Zum Hauptinhalt springen

Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

Angezeigt werden 1 bis 9 von 15 Ergebnissen

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Bayern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    BioWärme Bayern

    Nutzung erneuerbarer Energien und Vermeidung von Kohlendioxidemissionen durch Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze

    Wenn Sie in die Errichtung eines Biomasseheizwerks und eines zugehörigen Wärmenetzes investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Der Freistaat Bayern fördert die Substitution fossiler Energieträger durch neue umweltschonende Biomasseheizwerke sowie durch die Verteilung von Wärme aus erneuerbaren Energien und/oder Abwärme über die zugehörigen Wärmenetze.

    Sie bekommen die Förderung für Investitionen in

    • Biomasseheizwerke zur effizienten energetischen Nutzung fester Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt,
    • Biomasseheizsysteme mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme und/oder Wärme aus Solarthermie und/oder Umweltwärme eingespeist wird (Kombinationsprojekte),
    • Die Errichtung von neuen energieeffizienten Wärmenetzen oder die energieeffiziente Erweiterung von bestehenden Wärmenetzen, sofern das betreffende Wärmenetz im Zusammenhang mit einer Investition in ein zu förderndes Biomasseheizwerk steht.

    Kontakt

    Technologie- und Förderzentrum (TFZ) 

  • Infrastruktur, Transformation | Landesebene, Brandenburg | Darlehen | Stadtwerke, Unternehmen

    Brandenburg-Kredit Transformationsfinanzierung Infrastruktur

    Energiestrategie des Landes Brandenburg zu trasnformieren

    Das Ziel des Programms ist die Transformation der Infrastruktur, um die Energiestrategie des Landes Brandenburg umzusetzen.

    Förderinhalte

    Die ILB unterstützt Investitionen in die Infrastruktur, die zu einer CO₂-Reduzierung beitragen und im Einklang mit der Energiestrategie des Landes Brandenburg stehen. 

    Dabei bietet die ILB individuelle, beihilfefreie Finanzierungslösungenfür Projekte an, die:

    • im allgemeinen öffentlichen Interesse liegen und unter Aspekten der Nachhaltigkeit durchgeführt werden.

    Die ILB finanziert Investitionen in die Transformation der Infrastruktur, die nicht direkt durch die Kommunen umgesetzt werden.

    Kontakt

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene | Darlehen | Natürliche/Juristische Personen

    Elektrolyseure in Bayern

    Ausbau der regionalen Wasserstoffproduktionskapazitäten in allen Teilen Bayerns

    Mit dem Bayerischen Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyseurinfrastruktur setzt die Bayerische Staatsregierung Investitionsanreize, um schnellstmöglich einen Ausbau der regionalen Wasserstoffproduktionskapazitäten in allen Teilen Bayerns zu erreichen.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Bayern unterstützt die heimische Wasserstoffproduktion mit dem neuen Bayerischen Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyse-Infrastruktur (BayFELI). Im Rahmen des Programms wird der Ausbau von regionalen erneuerbaren Wasserstoffproduktionskapazitäten in allen Teilen Bayerns gefördert. Es werden die Investitionskosten für die Neuerrichtung von Elektrolyseuren und unmittelbar verbundenen Anlagenbestandteilen zur Erzeugung von ausschließlich erneuerbarem Wasserstoff mit einer Mindestleistung von 1 Megawatt gefördert. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss mit einer Förderquote von 45 Prozent.

    Das Programm liefert einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Bayerischen Wasserstoffstrategie und zum Erreichen der Ziele der Bayerischen Wasserstoff-Roadmap. Durch den kontinuierlichen Ausbau der regionalen Elektrolyse-Kapazität soll die heimische Wasserstoff-Infrastruktur mit kurzen Transportwegen gestärkt und die Abhängigkeit von Wasserstoff-Importen verringert werden. Der Aufbau heimischer Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff soll dabei vom Ausbau zusätzlicher Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Bayern begleitet werden.

    Kontakt

    VDI Technologiezentrum GmbH

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Brandenburg | Zuschuss/Zuwendung | Natürliche/Juristische Personen, Stadtwerke, Unternehmen

    Erneuerbare Energien Brandenburg

    Ziel des Förderprogramms ist es, eine sichere Energieversorgung durch die Integration zusätzlicher Erneuerbarer Energien zu gewährleisten und CO₂-Einsparungen zu erzielen

    Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die ILB den Ausbau erneuerbarer Energien im Land Brandenburg.

    Förderinhalte

    Gefördert werden:

    • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)
    • Stadtwerke und Versorger gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

    Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen nach der Klassifikation, Ausgabe 2008 (WZ 2008), folgende Wirtschaftszweige:

    • Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C),
    • Energieversorgung (Abschnitt D).

    Zum Zweck:

    • Floating-Photovoltaikanlagen auf künstlichen Gewässern
    • Agri-Photovoltaikanlagen auf parallel landwirtschaftlich genutzten Flächen
    • Tiefengeothermieanlagen zur thermischen Nutzung (keine Prototypen) und dazugehörige Bohrungen (keine Erkundungsbohrungen)
    • Fischfreundliche Wasserkraftanlagen

    Kontakt

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Bundesebene | Darlehen | Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Erneuerbare Energien – Standard

    Investitionen in erneuerbare Energien

    Wenn Sie in Deutschland oder auch im Ausland rund um erneuerbare Energien investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

    Förderinhalte

    Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie mit einem Darlehen bei Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme.

    Folgende Maßnahmen werden gefördert:

    • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich der erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen,
    • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien,
    • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden,
    • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende.

    Außerdem werden auch Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerungen mitfinanziert.

    Sie erhalten die Förderung als zinsvergünstigtes Darlehen, auch für Vorhaben im Ausland.

    Die Höhe Ihres Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 150 Millionen pro Vorhaben.

    Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei Ihrer Hausbank, diese leitet ihn an die KfW Bankengruppe weiter.

    Sie können das Darlehen mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombinieren, wenn Sie die zulässigen Beihilfeobergrenzen einhalten.

    Kontakt

    KfW Bankengruppe

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Hamburg | Zuschuss/Zuwendung | Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung

    Erneuerbare Wärme

    Für erneuerbare Energien für die Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme und Warmwasser

    Wenn Sie erneuerbare Energien für die Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme und Warmwasser einsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt auf Grundlage der „Förderrichtlinie Erneuerbare Energien“ den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien für die Wärmebereitstellung.

    Sie erhalten die Förderung in den folgenden Fördermodulen:

    • Solarthermie und Heizungsmodernisierung: Gefördert werden die Installation von Solarthermieanlagen mit mindestens 20 Quadratmetern Bruttokollektorfläche und deren Monitoring sowie der Austausch von fossil befeuerten Heizungsanlagen bei gleichzeitiger Installation einer Solarthermieanlage.
    • Bioenergie-Anlagen: Gefördert werden vollautomatisch arbeitende heizungstechnische Wärmeerzeuger mit einer Nennwärmeleistung größer als 100 kW zur energetischen Nutzung von Biomasse (zum Beispiel Pellet- oder Holzhackschnitzelfeuerungen).
    • Wärmepumpen: Gefördert werden im Neubau elektrisch betriebene Wasser-/Wasser-Wärmepumpen und Sole-/Wasser-Wärmepumpen, in Bestandsgebäuden elektrisch betriebene Luft-/Wasser-Wärmepumpen, Wasser-/Wasser-Wärmepumpen und Sole-/Wasser-Wärmepumpen sowie zusätzlich der Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper.
    • Erschließung von Wärmequellen: Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie (Erdwärmesonden bis 400 Meter Tiefe und Erdwärmekollektoren), PVT-Kollektoren sowie Wärme aus Abwasser als Wärmequellen für förderfähige Wärmepumpen sowie Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie.
    • Wärmeverteilnetze: Gefördert werden die Errichtung, die Erweiterung oder die Modernisierung von Wärmeverteilnetzen, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Wärme und/oder unvermeidbarer Abwärme dienen.
    • Wärmespeicher: Gefördert wird der Neubau von Wärmespeichern mit einem Speichervolumen von mindestens 4 Kubikmetern, sofern der Speicher mindestens 75 Prozent seiner jährlichen Energie aus direkt angeschlossenen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie bezieht.
    • Mehrfachnutzung: Gefördert werden Investitionskosten, die bei besonders flächensparenden Lösungen oder der Mehrfachnutzung von Flächen unter anderem zur Nutzung von erneuerbarer Wärme entstehen. Die förderfähigen Investitionskosten müssen mindestens EUR 100.000 betragen.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

    Der maximale Förderbetrag je Vorhaben beträgt EUR 500.000.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und über das eAntragsportal an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

    Kontakt

    Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Transformation, Umwelt & Naturschutz | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Öffentliche/private Einrichtung

    EU-LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik

    Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union: Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft etc.

    Das Programm LIFE bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027. Wenn Sie ein konkretes Vorhaben in einem Bereich wie Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz, Chemikalien, Lärm, Wasser oder Abfall planen, können Sie unter bestimmten Umständen eine Förderung erhalten.

    Förderinhalte

    Fördervolumen insgesamt 3,46 Mrd. Euro: 

    • 2,59 Mrd. Euro für das Teilprogramm Umwelt
    • 0,86 Mrd. Euro für das Teilprogramm Klimapolitik

    Mindestens 2,8 Mrd. Euro (81 Prozent des Gesamtbudgets) sind für LIFE-Projekte vorgesehen und werden über maßnahmenbezogene Zuschüsse oder innovative Finanzinstrumente vergeben. Etwa 0,7 Mrd. Euro werden für integrierte Projekte verwendet.

    Mindestens 55 Prozent der Haushaltsmittel, die für Projekte im Rahmen von maßnahmenbezogenen Finanzhilfen des Teilprogramms Umwelt vorgesehen sind, dienen dem Schutz der Natur und der Artenvielfalt. 

    Maximal 0,62 Mrd. Euro werden unmittelbar von den Generaldirektionen Umwelt und Klimapolitik für politische Entwicklungsprozesse und Betriebskostenzuschüsse verwendet.

    Der Schwerpunkt Klimaschutz dient der Minderung der Treibhausgasemissionen durch 

    • Entwicklung und Umsetzung von Politik- oder Verwaltungskonzepten;
    • Verbesserung der vorhandenen Wissensgrundlage;
    • Entwicklung und Demonstration integrierter Ansätze und innovativer Technologien, Systeme, Methoden und Instrumente für den Klimaschutz.

    Kontakt

    LIFE-Beratungsstelle bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Bayern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

    Ladesäulen für Elektrofahrzeuge

    Wenn Sie öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in Bayern neu errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Bayern unterstützt den beschleunigten Ausbau und die flächendeckende Verbreitung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern. Die Umsetzung der Förderung erfolgt über entsprechende Förderaufrufe, die normalerweise einmal im Jahr veröffentlicht werden.

    Sie bekommen die Förderung für die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an einem neuen Standort.

    Je nach Förderaufruf können Sie die Förderung auch für die Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur oder die Ertüchtigung von Netzanschlüssen an bestehenden Standorten bekommen, sofern diese nicht bereits gefördert wurden und wenn ein Mehrwert nachgewiesen wird.

    Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses wird in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt.

    Kontakt

    Projektträger Bayern

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene | Zuschuss/Zuwendung | Natürliche/Juristische Personen, Personengesellschaften

    Förderprogramm BioMeth Bayer

    Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Erzeugung von Wärme und Strom

    Mit der Förderrichtlinie BioMeth Bayern wird die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Erzeugung von Wärme und Strom (Power Purchase Agreement) aus Biomethan und Biogas gefördert. Konkret werden Biogasaufbereitungsanlagen sowie Biogas- bzw. Biomethanleitung mit Übergabestationen gefördert.

    Förderinhalte

    Die Antragstellung ist ab 22. April 2024 beim TFZ möglich. Das Fördervolumen ist auf voraussichtlich 10 Mio. € begrenzt, sodass nur eine begrenzte Anzahl an Anträgen bewilligt werden kann. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich nach dem Windhundverfahren. Für eine geordnete Antragstellung und um möglichst wenig unnötige Vorbereitungszeit für die Erarbeitung Ihrer Antragsunterlagen zu verwenden, gilt folgendes Antragsverfahren:

    Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung (erfolgt als Videokonferenz) zwingend erforderlich!

    Die Terminvergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren. Termine werden nur vergeben, wenn die folgenden Unterlagen zwingend vorab per Mail an foerderung@tfz.bayern.de gesendet wurden:

    1. Ausgefülltes (noch nicht unterschriebenes) Antragsformular im Entwurf. In der Projektbeschreibung im Antragsformular ist detailliert darzustellen, wie das erzeugte bzw. transportierte Gas verwendet werden soll (z. B. Ausschlusskriterien EEG, KWKG beachten!).
      Für die Förderung von Biogasaufbereitungsanlagen sind die ausgefüllte Anlage Einsatzstoffe und die ausgefüllte Anlage CO₂-Minderung notwendig.
    2. Anlage Kostenplan, wobei für die Projektbesprechung Schätzwerte ausreichend sind.
    3. Detaillierter Lageplan in digitaler Form.
    4. Nach erfolgreicher Projektbesprechung kann der vollständige Förderantrag bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden (per Mail foerderung@tfz.bayern.de). Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge, in der vollständige Anträge eingereicht werden.

    Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Bestellung, Kaufvertrag).

    Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) dürfen vor Antragstellung erbracht werden.

    Die Förderung der Biogasaufbereitungsanlage erfolgt auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO).

    Die Förderung der Biogas- und Biomethanleitung als De-minimis-Beihilfe, Verordnung (EU) Nr. 2023/2831
     

    Kontakt

    Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ)