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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

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  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Thüringen | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Dekarbonisierungsbonus Thüringen

    Abkehr von fossilen Energieträgern sowie von fossilen Rohstoffen

    Wenn Sie in Ihrem Unternehmen in erneuerbare, klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse sowie Dienstleistungen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen bei der Abkehr von fossilen Energieträgern sowie von fossilen Rohstoffen.

    Sie erhalten die Förderung für die zum Vorhaben gehörenden Ausgaben für:

    • Investitionen in energieeffiziente, klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse sowie Dienstleistungen,
    • Planungs- und Umsetzungsberatungen in Bezug auf das geplante Investitionsvorhaben und
    • Schulungen im Unternehmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung beträgt:

    • für Investitionen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 100.000, und
    • für Planungs- und Umsetzungsberatungen sowie Schulungen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 10.000.

    Die förderfähigen Ausgaben/Investitionen müssen mindestens EUR 5.000 betragen und dürfen grundsätzlich EUR 200.000 nicht übersteigen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Thüringer Aufbaubank (TAB).

    Kontakt

    Thüringer Aufbaubank (TAB) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Hamburg | Zuschuss/Zuwendung | Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung

    Erneuerbare Wärme

    Für erneuerbare Energien für die Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme und Warmwasser

    Wenn Sie erneuerbare Energien für die Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme und Warmwasser einsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt auf Grundlage der „Förderrichtlinie Erneuerbare Energien“ den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien für die Wärmebereitstellung.

    Sie erhalten die Förderung in den folgenden Fördermodulen:

    • Solarthermie und Heizungsmodernisierung: Gefördert werden die Installation von Solarthermieanlagen mit mindestens 20 Quadratmetern Bruttokollektorfläche und deren Monitoring sowie der Austausch von fossil befeuerten Heizungsanlagen bei gleichzeitiger Installation einer Solarthermieanlage.
    • Bioenergie-Anlagen: Gefördert werden vollautomatisch arbeitende heizungstechnische Wärmeerzeuger mit einer Nennwärmeleistung größer als 100 kW zur energetischen Nutzung von Biomasse (zum Beispiel Pellet- oder Holzhackschnitzelfeuerungen).
    • Wärmepumpen: Gefördert werden im Neubau elektrisch betriebene Wasser-/Wasser-Wärmepumpen und Sole-/Wasser-Wärmepumpen, in Bestandsgebäuden elektrisch betriebene Luft-/Wasser-Wärmepumpen, Wasser-/Wasser-Wärmepumpen und Sole-/Wasser-Wärmepumpen sowie zusätzlich der Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper.
    • Erschließung von Wärmequellen: Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie (Erdwärmesonden bis 400 Meter Tiefe und Erdwärmekollektoren), PVT-Kollektoren sowie Wärme aus Abwasser als Wärmequellen für förderfähige Wärmepumpen sowie Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie.
    • Wärmeverteilnetze: Gefördert werden die Errichtung, die Erweiterung oder die Modernisierung von Wärmeverteilnetzen, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Wärme und/oder unvermeidbarer Abwärme dienen.
    • Wärmespeicher: Gefördert wird der Neubau von Wärmespeichern mit einem Speichervolumen von mindestens 4 Kubikmetern, sofern der Speicher mindestens 75 Prozent seiner jährlichen Energie aus direkt angeschlossenen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie bezieht.
    • Mehrfachnutzung: Gefördert werden Investitionskosten, die bei besonders flächensparenden Lösungen oder der Mehrfachnutzung von Flächen unter anderem zur Nutzung von erneuerbarer Wärme entstehen. Die förderfähigen Investitionskosten müssen mindestens EUR 100.000 betragen.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

    Der maximale Förderbetrag je Vorhaben beträgt EUR 500.000.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und über das eAntragsportal an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

    Kontakt

    Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Thüringen | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Förderung von Maßnahmen zur Ressourcenschonung und -effizienz in Unternehmen – GreenInvest Ress

    Zur Verbesserung der Ressourcenschonung und Verringerung von Abfällen, Abwässern und Emissionen.

    Wenn Sie Maßnahmen planen, die in Ihrem Unternehmen zur Schonung natürlicher Ressourcen führen sowie die Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Thüringen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Sie als Unternehmen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourcenschonung und Verringerung von Abfällen, Abwässern und Emissionen.

    Sie erhalten die Förderung für

    • die Beratung zur Ressourcenschonung/ -effizienz,
    • daraus abgeleitete Investitionsvorhaben sowie
    • modellhafte Vorhaben, einschließlich zugehöriger Machbarkeitsstudien zur nachhaltigen Reduzierung produktionsbedingter Ressourceneinsätze unter Anwendung neuer Vermeidungs-, Substitutions-, Einspar- und/oder Effizienztechnologien mit Multiplikatoreffekt (Demonstrationsvorhaben)

    Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung beträgt

    • für Beratungsleistungen, die Sie in Anspruch nehmen, bis zu EUR 630 pro Tag (1 Tag entspricht 8 Stunden); die erstmalige Ausgangsberatung wird mit bis zu 15 Tagen gefördert, die Umsetzungsberatung mit bis zu 5 Tagen,
    • für Investitionsvorhaben abhängig von der Größe Ihres Unternehmens und der Höhe Ihrer Gesamtinvestitionen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 300.000,
    • für Demonstrationsvorhaben und damit verbundene Machbarkeitsstudien je nach der Größe Ihres Unternehmens bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 500.000.

    Die Bagatellgrenze

    • für Beratungsleistungen liegt bei unter 2 Beratertagen,
    • für Investitionen liegt bei unter EUR 5.000,
    • für Demonstrationsvorhaben und Machbarkeitsstudien liegt bei unter EUR 200.000.

    Kontakt

    Thüringer Aufbaubank (TAB) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Hamburg | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen, Verband/Vereinigung

    Unternehmen für Ressourcenschutz

    Um Einsparpotenziale von Energie, Wasser und Rohstoffen zu erschließen, um mehr Ressourceneffizienz im Betriebsablauf zu führen.

    Wenn Sie Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz in Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Die Freie Hansestadt Hamburg unterstützt Ihr Investitionsvorhaben, wenn Sie durch den effizienten Umgang mit Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen oder durch eine nachhaltige Reduzierung von Kohlenstoffdioxidemissionen zu einer Umweltentlastung beitragen.

    Sie bekommen die Förderung derzeit für Vorhaben:

    • zur Verbesserung der Energieeffizienz von bestehenden Produktionsanlagen und Anlagen der Gebäudetechnik,
    • zur Verringerung des Materialeinsatzes, des Trinkwasserbedarfs oder der Abwassermenge oder
    • zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme in einem Wärmenetz.

    Kontakt

    Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)