Zum Hauptinhalt springen

Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

Angezeigt werden 1 bis 9 von 21 Ergebnissen

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung | Landesebene, Bayern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Bayerisches Energieforschungsprogramm

    Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien.

    Wenn Sie als Unternehmen in die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen bei der Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien sowie bei der Durchführung von Studien in diesem Bereich.

    Sie erhalten die Förderung für einzelbetriebliche Vorhaben zu Produkten, Verfahren und Dienstleistungen (industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung), technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung beziehungsweise der experimentellen Entwicklung, Energieeffizienzmaßnahmen, die es Ihnen ermöglichen, die Energieeffizienz durch nicht gebäudebezogene Maßnahmen zu verbessern, und die der Demonstration und Einführung neuer Technologien beziehungsweise neuer technologischer Ansätze dienen, Investitionen zur Förderung erneuerbarer Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (ausgenommen: Strom aus erneuerbarem Wasserstoff), die der Demonstration und Einführung neuer Technologien beziehungsweise neuer technologischer Ansätze dienen. 

    Kontakt

    Projektträger Jülich (PtJ)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Berlin | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)

    Innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen für ein klimaneutrales und umweltfreundliches Berlin

    Wenn Sie innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen planen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Land Berliln unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Übergang Berlins zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

    Sie erhalten die Förderung vor allem für die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen, dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen, Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge, den Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld, die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen, die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr).

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Maßnahme.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, sollten Sie eine Projektskizze einreichen und sich gegebenenfalls zu Ihrem Vorhaben beraten lassen.

    Kontakt

    B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Berlin | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Anpassung an den Klimawandel

    Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel

    Wenn Sie in Berlin Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen.

    Im Förderschwerpunkt 4 erhalten Sie die Förderung für Klimaanpassungsmaßnahmen, speziell zur Sicherung beziehungsweise Schaffung klimatischer Entlastungsräume und zum Oberflächenumbau nach dem Prinzip der Schwammstadt.

    Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

    • Sicherung und Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen durch Anwendung naturbasierter Lösungen und Maßnahmen zur Gestaltung von Straßenräumen zur Verbesserung des kleinräumigen Bioklimas (inklusive Machbarkeitsstudien),
    • Steigerung der Resilienz des Stadtgrüns, Förderung kleinräumigen Grüns, Verschattungsmaßnahmen, Waldumbau zum Schutz vor Trockenheit und Schädlingsbefall,
    • Schutz und Renaturierung von Moorstandorten als wichtige Kohlenstoffsenken, einschließlich Monitoring,
    • Ausbau der Stadt als „Schwammstadt“ zur Unterstützung der Kühlungsfunktion der grünen und blauen Infrastruktur in der verdichteten Stadt durch nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung: Abkopplung der Regenentwässerung von der Kanalisation; Speicherung, Verdunstung, Versickerung, Nutzung von Regenwasser; Maßnahmen in Einzelgebäuden, in Quartieren und größeren (Gewerbe-)Gebieten; Dach- und Fassadenbegrünung; Kombination von Gebäude-/Flächenentwässerung und Bewässerung von Grünflächen,
    • Entsiegelung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Boden und Vegetation,
    • Mehrfachnutzung von Flächen der Regenwasserbewirtschaftung als Erholungsraum und zur Steigerung der Biodiversität,
    • Sanierung von Straßen, Plätzen und Schulhöfen mit dem Ziel der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung,
    • projektbezogene Untersuchungen und Studien in Verbindung mit Investitionen.

    Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Maßnahme.

    Für eine Förderung von investiven Maßnahmen müssen Sie mindestens EUR 200.000 förderfähige Gesamtkosten haben.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt im Windhundverfahren, begleitet durch thematische Förderaufrufe.

    Kontakt

    B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Berlin | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Energieeffizienz

    Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz

    Wenn Sie Vorhaben in Berlin planen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und/oder zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen.

    Im Förderschwerpunkt 1 erhalten Sie die Förderung für Vorhaben, die zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen, wie zum Beispiel in den Bereichen:

    • Gebäudehülle/-technik, Gebäudeleittechnik,
    • Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme/Nutzung regenerativer Energien, Nutzung von Abwasser- und Abluftwärme, zum Beispiel Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Brennstoffzelle Wasserstoff,
    • Wasserstofftechnologie/Brennstoffzelle, wenn der Wasserstoff mit Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird,
    • Nutzung von Überschussstrom aus erneuerbaren Energien für Wärme,
    • Kälte-/Klimatechnologie,
    • Kraft-Wärme-Kopplung,
    • Stoffstrom-/Ressourceneffizienz, wobei das Hauptziel die Verbesserung der Energieeffizienz ist,
    • energieeffiziente Umgestaltung von Produktionsanlagen/Produktionsprozessen (zum Beispiel Kühl- und Wärmekonzepte unter anderem in Bäckereien und Feinkost),
    • hocheffiziente und am Markt verfügbare Querschnittstechnologien (zum Beispiel Antriebe, Motoren, Druckluft, Beleuchtung, Lüftung, IT).

    Außerdem können Sie die Förderung für Maßnahmen mit übergreifenden (Nachhaltigkeits-)Konzepten erhalten, bei denen neben dem Hauptziel und finanziellen Schwerpunkt der energetischen Sanierung auch Maßnahmen mit einem direkten Einfluss auf den Energiebedarf des Gebäudes erfolgen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur klimaneutralen Erzeugung, effizienten Nutzung und Einsparung von Energie durch Unterstützung der Wärmeerzeugung/Heizung (zum Beispiel Solarthermie, Biogas, Geothermie) oder Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windenergie) aus erneuerbaren Energien und deren Zwischenspeicherung, klimaaktive Vegetationsflächen an und um Gebäuden (zum Beispiel naturbasierte Lösungen, Dach- und Fassadenbegrünung zur adiabaten Kühlung, Regenwassernutzung/-versickerung auf dem Grundstück, (Schul-)Hofbegrünung/„grüne“ Klassenzimmer, Sonnenschutz), Nutzung oder Einführung digitaler/digitalisierter Anwendungen (Digitalisierung), intelligente Steuerungssysteme für Energieverbraucherinnen und Endverbraucher.

    Darüber hinaus können Sie die Förderung für nicht investive Maßnahmen bekommen, wie begleitende Gutachten und Studien, Beratungsmaßnahmen, Monitoring, Schulungen und Evaluierungen.

    Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Maßnahme.

    Sie müssen mindestens 10.000 EUR förderfähige Gesamtkosten investieren.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt normalerweise auf der Basis veröffentlichter Teilnahmeaufrufe.

    Kontakt

    B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Bayern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    BioWärme Bayern

    Nutzung erneuerbarer Energien und Vermeidung von Kohlendioxidemissionen durch Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze

    Wenn Sie in die Errichtung eines Biomasseheizwerks und eines zugehörigen Wärmenetzes investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Der Freistaat Bayern fördert die Substitution fossiler Energieträger durch neue umweltschonende Biomasseheizwerke sowie durch die Verteilung von Wärme aus erneuerbaren Energien und/oder Abwärme über die zugehörigen Wärmenetze.

    Sie bekommen die Förderung für Investitionen in

    • Biomasseheizwerke zur effizienten energetischen Nutzung fester Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt,
    • Biomasseheizsysteme mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme und/oder Wärme aus Solarthermie und/oder Umweltwärme eingespeist wird (Kombinationsprojekte),
    • Die Errichtung von neuen energieeffizienten Wärmenetzen oder die energieeffiziente Erweiterung von bestehenden Wärmenetzen, sofern das betreffende Wärmenetz im Zusammenhang mit einer Investition in ein zu förderndes Biomasseheizwerk steht.

    Kontakt

    Technologie- und Förderzentrum (TFZ) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen | Landesebene, Rheinland-Pfalz | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur

    Energieeffizienzmaßnahmen oder Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks

    Wenn Sie Energieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden planen oder intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

    Förderinhalte

    Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen und vereinzelt auch bei nichtinvestiven Vorhaben, die zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Nicht-Wohngebäuden und zur Einführung intelligenter Netz- und Speicherinfrastruktur beitragen.

    Im Schwerpunkt „Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen“ bekommen Sie die Förderung für ein Einzelvorhaben in folgenden Bereichen:

    Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte: umfassende modellhafte, innovative und übertragbare Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden mit Fokus auf die energetische Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Reduktion des Wärmeverbrauchs und die Umstellung auf Umweltwärme 

    Neue Strategien – Energieeffizienz in Kommunen: Unterstützung kommunaler Gebietskörperschaften bei der Implementierung von Energieeffizienzmaßnahmen direkt oder indirekt über Beratungseinrichtungen

    Unternehmensnetzwerk für Energieeffizienz: Verbesserung der Informationsangebote sowie Stärkung im Rahmen der Vernetzung (Netzwerkaufbau sowie Beratung), die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Energieeffizienz zu steigern und den Anteil erneuerbarer Energien im Bereich der CO₂-armen Strom- und Wärmeproduktion deutlich zu erhöhen

    Im Schwerpunkt „Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks“ bekommen Sie die Förderung für investive innovative Modell- und Demonstrationsprojekte im Bereich intelligente Energiesysteme, Netze und Speicher zur Erprobung beziehungsweise Einführung neuer Technologien, Strategien oder Verfahren.

    Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in den stärker entwickelten Regionen von Rheinland-Pfalz (SER) bis zu 40 Prozent und in der Übergangsregion Trier (ÜR) bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Ihres Vorhabens müssen zwischen EUR 300.000 und EUR 4,5 Millionen liegen.

    Der Zuschuss muss mindestens EUR 250.000 betragen.

    Richten Sie bitte Ihre Projektskizze oder Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

    Bitte beachten Sie: Das Antragsverfahren im Bereich „Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte“ ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie Ihren Projektvorschlag im Zeitfenster des jeweils aktuellen Förderaufrufs bitte bei dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ein. Wenn Sie für Ihr Vorhaben den Zuschlag bekommen, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellen.

    Kontakt

    Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität 

  • Forschung & Entwicklung | Landesebene, Nordrhein-Westfalen | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Energie.IN.NRW

    Energie.IN.NRW – Innovative Projektideen für das Energiesystem der Zukunft, eine klimaneutrale Industrie sowie klima- und ressourcengerechtes Bauen in NRW

    Wenn Sie Verbundvorhaben zur Entwicklung von klimafreundlichen Lösungen in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe sowie Sektorenkopplung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Entwicklung klima- und umweltschonender Innovationen und nachhaltiger Lösungen für den Klimaschutz in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe sowie Sektorenkopplung.

    Sie erhalten die Förderung für Verbundvorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft in folgenden Themenbereichen:

    • sektorenübergreifendes Energiesystem der Zukunft,
    • klimaneutrale Energielösungen und Prozesse für die Industrie,
    • klimagerechte Gebäude, kreislaufgerechte Baustoffe und dezentrale Sektorenkopplung.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen mit

    • 1 bis 49 Beschäftigten und einem Umsatz bis EUR 10 Millionen oder einer Jahresbilanzsumme bis EUR 10 Millionen höchstens 80 Prozent,
    • 50 bis 249 Beschäftigten und einem Umsatz bis EUR 50 Millionen oder einer Jahresbilanzsumme bis EUR 43 Millionen höchstens 75 Prozent,
    • mehr als 249 Beschäftigten und einem Umsatz ab EUR 50 Millionen oder einer Jahresbilanzsumme ab EUR 43 Millionen höchstens 65 Prozent

    Kontakt

    Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)

    Projektträger Jülich (PtJ)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Bayern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

    Ladesäulen für Elektrofahrzeuge

    Wenn Sie öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in Bayern neu errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Bayern unterstützt den beschleunigten Ausbau und die flächendeckende Verbreitung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern. Die Umsetzung der Förderung erfolgt über entsprechende Förderaufrufe, die normalerweise einmal im Jahr veröffentlicht werden.

    Sie bekommen die Förderung für die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an einem neuen Standort.

    Je nach Förderaufruf können Sie die Förderung auch für die Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur oder die Ertüchtigung von Netzanschlüssen an bestehenden Standorten bekommen, sofern diese nicht bereits gefördert wurden und wenn ein Mehrwert nachgewiesen wird.

    Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses wird in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt.

    Kontakt

    Projektträger Bayern

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Sachsen | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels

    Anpassung an die Folgen des Klimawandels

    Wenn Sie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

    Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen:

    • Maßnahmen an Gebäuden oder im Zusammenhang mit Gebäuden, beispielsweise als baulicher Hitzeschutz,
    • Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt und zum Schutz vor Überflutung oder vor wild abfließendem Wasser, vor Bodenerosion und Erosionseintrag, soweit sie nicht dem öffentlichen Hochwasserschutz zuzuordnen sind,
    • sonstige Anpassungen von Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels, beispielsweise zur Verbesserung der Hitze- und Dürreresilienz,
    • komplexe investiver Maßnahmenpakete, die sich aus vorhandenen Konzepten und Umsetzungsprogrammen ergeben, wesentlich zur Erhöhung der Klimaresilienz beitragen und einen Mehrwert gegenüber der Realisierung isolierter Einzelmaßnahmen erzielen,
    • Modellvorhaben zuzüglich Neubauvorhaben zur Klimawandelanpassung, die über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad) oder einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten oder aufgrund der Vorbildwirkung auf vergleichbare Fälle übertragbar sind (Übertragbarkeit),
    • Begrünungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen stehen.

    Zudem bekommen Sie eine Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen:

    • Erarbeitung von Daten- und Entscheidungsgrundlagen, Erstellung von Klimaanpassungskonzepten, Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Anpassungsmaßnahmen inklusive Akzeptanzsteigerung und
    • Öffentlichkeitsarbeit, Ergänzung informeller Konzepte um einen Fachteil Klima,
    • integriertes Klimamanagement inklusive Erstellung integrierter Klimakonzepte,
    • externe Beratungsleistungen/Klima-Coaching.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens und beträgt grundsätzlich 75 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

    Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

    Kontakt

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)