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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

Angezeigt werden 10 bis 18 von 36 Ergebnissen

  • Forschung & Entwicklung | Landesebene, Nordrhein-Westfalen | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Energie.IN.NRW

    Energie.IN.NRW – Innovative Projektideen für das Energiesystem der Zukunft, eine klimaneutrale Industrie sowie klima- und ressourcengerechtes Bauen in NRW

    Wenn Sie Verbundvorhaben zur Entwicklung von klimafreundlichen Lösungen in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe sowie Sektorenkopplung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Entwicklung klima- und umweltschonender Innovationen und nachhaltiger Lösungen für den Klimaschutz in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe sowie Sektorenkopplung.

    Sie erhalten die Förderung für Verbundvorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft in folgenden Themenbereichen:

    • sektorenübergreifendes Energiesystem der Zukunft,
    • klimaneutrale Energielösungen und Prozesse für die Industrie,
    • klimagerechte Gebäude, kreislaufgerechte Baustoffe und dezentrale Sektorenkopplung.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen mit

    • 1 bis 49 Beschäftigten und einem Umsatz bis EUR 10 Millionen oder einer Jahresbilanzsumme bis EUR 10 Millionen höchstens 80 Prozent,
    • 50 bis 249 Beschäftigten und einem Umsatz bis EUR 50 Millionen oder einer Jahresbilanzsumme bis EUR 43 Millionen höchstens 75 Prozent,
    • mehr als 249 Beschäftigten und einem Umsatz ab EUR 50 Millionen oder einer Jahresbilanzsumme ab EUR 43 Millionen höchstens 65 Prozent

    Kontakt

    Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)

    Projektträger Jülich (PtJ)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Bundesebene | Darlehen | Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Erneuerbare Energien – Standard

    Investitionen in erneuerbare Energien

    Wenn Sie in Deutschland oder auch im Ausland rund um erneuerbare Energien investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

    Förderinhalte

    Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie mit einem Darlehen bei Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme.

    Folgende Maßnahmen werden gefördert:

    • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich der erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen,
    • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien,
    • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden,
    • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende.

    Außerdem werden auch Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerungen mitfinanziert.

    Sie erhalten die Förderung als zinsvergünstigtes Darlehen, auch für Vorhaben im Ausland.

    Die Höhe Ihres Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 150 Millionen pro Vorhaben.

    Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei Ihrer Hausbank, diese leitet ihn an die KfW Bankengruppe weiter.

    Sie können das Darlehen mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombinieren, wenn Sie die zulässigen Beihilfeobergrenzen einhalten.

    Kontakt

    KfW Bankengruppe

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Hamburg | Zuschuss/Zuwendung | Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung

    Erneuerbare Wärme

    Für erneuerbare Energien für die Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme und Warmwasser

    Wenn Sie erneuerbare Energien für die Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme und Warmwasser einsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt auf Grundlage der „Förderrichtlinie Erneuerbare Energien“ den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien für die Wärmebereitstellung.

    Sie erhalten die Förderung in den folgenden Fördermodulen:

    • Solarthermie und Heizungsmodernisierung: Gefördert werden die Installation von Solarthermieanlagen mit mindestens 20 Quadratmetern Bruttokollektorfläche und deren Monitoring sowie der Austausch von fossil befeuerten Heizungsanlagen bei gleichzeitiger Installation einer Solarthermieanlage.
    • Bioenergie-Anlagen: Gefördert werden vollautomatisch arbeitende heizungstechnische Wärmeerzeuger mit einer Nennwärmeleistung größer als 100 kW zur energetischen Nutzung von Biomasse (zum Beispiel Pellet- oder Holzhackschnitzelfeuerungen).
    • Wärmepumpen: Gefördert werden im Neubau elektrisch betriebene Wasser-/Wasser-Wärmepumpen und Sole-/Wasser-Wärmepumpen, in Bestandsgebäuden elektrisch betriebene Luft-/Wasser-Wärmepumpen, Wasser-/Wasser-Wärmepumpen und Sole-/Wasser-Wärmepumpen sowie zusätzlich der Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper.
    • Erschließung von Wärmequellen: Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie (Erdwärmesonden bis 400 Meter Tiefe und Erdwärmekollektoren), PVT-Kollektoren sowie Wärme aus Abwasser als Wärmequellen für förderfähige Wärmepumpen sowie Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie.
    • Wärmeverteilnetze: Gefördert werden die Errichtung, die Erweiterung oder die Modernisierung von Wärmeverteilnetzen, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Wärme und/oder unvermeidbarer Abwärme dienen.
    • Wärmespeicher: Gefördert wird der Neubau von Wärmespeichern mit einem Speichervolumen von mindestens 4 Kubikmetern, sofern der Speicher mindestens 75 Prozent seiner jährlichen Energie aus direkt angeschlossenen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie bezieht.
    • Mehrfachnutzung: Gefördert werden Investitionskosten, die bei besonders flächensparenden Lösungen oder der Mehrfachnutzung von Flächen unter anderem zur Nutzung von erneuerbarer Wärme entstehen. Die förderfähigen Investitionskosten müssen mindestens EUR 100.000 betragen.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

    Der maximale Förderbetrag je Vorhaben beträgt EUR 500.000.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und über das eAntragsportal an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

    Kontakt

    Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) 

  • Forschung & Entwicklung, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds

    Die EFRE- und Kohäsionsfonds-Verordnung stärkt den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU durch Investitionen in Innovation, KMU, Infrastruktur, Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung – besonders in strukturschwachen Regionen

    Die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds bildet den Rahmen zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Bewältigung von strukturpolitischen Herausforderungen in den Regionen. Die Verordnung ist selbst kein Förderprogramm.

    Förderinhalte

    Der EFRE soll Ungleichgewichte zwischen den Regionen ausgleichen und auf diese Weise den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union stärken.

    In der Verordnung sind die genauen Förderschwerpunkte sowie die Konzentration der Förderung der jeweiligen EFRE-Programme festgelegt: Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO₂-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.

    Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:

    • Investitionen in die Infrastruktur,
    • angewandte Forschung und Innovation,
    • Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen,
    • produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen,
    • Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze,
    • Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte,
    • Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten,
    • technische Hilfe.

    Aus dem Kohäsionsfonds werden Projekte der Umweltinfrastruktur und andere vorrangige EU-Projekte der transeuropäischen Verkehrsnetze unterstützt. Außerdem werden Projekte mit erheblichem Nutzen für die Umwelt in den Bereichen Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien oder einer nachhaltigen städtischen Mobilität gefördert. In Deutschland werden keine Maßnahmen aus dem Kohäsionsfonds finanziert. Er gilt nur für Mitgliedstaaten, deren Bruttonationaleinkommen je Einwohner im Zeitraum 2015 bis 2017 weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts betrug.

    Kontakt

    nationale, regionale oder lokale Behörden

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Bayern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

    Ladesäulen für Elektrofahrzeuge

    Wenn Sie öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in Bayern neu errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Bayern unterstützt den beschleunigten Ausbau und die flächendeckende Verbreitung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern. Die Umsetzung der Förderung erfolgt über entsprechende Förderaufrufe, die normalerweise einmal im Jahr veröffentlicht werden.

    Sie bekommen die Förderung für die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an einem neuen Standort.

    Je nach Förderaufruf können Sie die Förderung auch für die Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur oder die Ertüchtigung von Netzanschlüssen an bestehenden Standorten bekommen, sofern diese nicht bereits gefördert wurden und wenn ein Mehrwert nachgewiesen wird.

    Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses wird in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt.

    Kontakt

    Projektträger Bayern

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Sachsen | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels

    Anpassung an die Folgen des Klimawandels

    Wenn Sie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

    Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen:

    • Maßnahmen an Gebäuden oder im Zusammenhang mit Gebäuden, beispielsweise als baulicher Hitzeschutz,
    • Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt und zum Schutz vor Überflutung oder vor wild abfließendem Wasser, vor Bodenerosion und Erosionseintrag, soweit sie nicht dem öffentlichen Hochwasserschutz zuzuordnen sind,
    • sonstige Anpassungen von Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels, beispielsweise zur Verbesserung der Hitze- und Dürreresilienz,
    • komplexe investiver Maßnahmenpakete, die sich aus vorhandenen Konzepten und Umsetzungsprogrammen ergeben, wesentlich zur Erhöhung der Klimaresilienz beitragen und einen Mehrwert gegenüber der Realisierung isolierter Einzelmaßnahmen erzielen,
    • Modellvorhaben zuzüglich Neubauvorhaben zur Klimawandelanpassung, die über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad) oder einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten oder aufgrund der Vorbildwirkung auf vergleichbare Fälle übertragbar sind (Übertragbarkeit),
    • Begrünungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen stehen.

    Zudem bekommen Sie eine Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen:

    • Erarbeitung von Daten- und Entscheidungsgrundlagen, Erstellung von Klimaanpassungskonzepten, Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Anpassungsmaßnahmen inklusive Akzeptanzsteigerung und
    • Öffentlichkeitsarbeit, Ergänzung informeller Konzepte um einen Fachteil Klima,
    • integriertes Klimamanagement inklusive Erstellung integrierter Klimakonzepte,
    • externe Beratungsleistungen/Klima-Coaching.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens und beträgt grundsätzlich 75 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

    Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

    Kontakt

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen | Landesebene, Sachsen | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Förderrichtlinie Energie und Klima – Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen

    Zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes

    Wenn Sie Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

    Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen:

    • Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen (in CO₂-Äquivalenten) um mindestens 20 Prozent verbunden mit einer Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens 10 Prozent,
    • komplexe investive Maßnahmenpakete, die zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen,
    • Modellvorhaben, die wesentlich zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen und über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad)
      • oder einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten
        • oder aufgrund der Vorbildwirkung und Öffentlichkeitswirksamkeit auf vergleichbare Fälle übertragbar sind.

    Zudem bekommen Sie die Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen:

    • Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Energieeffizienz- und Treibhausgasminderungs- oder Energiemanagementprojekte, einschließlich Akzeptanzsteigerung und Öffentlichkeitsarbeit,
    • Investitionsvorbereitung, Erarbeitung konzeptioneller und strategischer Grundlagen,
    • Erarbeitung, Aktualisierung und Ergänzung informeller Planungen und Konzepte,
    • Initiierung, Begleitung und Beratung von Netzwerken zur Erhöhung der Energieeffizienz, Treibhausgasminderung sowie Treibhausgasneutralität,
    • kommunales Klimamanagement, einschließlich Erstellung integrierter Klimakonzepte mit dem Schwerpunkt Klimaschutz,
    • kommunale Umsetzungsinstrumente, einschließlich Teilnahme am Zertifizierungssystem European Energy Award® oder Kommunales Energiemanagement,
    • externe Beratungsleistungen zum Einstieg und begleitende Beratung zum Thema Energieeffizienz und Treibhausgasminderung.

    Kontakt

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Infrastruktur, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Sachsen | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)

    Zur Einsparung von Energie, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

    Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) bei Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes.

    Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:

    • Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
    • Modul 2: Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
    • Modul 3: Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene (derzeit noch nicht in Kraft)
    • Modul 4: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
    • Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung (JTF)

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller sowie von der Art und Umfang Ihres Vorhabens. Sie beträgt normalerweise 50 bis 80 Prozent (bei Modul 1 Forschung 100 Prozent) der förderfähigen Ausgaben.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

    Kontakt

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen | Landesebene, Sachsen | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung

    Förderrichtlinie Energie und Klima – Zukunftsfähige Energieversorgung

    Erneuerbaren Energien (einschließlich grüne Gase)

    Wenn Sie Maßnahmen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien (einschließlich grüne Gase) in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig oder in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen für eine zukunftsfähige Energieversorgung in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz.

    Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:

    • investive Maßnahmen zum Ausbau und zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich Herstellung und Nutzung von grünen Gasen,
    • investive Maßnahmen zum Ausbau von Energieinfrastruktur, einschließlich deren digitale Vernetzung und Unterstützung sowie von Energiespeichern,
    • Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den geförderten Investitionen, vor allem
    • fachliche berufliche Fort- und Weiterbildungen sowie Umschulungen von Beschäftigten oder
    • Best-Practice-Workshops zur Verbreitung von Erfahrungen und Kenntnissen.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung beträgt bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

    Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

    Kontakt

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)