Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
Aktive Filter
Angezeigt werden 1 bis 4 von 4 Ergebnissen
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
|
Landesebene,
Thüringen
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Unternehmen
Dekarbonisierungsbonus Thüringen
Abkehr von fossilen Energieträgern sowie von fossilen Rohstoffen
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen in erneuerbare, klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse sowie Dienstleistungen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen bei der Abkehr von fossilen Energieträgern sowie von fossilen Rohstoffen.
Sie erhalten die Förderung für die zum Vorhaben gehörenden Ausgaben für:
- Investitionen in energieeffiziente, klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse sowie Dienstleistungen,
- Planungs- und Umsetzungsberatungen in Bezug auf das geplante Investitionsvorhaben und
- Schulungen im Unternehmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt:
- für Investitionen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 100.000, und
- für Planungs- und Umsetzungsberatungen sowie Schulungen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 10.000.
Die förderfähigen Ausgaben/Investitionen müssen mindestens EUR 5.000 betragen und dürfen grundsätzlich EUR 200.000 nicht übersteigen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Thüringer Aufbaubank (TAB).
Kontakt
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Fördermittelgebende Institution
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Weiterführende Links
www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Dekarbonisierungsbonus-Thueringen
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
|
Landesebene,
Thüringen
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Unternehmen
Förderung von Maßnahmen zur Ressourcenschonung und -effizienz in Unternehmen – GreenInvest Ress
Zur Verbesserung der Ressourcenschonung und Verringerung von Abfällen, Abwässern und Emissionen.
Wenn Sie Maßnahmen planen, die in Ihrem Unternehmen zur Schonung natürlicher Ressourcen führen sowie die Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Freistaat Thüringen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Sie als Unternehmen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourcenschonung und Verringerung von Abfällen, Abwässern und Emissionen.
Sie erhalten die Förderung für
- die Beratung zur Ressourcenschonung/ -effizienz,
- daraus abgeleitete Investitionsvorhaben sowie
- modellhafte Vorhaben, einschließlich zugehöriger Machbarkeitsstudien zur nachhaltigen Reduzierung produktionsbedingter Ressourceneinsätze unter Anwendung neuer Vermeidungs-, Substitutions-, Einspar- und/oder Effizienztechnologien mit Multiplikatoreffekt (Demonstrationsvorhaben)
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
- für Beratungsleistungen, die Sie in Anspruch nehmen, bis zu EUR 630 pro Tag (1 Tag entspricht 8 Stunden); die erstmalige Ausgangsberatung wird mit bis zu 15 Tagen gefördert, die Umsetzungsberatung mit bis zu 5 Tagen,
- für Investitionsvorhaben abhängig von der Größe Ihres Unternehmens und der Höhe Ihrer Gesamtinvestitionen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 300.000,
- für Demonstrationsvorhaben und damit verbundene Machbarkeitsstudien je nach der Größe Ihres Unternehmens bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 500.000.
Die Bagatellgrenze
- für Beratungsleistungen liegt bei unter 2 Beratertagen,
- für Investitionen liegt bei unter EUR 5.000,
- für Demonstrationsvorhaben und Machbarkeitsstudien liegt bei unter EUR 200.000.
Kontakt
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Fördermittelgebende Institution
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Weiterführende Links
-
Umwelt & Naturschutz
|
Landesebene,
Baden-Württemberg
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Unternehmen
Förderung von ressourcen- und klimaschonendem Beton im Hochbau (VwV R-Beton)
Für Transportbetonwerk ressourcen- und klimaschonenden Beton für den Hochbau
Wenn Sie als Unternehmen in Ihrem Transportbetonwerk ressourcen- und klimaschonenden Beton für den Hochbau herstellen oder herstellen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Förderinhalte
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Unternehmen bei der Herstellung von ressourcenschonendem Beton (R-Beton) in Ihrem Transportbetonwerk.
Sie bekommen die Förderung für:
- den Kauf von rezyklierten Gesteinskörnungen oder CO₂-beaufschlagten, rezyklierten Gesteinskörnungen,
- den Kauf von Gesteinskörnungen aus Nassklassierungsanlagen,
- die Kosten für die Erstprüfung, die Sie bei einer erstmaligen Herstellung von R-Beton vornehmen müssen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses berechnet sich nach der Beschaffungsmenge in Tonnen je nach Art der Gesteinskörnung und beträgt mindestens EUR 20.000 und maximal EUR 100.000 je Unternehmen
Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare vorzugsweise elektronisch an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Kontakt
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Smart Cities & Regionen
|
Landesebene,
Baden-Württemberg
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutz-Plus
nachhaltigen Reduzierung von CO₂-Emissionen
Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von CO₂-Emissionen im Gebäudebestand Baden-Württembergs durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Förderinhalte
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen und nicht investiven Maßnahmen zur nachhaltigen Minderung von CO₂-Emmissionen.
Das Klimaschutz-Plus-Programm besteht aus den Säulen:
CO₂-Minderungsprogramm: Unterstützt werden Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen aus den Bereichen energetische Sanierung und Einsatz regenerativer Energien zur Wärmeversorgung an Nichtwohngebäuden.
Gefördert werden die
- Teilnahme von Kommunen an nachhaltigen Prozessen zur Umsetzung von CO₂-Minderungsmaßnahmen,
- Bilanzierung von CO₂-Emissionen (BICO2BW),
- Einführung eines Energiemanagements (EM),
- Aufbau eines Qualitätsnetzwerkes Bauen,
- Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke,
- BHKW-Begleit-Beratungen,
- detaillierte Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen,
- Veranstaltungen zur Informationsvermittlung für Mandatsträger und Multiplikatoren,
- Teilnahme am Wettbewerb „Leitstern Energieeffizienz“,
- Durchführung von Unterrichtseinheiten an Schulen zum Thema „Energie und Klimaschutz“,
- Erstberatung und Projektanbahnung zur Abwärmenutzung,
- Informationsvermittlung zu Wärmewendeprojekten im Gebäudesektor,
- klimaneutrale Kommunalverwaltung,
- Projektentwicklung Contracting (ProECo),
- regionale Beratungsstellen zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung,
- strukturelles Coaching zur Qualitätssicherung bei Energiemanagement.
Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung: Mitfinanziert werden energieeffiziente Sanierungsvorhaben von Schulgebäuden, die nach dem Kommunalen Sanierungsfonds Schulgebäude oder nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gefördert werden und den KfW-Effizienzhausstandard 70 beziehungsweise 55 erreichen.
Kontakt
L-Bank
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg