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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

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  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen | Landesebene, Hessen | Zuschuss/Zuwendung | Kommune

    Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen

    Zur energetischen Modernisierung von kommunalen Nichtwohngebäuden, die der sozialen Infrastruktur dienen, sowie von Verwaltungsgebäuden.

    Wenn Sie kommunale Nichtwohngebäude und Verwaltungsgebäude energetisch modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Hessen fördert auf Grundlage des Hessischen Energiegesetzes Maßnahmen der energetischen Modernisierung von kommunalen Nichtwohngebäuden, die der sozialen Infrastruktur dienen, sowie von Verwaltungsgebäuden.

    Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:

    • Energetische Modernisierung: baulicher Wärmeschutz, Anlagen zur effizienten Wärmebereitstellung, sonstige Anlagentechnik,
    • Neubauten mit besonders hohen energetischen Standards, einschließlich Erweiterung von Bestandsgebäuden,
    • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie innovative Energietechnologien: Investive Maßnahmen sowie innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt für Maßnahmen der energetischen Modernisierung abhängig von der Qualitätsstufe der jeweiligen Modernisierungsmaßnahme und den entsprechenden Kostenrichtwerten zwischen 30 und 75 Prozent, für Neubauten mit besonders hohen energetischen Standards und Erweiterung von Bestandsgebäuden abhängig vom energetischen Standard des Gebäudes zwischen EUR 110,00 und EUR 330,00 je Quadratmeter Nettogrundfläche und zusätzlich bei Ersatzneubauten EUR 100,00 je Quadratmeter Nettoraumfläche des Altgebäudes für den ordnungsgemäßen Abriss sowie die fachgerechte Entsorgung und Verwertung der Bauteile des Abrissgebäudes, maximal aber 20 Prozent der Gesamtinvestitionssumme des Bauvorhabens, sowie für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie innovative Energietechnologien bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Sie richten Ihren Antrag normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

    Informationen zur Förderung erteilt auch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Das Ministerium veröffentlicht Merkblätter zu speziellen Fördergegenständen im Rahmen des Programms.

    Kontakt

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung | Landesebene, Hessen | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Innovationsförderung – Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO₂-Emissionen in Unternehmen

    Förderung von Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz im Sinne von Art. 29 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

    Wenn Sie investive Vorhaben planen, um CO₂-Emissionen über das vorgeschriebene Maß hinaus zu mindern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines oder mittleres gewerbliches Unternehmen im Rahmen der Innovationsförderung mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), wenn Sie hocheffiziente Lösungen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen einführen, die mehr als gesetzlich vorgegebene Mindeststandards erfüllen.

    Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, die mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen:

    • Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz,
    • Speicherung von Energie sowie Produktion, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien, Anpassung an den Klimawandel,
    • Einsparung von Wertstoffen, Etablierung von Wertstoffkreisläufen und der Einsatz von fortgeschrittenen Fertigungstechniken.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 500.000 je Vorhaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 30.000 betragen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel.

    Kontakt

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Saarland | Zuschuss/Zuwendung | Kommune

    ZEP kommunal

    Das Ziel dieses Programms ist, den Energiebedarf zu senken, Energie rationell zu verwenden und verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen.

    Zur Erreichung der gesetzten Ziele zur Energiewende wurden die Maßnahmen zur Energieeffizienz, eines intelligenten Energiemanagements, die Verminderung der CO₂-Emissionen und die Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur nicht wesentlich verändert und haben weiter Bestand.

    Förderinhalte

    Die Endlichkeit der fossilen Energieressourcen und die Notwendigkeit des Umwelt- und Klimaschutz führen zwangsläufig zu einer Investition in eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung. Deswegen ist das Ziel dieses Programms, den Energiebedarf zu senken, Energie rationell zu verwenden und verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen. Um dieses Vorhaben zu verwirklichen, müssen neue Techniken in diesem Bereich entwickelt und demonstriert werden, die auch noch wirtschaftlich zu betreiben sind. Folgende Maßnahmen können für saarländische Kommunen bezuschusst werden:

    Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand

    • Blockheizkraftwerke
    • Nahwärmenetze
    • Thermische Solarkollektoranlagen
    • Wärmepumpen
    • Holz- und Strohfeuerungsanlagen
    • Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben
    • Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien

    Kontakt

     Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie