Welche Förderquoten waren möglich?
Die Förderquote hing davon ab, wie hoch der Zuschuss sein musste, damit eine Projektumsetzung für den Antragsteller möglich war. Dies wurde vom Antragsteller dargelegt und vom KEI, UBA und BMWK geprüft. Dabei wurden zudem die geltenden Beihilfehöchstintensitäten berücksichtigt. Die konkrete Förderquote wurde schließlich immer projektspezifisch seitens des Bundeswirtschaftsministeriums bzw. im Fall einer Einzelnotifizierung von der EU-Kommission festgelegt. Der erforderliche Eigenanteil konnte nur über monetäre Eigenmittel erbracht werden. Eigenleistungen, zum Beispiel in Form von bereits vorhandenen Personal- oder Sachmitteln, waren nicht als Eigenanteil anrechenbar.
Abhängig von der Größe des Unternehmens und dem Fördergegenstand gab die Förderrichtlinie folgende Obergrenzen für Förderquoten vor. Die Förderquote bezog sich dabei ausschließlich auf die zuwendungsfähigen Kosten. Die Aufschläge für kleine und mittlere Unternehmen waren in den folgenden Tabellen bereits enthalten.
Maximale Förderquoten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Industrielle Forschung
Kleine Unternehmen: Förderquoten bis zu 70 %
Mittlere Unternehmen: Förderquoten bis zu 60 %
Große Unternehmen: Förderquoten bis zu 50 %
Experimentelle Entwicklung
Kleine Unternehmen: Förderquoten bis zu 45 %
Mittlere Unternehmen: Förderquoten bis zu 35 %
Große Unternehmen: Förderquoten bis zu 25 %
Beihilfen für Durchführbarkeitsstudien
Kleine Unternehmen: Förderquoten bis zu 70 %
Mittlere Unternehmen: Förderquoten bis zu 60 %
Große Unternehmen: Förderquoten bis zu 50 %
Maximale Förderquoten für Investitionsvorhaben
Umweltschutzbezogene Mehrkosten
Kleine Unternehmen: Förderquoten bis zu 60 %
Mittlere Unternehmen: Förderquoten bis zu 50 %
Große Unternehmen: Förderquoten bis zu 40 %
Investitionen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Kleine Unternehmen: Förderquoten bis zu 65 %
Mittlere Unternehmen: Förderquoten bis zu 55 %
Große Unternehmen: Förderquoten bis zu 45 %
Investitionen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in kleine Anlagen, für die keine Referenzinvestition ermittelt werden konnte
Kleine Unternehmen: Förderquoten bis zu 50 %
Mittlere Unternehmen: Förderquoten bis zu 40 %
Große Unternehmen: Förderquoten bis zu 30 %
Siehe auch: