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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

Angezeigt werden 1 bis 9 von 10 Ergebnissen

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Net-Zero-Technologien | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Unternehmen

    EU-Innovationsfonds

    Der Innovation Fund unterstützt klimafreundliche Innovationen in Industrie und Energie, fördert saubere Technologien, stärkt Europas Wettbewerbsfähigkeit und treibt die Transformation zur Klimaneutralität voran.

    Unterstützung der Einführung innovativer Netto-Null-Technologien für Klimaneutralität im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

    Förderinhalte

    Der Innovationsfonds ist ein Finanzierungsinstrument zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens und dem Ziel, bis 2050 ein klimaneutrales Europa zu schaffen.

    Der Innovationsfonds fördert innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien, einschließlich Produkten, die

    • kohlenstoffintensive Industrien ersetzen,
    • Kohlenstoffabscheidung und -verwertung (CCU),
    • Bau und Betrieb der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS),
    • innovative erneuerbare Energieerzeugung sowie
    • Speicherung von Energie.

    Das Programm wird sich auf hochinnovative Technologien und große Vorzeigeprojekte mit europäischem Mehrwert konzentrieren, die zu erheblichen Emissionsreduktionen führen.

    Die zu finanzierenden Projekte sollen breit gestreut werden, um eine optimale Ausgewogenheit innovativer Technologien in allen infrage kommenden Sektoren (energieintensive Industrien, erneuerbare Energien, Energiespeicherung, CCS und CCU) und in allen Mitgliedstaaten zu erreichen.

    Kontakt

    Europäische Kommission,
    Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA),
    Europäische Investitionsbank (EIB),
    Nationale Kontaktstelle EU-Innovationsfonds

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Transformation, Umwelt & Naturschutz | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Öffentliche/private Einrichtung

    EU-LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik

    Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union: Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft etc.

    Das Programm LIFE bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027. Wenn Sie ein konkretes Vorhaben in einem Bereich wie Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz, Chemikalien, Lärm, Wasser oder Abfall planen, können Sie unter bestimmten Umständen eine Förderung erhalten.

    Förderinhalte

    Fördervolumen insgesamt 3,46 Mrd. Euro: 

    • 2,59 Mrd. Euro für das Teilprogramm Umwelt
    • 0,86 Mrd. Euro für das Teilprogramm Klimapolitik

    Mindestens 2,8 Mrd. Euro (81 Prozent des Gesamtbudgets) sind für LIFE-Projekte vorgesehen und werden über maßnahmenbezogene Zuschüsse oder innovative Finanzinstrumente vergeben. Etwa 0,7 Mrd. Euro werden für integrierte Projekte verwendet.

    Mindestens 55 Prozent der Haushaltsmittel, die für Projekte im Rahmen von maßnahmenbezogenen Finanzhilfen des Teilprogramms Umwelt vorgesehen sind, dienen dem Schutz der Natur und der Artenvielfalt. 

    Maximal 0,62 Mrd. Euro werden unmittelbar von den Generaldirektionen Umwelt und Klimapolitik für politische Entwicklungsprozesse und Betriebskostenzuschüsse verwendet.

    Der Schwerpunkt Klimaschutz dient der Minderung der Treibhausgasemissionen durch 

    • Entwicklung und Umsetzung von Politik- oder Verwaltungskonzepten;
    • Verbesserung der vorhandenen Wissensgrundlage;
    • Entwicklung und Demonstration integrierter Ansätze und innovativer Technologien, Systeme, Methoden und Instrumente für den Klimaschutz.

    Kontakt

    LIFE-Beratungsstelle bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG)

  • Forschung & Entwicklung, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds

    Die EFRE- und Kohäsionsfonds-Verordnung stärkt den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU durch Investitionen in Innovation, KMU, Infrastruktur, Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung – besonders in strukturschwachen Regionen

    Die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds bildet den Rahmen zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Bewältigung von strukturpolitischen Herausforderungen in den Regionen. Die Verordnung ist selbst kein Förderprogramm.

    Förderinhalte

    Der EFRE soll Ungleichgewichte zwischen den Regionen ausgleichen und auf diese Weise den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union stärken.

    In der Verordnung sind die genauen Förderschwerpunkte sowie die Konzentration der Förderung der jeweiligen EFRE-Programme festgelegt: Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO₂-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.

    Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:

    • Investitionen in die Infrastruktur,
    • angewandte Forschung und Innovation,
    • Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen,
    • produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen,
    • Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze,
    • Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte,
    • Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten,
    • technische Hilfe.

    Aus dem Kohäsionsfonds werden Projekte der Umweltinfrastruktur und andere vorrangige EU-Projekte der transeuropäischen Verkehrsnetze unterstützt. Außerdem werden Projekte mit erheblichem Nutzen für die Umwelt in den Bereichen Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien oder einer nachhaltigen städtischen Mobilität gefördert. In Deutschland werden keine Maßnahmen aus dem Kohäsionsfonds finanziert. Er gilt nur für Mitgliedstaaten, deren Bruttonationaleinkommen je Einwohner im Zeitraum 2015 bis 2017 weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts betrug.

    Kontakt

    nationale, regionale oder lokale Behörden

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Öffentliche/private Einrichtung

    Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) (CEF Energy)

    Finanzierungsinstrument der EU zur Förderung der Energie-, Verkehrs- und digitalen Infrastruktur

    Wenn Sie Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse im Bereich der transeuropäischen Netze im Verkehrssektor, Energiesektor oder Digitalsektor durchführen, können Sie unter bestimmten Umständen finanzielle Mittel aus dem Kreditrahmen „Connecting Europe“ erhalten.

    Förderinhalte

    Die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) ist das Finanzierungsinstrument der EU zur Förderung der Energie-, Verkehrs- und digitalen Infrastruktur.

    Im Jahr 2018 wurde die CEF für den Zeitraum 2021–2027 mit einem Budget von 42,3 Milliarden Euro erneuert, um Investitionen in die Infrastrukturnetze der EU für Energie (8,7 Milliarden Euro) zu unterstützen.

    Vorschläge können von

    • einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder (mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten) durch
    • internationale Organisationen,
    • gemeinsame Unternehmen oder
    • öffentliche oder private Unternehmen aus den Mitgliedstaaten

    eingereicht werden.

    Drittländer und in Drittländern niedergelassene Stellen können unter bestimmten Voraussetzungen an Maßnahmen teilnehmen. Sie erhalten jedoch in der Regel keine finanzielle Unterstützung aus diesem betraglich begrenzten Kreditrahmen.

    Kontakt

    Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) 

  • Forschung & Entwicklung, Transformation, Umwelt & Naturschutz | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen

    Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl

    Forschungs- oder Innovationsprojekte in den Bereichen Kohle oder Stahl

    Wenn Sie ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in den Bereichen Kohle oder Stahl durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Forschungsfonds für Kohle und Stahl finanziert

    • bahnbrechende Forschungs- und Innovationsprojekte in der sauberen Stahlerzeugung, die bis 2030 zu einer nahezu kohlenstofffreien Stahlerzeugung führen sollen, und
    • Forschungsprojekte, die einen gerechten Übergang im Kohlesektor und in Kohleregionen unterstützen.

    Der Fonds finanziert Projekte zu folgenden Themen:

    • Stahlproduktionsprozesse,
    • optimierte Nutzung und Schonung von Ressourcen, Energieeinsparungen und industrielle Effizienzsteigerungen,
    • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
    • Umweltschutz,
    • Technologien zur Unterstützung von Kohleregionen im Wandel,
    • Emissionsminderungen bei der Stahlproduktion.

    Förderfähig sind

    • Forschungsprojekte,
    • Pilotprojekte,
    • Demonstrationsprojekte,
    • Begleitmaßnahmen sowie
    • unterstützende und vorbereitende Maßnahmen.

    Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse auf Kostenteilungsbasis.

    Die Höhe der Zuschüsse beträgt

    • für Forschungsprojekte bis zu 60 Prozent,
    • für Pilot- und Demonstrationsprojekte bis zu 50 Prozent sowie
    • für Begleitmaßnahmen, unterstützende und vorbereitende Maßnahmen bis zu 100 Prozent

    der erstattungsfähigen Kosten.

    Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Förder- und Ausschreibungsportal der EU veröffentlicht werden. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet normalerweise am 15.9. eines Jahres.

    Kontakt

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Forschung und Innovation (DG RTD) - Forschungsfonds für Kohle und Stahl
    Place Rogier 16
    B-1210 Brüssel
    Tel: Europe Direct: (00 800) 6 7 8 9 10 11; Zentrale: (00 32 2) 29-9 11 11

  • Forschung & Entwicklung | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Horizon Europe

    Wissenschaftsexzellenz, Industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas, Innovatives Europa

    Horizont Europa ist in drei Programmsäulen (Wissenschaftsexzellenz, Industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas, Innovatives Europa) sowie den Förderbereich Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums strukturiert.

    Förderinhalte

    Horizont Europa ist das neunte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union und weltweit das größte Einzelförderprogramm für Forschung und Innovation. Es zielt darauf ab, eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Horizont Europa trägt dazu bei, die politischen Leitlinien der Europäischen Kommission umzusetzen. Insbesondere für den digitalen und grünen Wandel spielt es eine wichtige Rolle.

    Etwa 5,6 Milliarden Euro werden in Forschung und Innovation investiert, um den Europäischen Grünen Deal zu unterstützen und Europas Übergang zu sauberer Energie und Klimaneutralität bis 2050 zu beschleunigen.

    Nach der Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MTR) beträgt der indikative Finanzierungsbetrag für Horizon Europe für den Zeitraum 2021–2027 93,5 Milliarden Euro.

    Das Programm bekämpft den Klimawandel, trägt zur Erreichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung bei und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der EU.

    Kontakt

    Europäische Kommission mit der Exekutivagentur für die Forschung (REA) und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME)

  • Net-Zero-Technologien, Umwelt & Naturschutz | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Länder

    Just Transition Fund

    Just Transition Fund unterstützt Regionen, die vom Klimawandel besonders betroffen sind – durch Investitionen in saubere Energien, Qualifizierung, Innovation und KMU – und erleichtert so den sozialverträglichen Wandel hin zur Klimaneutralität

    Unterstützung des Übergangs zur Klimaneutralität durch Milderung der sozioökonomischen Auswirkungen in den am stärksten betroffenen Regionen.

    Förderinhalte

    Der Just Transition Fund (JTF) ist die erste Säule des Just Transition Mechanism (JTM).

    Er ist ein zentrales Instrument zur Unterstützung jener Regionen, die vom Übergang zur Klimaneutralität besonders stark betroffen sind. Der JTF bietet gezielte Hilfen und wird im Rahmen der Kohäsionspolitik in geteilter Mittelverwaltung umgesetzt – der Hauptpolitik der EU zur Verringerung regionaler Ungleichheiten und zur Bewältigung struktureller Veränderungen.

    Der Fonds ist mit 17,5 Milliarden Euro (Preise von 2018; 19,7 Milliarden Euro zu aktuellen Preisen inkl. Mittelübertragungen) ausgestattet. Davon stammen 7,5 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt 2021–2027 und 10 Milliarden Euro aus dem Europäischen Aufbauinstrument (NextGenerationEU).

    Die Mitgliedstaaten können freiwillig zusätzliche Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in den JTF umschichten – maximal das Dreifache der ursprünglichen Zuteilung. Alle Ausgaben werden gemäß den Regeln der Kohäsionspolitik kofinanziert.

    Ziel des Fonds ist es, die sozioökonomischen Auswirkungen der Klimawende abzufedern, etwa durch wirtschaftliche Diversifizierung, Förderung von KMU und Start-ups, Forschung und Innovation, Umweltsanierung, saubere Energien, Qualifizierung von Arbeitskräften, Unterstützung bei der Arbeitssuche sowie Investitionen in die Umwandlung emissionsintensiver Anlagen bei gleichzeitiger Arbeitsplatzsicherung. Insgesamt werden Investitionen von fast 30 Milliarden Euro mobilisiert.

    Kontakt

    nationale, regionale oder lokale Behörden sowie öffentliche oder private Organisationen

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Mecklenburg-Vorpommern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen

    Investitionen in den technischen Klimaschutz für eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgas­emissionen um mindestens 30 Prozent

    Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als nicht wirtschaftlich tätige Organisation mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von Vorhaben zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

    Förderinhalte

    Gefördert werden:

    • Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweck­verbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns
    • Kirchen/Religionsgemeinschaften
    • Vereine, Verbände und Stiftungen

    Im Ausnahmefall können wirtschaftlich tätige Organisationen gefördert werden, sofern die Förderung für diese Organisation keine Beihilfe im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV darstellt.

    Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch

    1. Steigerung der Energieeffizienz sowie
    2. Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.

    Dazu zählen insbesondere:

    • Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
    • Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
    • Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
    • Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
    • Demonstrationsvorhabens für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen

    Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen.

    Zuwendungsvoraussetzungen:
    Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass

    • das Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird,
    • die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 EUR (2.000 EUR bei Studien und Planungen) betragen,
    • sich der Vorhabenstandort im Eigentum des Antragstellers befindet oder dieser eine Nutzungsberechtigung für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist für den Standort nachweisen kann,
    • die für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
    • die Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der Finanzierung der Folgekosten hinreichend gesichert ist,
    • mit dem Vorhaben nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs begonnen wird,
    • die Amortisationszeit des Vorhabens grundsätzlich fünf Jahre überschreitet.

    Die Zweckbindungsfrist beträgt für Vorhaben nach Nummer 2.3 bis 2.5 der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen mindestens fünf Jahre.

    Kontakt

    Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Mecklenburg-Vorpommern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

    Investitionen in den technischen Klima­schutz für eine nachhaltige Verringerung von Treibhaus­gas­emissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissions­situationen zu erreichen.

    Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen.

    Förderinhalte

    Gefördert werden:

    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie in Mecklenburg-Vorpommern eine Betriebsstätte unterhalten, einschließlich Genossenschaften und Dienstleistungsunternehmen (auch Contracting-Unternehmen genannt)
    • kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft oder
    • Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.

    Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissions-Situationen durch

    1. Steigerung der Energieeffizienz sowie
    2. Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.

    Dazu zählen insbesondere:

    • Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
    • Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
    • Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
    • Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
    • Demonstrationsvorhabens für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen

    Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen.

    Kontakt

    Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)