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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

Angezeigt werden 28 bis 33 von 33 Ergebnissen

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Niedersachsen | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Klimaschutz und Energieeffizienz

    Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen

    Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung.

    Sie erhalten die Förderung für:

    • Investitionen in die energetische, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Sanierung von Nichtwohngebäuden in Ihrem Eigentum,
    • Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen in Ihrem Eigentum,
    • die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen von Gebäuden und Anlagen und der Nutzung von Abwärme, die nicht ausschließlich für diesen Zweck hergestellt wurde,
    • die Organisation betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkeprojekte in Niedersachsen.

    Kontakt

    Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) 

  • Forschung & Entwicklung | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung

    KlimPro-Industrie II

    Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3) – Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie (KlimPro-Industrie II)

    Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Technologien und Prozessen umsetzen wollen, die zu einer direkten Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Technologien und Prozesse, die dazu beitragen, Treibhausgasemissionen durch Verfahrensinnovationen deutlich zu reduzieren oder zu eliminieren. Grundlage der Förderung ist das Rahmenprogramm Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3).

    Sie erhalten die Förderung für grundlagenorientierte industrielle Verbundprojekte beispielsweise in folgenden Wirtschaftsbranchen:

    • Eisen- und Stahlerzeugung
    • mineralverarbeitende Industrie
    • chemische Industrie
    • Nichteisen-Metallindustrie

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 4 Jahren.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt

    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

    Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig und besteht aus Projektskizze und anschließendem förmlichen Förderantrag. Projektskizzen können bei dem DLR Projektträger Umwelt und Nachhaltigkeit eingereicht werden.

    Nutzen Sie für Ihren Förderantrag bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

    Kontakt

    DLR Projektträger 

  • Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Sachsen-Anhalt | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Öffentliche/private Einrichtung

    Sachsen-Anhalt Revier 2038

    Um Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung zu bewältigen

    Wenn Sie als Kommune im mitteldeutschen Braunkohle-Revier in Sachsen-Anhalt Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei wichtigen Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur, durch die Sie den Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung bewältigen und neue Arbeitsplätze schaffen können.

    Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen:

    • wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,
    • Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,
    • öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,
    • Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
    • Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
    • touristische Infrastruktur,
    • Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,
    • Klima- und Umweltschutz, einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,
    • Naturschutz und Landschaftspflege.

    Sie können auch eine Förderung für Planungen, Bodenuntersuchungen und Voruntersuchungen als notwendige Begleitmaßnahmen bekommen, wenn die Maßnahmen vor nicht mehr als 5 Jahren fertiggestellt wurden.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen grundsätzlich einen Anteil von 10 Prozent aus eigenen Haushaltsmitteln leisten. Das Land Sachsen-Anhalt kann die Hälfte Ihres Mindesteigenanteils übernehmen, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

    Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Für den Förderbereich „Öffentlicher Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Schienenpersonennahverkehr zuzüglich Infrastruktur im Bahn- oder Bus-Landesnetz“ richten Sie Ihren Antrag bitte an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und für den Förderbereich „Städtebau und Stadtentwicklung“, wenn die Zuständigkeit nicht auf die IB übergeht, an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

    Kontakt

    Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen | Bundesebene | Hochschulen, Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten

    Das STARK-Programm fördert Projekte, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen.

    Wenn Sie Vorhaben zur Unterstützung eines nachhaltigen Strukturwandels in den Kohleregionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Um die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung im Jahr 2020 den schrittweisen Ausstieg aus der Kohlestromversorgung beschlossen. Dieser Schritt bringt für die vom Kohleabbau geprägten Regionen einen tiefgreifenden Strukturwandel mit sich. Der Kohleausstieg wird dabei nicht nur als Herausforderung, sondern auch als Chance für wirtschaftliches Wachstum und neuen Wohlstand in den betroffenen Regionen gesehen und aktiv vorangetrieben.

    Ein zentrales Förderinstrument in diesem Prozess ist das Programm STARK. Es soll insbesondere die Menschen vor Ort und ihr Engagement für die Transformation und Weiterentwicklung der Kohleregionen stärken.

    Der Schwerpunkt liegt bislang auf nicht-investiven Maßnahmen – beispielsweise dem Austausch über alternative Produktionsweisen und Geschäftsmodelle, dem Aufbau von Netzwerken sowie Informations- und Dialogveranstaltungen, die als Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Transformation gelten. Gleichzeitig spielt die gesicherte Verfügbarkeit von sogenannten Transformationstechnologien – etwa Batterien, Solaranlagen und Wärmepumpen – eine zentrale Rolle für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Die Förderkategorie 12 widmet sich gezielt dem Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten für solche Technologien in den Kohleregionen.

    Ziel ist es, mit dem Wandel in den betroffenen Regionen nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sondern auch ein Vorbild für andere Länder beim Kohleausstieg zu schaffen. Der Bund will diesen Wandel mit dem Förderprogramm nachhaltig begleiten. Die förderfähigen Projekte sind dabei in zwölf Themenfelder gegliedert:

    • Vernetzung
    • Wissens- und Technologietransfer
    • Beratung
    • Qualifikation sowie Aus- und Weiterbildung
    • Nachhaltige Weiterentwicklung öffentlicher Leistungen
    • Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
    • Stärkung von Gemeinsinn und gemeinsamem Zukunftsverständnis
    • Außenwirtschaft
    • Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
    • Förderung unternehmerischer Initiative
    • Innovative Lösungsansätze
    • Transformationstechnologien

    Für jeden Förderantrag ist eine Stellungnahme des jeweiligen Bundeslandes erforderlich, in dem das Projekt umgesetzt werden soll. Die Länder bewerten den regionalen Nutzen und geben dem BAFA ein Votum zum Projekt. Daher empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld einer Antragstellung den Kontakt mit dem zuständigen Land aufzunehmen.

    Kontakt

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

    Umwelt- & Naturschutz, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

    Wenn Sie sich mit einem Projekt für den Umweltschutz engagieren, können Sie von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln

    • Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
    • Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
    • Klima- und ressourcenschonendes Bauen
    • Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
    • Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
    • Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
    • Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
    • Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
    • Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
    • Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
    • Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
       

    Kontakt

    Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Saarland | Zuschuss/Zuwendung | Kommune

    ZEP kommunal

    Das Ziel dieses Programms ist, den Energiebedarf zu senken, Energie rationell zu verwenden und verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen.

    Zur Erreichung der gesetzten Ziele zur Energiewende wurden die Maßnahmen zur Energieeffizienz, eines intelligenten Energiemanagements, die Verminderung der CO₂-Emissionen und die Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur nicht wesentlich verändert und haben weiter Bestand.

    Förderinhalte

    Die Endlichkeit der fossilen Energieressourcen und die Notwendigkeit des Umwelt- und Klimaschutz führen zwangsläufig zu einer Investition in eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung. Deswegen ist das Ziel dieses Programms, den Energiebedarf zu senken, Energie rationell zu verwenden und verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen. Um dieses Vorhaben zu verwirklichen, müssen neue Techniken in diesem Bereich entwickelt und demonstriert werden, die auch noch wirtschaftlich zu betreiben sind. Folgende Maßnahmen können für saarländische Kommunen bezuschusst werden:

    Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand

    • Blockheizkraftwerke
    • Nahwärmenetze
    • Thermische Solarkollektoranlagen
    • Wärmepumpen
    • Holz- und Strohfeuerungsanlagen
    • Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben
    • Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien

    Kontakt

     Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie