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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

Angezeigt werden 1 bis 9 von 10 Ergebnissen

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Brandenburg | Darlehen | Unternehmen

    Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum

    Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie im Bereich der erneuerbaren Energien im Land Brandenburg

    Im Rahmen des Programms gewähren wir zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Zusätzlich bieten wir einen besonderen Zinsvorteil für nachhaltige Investitionen und Junglandwirte.

    Förderinhalte

    Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition in den folgenden Branchen:

    • Landwirtschaft (Zinsbonus für Landwirte unter 41 Jahren), Garten- und Weinbau
    • Agrar-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    • Energieproduktion.

    Mit dem Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum fördert die ILB Investitionen in:

    • landwirtschaftlichen Unternehmen
    • die Stärkung der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie forstwirtschaftlicher Unternehmen
    • Vorhaben entsprechend dem Merkblatt "Nachhaltige Investitionen"
    • erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe
    • die Betriebserweiterung wie landwirtschaftliche Nutzfläche, Betriebsmittel, Lieferrechte und Tiere

    Kontakt

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) 

    Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

  • Infrastruktur, Transformation | Landesebene, Brandenburg | Darlehen | Stadtwerke, Unternehmen

    Brandenburg-Kredit Transformationsfinanzierung Infrastruktur

    Energiestrategie des Landes Brandenburg zu trasnformieren

    Das Ziel des Programms ist die Transformation der Infrastruktur, um die Energiestrategie des Landes Brandenburg umzusetzen.

    Förderinhalte

    Die ILB unterstützt Investitionen in die Infrastruktur, die zu einer CO₂-Reduzierung beitragen und im Einklang mit der Energiestrategie des Landes Brandenburg stehen. 

    Dabei bietet die ILB individuelle, beihilfefreie Finanzierungslösungenfür Projekte an, die:

    • im allgemeinen öffentlichen Interesse liegen und unter Aspekten der Nachhaltigkeit durchgeführt werden.

    Die ILB finanziert Investitionen in die Transformation der Infrastruktur, die nicht direkt durch die Kommunen umgesetzt werden.

    Kontakt

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Thüringen | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Dekarbonisierungsbonus Thüringen

    Abkehr von fossilen Energieträgern sowie von fossilen Rohstoffen

    Wenn Sie in Ihrem Unternehmen in erneuerbare, klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse sowie Dienstleistungen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen bei der Abkehr von fossilen Energieträgern sowie von fossilen Rohstoffen.

    Sie erhalten die Förderung für die zum Vorhaben gehörenden Ausgaben für:

    • Investitionen in energieeffiziente, klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse sowie Dienstleistungen,
    • Planungs- und Umsetzungsberatungen in Bezug auf das geplante Investitionsvorhaben und
    • Schulungen im Unternehmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung beträgt:

    • für Investitionen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 100.000, und
    • für Planungs- und Umsetzungsberatungen sowie Schulungen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 10.000.

    Die förderfähigen Ausgaben/Investitionen müssen mindestens EUR 5.000 betragen und dürfen grundsätzlich EUR 200.000 nicht übersteigen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Thüringer Aufbaubank (TAB).

    Kontakt

    Thüringer Aufbaubank (TAB) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Brandenburg | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Energieeffizienz Brandenburg (2024)

    Zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen.

    Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die ILB die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen.

    Förderinhalte

    Gefördert werden:

    • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)
    • Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung

    Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen nach der Klassifikation, Ausgabe 2008 (WZ 2008), folgende Wirtschaftszweige:

    • Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C),
    • Energieversorgung im Bereich Strom und Gas (Abschnitt D, 35.1 und 35.2),
    • Baugewerbe (Abschnitt F),
    • Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (Abschnitt G),
    • Gastgewerbe (Abschnitt I),
    • Information und Kommunikation (Abschnitt J) und
    • Wäscherei und chemische Reinigung (Abschnitt S, 96.01).

    Sie erhalten eine Unterstützung für Energieeffizienzvorhaben, die

    • im Rahmen eines Energieaudits ermittelt wurden,
    • stationäre industrielle oder gewerbliche Anlagen oder Prozesse betreffen,
    • den jährlichen Energieverbrauch (der Anlage/des Prozesses) um mindestens 15 % senken und
    • die jährlichen CO₂-Emissionen der Anlage/des Prozesses um mindestens 5 Tonnen reduzieren.

    Die Fördervoraussetzungen sind beispielsweise für eine gewerbliche Anlage (z. B. Fertigungsmaschine) mit einem jährlichen Stromverbrauch von 60 Megawattstunden (MWh) gegeben, wenn die energetische Optimierung (z. B. durch Kauf einer neuen Fertigungsmaschine mit verbesserter Energieeffizienz) mindestens 9 MWh im Jahr einspart:

    • 9 MWh von 60 MWh entsprechen 15 %
    • 9 MWh x 0,559 Tonnen CO₂ je MWh (Emissionsfaktor Strom Brandenburg) entsprechen 5 Tonnen

    Kontakt

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Brandenburg | Zuschuss/Zuwendung | Natürliche/Juristische Personen, Stadtwerke, Unternehmen

    Erneuerbare Energien Brandenburg

    Ziel des Förderprogramms ist es, eine sichere Energieversorgung durch die Integration zusätzlicher Erneuerbarer Energien zu gewährleisten und CO₂-Einsparungen zu erzielen

    Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die ILB den Ausbau erneuerbarer Energien im Land Brandenburg.

    Förderinhalte

    Gefördert werden:

    • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)
    • Stadtwerke und Versorger gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

    Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen nach der Klassifikation, Ausgabe 2008 (WZ 2008), folgende Wirtschaftszweige:

    • Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C),
    • Energieversorgung (Abschnitt D).

    Zum Zweck:

    • Floating-Photovoltaikanlagen auf künstlichen Gewässern
    • Agri-Photovoltaikanlagen auf parallel landwirtschaftlich genutzten Flächen
    • Tiefengeothermieanlagen zur thermischen Nutzung (keine Prototypen) und dazugehörige Bohrungen (keine Erkundungsbohrungen)
    • Fischfreundliche Wasserkraftanlagen

    Kontakt

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Thüringen | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Förderung von Maßnahmen zur Ressourcenschonung und -effizienz in Unternehmen – GreenInvest Ress

    Zur Verbesserung der Ressourcenschonung und Verringerung von Abfällen, Abwässern und Emissionen.

    Wenn Sie Maßnahmen planen, die in Ihrem Unternehmen zur Schonung natürlicher Ressourcen führen sowie die Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Thüringen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Sie als Unternehmen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourcenschonung und Verringerung von Abfällen, Abwässern und Emissionen.

    Sie erhalten die Förderung für

    • die Beratung zur Ressourcenschonung/ -effizienz,
    • daraus abgeleitete Investitionsvorhaben sowie
    • modellhafte Vorhaben, einschließlich zugehöriger Machbarkeitsstudien zur nachhaltigen Reduzierung produktionsbedingter Ressourceneinsätze unter Anwendung neuer Vermeidungs-, Substitutions-, Einspar- und/oder Effizienztechnologien mit Multiplikatoreffekt (Demonstrationsvorhaben)

    Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung beträgt

    • für Beratungsleistungen, die Sie in Anspruch nehmen, bis zu EUR 630 pro Tag (1 Tag entspricht 8 Stunden); die erstmalige Ausgangsberatung wird mit bis zu 15 Tagen gefördert, die Umsetzungsberatung mit bis zu 5 Tagen,
    • für Investitionsvorhaben abhängig von der Größe Ihres Unternehmens und der Höhe Ihrer Gesamtinvestitionen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 300.000,
    • für Demonstrationsvorhaben und damit verbundene Machbarkeitsstudien je nach der Größe Ihres Unternehmens bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 500.000.

    Die Bagatellgrenze

    • für Beratungsleistungen liegt bei unter 2 Beratertagen,
    • für Investitionen liegt bei unter EUR 5.000,
    • für Demonstrationsvorhaben und Machbarkeitsstudien liegt bei unter EUR 200.000.

    Kontakt

    Thüringer Aufbaubank (TAB) 

  • Transformation | Landesebene, Brandenburg | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    GRW-G Große Richtlinie

    Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen (Transformationsziel).

    Mit dem Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB vor allem mittlere und große Unternehmen. Kleine Unternehmen können bei Vorhaben größer 3 Millionen EUR ebenfalls gefördert werden.

    Förderinhalte

    Das MWAEK-Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Tourismusgewerbes, sofern sie nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Gefördert werden vorrangig Investitionen der gewerblichen Wirtschaft in Betriebsstätten im Land Brandenburg, die zu einem Kernbereich der folgenden Cluster gehören:

    • Energietechnik
    • Gesundheitswirtschaft
    • IKT/Medien/Kreativwirtschaft
    • Optik und Photonik
    • Verkehr/Mobilität/Logistik
    • Ernährungswirtschaft
    • Kunststoffe/Chemie
    • Tourismus
    • Metall

    Das MWAEK-Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung der folgenden Projekte:

    • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
    • Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)
    • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
    • grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte,
    • Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor oder eine unabhängige Investorin. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.

    Große Unternehmen können im Rahmen des MWAEK-Förderprogramms GRW-G Große Richtlinie nur gefördert werden, wenn es sich um Investitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit handelt:

    • Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
    • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und die von einem Investor erworben wird, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht, sofern die neue Tätigkeit, die mit den erworbenen Vermögenswerten ausgeübt werden soll, nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.
    • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist.

    Unabhängig von der Unternehmensgröße sind Investitionen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (Transformationsinvestition genannt) zuwendungsfähig. Das sind Vorhaben, mit denen die Energieerzeugung des Unternehmens durch erneuerbare Quellen für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf der Betriebsstätte realisiert wird.

    Es werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 100.000 EUR gefördert.

    Gefördert werden folgende touristische Vorhaben:

    • im Bereich Rad-, Wasser- und Wandertourismus,
    • in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten,
    • mit innovativen Inhalten,
    • zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Betriebe und Produkte oder
    • Vorhaben, die zur Saisonverlängerung beitragen.

    Die Förderung von Verlagerungsinvestitionen von Berlin nach Brandenburg ist nicht möglich.

    Kontakt

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

  • Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Brandenburg | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Just Transition Fund (JTF)

    Entwicklungspotentiale stärken ohne die Braunkohlewirtschaft

    Der Just-Transition-Fund (JTF) hilft vom Braunkohleausstieg betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Lausitz und soll lokale Entwicklungspotentiale auch ohne die Braunkohlewirtschaft stärken.

    Förderinhalte

    Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz für Investitionen von Unternehmen zu schaffen, die zur Bewältigung und Abmilderung der mit dem Kohleausstieg einhergehenden sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen beitragen

    Kontakt

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

  • Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Brandenburg | Zuschuss/Zuwendung | Landkreise, Natürliche/Juristische Personen

    Klimaanpassung 2023

    Zur Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen im Land Brandenburg.

    Im Rahmen des Programms fördern das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg über die ILB Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen im Land Brandenburg.

    Förderinhalte

    Förderbereich Starkregenrisikomanagement:

    • Städte und Gemeinden
    • kommunale nichtwirtschaftlich tätige Unternehmen

    Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:

    • Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum
    • kommunale und nichtwirtschaftliche Trägerinnen oder Träger oder Eigentümerinnen oder Eigentümer von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen (Kommunen, Landkreise, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts)
    • nichtwirtschaftliche Einrichtungen der Gartendenkmalpflege oder -forschung (Kommunen, Landkreise, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts)

    Förderbereich Starkregenrisikomanagement:

    • Erarbeitung von Handlungskonzepten zum Umgang mit Starkregen
    • Kommunale bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren

    Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:

    • Vorhaben zur Umsetzung von Konzepten des grünen Risikomanagements sowie zur Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen
    • Erarbeitung von Strategien und Handlungskonzepten für Präventions- und Risikomanagement von vom Klimawandel betroffenen denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen

    Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zu gewonnenen Erkenntnissen und Methoden im Rahmen der geförderten Vorhaben des Starkregenrisikomanagements und der Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen

    Gefördert werden interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationsvorhaben mit Akteuren, die in mindestens einem weiteren Mitgliedstaat oder gegebenenfalls außerhalb der Union ansässig sind.

    Die Zusammenarbeit mit Akteuren aus einem oder mehreren anderen Ländern kann im Rahmen eines neuen Projektes initiiert oder zu einem bereits laufenden Projekt zum Zweck der Verstärkung der Projektziele in Form eines Erweiterungsprojektes hinzugefügt werden. Grundsätzlich bringt jeder beteiligte Partner mit Sitz außerhalb des Programms selbst die Mittel in die Kooperation mit ein. Die Durchführung von Spiegelprojekten, in denen der Kooperationspartner sein Vorhaben zum Beispiel im Rahmen eines EFRE-Programms einer anderen Region durchführt, ist zulässig.

    Kontakt

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)