Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
Aktive Filter
Angezeigt werden 1 bis 9 von 10 Ergebnissen
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Net-Zero-Technologien
|
EU-Ebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Unternehmen
EU-Innovationsfonds
Der Innovation Fund unterstützt klimafreundliche Innovationen in Industrie und Energie, fördert saubere Technologien, stärkt Europas Wettbewerbsfähigkeit und treibt die Transformation zur Klimaneutralität voran.
Unterstützung der Einführung innovativer Netto-Null-Technologien für Klimaneutralität im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Förderinhalte
Der Innovationsfonds ist ein Finanzierungsinstrument zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens und dem Ziel, bis 2050 ein klimaneutrales Europa zu schaffen.
Der Innovationsfonds fördert innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien, einschließlich Produkten, die
- kohlenstoffintensive Industrien ersetzen,
- Kohlenstoffabscheidung und -verwertung (CCU),
- Bau und Betrieb der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS),
- innovative erneuerbare Energieerzeugung sowie
- Speicherung von Energie.
Das Programm wird sich auf hochinnovative Technologien und große Vorzeigeprojekte mit europäischem Mehrwert konzentrieren, die zu erheblichen Emissionsreduktionen führen.
Die zu finanzierenden Projekte sollen breit gestreut werden, um eine optimale Ausgewogenheit innovativer Technologien in allen infrage kommenden Sektoren (energieintensive Industrien, erneuerbare Energien, Energiespeicherung, CCS und CCU) und in allen Mitgliedstaaten zu erreichen.
Kontakt
Europäische Kommission,
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA),
Europäische Investitionsbank (EIB),
Nationale Kontaktstelle EU-InnovationsfondsFördermittelgebende Institution
Europäische Kommission
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Transformation,
Umwelt & Naturschutz
|
EU-Ebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Natürliche/Juristische Personen,
Unternehmen,
Öffentliche/private Einrichtung
EU-LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik
Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union: Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft etc.
Das Programm LIFE bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027. Wenn Sie ein konkretes Vorhaben in einem Bereich wie Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz, Chemikalien, Lärm, Wasser oder Abfall planen, können Sie unter bestimmten Umständen eine Förderung erhalten.
Förderinhalte
Fördervolumen insgesamt 3,46 Mrd. Euro:
- 2,59 Mrd. Euro für das Teilprogramm Umwelt
- 0,86 Mrd. Euro für das Teilprogramm Klimapolitik
Mindestens 2,8 Mrd. Euro (81 Prozent des Gesamtbudgets) sind für LIFE-Projekte vorgesehen und werden über maßnahmenbezogene Zuschüsse oder innovative Finanzinstrumente vergeben. Etwa 0,7 Mrd. Euro werden für integrierte Projekte verwendet.
Mindestens 55 Prozent der Haushaltsmittel, die für Projekte im Rahmen von maßnahmenbezogenen Finanzhilfen des Teilprogramms Umwelt vorgesehen sind, dienen dem Schutz der Natur und der Artenvielfalt.
Maximal 0,62 Mrd. Euro werden unmittelbar von den Generaldirektionen Umwelt und Klimapolitik für politische Entwicklungsprozesse und Betriebskostenzuschüsse verwendet.
Der Schwerpunkt Klimaschutz dient der Minderung der Treibhausgasemissionen durch
- Entwicklung und Umsetzung von Politik- oder Verwaltungskonzepten;
- Verbesserung der vorhandenen Wissensgrundlage;
- Entwicklung und Demonstration integrierter Ansätze und innovativer Technologien, Systeme, Methoden und Instrumente für den Klimaschutz.
Kontakt
LIFE-Beratungsstelle bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG)
Fördermittelgebende Institution
Europäische Kommission
-
Forschung & Entwicklung,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
|
EU-Ebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds
Die EFRE- und Kohäsionsfonds-Verordnung stärkt den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU durch Investitionen in Innovation, KMU, Infrastruktur, Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung – besonders in strukturschwachen Regionen
Die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds bildet den Rahmen zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Bewältigung von strukturpolitischen Herausforderungen in den Regionen. Die Verordnung ist selbst kein Förderprogramm.
Förderinhalte
Der EFRE soll Ungleichgewichte zwischen den Regionen ausgleichen und auf diese Weise den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union stärken.
In der Verordnung sind die genauen Förderschwerpunkte sowie die Konzentration der Förderung der jeweiligen EFRE-Programme festgelegt: Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO₂-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.
Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:
- Investitionen in die Infrastruktur,
- angewandte Forschung und Innovation,
- Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen,
- produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen,
- Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze,
- Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte,
- Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten,
- technische Hilfe.
Aus dem Kohäsionsfonds werden Projekte der Umweltinfrastruktur und andere vorrangige EU-Projekte der transeuropäischen Verkehrsnetze unterstützt. Außerdem werden Projekte mit erheblichem Nutzen für die Umwelt in den Bereichen Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien oder einer nachhaltigen städtischen Mobilität gefördert. In Deutschland werden keine Maßnahmen aus dem Kohäsionsfonds finanziert. Er gilt nur für Mitgliedstaaten, deren Bruttonationaleinkommen je Einwohner im Zeitraum 2015 bis 2017 weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts betrug.
Kontakt
nationale, regionale oder lokale Behörden
Fördermittelgebende Institution
Europäische Kommission
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen
|
EU-Ebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Unternehmen,
Öffentliche/private Einrichtung
Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) (CEF Energy)
Finanzierungsinstrument der EU zur Förderung der Energie-, Verkehrs- und digitalen Infrastruktur
Wenn Sie Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse im Bereich der transeuropäischen Netze im Verkehrssektor, Energiesektor oder Digitalsektor durchführen, können Sie unter bestimmten Umständen finanzielle Mittel aus dem Kreditrahmen „Connecting Europe“ erhalten.
Förderinhalte
Die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) ist das Finanzierungsinstrument der EU zur Förderung der Energie-, Verkehrs- und digitalen Infrastruktur.
Im Jahr 2018 wurde die CEF für den Zeitraum 2021–2027 mit einem Budget von 42,3 Milliarden Euro erneuert, um Investitionen in die Infrastrukturnetze der EU für Energie (8,7 Milliarden Euro) zu unterstützen.
Vorschläge können von
- einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder (mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten) durch
- internationale Organisationen,
- gemeinsame Unternehmen oder
- öffentliche oder private Unternehmen aus den Mitgliedstaaten
eingereicht werden.
Drittländer und in Drittländern niedergelassene Stellen können unter bestimmten Voraussetzungen an Maßnahmen teilnehmen. Sie erhalten jedoch in der Regel keine finanzielle Unterstützung aus diesem betraglich begrenzten Kreditrahmen.
Kontakt
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Fördermittelgebende Institution
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
-
Forschung & Entwicklung,
Transformation,
Umwelt & Naturschutz
|
EU-Ebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Unternehmen
Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl
Forschungs- oder Innovationsprojekte in den Bereichen Kohle oder Stahl
Wenn Sie ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in den Bereichen Kohle oder Stahl durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Forschungsfonds für Kohle und Stahl finanziert
- bahnbrechende Forschungs- und Innovationsprojekte in der sauberen Stahlerzeugung, die bis 2030 zu einer nahezu kohlenstofffreien Stahlerzeugung führen sollen, und
- Forschungsprojekte, die einen gerechten Übergang im Kohlesektor und in Kohleregionen unterstützen.
Der Fonds finanziert Projekte zu folgenden Themen:
- Stahlproduktionsprozesse,
- optimierte Nutzung und Schonung von Ressourcen, Energieeinsparungen und industrielle Effizienzsteigerungen,
- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
- Umweltschutz,
- Technologien zur Unterstützung von Kohleregionen im Wandel,
- Emissionsminderungen bei der Stahlproduktion.
Förderfähig sind
- Forschungsprojekte,
- Pilotprojekte,
- Demonstrationsprojekte,
- Begleitmaßnahmen sowie
- unterstützende und vorbereitende Maßnahmen.
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse auf Kostenteilungsbasis.
Die Höhe der Zuschüsse beträgt
- für Forschungsprojekte bis zu 60 Prozent,
- für Pilot- und Demonstrationsprojekte bis zu 50 Prozent sowie
- für Begleitmaßnahmen, unterstützende und vorbereitende Maßnahmen bis zu 100 Prozent
der erstattungsfähigen Kosten.
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Förder- und Ausschreibungsportal der EU veröffentlicht werden. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet normalerweise am 15.9. eines Jahres.
Kontakt
Europäische Kommission
Generaldirektion Forschung und Innovation (DG RTD) - Forschungsfonds für Kohle und Stahl
Place Rogier 16
B-1210 Brüssel
Tel: Europe Direct: (00 800) 6 7 8 9 10 11; Zentrale: (00 32 2) 29-9 11 11Fördermittelgebende Institution
Europäische Kommission
-
Forschung & Entwicklung
|
EU-Ebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Horizon Europe
Wissenschaftsexzellenz, Industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas, Innovatives Europa
Horizont Europa ist in drei Programmsäulen (Wissenschaftsexzellenz, Industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas, Innovatives Europa) sowie den Förderbereich Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums strukturiert.
Förderinhalte
Horizont Europa ist das neunte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union und weltweit das größte Einzelförderprogramm für Forschung und Innovation. Es zielt darauf ab, eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Horizont Europa trägt dazu bei, die politischen Leitlinien der Europäischen Kommission umzusetzen. Insbesondere für den digitalen und grünen Wandel spielt es eine wichtige Rolle.
Etwa 5,6 Milliarden Euro werden in Forschung und Innovation investiert, um den Europäischen Grünen Deal zu unterstützen und Europas Übergang zu sauberer Energie und Klimaneutralität bis 2050 zu beschleunigen.
Nach der Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MTR) beträgt der indikative Finanzierungsbetrag für Horizon Europe für den Zeitraum 2021–2027 93,5 Milliarden Euro.
Das Programm bekämpft den Klimawandel, trägt zur Erreichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung bei und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der EU.
Kontakt
Europäische Kommission mit der Exekutivagentur für die Forschung (REA) und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME)
Fördermittelgebende Institution
Europäische Kommission
-
Net-Zero-Technologien,
Umwelt & Naturschutz
|
EU-Ebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Länder
Just Transition Fund
Just Transition Fund unterstützt Regionen, die vom Klimawandel besonders betroffen sind – durch Investitionen in saubere Energien, Qualifizierung, Innovation und KMU – und erleichtert so den sozialverträglichen Wandel hin zur Klimaneutralität
Unterstützung des Übergangs zur Klimaneutralität durch Milderung der sozioökonomischen Auswirkungen in den am stärksten betroffenen Regionen.
Förderinhalte
Der Just Transition Fund (JTF) ist die erste Säule des Just Transition Mechanism (JTM).
Er ist ein zentrales Instrument zur Unterstützung jener Regionen, die vom Übergang zur Klimaneutralität besonders stark betroffen sind. Der JTF bietet gezielte Hilfen und wird im Rahmen der Kohäsionspolitik in geteilter Mittelverwaltung umgesetzt – der Hauptpolitik der EU zur Verringerung regionaler Ungleichheiten und zur Bewältigung struktureller Veränderungen.
Der Fonds ist mit 17,5 Milliarden Euro (Preise von 2018; 19,7 Milliarden Euro zu aktuellen Preisen inkl. Mittelübertragungen) ausgestattet. Davon stammen 7,5 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt 2021–2027 und 10 Milliarden Euro aus dem Europäischen Aufbauinstrument (NextGenerationEU).
Die Mitgliedstaaten können freiwillig zusätzliche Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in den JTF umschichten – maximal das Dreifache der ursprünglichen Zuteilung. Alle Ausgaben werden gemäß den Regeln der Kohäsionspolitik kofinanziert.
Ziel des Fonds ist es, die sozioökonomischen Auswirkungen der Klimawende abzufedern, etwa durch wirtschaftliche Diversifizierung, Förderung von KMU und Start-ups, Forschung und Innovation, Umweltsanierung, saubere Energien, Qualifizierung von Arbeitskräften, Unterstützung bei der Arbeitssuche sowie Investitionen in die Umwandlung emissionsintensiver Anlagen bei gleichzeitiger Arbeitsplatzsicherung. Insgesamt werden Investitionen von fast 30 Milliarden Euro mobilisiert.
Kontakt
nationale, regionale oder lokale Behörden sowie öffentliche oder private Organisationen
Fördermittelgebende Institution
Europäische Kommission, the European Investment Bank (EIB)
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
|
EU-Ebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Länder
Modernisation Fund
Der Modernisierungsfonds unterstützt 13 EU-Staaten mit niedrigem Einkommen beim Umbau ihrer Energiesysteme. Im Fokus stehen Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz, saubere Mobilität und soziale Maßnahmen für einen gerechten Klimawandel.
Der Modernisation Fund unterstützt die Modernisierung der Energiesysteme und die Verbesserung der Energieeffizienz in 13 EU-Mitgliedstaaten mit niedrigem Einkommen. Sie wurde 2018 für den Zeitraum 2021–2030 eingerichtet und soll den begünstigten Mitgliedstaaten helfen, ihre Klimaziele und die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen.
Förderinhalte
Der Modernisierungsfonds unterstützt in erster Linie Investitionen in sechs vorrangigen Bereichen.
- Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, einschließlich erneuerbarem Wasserstoff
- Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen
- Verringerung des Gesamtenergieverbrauchs durch Energieeffizienz, auch in Industrie, Verkehr, Gebäuden, Landwirtschaft und Abfall
- Energiespeicherung und Modernisierung der Energienetze, einschließlich Laststeuerung, Fernwärme, Stromübertragungsnetze und Ausbau der Verbindungsleitungen zwischen den Mitgliedstaaten
- Unterstützung einkommensschwacher Haushalte, auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten, zur Bekämpfung der Energiearmut und zur Modernisierung ihrer Heizungssysteme und ihrer Infrastruktur für emissionsfreie Mobilität
- gerechter Übergang in CO₂-abhängigen Regionen zur Unterstützung der Umschulung, Umschulung und Weiterbildung von Arbeitnehmern, Bildung, Initiativen zur Arbeitssuche und Start-up-Unternehmen.
Maximal 20 Prozent des Modernisierungsfonds können auch zur Unterstützung nicht prioritärer Investitionen verwendet werden. Vorschläge, die keinem vorrangigen Bereich entsprechen, unterliegen einer technischen und finanziellen Bewertung durch die EIB.
Die begünstigten Mitgliedstaaten sind Bulgarien, Tschechien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und die Slowakei.
Kontakt
begünstigten Mitgliedstaaten, Europäische Investitionsbank (EIB) und Europäische Kommission
Fördermittelgebende Institution
EU-Emissionshandelssystem
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
|
Landesebene,
Sachsen-Anhalt
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Unternehmen
Sachsen-Anhalt ENERGIE
Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO) – Sachsen-Anhalt ENERGIE
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und Einsparung von Treibhausgasemissionen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen bei der Umsetzung investiver Maßnahmen und Projekte, die sowohl durch Energieeffizienzmaßnahmen als auch durch Energieeinsparmaßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen führen. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Sie erhalten die Förderung für
- gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung) und
- nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
- oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung.
Sie können gebäudebezogene Einzelmaßnahmen mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombinieren:
- Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen,
- Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird,
- Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und/oder Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung,
- Bau und Installation von Ladeinfrastruktur für die Gebäudenutzende und von damit zusammenhängender Infrastruktur wie Rohrleitungen, wenn sich die Parkplätze im oder am Gebäude befinden,
- Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes, insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und
- Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu
- 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen,
- 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen und
- 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für große Unternehmen,
maximal jedoch EUR 1 Million je Unternehmen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kontakt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Fördermittelgebende Institution
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Weiterführende Links
www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-energie