Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
Aktive Filter
Angezeigt werden 28 bis 36 von 36 Ergebnissen
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
|
Landesebene,
Mecklenburg-Vorpommern
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen
Investitionen in den technischen Klimaschutz für eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen zu erreichen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen.
Förderinhalte
Gefördert werden:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie in Mecklenburg-Vorpommern eine Betriebsstätte unterhalten, einschließlich Genossenschaften und Dienstleistungsunternehmen (auch Contracting-Unternehmen genannt)
- kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft oder
- Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissions-Situationen durch
- Steigerung der Energieeffizienz sowie
- Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.
Dazu zählen insbesondere:
- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
- Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
- Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
- Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Demonstrationsvorhabens für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen
Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen.
Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
|
Landesebene,
Niedersachsen
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutz und Energieeffizienz
Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen
Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung.
Sie erhalten die Förderung für:
- Investitionen in die energetische, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Sanierung von Nichtwohngebäuden in Ihrem Eigentum,
- Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen in Ihrem Eigentum,
- die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen von Gebäuden und Anlagen und der Nutzung von Abwärme, die nicht ausschließlich für diesen Zweck hergestellt wurde,
- die Organisation betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkeprojekte in Niedersachsen.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Fördermittelgebende Institution
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
-
Forschung & Entwicklung
|
Bundesebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung
KlimPro-Industrie II
Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3) – Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie (KlimPro-Industrie II)
Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Technologien und Prozessen umsetzen wollen, die zu einer direkten Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Technologien und Prozesse, die dazu beitragen, Treibhausgasemissionen durch Verfahrensinnovationen deutlich zu reduzieren oder zu eliminieren. Grundlage der Förderung ist das Rahmenprogramm Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3).
Sie erhalten die Förderung für grundlagenorientierte industrielle Verbundprojekte beispielsweise in folgenden Wirtschaftsbranchen:
- Eisen- und Stahlerzeugung
- mineralverarbeitende Industrie
- chemische Industrie
- Nichteisen-Metallindustrie
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 4 Jahren.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig und besteht aus Projektskizze und anschließendem förmlichen Förderantrag. Projektskizzen können bei dem DLR Projektträger Umwelt und Nachhaltigkeit eingereicht werden.
Nutzen Sie für Ihren Förderantrag bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Kontakt
DLR Projektträger
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Weiterführende Links
www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/klimpro-industrie.php
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung
|
Bundesebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen
Mit dem FPNR soll vorrangig angewandte Forschung und Entwicklung, einschließlich angewandter Grundlagenforschung, im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen unterstützt werden.
Das Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ (FPNR) gibt die Rahmenbedingungen zu erneuerbaren Ressourcen durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vor. Mit dem FPNR soll vorrangig angewandte Forschung und Entwicklung, einschließlich angewandter Grundlagenforschung, im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen unterstützt werden. Es strebt insbesondere eine nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse aus der Land-, Forst- und Abfallwirtschaft an.
Förderinhalte
Im FPNR sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben in den folgenden Förderbereichen gefördert werden:
- Nachhaltige erneuerbare Ressourcen – Gewinnung, Erzeugung und Bereitstellung
- Ressourcenaufbereitung und -verarbeitung
- Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen
- Herausforderungen des Wandels und
- Gesellschaftlicher Dialog.
Es können einzelne oder mehrere Glieder einer Wertschöpfungskette adressiert werden. Dabei sollen neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten ebenso praxisorientierte Projekte mit modellhaftem Charakter gefördert werden, die einen raschen Wissens- und Technologietransfer von Forschungsergebnissen begünstigen.
Antragstellern steht es frei, Projektideen zu den vorstehenden Förderbereichen ohne besondere Fristen, aber unter Beachtung der Regelungen zum Antragsverfahren sowie der Erläuterungen im „Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen“ bei der FNR einzureichen.
Eine weitere detaillierte inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Förderbereiche erfolgt durch aktuelle und zeitlich begrenzte Förderaufrufe. Diese konkretisieren und bereiten die Forschungsthemen weiter auf.
Kontakt
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Weiterführende Links
-
Forschung & Entwicklung
|
Bundesebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Nutzung und Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie
Bioökonomische Produkte oder Prozesse Entwicklung
Wenn Sie bioökonomische Produkte oder Prozesse im Labormaßstab entwickelt haben und Sie den Transfer in die industrielle Praxis demonstrieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert im Bereich der industriellen Bioökonomie notwendige Entwicklungsschritte, die insbesondere die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen voraussetzen. Sie erhalten Zugang zu Anlagen und können Ihre im Labormaßstab bewährten Prozesse auf größere Maßstäbe skalieren.
Gefördert wird Ihr Vorhaben, wenn es bereits im Labormaßstab gezeigt hat, dass es
- die Technologieentwicklung vorantreibt,
- in der Lage ist, fossilbasierte und treibhausgasintensive Verfahren und Produkte zu ersetzen,
- dabei nachwachsende Rohstoffe oder auch biogene Rest- und Abfallstoffe nutzt, die mehrmalige Nutzung von Ressourcen über den Lebenszyklus ermöglichen und damit zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft beitragen,
- die Klimabilanz verbessert, insbesondere den Treibhausgasausstoß messbar reduziert,
- zu einer nachhaltigen Produktion beiträgt,
- Kostenreduktion ermöglicht oder
- Produkte mit qualitativ deutlich besseren Eigenschaften als vergleichbare konventionelle Produkte erzeugt.
Eine Einzelförderung pro Unternehmen und Vorhaben ist auf maximal EUR 2,2 Millionen begrenzt.Kontakt
VDI Technologiezentrum GmbH
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
Weiterführende Links
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/industrielle-biooekonomie.html
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen
|
Bundesebene
|
Hochschulen,
Kommune,
Natürliche/Juristische Personen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten
Das STARK-Programm fördert Projekte, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen.
Wenn Sie Vorhaben zur Unterstützung eines nachhaltigen Strukturwandels in den Kohleregionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Um die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung im Jahr 2020 den schrittweisen Ausstieg aus der Kohlestromversorgung beschlossen. Dieser Schritt bringt für die vom Kohleabbau geprägten Regionen einen tiefgreifenden Strukturwandel mit sich. Der Kohleausstieg wird dabei nicht nur als Herausforderung, sondern auch als Chance für wirtschaftliches Wachstum und neuen Wohlstand in den betroffenen Regionen gesehen und aktiv vorangetrieben.
Ein zentrales Förderinstrument in diesem Prozess ist das Programm STARK. Es soll insbesondere die Menschen vor Ort und ihr Engagement für die Transformation und Weiterentwicklung der Kohleregionen stärken.
Der Schwerpunkt liegt bislang auf nicht-investiven Maßnahmen – beispielsweise dem Austausch über alternative Produktionsweisen und Geschäftsmodelle, dem Aufbau von Netzwerken sowie Informations- und Dialogveranstaltungen, die als Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Transformation gelten. Gleichzeitig spielt die gesicherte Verfügbarkeit von sogenannten Transformationstechnologien – etwa Batterien, Solaranlagen und Wärmepumpen – eine zentrale Rolle für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Die Förderkategorie 12 widmet sich gezielt dem Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten für solche Technologien in den Kohleregionen.
Ziel ist es, mit dem Wandel in den betroffenen Regionen nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sondern auch ein Vorbild für andere Länder beim Kohleausstieg zu schaffen. Der Bund will diesen Wandel mit dem Förderprogramm nachhaltig begleiten. Die förderfähigen Projekte sind dabei in zwölf Themenfelder gegliedert:
- Vernetzung
- Wissens- und Technologietransfer
- Beratung
- Qualifikation sowie Aus- und Weiterbildung
- Nachhaltige Weiterentwicklung öffentlicher Leistungen
- Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
- Stärkung von Gemeinsinn und gemeinsamem Zukunftsverständnis
- Außenwirtschaft
- Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
- Förderung unternehmerischer Initiative
- Innovative Lösungsansätze
- Transformationstechnologien
Für jeden Förderantrag ist eine Stellungnahme des jeweiligen Bundeslandes erforderlich, in dem das Projekt umgesetzt werden soll. Die Länder bewerten den regionalen Nutzen und geben dem BAFA ein Votum zum Projekt. Daher empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld einer Antragstellung den Kontakt mit dem zuständigen Land aufzunehmen.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
Weiterführende Links
www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Stark_2/stark_2_node.html
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Smart Cities & Regionen
|
Bundesebene
|
Darlehen
|
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Umweltinnovationsprogramm
Zur Erstanwendung neuer technologischer Verfahren und Verfahrenskombinationen, die Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern.
Wenn Sie neuartige technologische Verfahren einsetzen, die Umweltbelastungen reduzieren oder vermeiden, können Sie eine Förderung durch das Umweltinnovationsprogramm erhalten.
Förderinhalte
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Sie bei der großtechnischen Erstanwendung neuer technologischer Verfahren und Verfahrenskombinationen, die Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern.
Sie erhalten einen Zins- oder Investitionszuschuss für bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland. Dazu können auch die Inbetriebnahme und Erfolgskontrolle Ihres Verfahrens gehören.
Vorhaben in den folgenden Bereichen werden gefördert:
- Abwasserbehandlung,
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung,
- Circular Economy,
- Bodenschutz,
- Luftreinhaltung und Klimaschutz,
- Minderung von Lärm und Erschütterungen,
- Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sowie
- Ressourceneinsparung und -effizienz sowie Materialeinsparung und -effizienz.
Sie erhalten die Förderung als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der KfW refinanzierten Hausbankkredits.
Normalerweise können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten zinsverbilligt werden. Bei Investitionszuschüssen erfolgt eine Anteilfinanzierung von bis zu 30 Prozent.
Für Messungen oder Untersuchungen zur Erfolgskontrolle Ihres geförderten Projektes erhalten Sie in der Regel einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für zinsverbilligte Kredite beträgt die Laufzeit bis zu 30 Jahre. Die ersten 5 Jahre sind tilgungsfrei. Das heißt, in dieser Zeit müssen Sie nur die Zinsen bezahlen.
Ihr Zinssatz wird aus Bundesmitteln in der Regel um 5 Prozentpunkte über 5 Jahre der Gesamtlaufzeit verbilligt.
Bevor Sie den Antrag stellen, reichen Sie eine Projektskizze bei der KfW ein. Die KfW und das Umweltbundesamt (UBA) prüfen, ob Ihr Vorhaben generell förderfähig ist. Nach positiver Prüfung fordert die KfW Sie dazu auf, Ihren Antrag zu stellen.
Eine Kombination des BMUV- Umweltinnovationsprogramms mit anderen Förderungen ist meistens möglich.
Kontakt
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Weiterführende Links
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
|
Bundesebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Natürliche/Juristische Personen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Umwelt- & Naturschutz, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Wenn Sie sich mit einem Projekt für den Umweltschutz engagieren, können Sie von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
- Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
- Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
- Klima- und ressourcenschonendes Bauen
- Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
- Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
- Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
- Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
- Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
- Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
- Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
- Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
Kontakt
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Fördermittelgebende Institution
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Weiterführende Links
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
|
Landesebene,
Hamburg
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Unternehmen,
Verband/Vereinigung
Unternehmen für Ressourcenschutz
Um Einsparpotenziale von Energie, Wasser und Rohstoffen zu erschließen, um mehr Ressourceneffizienz im Betriebsablauf zu führen.
Wenn Sie Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz in Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Die Freie Hansestadt Hamburg unterstützt Ihr Investitionsvorhaben, wenn Sie durch den effizienten Umgang mit Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen oder durch eine nachhaltige Reduzierung von Kohlenstoffdioxidemissionen zu einer Umweltentlastung beitragen.
Sie bekommen die Förderung derzeit für Vorhaben:
- zur Verbesserung der Energieeffizienz von bestehenden Produktionsanlagen und Anlagen der Gebäudetechnik,
- zur Verringerung des Materialeinsatzes, des Trinkwasserbedarfs oder der Abwassermenge oder
- zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme in einem Wärmenetz.
Kontakt
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Fördermittelgebende Institution
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Weiterführende Links
www.ifbhh.de/foerderprogramm/ufr-unternehmen-fuer-ressourcenschutz