BMWK kann für die Zuwendungsbescheide Abweichungen hiervon beziehungsweise zusätzliche Nebenbestimmungen anwenden.

Zweistufiges Antragsverfahren

Antragsverfahren der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 1