Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
Angezeigt werden 1 bis 4 von 4 Ergebnissen
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Hamburg
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Zuschuss/Zuwendung
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Natürliche/Juristische Personen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung
Erneuerbare Wärme
Für erneuerbare Energien für die Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme und Warmwasser
Wenn Sie erneuerbare Energien für die Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme und Warmwasser einsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt auf Grundlage der „Förderrichtlinie Erneuerbare Energien“ den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien für die Wärmebereitstellung.
Sie erhalten die Förderung in den folgenden Fördermodulen:
- Solarthermie und Heizungsmodernisierung: Gefördert werden die Installation von Solarthermieanlagen mit mindestens 20 Quadratmetern Bruttokollektorfläche und deren Monitoring sowie der Austausch von fossil befeuerten Heizungsanlagen bei gleichzeitiger Installation einer Solarthermieanlage.
- Bioenergie-Anlagen: Gefördert werden vollautomatisch arbeitende heizungstechnische Wärmeerzeuger mit einer Nennwärmeleistung größer als 100 kW zur energetischen Nutzung von Biomasse (zum Beispiel Pellet- oder Holzhackschnitzelfeuerungen).
- Wärmepumpen: Gefördert werden im Neubau elektrisch betriebene Wasser-/Wasser-Wärmepumpen und Sole-/Wasser-Wärmepumpen, in Bestandsgebäuden elektrisch betriebene Luft-/Wasser-Wärmepumpen, Wasser-/Wasser-Wärmepumpen und Sole-/Wasser-Wärmepumpen sowie zusätzlich der Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper.
- Erschließung von Wärmequellen: Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie (Erdwärmesonden bis 400 Meter Tiefe und Erdwärmekollektoren), PVT-Kollektoren sowie Wärme aus Abwasser als Wärmequellen für förderfähige Wärmepumpen sowie Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie.
- Wärmeverteilnetze: Gefördert werden die Errichtung, die Erweiterung oder die Modernisierung von Wärmeverteilnetzen, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Wärme und/oder unvermeidbarer Abwärme dienen.
- Wärmespeicher: Gefördert wird der Neubau von Wärmespeichern mit einem Speichervolumen von mindestens 4 Kubikmetern, sofern der Speicher mindestens 75 Prozent seiner jährlichen Energie aus direkt angeschlossenen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie bezieht.
- Mehrfachnutzung: Gefördert werden Investitionskosten, die bei besonders flächensparenden Lösungen oder der Mehrfachnutzung von Flächen unter anderem zur Nutzung von erneuerbarer Wärme entstehen. Die förderfähigen Investitionskosten müssen mindestens EUR 100.000 betragen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
Der maximale Förderbetrag je Vorhaben beträgt EUR 500.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und über das eAntragsportal an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Kontakt
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Fördermittelgebende Institution
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Weiterführende Links
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen
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Landesebene,
Hessen
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune
Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen
Zur energetischen Modernisierung von kommunalen Nichtwohngebäuden, die der sozialen Infrastruktur dienen, sowie von Verwaltungsgebäuden.
Wenn Sie kommunale Nichtwohngebäude und Verwaltungsgebäude energetisch modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Hessen fördert auf Grundlage des Hessischen Energiegesetzes Maßnahmen der energetischen Modernisierung von kommunalen Nichtwohngebäuden, die der sozialen Infrastruktur dienen, sowie von Verwaltungsgebäuden.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- Energetische Modernisierung: baulicher Wärmeschutz, Anlagen zur effizienten Wärmebereitstellung, sonstige Anlagentechnik,
- Neubauten mit besonders hohen energetischen Standards, einschließlich Erweiterung von Bestandsgebäuden,
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie innovative Energietechnologien: Investive Maßnahmen sowie innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Maßnahmen der energetischen Modernisierung abhängig von der Qualitätsstufe der jeweiligen Modernisierungsmaßnahme und den entsprechenden Kostenrichtwerten zwischen 30 und 75 Prozent, für Neubauten mit besonders hohen energetischen Standards und Erweiterung von Bestandsgebäuden abhängig vom energetischen Standard des Gebäudes zwischen EUR 110,00 und EUR 330,00 je Quadratmeter Nettogrundfläche und zusätzlich bei Ersatzneubauten EUR 100,00 je Quadratmeter Nettoraumfläche des Altgebäudes für den ordnungsgemäßen Abriss sowie die fachgerechte Entsorgung und Verwertung der Bauteile des Abrissgebäudes, maximal aber 20 Prozent der Gesamtinvestitionssumme des Bauvorhabens, sowie für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie innovative Energietechnologien bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Sie richten Ihren Antrag normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Informationen zur Förderung erteilt auch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Das Ministerium veröffentlicht Merkblätter zu speziellen Fördergegenständen im Rahmen des Programms.
Kontakt
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Fördermittelgebende Institution
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung
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Landesebene,
Hessen
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Zuschuss/Zuwendung
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Unternehmen
Innovationsförderung – Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO₂-Emissionen in Unternehmen
Förderung von Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz im Sinne von Art. 29 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
Wenn Sie investive Vorhaben planen, um CO₂-Emissionen über das vorgeschriebene Maß hinaus zu mindern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines oder mittleres gewerbliches Unternehmen im Rahmen der Innovationsförderung mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), wenn Sie hocheffiziente Lösungen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen einführen, die mehr als gesetzlich vorgegebene Mindeststandards erfüllen.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, die mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen:
- Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz,
- Speicherung von Energie sowie Produktion, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien, Anpassung an den Klimawandel,
- Einsparung von Wertstoffen, Etablierung von Wertstoffkreisläufen und der Einsatz von fortgeschrittenen Fertigungstechniken.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 500.000 je Vorhaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 30.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel.
Kontakt
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Fördermittelgebende Institution
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Weiterführende Links
www.wibank.de/wibank/pius-invest-2021-2020/pius-invest-592352
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Hamburg
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Zuschuss/Zuwendung
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Unternehmen,
Verband/Vereinigung
Unternehmen für Ressourcenschutz
Um Einsparpotenziale von Energie, Wasser und Rohstoffen zu erschließen, um mehr Ressourceneffizienz im Betriebsablauf zu führen.
Wenn Sie Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz in Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Die Freie Hansestadt Hamburg unterstützt Ihr Investitionsvorhaben, wenn Sie durch den effizienten Umgang mit Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen oder durch eine nachhaltige Reduzierung von Kohlenstoffdioxidemissionen zu einer Umweltentlastung beitragen.
Sie bekommen die Förderung derzeit für Vorhaben:
- zur Verbesserung der Energieeffizienz von bestehenden Produktionsanlagen und Anlagen der Gebäudetechnik,
- zur Verringerung des Materialeinsatzes, des Trinkwasserbedarfs oder der Abwassermenge oder
- zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme in einem Wärmenetz.
Kontakt
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Fördermittelgebende Institution
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Weiterführende Links
www.ifbhh.de/foerderprogramm/ufr-unternehmen-fuer-ressourcenschutz