Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Landesebene,
Brandenburg
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Darlehen
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Unternehmen
Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum
Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie im Bereich der erneuerbaren Energien im Land Brandenburg
Im Rahmen des Programms gewähren wir zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Zusätzlich bieten wir einen besonderen Zinsvorteil für nachhaltige Investitionen und Junglandwirte.
Förderinhalte
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition in den folgenden Branchen:
- Landwirtschaft (Zinsbonus für Landwirte unter 41 Jahren), Garten- und Weinbau
- Agrar-, Forst- und Ernährungswirtschaft
- Energieproduktion.
Mit dem Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum fördert die ILB Investitionen in:
- landwirtschaftlichen Unternehmen
- die Stärkung der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie forstwirtschaftlicher Unternehmen
- Vorhaben entsprechend dem Merkblatt "Nachhaltige Investitionen"
- erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe
- die Betriebserweiterung wie landwirtschaftliche Nutzfläche, Betriebsmittel, Lieferrechte und Tiere
Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Fördermittelgebende Institution
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und/oder Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
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Infrastruktur,
Transformation
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Landesebene,
Brandenburg
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Darlehen
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Stadtwerke,
Unternehmen
Brandenburg-Kredit Transformationsfinanzierung Infrastruktur
Energiestrategie des Landes Brandenburg zu trasnformieren
Das Ziel des Programms ist die Transformation der Infrastruktur, um die Energiestrategie des Landes Brandenburg umzusetzen.
Förderinhalte
Die ILB unterstützt Investitionen in die Infrastruktur, die zu einer CO₂-Reduzierung beitragen und im Einklang mit der Energiestrategie des Landes Brandenburg stehen.
Dabei bietet die ILB individuelle, beihilfefreie Finanzierungslösungenfür Projekte an, die:
- im allgemeinen öffentlichen Interesse liegen und unter Aspekten der Nachhaltigkeit durchgeführt werden.
Die ILB finanziert Investitionen in die Transformation der Infrastruktur, die nicht direkt durch die Kommunen umgesetzt werden.
Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Fördermittelgebende Institution
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Landesebene,
Brandenburg
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Zuschuss/Zuwendung
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Unternehmen
Energieeffizienz Brandenburg (2024)
Zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen.
Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die ILB die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen.
Förderinhalte
Gefördert werden:
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)
- Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung
Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen nach der Klassifikation, Ausgabe 2008 (WZ 2008), folgende Wirtschaftszweige:
- Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C),
- Energieversorgung im Bereich Strom und Gas (Abschnitt D, 35.1 und 35.2),
- Baugewerbe (Abschnitt F),
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (Abschnitt G),
- Gastgewerbe (Abschnitt I),
- Information und Kommunikation (Abschnitt J) und
- Wäscherei und chemische Reinigung (Abschnitt S, 96.01).
Sie erhalten eine Unterstützung für Energieeffizienzvorhaben, die
- im Rahmen eines Energieaudits ermittelt wurden,
- stationäre industrielle oder gewerbliche Anlagen oder Prozesse betreffen,
- den jährlichen Energieverbrauch (der Anlage/des Prozesses) um mindestens 15 % senken und
- die jährlichen CO₂-Emissionen der Anlage/des Prozesses um mindestens 5 Tonnen reduzieren.
Die Fördervoraussetzungen sind beispielsweise für eine gewerbliche Anlage (z. B. Fertigungsmaschine) mit einem jährlichen Stromverbrauch von 60 Megawattstunden (MWh) gegeben, wenn die energetische Optimierung (z. B. durch Kauf einer neuen Fertigungsmaschine mit verbesserter Energieeffizienz) mindestens 9 MWh im Jahr einspart:
- 9 MWh von 60 MWh entsprechen 15 %
- 9 MWh x 0,559 Tonnen CO₂ je MWh (Emissionsfaktor Strom Brandenburg) entsprechen 5 Tonnen
Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Fördermittelgebende Institution
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)
Weiterführende Links
www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/energieeffizienz-brandenburg-2024/
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Landesebene,
Brandenburg
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Zuschuss/Zuwendung
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Natürliche/Juristische Personen,
Stadtwerke,
Unternehmen
Erneuerbare Energien Brandenburg
Ziel des Förderprogramms ist es, eine sichere Energieversorgung durch die Integration zusätzlicher Erneuerbarer Energien zu gewährleisten und CO₂-Einsparungen zu erzielen
Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die ILB den Ausbau erneuerbarer Energien im Land Brandenburg.
Förderinhalte
Gefördert werden:
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)
- Stadtwerke und Versorger gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen nach der Klassifikation, Ausgabe 2008 (WZ 2008), folgende Wirtschaftszweige:
- Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C),
- Energieversorgung (Abschnitt D).
Zum Zweck:
- Floating-Photovoltaikanlagen auf künstlichen Gewässern
- Agri-Photovoltaikanlagen auf parallel landwirtschaftlich genutzten Flächen
- Tiefengeothermieanlagen zur thermischen Nutzung (keine Prototypen) und dazugehörige Bohrungen (keine Erkundungsbohrungen)
- Fischfreundliche Wasserkraftanlagen
Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Fördermittelgebende Institution
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)
Weiterführende Links
www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/erneuerbare-energien-brandenburg/
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Transformation
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Landesebene,
Brandenburg
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Zuschuss/Zuwendung
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Unternehmen
GRW-G Große Richtlinie
Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen (Transformationsziel).
Mit dem Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB vor allem mittlere und große Unternehmen. Kleine Unternehmen können bei Vorhaben größer 3 Millionen EUR ebenfalls gefördert werden.
Förderinhalte
Das MWAEK-Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Tourismusgewerbes, sofern sie nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Gefördert werden vorrangig Investitionen der gewerblichen Wirtschaft in Betriebsstätten im Land Brandenburg, die zu einem Kernbereich der folgenden Cluster gehören:
- Energietechnik
- Gesundheitswirtschaft
- IKT/Medien/Kreativwirtschaft
- Optik und Photonik
- Verkehr/Mobilität/Logistik
- Ernährungswirtschaft
- Kunststoffe/Chemie
- Tourismus
- Metall
Das MWAEK-Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung der folgenden Projekte:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
- grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte,
- Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor oder eine unabhängige Investorin. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.
Große Unternehmen können im Rahmen des MWAEK-Förderprogramms GRW-G Große Richtlinie nur gefördert werden, wenn es sich um Investitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit handelt:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und die von einem Investor erworben wird, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht, sofern die neue Tätigkeit, die mit den erworbenen Vermögenswerten ausgeübt werden soll, nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.
- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist.
Unabhängig von der Unternehmensgröße sind Investitionen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (Transformationsinvestition genannt) zuwendungsfähig. Das sind Vorhaben, mit denen die Energieerzeugung des Unternehmens durch erneuerbare Quellen für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf der Betriebsstätte realisiert wird.
Es werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 100.000 EUR gefördert.
Gefördert werden folgende touristische Vorhaben:
- im Bereich Rad-, Wasser- und Wandertourismus,
- in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten,
- mit innovativen Inhalten,
- zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Betriebe und Produkte oder
- Vorhaben, die zur Saisonverlängerung beitragen.
Die Förderung von Verlagerungsinvestitionen von Berlin nach Brandenburg ist nicht möglich.
Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Fördermittelgebende Institution
Land Brandenburg
Weiterführende Links
www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/grw-g-grosse-richtlinie/
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Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Brandenburg
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Zuschuss/Zuwendung
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Unternehmen
Just Transition Fund (JTF)
Entwicklungspotentiale stärken ohne die Braunkohlewirtschaft
Der Just-Transition-Fund (JTF) hilft vom Braunkohleausstieg betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Lausitz und soll lokale Entwicklungspotentiale auch ohne die Braunkohlewirtschaft stärken.
Förderinhalte
Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz für Investitionen von Unternehmen zu schaffen, die zur Bewältigung und Abmilderung der mit dem Kohleausstieg einhergehenden sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen beitragen
Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Fördermittelgebende Institution
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE), Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Just Transition Fund (JTF)
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Landesebene,
Brandenburg
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Zuschuss/Zuwendung
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Unternehmen
Wasserstoff-Speicher Brandenburg (2024)
Zur Erzeugung, Verwendung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Speicherung von erneuerbarem Strom in chemischer, mechanischer oder thermischer Energie.
Die Förderung zielt auf die Integration der erneuerbaren Energien in Brandenburg durch den Einsatz von Wasserstofftechnologien und die Entwicklung von intelligenten Energiesystemen, Netzen und Speichersystemen ab.
Förderinhalte
Gefördert werden:
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)
- Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung
Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen nach der Klassifikation, Ausgabe 2008 (WZ 2008), folgende Wirtschaftszweige:
- Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C),
- Energieversorgung im Bereich Strom und Gas (Abschnitt D, 35.1 und 35.2).
In den Fördertatbeständen 1 (Erzeugung und Verwendung) und 2 (Transport-, Verteilungs- und Speicherinfrastruktur) für erneuerbaren Wasserstoff werden im Land Brandenburg nachfolgende Vorhaben aus dem Förderprogramm unterstützt:
- Tankinfrastrukturvorhaben zur Versorgung von Fahrzeugen, mobilen Terminalgeräten oder mobilen Bodenabfertigungsgeräten mit erneuerbarem Wasserstoff
- Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz (nicht gebäudebezogen)
- Vorhaben zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff
- sonstige Vorhaben zur Verbesserung des Umweltschutzes.
Darüber hinaus werden im Land Brandenburg
- Anlagen zur Umwandlung und/oder Speicherung von erneuerbarem Strom als chemische, mechanische oder thermische Energie in Kombination mit Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien (Fördertatbestand 3)
gefördert.
Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Fördermittelgebende Institution
Land Brandenburg, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Weiterführende Links
www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/wasserstoff-speicher-brandenburg-2024/