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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

Angezeigt werden 1 bis 9 von 15 Ergebnissen

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung | Landesebene, Bayern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Bayerisches Energieforschungsprogramm

    Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien.

    Wenn Sie als Unternehmen in die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen bei der Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien sowie bei der Durchführung von Studien in diesem Bereich.

    Sie erhalten die Förderung für einzelbetriebliche Vorhaben zu Produkten, Verfahren und Dienstleistungen (industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung), technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung beziehungsweise der experimentellen Entwicklung, Energieeffizienzmaßnahmen, die es Ihnen ermöglichen, die Energieeffizienz durch nicht gebäudebezogene Maßnahmen zu verbessern, und die der Demonstration und Einführung neuer Technologien beziehungsweise neuer technologischer Ansätze dienen, Investitionen zur Förderung erneuerbarer Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (ausgenommen: Strom aus erneuerbarem Wasserstoff), die der Demonstration und Einführung neuer Technologien beziehungsweise neuer technologischer Ansätze dienen. 

    Kontakt

    Projektträger Jülich (PtJ)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Bayern | Darlehen | Unternehmen

    Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit

    Energieeffizienz in Produktionsanlagen und -verfahren

    Wenn Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler in die Energieeffizienz Ihrer Produktionsanlagen und -verfahren investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

    Förderinhalte

     Der Freistaat Bayern unterstützt gemeinsam mit der KfW Bankengruppe Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung oder Energieeffizienz bei Produktionsanlagen und -prozessen.

    Sie bekommen die Förderung unter anderem für:

    Investitionen in die Anschaffung oder Modernisierung von Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik, Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik elektrische Antriebe, Pumpen, Prozesswärme,  Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume, Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse), Mess-, Regel- und Steuerungstechnik, Informations- und Kommunikationstechnik, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. sowie für damit in Verbindung stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen.

    Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.

    Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf EUR 10 Millionen. Damit können Sie normalerweise bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben decken. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000.

    Kontakt

    LfA Förderbank Bayern 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Bayern | Darlehen | Unternehmen, Verband/Vereinigung

    Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

    Zur Energieerzeugung erneuerbarer Energien

    Wenn Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler in ein Vorhaben zur Energieerzeugung erneuerbarer Energien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

    Förderinhalte

     Der Freistaat Bayern unterstützt gemeinsam mit der KfW Bankengruppe Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler bei der Finanzierung von Vorhaben im Bereich der Energieerzeugung erneuerbarer Energien, einschließlich Speicherung und Integration ins Stromnetz.

    Sie bekommen die Förderung für Neu- und Modernisierungsinvestitionen in:

    • eine Anlage zur Strom- oder Wärme-/Kälteerzeugung auf Basis von erneuerbarer Energien,
    • Speichersysteme für Strom aus erneuerbaren Energien,
    • Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden.

    Sie bekommen die Förderung auch für Investitionsmaßnahmen, die der Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot (zum Beispiel betriebliches/überbetriebliches Lastmanagement, um flexible Lasten für das Stromversorgungssystem nutzbar zu machen) sowie Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration von erneuerbaren Energien in das Energiesystem dienen.

    Kontakt

    LfA Förderbank Bayern 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Bayern | Darlehen | Unternehmen

    Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)

    Zur Steigerung der Energieeffizienz in Betrieben

    Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz im ländlichen Raum ein Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz in Ihrem Betrieb planen, können Sie unter bestimmten Vorausetzungen einen Zuschuss bekommen.

    Förderinhalte

    Die Förderung soll möglichst gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene
    Wettbewerbschancen in allen Landesteilen schaffen. Deshalb können Investitionsvorhaben
    der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit
    der Wirtschaft stärken, Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen und
    Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft
    beschleunigen.

    Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ sollen Investitionsvorhaben kleiner
    und mittlerer Unternehmen (KMU) nach Maßgabe der bayerischen Regionalförderung gefördert
    werden, die gleichzeitig mit einer signifikanten Reduzierung des Energiebedarfs verbunden sind.
    Die KMU sollen darin unterstützt werden, ihre einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben, welche
    vor allem im ländlichen Raum der Schaffung und Sicherung vor Arbeitsplätzen „vor Ort“ dienen,
    in besonders energieeffizienter Weise umzusetzen, um damit zur Energieeinsparung beizutra-
    gen und CO 2-Emissionen zu reduzieren.

    Kontakt

    Die jeweilige Bezirksregierung

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Bayern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    BioWärme Bayern

    Nutzung erneuerbarer Energien und Vermeidung von Kohlendioxidemissionen durch Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze

    Wenn Sie in die Errichtung eines Biomasseheizwerks und eines zugehörigen Wärmenetzes investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Der Freistaat Bayern fördert die Substitution fossiler Energieträger durch neue umweltschonende Biomasseheizwerke sowie durch die Verteilung von Wärme aus erneuerbaren Energien und/oder Abwärme über die zugehörigen Wärmenetze.

    Sie bekommen die Förderung für Investitionen in

    • Biomasseheizwerke zur effizienten energetischen Nutzung fester Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt,
    • Biomasseheizsysteme mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme und/oder Wärme aus Solarthermie und/oder Umweltwärme eingespeist wird (Kombinationsprojekte),
    • Die Errichtung von neuen energieeffizienten Wärmenetzen oder die energieeffiziente Erweiterung von bestehenden Wärmenetzen, sofern das betreffende Wärmenetz im Zusammenhang mit einer Investition in ein zu förderndes Biomasseheizwerk steht.

    Kontakt

    Technologie- und Förderzentrum (TFZ) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Net-Zero-Technologien | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Unternehmen

    EU-Innovationsfonds

    Der Innovation Fund unterstützt klimafreundliche Innovationen in Industrie und Energie, fördert saubere Technologien, stärkt Europas Wettbewerbsfähigkeit und treibt die Transformation zur Klimaneutralität voran.

    Unterstützung der Einführung innovativer Netto-Null-Technologien für Klimaneutralität im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

    Förderinhalte

    Der Innovationsfonds ist ein Finanzierungsinstrument zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens und dem Ziel, bis 2050 ein klimaneutrales Europa zu schaffen.

    Der Innovationsfonds fördert innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien, einschließlich Produkten, die

    • kohlenstoffintensive Industrien ersetzen,
    • Kohlenstoffabscheidung und -verwertung (CCU),
    • Bau und Betrieb der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS),
    • innovative erneuerbare Energieerzeugung sowie
    • Speicherung von Energie.

    Das Programm wird sich auf hochinnovative Technologien und große Vorzeigeprojekte mit europäischem Mehrwert konzentrieren, die zu erheblichen Emissionsreduktionen führen.

    Die zu finanzierenden Projekte sollen breit gestreut werden, um eine optimale Ausgewogenheit innovativer Technologien in allen infrage kommenden Sektoren (energieintensive Industrien, erneuerbare Energien, Energiespeicherung, CCS und CCU) und in allen Mitgliedstaaten zu erreichen.

    Kontakt

    Europäische Kommission,
    Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA),
    Europäische Investitionsbank (EIB),
    Nationale Kontaktstelle EU-Innovationsfonds

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Transformation, Umwelt & Naturschutz | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Öffentliche/private Einrichtung

    EU-LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik

    Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union: Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft etc.

    Das Programm LIFE bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027. Wenn Sie ein konkretes Vorhaben in einem Bereich wie Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz, Chemikalien, Lärm, Wasser oder Abfall planen, können Sie unter bestimmten Umständen eine Förderung erhalten.

    Förderinhalte

    Fördervolumen insgesamt 3,46 Mrd. Euro: 

    • 2,59 Mrd. Euro für das Teilprogramm Umwelt
    • 0,86 Mrd. Euro für das Teilprogramm Klimapolitik

    Mindestens 2,8 Mrd. Euro (81 Prozent des Gesamtbudgets) sind für LIFE-Projekte vorgesehen und werden über maßnahmenbezogene Zuschüsse oder innovative Finanzinstrumente vergeben. Etwa 0,7 Mrd. Euro werden für integrierte Projekte verwendet.

    Mindestens 55 Prozent der Haushaltsmittel, die für Projekte im Rahmen von maßnahmenbezogenen Finanzhilfen des Teilprogramms Umwelt vorgesehen sind, dienen dem Schutz der Natur und der Artenvielfalt. 

    Maximal 0,62 Mrd. Euro werden unmittelbar von den Generaldirektionen Umwelt und Klimapolitik für politische Entwicklungsprozesse und Betriebskostenzuschüsse verwendet.

    Der Schwerpunkt Klimaschutz dient der Minderung der Treibhausgasemissionen durch 

    • Entwicklung und Umsetzung von Politik- oder Verwaltungskonzepten;
    • Verbesserung der vorhandenen Wissensgrundlage;
    • Entwicklung und Demonstration integrierter Ansätze und innovativer Technologien, Systeme, Methoden und Instrumente für den Klimaschutz.

    Kontakt

    LIFE-Beratungsstelle bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG)

  • Forschung & Entwicklung, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds

    Die EFRE- und Kohäsionsfonds-Verordnung stärkt den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU durch Investitionen in Innovation, KMU, Infrastruktur, Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung – besonders in strukturschwachen Regionen

    Die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds bildet den Rahmen zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Bewältigung von strukturpolitischen Herausforderungen in den Regionen. Die Verordnung ist selbst kein Förderprogramm.

    Förderinhalte

    Der EFRE soll Ungleichgewichte zwischen den Regionen ausgleichen und auf diese Weise den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union stärken.

    In der Verordnung sind die genauen Förderschwerpunkte sowie die Konzentration der Förderung der jeweiligen EFRE-Programme festgelegt: Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO₂-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.

    Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:

    • Investitionen in die Infrastruktur,
    • angewandte Forschung und Innovation,
    • Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen,
    • produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen,
    • Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze,
    • Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte,
    • Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten,
    • technische Hilfe.

    Aus dem Kohäsionsfonds werden Projekte der Umweltinfrastruktur und andere vorrangige EU-Projekte der transeuropäischen Verkehrsnetze unterstützt. Außerdem werden Projekte mit erheblichem Nutzen für die Umwelt in den Bereichen Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien oder einer nachhaltigen städtischen Mobilität gefördert. In Deutschland werden keine Maßnahmen aus dem Kohäsionsfonds finanziert. Er gilt nur für Mitgliedstaaten, deren Bruttonationaleinkommen je Einwohner im Zeitraum 2015 bis 2017 weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts betrug.

    Kontakt

    nationale, regionale oder lokale Behörden

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Öffentliche/private Einrichtung

    Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) (CEF Energy)

    Finanzierungsinstrument der EU zur Förderung der Energie-, Verkehrs- und digitalen Infrastruktur

    Wenn Sie Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse im Bereich der transeuropäischen Netze im Verkehrssektor, Energiesektor oder Digitalsektor durchführen, können Sie unter bestimmten Umständen finanzielle Mittel aus dem Kreditrahmen „Connecting Europe“ erhalten.

    Förderinhalte

    Die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) ist das Finanzierungsinstrument der EU zur Förderung der Energie-, Verkehrs- und digitalen Infrastruktur.

    Im Jahr 2018 wurde die CEF für den Zeitraum 2021–2027 mit einem Budget von 42,3 Milliarden Euro erneuert, um Investitionen in die Infrastrukturnetze der EU für Energie (8,7 Milliarden Euro) zu unterstützen.

    Vorschläge können von

    • einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder (mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten) durch
    • internationale Organisationen,
    • gemeinsame Unternehmen oder
    • öffentliche oder private Unternehmen aus den Mitgliedstaaten

    eingereicht werden.

    Drittländer und in Drittländern niedergelassene Stellen können unter bestimmten Voraussetzungen an Maßnahmen teilnehmen. Sie erhalten jedoch in der Regel keine finanzielle Unterstützung aus diesem betraglich begrenzten Kreditrahmen.

    Kontakt

    Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)