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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

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  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Sachsen-Anhalt | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Sachsen-Anhalt ENERGIE

    Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO) – Sachsen-Anhalt ENERGIE

    Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und Einsparung von Treibhausgasemissionen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen bei der Umsetzung investiver Maßnahmen und Projekte, die sowohl durch Energieeffizienzmaßnahmen als auch durch Energieeinsparmaßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen führen. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

    Sie erhalten die Förderung für

    • gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung) und
    • nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
    • oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung.

    Sie können gebäudebezogene Einzelmaßnahmen mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombinieren:

    • Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen,
    • Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird,
    • Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und/oder Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung,
    • Bau und Installation von Ladeinfrastruktur für die Gebäudenutzende und von damit zusammenhängender Infrastruktur wie Rohrleitungen, wenn sich die Parkplätze im oder am Gebäude befinden,
    • Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes, insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und
    • Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu

    • 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen,
    • 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen und
    • 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für große Unternehmen,

    maximal jedoch EUR 1 Million je Unternehmen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

    Kontakt

    Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen | Bundesebene | Hochschulen, Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten

    Das STARK-Programm fördert Projekte, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen.

    Wenn Sie Vorhaben zur Unterstützung eines nachhaltigen Strukturwandels in den Kohleregionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Um die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung im Jahr 2020 den schrittweisen Ausstieg aus der Kohlestromversorgung beschlossen. Dieser Schritt bringt für die vom Kohleabbau geprägten Regionen einen tiefgreifenden Strukturwandel mit sich. Der Kohleausstieg wird dabei nicht nur als Herausforderung, sondern auch als Chance für wirtschaftliches Wachstum und neuen Wohlstand in den betroffenen Regionen gesehen und aktiv vorangetrieben.

    Ein zentrales Förderinstrument in diesem Prozess ist das Programm STARK. Es soll insbesondere die Menschen vor Ort und ihr Engagement für die Transformation und Weiterentwicklung der Kohleregionen stärken.

    Der Schwerpunkt liegt bislang auf nicht-investiven Maßnahmen – beispielsweise dem Austausch über alternative Produktionsweisen und Geschäftsmodelle, dem Aufbau von Netzwerken sowie Informations- und Dialogveranstaltungen, die als Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Transformation gelten. Gleichzeitig spielt die gesicherte Verfügbarkeit von sogenannten Transformationstechnologien – etwa Batterien, Solaranlagen und Wärmepumpen – eine zentrale Rolle für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Die Förderkategorie 12 widmet sich gezielt dem Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten für solche Technologien in den Kohleregionen.

    Ziel ist es, mit dem Wandel in den betroffenen Regionen nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sondern auch ein Vorbild für andere Länder beim Kohleausstieg zu schaffen. Der Bund will diesen Wandel mit dem Förderprogramm nachhaltig begleiten. Die förderfähigen Projekte sind dabei in zwölf Themenfelder gegliedert:

    • Vernetzung
    • Wissens- und Technologietransfer
    • Beratung
    • Qualifikation sowie Aus- und Weiterbildung
    • Nachhaltige Weiterentwicklung öffentlicher Leistungen
    • Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
    • Stärkung von Gemeinsinn und gemeinsamem Zukunftsverständnis
    • Außenwirtschaft
    • Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
    • Förderung unternehmerischer Initiative
    • Innovative Lösungsansätze
    • Transformationstechnologien

    Für jeden Förderantrag ist eine Stellungnahme des jeweiligen Bundeslandes erforderlich, in dem das Projekt umgesetzt werden soll. Die Länder bewerten den regionalen Nutzen und geben dem BAFA ein Votum zum Projekt. Daher empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld einer Antragstellung den Kontakt mit dem zuständigen Land aufzunehmen.

    Kontakt

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Smart Cities & Regionen | Bundesebene | Darlehen | Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Umweltinnovationsprogramm

    Zur Erstanwendung neuer technologischer Verfahren und Verfahrenskombinationen, die Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern.

    Wenn Sie neuartige technologische Verfahren einsetzen, die Umweltbelastungen reduzieren oder vermeiden, können Sie eine Förderung durch das Umweltinnovationsprogramm erhalten.

    Förderinhalte

    Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Sie bei der großtechnischen Erstanwendung neuer technologischer Verfahren und Verfahrenskombinationen, die Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern.

    Sie erhalten einen Zins- oder Investitionszuschuss für bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland. Dazu können auch die Inbetriebnahme und Erfolgskontrolle Ihres Verfahrens gehören.

    Vorhaben in den folgenden Bereichen werden gefördert:

    • Abwasserbehandlung,
    • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung,
    • Circular Economy,
    • Bodenschutz,
    • Luftreinhaltung und Klimaschutz,
    • Minderung von Lärm und Erschütterungen,
    • Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sowie
    • Ressourceneinsparung und -effizienz sowie Materialeinsparung und -effizienz.

    Sie erhalten die Förderung als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der KfW refinanzierten Hausbankkredits.

    Normalerweise können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten zinsverbilligt werden. Bei Investitionszuschüssen erfolgt eine Anteilfinanzierung von bis zu 30 Prozent.

    Für Messungen oder Untersuchungen zur Erfolgskontrolle Ihres geförderten Projektes erhalten Sie in der Regel einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Für zinsverbilligte Kredite beträgt die Laufzeit bis zu 30 Jahre. Die ersten 5 Jahre sind tilgungsfrei. Das heißt, in dieser Zeit müssen Sie nur die Zinsen bezahlen.

    Ihr Zinssatz wird aus Bundesmitteln in der Regel um 5 Prozentpunkte über 5 Jahre der Gesamtlaufzeit verbilligt.

    Bevor Sie den Antrag stellen, reichen Sie eine Projektskizze bei der KfW ein. Die KfW und das Umweltbundesamt (UBA) prüfen, ob Ihr Vorhaben generell förderfähig ist. Nach positiver Prüfung fordert die KfW Sie dazu auf, Ihren Antrag zu stellen.

    Eine Kombination des BMUV- Umweltinnovationsprogramms mit anderen Förderungen ist meistens möglich.

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

    Umwelt- & Naturschutz, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

    Wenn Sie sich mit einem Projekt für den Umweltschutz engagieren, können Sie von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln

    • Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
    • Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
    • Klima- und ressourcenschonendes Bauen
    • Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
    • Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
    • Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
    • Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
    • Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
    • Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
    • Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
    • Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
       

    Kontakt

    Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Hamburg | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen, Verband/Vereinigung

    Unternehmen für Ressourcenschutz

    Um Einsparpotenziale von Energie, Wasser und Rohstoffen zu erschließen, um mehr Ressourceneffizienz im Betriebsablauf zu führen.

    Wenn Sie Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz in Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Die Freie Hansestadt Hamburg unterstützt Ihr Investitionsvorhaben, wenn Sie durch den effizienten Umgang mit Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen oder durch eine nachhaltige Reduzierung von Kohlenstoffdioxidemissionen zu einer Umweltentlastung beitragen.

    Sie bekommen die Förderung derzeit für Vorhaben:

    • zur Verbesserung der Energieeffizienz von bestehenden Produktionsanlagen und Anlagen der Gebäudetechnik,
    • zur Verringerung des Materialeinsatzes, des Trinkwasserbedarfs oder der Abwassermenge oder
    • zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme in einem Wärmenetz.

    Kontakt

    Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Brandenburg | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Wasserstoff-Speicher Brandenburg (2024)

    Zur Erzeugung, Verwendung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Speicherung von erneuerbarem Strom in chemischer, mechanischer oder thermischer Energie.

    Die Förderung zielt auf die Integration der erneuerbaren Energien in Brandenburg durch den Einsatz von Wasserstofftechnologien und die Entwicklung von intelligenten Energiesystemen, Netzen und Speichersystemen ab.

    Förderinhalte

    Gefördert werden:

    • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)
    • Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung

    Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen nach der Klassifikation, Ausgabe 2008 (WZ 2008), folgende Wirtschaftszweige:

    • Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C),
    • Energieversorgung im Bereich Strom und Gas (Abschnitt D, 35.1 und 35.2).

    In den Fördertatbeständen 1 (Erzeugung und Verwendung) und 2 (Transport-, Verteilungs- und Speicherinfrastruktur) für erneuerbaren Wasserstoff werden im Land Brandenburg nachfolgende Vorhaben aus dem Förderprogramm unterstützt:

    • Tankinfrastrukturvorhaben zur Versorgung von Fahrzeugen, mobilen Terminalgeräten oder mobilen Bodenabfertigungsgeräten mit erneuerbarem Wasserstoff
    • Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz (nicht gebäudebezogen)
    • Vorhaben zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff
    • sonstige Vorhaben zur Verbesserung des Umweltschutzes.

    Darüber hinaus werden im Land Brandenburg

    • Anlagen zur Umwandlung und/oder Speicherung von erneuerbarem Strom als chemische, mechanische oder thermische Energie in Kombination mit Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien (Fördertatbestand 3)

    gefördert.

    Kontakt

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

  • Forschung & Entwicklung | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen

    Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

    Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt kreative Unternehmen bei der Realisierung guter Ideen mit passgenauen Fördermöglichkeiten.

    Wenn Sie Forschungs- oder Entwicklungsaktivitäten zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe bei FuE-Projekten in mehreren Projektformen, Durchführbarkeitsstudien sowie Leistungen zur Markteinführung:

    • FuE-Projekte: einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen,
    • FuE-Kooperationsprojekte: Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen oder Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung,
    • Innovationsnetzwerke: Innovationsnetzwerke mit mindestens 6 Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und einer Netzwerkmanagementeinrichtung, die durch ergänzende Leistungen unterstützt, oder internationale Innovationsnetzwerke mit mindestens 4 Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, einer Netzwerkmanagementeinrichtung sowie mindestens 2 mittelständischen Unternehmen ohne Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und einer weiteren die letztgenannten Unternehmen unterstützenden Einrichtung,
    • Durchführbarkeitsstudien für ein geplantes FuE-Projekt im Rahmen von ZIM: technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests,
    • Leistungen zur Markteinführung: Hierzu zählen Innovationsberatungsdienste, innovationsunterstützende Dienstleistungen, Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung jeweils ausschließlich bezüglich des bewilligten FuE-Projekts.

    Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt:

    • bei FuE-Projekten: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Standort zwischen 25 Prozent und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 550.000 je Projekt eines Unternehmens.
    • bei Kooperationsprojekten: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Standort zwischen 30 Prozent und 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 450.000 je Projekt eines Unternehmens, bei einem Kooperationsprojekt mit ausländischen Partnern zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung von Forschungseinrichtungen beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal EUR 220.000 je Projekt. Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf maximal EUR 2,3 Millionen begrenzt.
    • bei Innovationsnetzwerken: in Phase 1 im 1. Jahr und eventuell im 2. Jahr 90 Prozent, in Phase 2 im 1. Jahr 70 Prozent, im 2. Jahr 50 Prozent und im 3. und eventuell 4. Jahr 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu EUR 420.000 gefördert werden, wobei diese für die Phase 1 auf maximal EUR 180.000 begrenzt werden.
    • bei internationalen Innovationsnetzwerken: in Phase 1 im 1., 2. und eventuell 3. Jahr 95 Prozent, in Phase 2 im 1. Jahr 80 Prozent, im 2. Jahr 60 Prozent und im 3. und eventuell 4. Jahr 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu EUR 520.000 gefördert werden, wobei auf die Phase 1 nicht mehr als EUR 220.000 entfallen dürfen.
    • Durchführbarkeitsstudien: Bis zu EUR 100.000, bei in Kooperation von mehreren Unternehmen durchgeführten Durchführbarkeitsstudien für die Gesamtstudie maximal EUR 200.000.
    • bei Leistungen zur Markteinführung: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 60.000 pro ZIM-gefördertem FuE-Projekt.

    Anträge können auf amtlichem Vordruck oder elektronisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift bei dem jeweils zuständigen Projektträger eingereicht werden. Das ist für Einzelprojekte die EURONORM GmbH, für Kooperationsprojekte sowie für Internationales für übergreifende Fragen und internationale Forschungs- und Entwicklungskooperationen die AiF Projekt GmbH und für Netzwerke sowie für Internationales für internationale Kooperationsnetzwerke und deren Forschungs- und Entwicklungsprojekte die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

    Kontakt

    AiF Projekt GmbH,  VDI/VDE Innovation + Technik GmbH