Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
Aktive Filter
Angezeigt werden 1 bis 7 von 7 Ergebnissen
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
|
Landesebene,
Sachsen
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Natürliche/Juristische Personen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Wenn Sie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen:
- Maßnahmen an Gebäuden oder im Zusammenhang mit Gebäuden, beispielsweise als baulicher Hitzeschutz,
- Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt und zum Schutz vor Überflutung oder vor wild abfließendem Wasser, vor Bodenerosion und Erosionseintrag, soweit sie nicht dem öffentlichen Hochwasserschutz zuzuordnen sind,
- sonstige Anpassungen von Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels, beispielsweise zur Verbesserung der Hitze- und Dürreresilienz,
- komplexe investiver Maßnahmenpakete, die sich aus vorhandenen Konzepten und Umsetzungsprogrammen ergeben, wesentlich zur Erhöhung der Klimaresilienz beitragen und einen Mehrwert gegenüber der Realisierung isolierter Einzelmaßnahmen erzielen,
- Modellvorhaben zuzüglich Neubauvorhaben zur Klimawandelanpassung, die über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad) oder einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten oder aufgrund der Vorbildwirkung auf vergleichbare Fälle übertragbar sind (Übertragbarkeit),
- Begrünungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen stehen.
Zudem bekommen Sie eine Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen:
- Erarbeitung von Daten- und Entscheidungsgrundlagen, Erstellung von Klimaanpassungskonzepten, Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Anpassungsmaßnahmen inklusive Akzeptanzsteigerung und
- Öffentlichkeitsarbeit, Ergänzung informeller Konzepte um einen Fachteil Klima,
- integriertes Klimamanagement inklusive Erstellung integrierter Klimakonzepte,
- externe Beratungsleistungen/Klima-Coaching.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens und beträgt grundsätzlich 75 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Fördermittelgebende Institution
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Weiterführende Links
www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-energie-und-klima/20231
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung
|
Landesebene,
Sachsen
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Hochschulen
Förderrichtlinie Energie und Klima – Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
Für Forschungsvorhaben in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft
Wenn Sie in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre anwendungsorientierten und anwendungsnahen, vorwettbewerblichen Forschungsprojekte. Gefördert werden Ihre Forschungsvorhaben in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft, und zwar vor allem mit folgenden thematischen Schwerpunkten:
- Energieeffizienztechnologien,
- erneuerbare Energietechnologien,
- Sektorenkopplung,
- Speichertechnologien,
- wasserstoffbasierte Wirtschaft,
- Digitalisierung der Energiewirtschaft und intelligente Vernetzung von Energiesystemen,
- nachhaltige Kreislaufwirtschaft sowie
- Öko-Innovationen in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 1 Million.
Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 10.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Fördermittelgebende Institution
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen
|
Landesebene,
Sachsen
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Förderrichtlinie Energie und Klima – Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes
Wenn Sie Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen:
- Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen (in CO₂-Äquivalenten) um mindestens 20 Prozent verbunden mit einer Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens 10 Prozent,
- komplexe investive Maßnahmenpakete, die zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen,
- Modellvorhaben, die wesentlich zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen und über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad)
- oder einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten
- oder aufgrund der Vorbildwirkung und Öffentlichkeitswirksamkeit auf vergleichbare Fälle übertragbar sind.
- oder einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten
Zudem bekommen Sie die Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen:
- Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Energieeffizienz- und Treibhausgasminderungs- oder Energiemanagementprojekte, einschließlich Akzeptanzsteigerung und Öffentlichkeitsarbeit,
- Investitionsvorbereitung, Erarbeitung konzeptioneller und strategischer Grundlagen,
- Erarbeitung, Aktualisierung und Ergänzung informeller Planungen und Konzepte,
- Initiierung, Begleitung und Beratung von Netzwerken zur Erhöhung der Energieeffizienz, Treibhausgasminderung sowie Treibhausgasneutralität,
- kommunales Klimamanagement, einschließlich Erstellung integrierter Klimakonzepte mit dem Schwerpunkt Klimaschutz,
- kommunale Umsetzungsinstrumente, einschließlich Teilnahme am Zertifizierungssystem European Energy Award® oder Kommunales Energiemanagement,
- externe Beratungsleistungen zum Einstieg und begleitende Beratung zum Thema Energieeffizienz und Treibhausgasminderung.
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Fördermittelgebende Institution
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Weiterführende Links
www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-energie-und-klima/20231
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Infrastruktur,
Umwelt & Naturschutz
|
Landesebene,
Sachsen
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Natürliche/Juristische Personen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)
Zur Einsparung von Energie, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) bei Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes.
Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
- Modul 2: Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
- Modul 3: Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene (derzeit noch nicht in Kraft)
- Modul 4: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
- Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung (JTF)
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller sowie von der Art und Umfang Ihres Vorhabens. Sie beträgt normalerweise 50 bis 80 Prozent (bei Modul 1 Forschung 100 Prozent) der förderfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Fördermittelgebende Institution
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Weiterführende Links
www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-energie-und-klima/20231
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen
|
Landesebene,
Sachsen
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung
Förderrichtlinie Energie und Klima – Zukunftsfähige Energieversorgung
Erneuerbaren Energien (einschließlich grüne Gase)
Wenn Sie Maßnahmen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien (einschließlich grüne Gase) in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig oder in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen für eine zukunftsfähige Energieversorgung in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz.
Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
- investive Maßnahmen zum Ausbau und zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich Herstellung und Nutzung von grünen Gasen,
- investive Maßnahmen zum Ausbau von Energieinfrastruktur, einschließlich deren digitale Vernetzung und Unterstützung sowie von Energiespeichern,
- Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den geförderten Investitionen, vor allem
- fachliche berufliche Fort- und Weiterbildungen sowie Umschulungen von Beschäftigten oder
- Best-Practice-Workshops zur Verbreitung von Erfahrungen und Kenntnissen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Fördermittelgebende Institution
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Weiterführende Links
www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-energie-und-klima/20231
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
|
Landesebene,
Mecklenburg-Vorpommern
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen
Investitionen in den technischen Klimaschutz für eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als nicht wirtschaftlich tätige Organisation mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von Vorhaben zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Förderinhalte
Gefördert werden:
- Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns
- Kirchen/Religionsgemeinschaften
- Vereine, Verbände und Stiftungen
Im Ausnahmefall können wirtschaftlich tätige Organisationen gefördert werden, sofern die Förderung für diese Organisation keine Beihilfe im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV darstellt.
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch
- Steigerung der Energieeffizienz sowie
- Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.
Dazu zählen insbesondere:
- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
- Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
- Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
- Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Demonstrationsvorhabens für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen
Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen.
Zuwendungsvoraussetzungen:
Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass- das Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird,
- die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 EUR (2.000 EUR bei Studien und Planungen) betragen,
- sich der Vorhabenstandort im Eigentum des Antragstellers befindet oder dieser eine Nutzungsberechtigung für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist für den Standort nachweisen kann,
- die für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
- die Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der Finanzierung der Folgekosten hinreichend gesichert ist,
- mit dem Vorhaben nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs begonnen wird,
- die Amortisationszeit des Vorhabens grundsätzlich fünf Jahre überschreitet.
Die Zweckbindungsfrist beträgt für Vorhaben nach Nummer 2.3 bis 2.5 der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen mindestens fünf Jahre.
Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
|
Landesebene,
Mecklenburg-Vorpommern
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen
Investitionen in den technischen Klimaschutz für eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen zu erreichen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen.
Förderinhalte
Gefördert werden:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie in Mecklenburg-Vorpommern eine Betriebsstätte unterhalten, einschließlich Genossenschaften und Dienstleistungsunternehmen (auch Contracting-Unternehmen genannt)
- kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft oder
- Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissions-Situationen durch
- Steigerung der Energieeffizienz sowie
- Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.
Dazu zählen insbesondere:
- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
- Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
- Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
- Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Demonstrationsvorhabens für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen
Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen.
Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern