Zum Hauptinhalt springen

Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

Angezeigt werden 19 bis 27 von 27 Ergebnissen

  • Forschung & Entwicklung | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung

    KlimPro-Industrie II

    Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3) – Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie (KlimPro-Industrie II)

    Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Technologien und Prozessen umsetzen wollen, die zu einer direkten Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Technologien und Prozesse, die dazu beitragen, Treibhausgasemissionen durch Verfahrensinnovationen deutlich zu reduzieren oder zu eliminieren. Grundlage der Förderung ist das Rahmenprogramm Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3).

    Sie erhalten die Förderung für grundlagenorientierte industrielle Verbundprojekte beispielsweise in folgenden Wirtschaftsbranchen:

    • Eisen- und Stahlerzeugung
    • mineralverarbeitende Industrie
    • chemische Industrie
    • Nichteisen-Metallindustrie

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 4 Jahren.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt

    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

    Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig und besteht aus Projektskizze und anschließendem förmlichen Förderantrag. Projektskizzen können bei dem DLR Projektträger Umwelt und Nachhaltigkeit eingereicht werden.

    Nutzen Sie für Ihren Förderantrag bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

    Kontakt

    DLR Projektträger 

  • Forschung & Entwicklung | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen

    KMU-innovativ: Bioökonomie

    Die Bioökonomie birgt das Potenzial, neuartige Produkte und Verfahren hervorzubringen, Ressourcen zu schonen und Wohlstand zu schaffen.

    Wenn Sie an einem innovativen Projekt im Bereich der Bioökonomie forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie insbesondere für erstantragstellende Unternehmen attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.

    Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung) und des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU „Vorfahrt für den Mittelstand“. Ziel ist es, einen Beitrag für Innovation und Wachstum in Deutschland zu leisten.

    Kontakt

    Projektträger Jülich (PtJ) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen

    KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft

    Forschung und Entwicklung von Ressourceneffizienz und Klimaschutz

    Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) an einem innovativen Projekt auf den Gebieten Ressourceneffizienz und Klimaschutz forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Im Fokus der Förderung stehen technologieübergreifende und anwendungsbezogene Einzel- und Verbundprojekte zu folgenden Themenschwerpunkten:

    • Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft:
      • Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren,
      • integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers mit dem Ziel, aus langlebigen Gütern sowie Ablagerungen Sekundärrohstoffe zu gewinnen (Urban Mining),
      • Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren (zum Beispiel Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe),
      • effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe,
      • Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien und Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten;
    • Nachhaltiges Wassermanagement:
      • Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser,
      • Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser,
      • innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung,
      • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie,
      • effizientere Bewässerungstechnologien,
      • innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien,
      • Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächengewässer).

    Kontakt

    Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes

    Projektträger Jülich

    Nachhaltigkeit (UMW)

    • Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft

    Projektträger Karlsruhe (PTKA)
    im Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

    • Nachhaltiges Wassermanagement
  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen

    Mit dem FPNR soll vorrangig angewandte Forschung und Entwicklung, einschließlich angewandter Grundlagenforschung, im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen unterstützt werden.

    Das Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ (FPNR) gibt die Rahmenbedingungen zu erneuerbaren Ressourcen durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vor. Mit dem FPNR soll vorrangig angewandte Forschung und Entwicklung, einschließlich angewandter Grundlagenforschung, im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen unterstützt werden. Es strebt insbesondere eine nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse aus der Land-, Forst- und Abfallwirtschaft an.

    Förderinhalte

    Im FPNR sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben in den folgenden Förderbereichen gefördert werden:

    • Nachhaltige erneuerbare Ressourcen – Gewinnung, Erzeugung und Bereitstellung
    • Ressourcenaufbereitung und -verarbeitung
    • Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen
    • Herausforderungen des Wandels und
    • Gesellschaftlicher Dialog.

    Es können einzelne oder mehrere Glieder einer Wertschöpfungskette adressiert werden. Dabei sollen neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten ebenso praxisorientierte Projekte mit modellhaftem Charakter gefördert werden, die einen raschen Wissens- und Technologietransfer von Forschungsergebnissen begünstigen.

    Antragstellern steht es frei, Projektideen zu den vorstehenden Förderbereichen ohne besondere Fristen, aber unter Beachtung der Regelungen zum Antragsverfahren sowie der Erläuterungen im „Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen“ bei der FNR einzureichen.

    Eine weitere detaillierte inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Förderbereiche erfolgt durch aktuelle und zeitlich begrenzte Förderaufrufe. Diese konkretisieren und bereiten die Forschungsthemen weiter auf.

    Kontakt

    Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Niedersachsen | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Unternehmen

    Niedersachsen Invest EFRE

    Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO₂-Einsparmaßnahmen

    Wenn Sie als Unternehmen in einer bestimmten festgelegten Fördergebietskulisse Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO₂-Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen, einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzenden CO₂-Einsparmaßnahmen in folgender Fördergebietskulisse: Landkreise Celle, Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Harburg, Hildesheim, Lüneburg, Peine, Stade, Vechta, Verden und Wolfenbüttel, Region Hannover sowie kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg.

    Sie können nur dann eine Förderung erhalten, wenn Sie einzelbetriebliche Investitionsvorhaben und CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen kombinieren.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt

    • für einzelbetriebliche Investitionen für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 8,25 Millionen, und
    • für CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen abhängig von Unternehmensgröße und Fördergebiet zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 4 Millionen.

    Kontakt

    Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Niedersachsen | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Unternehmen

    Niedersachsen Invest GRW

    Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO₂-Einsparmaßnahmen

    Wenn Sie als Unternehmen in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO₂-Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen, einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzenden CO₂-Einsparmaßnahmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe.

    Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie die Förderung für:

    • Errichtungsinvestitionen,
    • Erweiterungsinvestitionen,
    • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
    • grundlegende Änderung des Produktionsprozesses sowie
    • Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.

    Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens können Sie außerdem eine Förderung für folgende CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen bekommen:

    • Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten,
    • Investitionen mit besonderen Energieeffizienzeffekten,
    • Investitionen zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Kontakt

    Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) 

  • Forschung & Entwicklung | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Nutzung und Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie

    Bioökonomische Produkte oder Prozesse Entwicklung

    Wenn Sie bioökonomische Produkte oder Prozesse im Labormaßstab entwickelt haben und Sie den Transfer in die industrielle Praxis demonstrieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie  (BMWE) fördert im Bereich der industriellen Bioökonomie notwendige Entwicklungsschritte, die insbesondere die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen voraussetzen. Sie erhalten Zugang zu Anlagen und können Ihre im Labormaßstab bewährten Prozesse auf größere Maßstäbe skalieren.

    Gefördert wird Ihr Vorhaben, wenn es bereits im Labormaßstab gezeigt hat, dass es 

    • die Technologieentwicklung vorantreibt,
    • in der Lage ist, fossilbasierte und treibhausgasintensive Verfahren und Produkte zu ersetzen,
    • dabei nachwachsende Rohstoffe oder auch biogene Rest- und Abfallstoffe nutzt, die mehrmalige Nutzung von Ressourcen über den Lebenszyklus ermöglichen und damit zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft beitragen,
    • die Klimabilanz verbessert, insbesondere den Treibhausgasausstoß messbar reduziert,
    • zu einer nachhaltigen Produktion beiträgt,
    • Kostenreduktion ermöglicht oder
    • Produkte mit qualitativ deutlich besseren Eigenschaften als vergleichbare konventionelle Produkte erzeugt.


    Eine Einzelförderung pro Unternehmen und Vorhaben ist auf maximal EUR 2,2 Millionen begrenzt.

    Kontakt

    VDI Technologiezentrum GmbH

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

    Umwelt- & Naturschutz, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

    Wenn Sie sich mit einem Projekt für den Umweltschutz engagieren, können Sie von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln

    • Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
    • Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
    • Klima- und ressourcenschonendes Bauen
    • Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
    • Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
    • Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
    • Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
    • Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
    • Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
    • Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
    • Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
       

    Kontakt

    Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) 

  • Forschung & Entwicklung | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen

    Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

    Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt kreative Unternehmen bei der Realisierung guter Ideen mit passgenauen Fördermöglichkeiten.

    Wenn Sie Forschungs- oder Entwicklungsaktivitäten zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe bei FuE-Projekten in mehreren Projektformen, Durchführbarkeitsstudien sowie Leistungen zur Markteinführung:

    • FuE-Projekte: einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen,
    • FuE-Kooperationsprojekte: Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen oder Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung,
    • Innovationsnetzwerke: Innovationsnetzwerke mit mindestens 6 Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und einer Netzwerkmanagementeinrichtung, die durch ergänzende Leistungen unterstützt, oder internationale Innovationsnetzwerke mit mindestens 4 Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, einer Netzwerkmanagementeinrichtung sowie mindestens 2 mittelständischen Unternehmen ohne Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und einer weiteren die letztgenannten Unternehmen unterstützenden Einrichtung,
    • Durchführbarkeitsstudien für ein geplantes FuE-Projekt im Rahmen von ZIM: technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests,
    • Leistungen zur Markteinführung: Hierzu zählen Innovationsberatungsdienste, innovationsunterstützende Dienstleistungen, Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung jeweils ausschließlich bezüglich des bewilligten FuE-Projekts.

    Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt:

    • bei FuE-Projekten: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Standort zwischen 25 Prozent und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 550.000 je Projekt eines Unternehmens.
    • bei Kooperationsprojekten: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Standort zwischen 30 Prozent und 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 450.000 je Projekt eines Unternehmens, bei einem Kooperationsprojekt mit ausländischen Partnern zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung von Forschungseinrichtungen beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal EUR 220.000 je Projekt. Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf maximal EUR 2,3 Millionen begrenzt.
    • bei Innovationsnetzwerken: in Phase 1 im 1. Jahr und eventuell im 2. Jahr 90 Prozent, in Phase 2 im 1. Jahr 70 Prozent, im 2. Jahr 50 Prozent und im 3. und eventuell 4. Jahr 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu EUR 420.000 gefördert werden, wobei diese für die Phase 1 auf maximal EUR 180.000 begrenzt werden.
    • bei internationalen Innovationsnetzwerken: in Phase 1 im 1., 2. und eventuell 3. Jahr 95 Prozent, in Phase 2 im 1. Jahr 80 Prozent, im 2. Jahr 60 Prozent und im 3. und eventuell 4. Jahr 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu EUR 520.000 gefördert werden, wobei auf die Phase 1 nicht mehr als EUR 220.000 entfallen dürfen.
    • Durchführbarkeitsstudien: Bis zu EUR 100.000, bei in Kooperation von mehreren Unternehmen durchgeführten Durchführbarkeitsstudien für die Gesamtstudie maximal EUR 200.000.
    • bei Leistungen zur Markteinführung: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 60.000 pro ZIM-gefördertem FuE-Projekt.

    Anträge können auf amtlichem Vordruck oder elektronisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift bei dem jeweils zuständigen Projektträger eingereicht werden. Das ist für Einzelprojekte die EURONORM GmbH, für Kooperationsprojekte sowie für Internationales für übergreifende Fragen und internationale Forschungs- und Entwicklungskooperationen die AiF Projekt GmbH und für Netzwerke sowie für Internationales für internationale Kooperationsnetzwerke und deren Forschungs- und Entwicklungsprojekte die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

    Kontakt

    AiF Projekt GmbH,  VDI/VDE Innovation + Technik GmbH