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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

Angezeigt werden 1 bis 9 von 28 Ergebnissen

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Bundesförderung für effiziente Wärmenetz (BEW)

    Mit der BEW wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert.

    Für Maßnahmen zur Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme, die zu mindestens 75 Prozent durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

    Förderinhalte

     Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass Deutschland spätestens bis zum Jahr 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreicht. Das europäische Klimagesetz schreibt fest, dass die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral ist. Daher ist die Energie- und Wärmeversorgung Deutschlands bis zum Jahr 2045, die der Europäischen Union (EU) bis zum Jahr 2050 treibhausgasneutral zu gestalten.

    Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität von Energie- und Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu leisten und hierzu Investitionen anzureizen, mit denen der Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme in Wärmenetzen in Deutschland gesteigert und damit der Ausstoß von Treibhausgasemissionen verringert wird.

    Die BEW setzt Anreize für Betreiber von Wärmenetzen, in den Ausbau neuer Netze mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze klimafreundlich umzurüsten. Die Förderung folgt einem ganzheitlichen Ansatz, der das gesamte Wärmenetzsystem berücksichtigt und insbesondere darauf abzielt, sowohl den aufwendigen Umbau bestehender Netze hin zu erneuerbaren Energiequellen und Abwärme als auch den Neubau weitgehend erneuerbar gespeister Netze verlässlich zu unterstützen. So können beispielsweise Kommunen finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie in Neubaugebieten Wärmenetze mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien errichten oder vorhandene Fernwärmenetze entsprechend umrüsten.

    Kontakt

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Bundesebene | Darlehen | Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb

    Energetische oder ressourcenorientierte Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen

    Wenn Sie in die energetische oder ressourcenorientierte Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Förderwettbewerb ist akteurs-, sektor- und technologieoffen. Er ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Im Fokus der Förderung stehen investive Maßnahmen von Unternehmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Dadurch sollen den Unternehmen Anreize geboten werden, um insbesondere in ambitionierte Projekte zu investieren, die für eine wirtschaftliche Umsetzung von mehr Energie- und Ressourceneffizienz und Senkung der THG-Emissionen Unterstützung benötigen. Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Treibhausgasneutralität 2045 zu leisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen zu stärken. Offen für alle Technologien, Branchen und Sektoren. Bis zu 60 Prozent Förderung, mit maximal möglicher Fördersumme auf 20 Mio. Euro pro Projekt.

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | freiberuflich Tätige, Unternehmen

    Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

    Zur Minderung des Energie- und/oder Ressourcenbedarfs sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen

    Ziel ist die Einsparung von CO₂-Emissionen durch verschiedene Maßnahmen, wie z. B. die Umstellung auf effizientere Technologien oder die Nutzung erneuerbarer Energien. Die Förderung kann in Form von Zuschüssen oder Krediten erfolgen.

    Förderinhalte

    Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (EEW) unterstützt investive Maßnahmen, die zu einer Minderung des Energie- und/oder Ressourcenbedarfs sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland führen, durch einen Investitionskostenzuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) finanziert wird. Die Antragstellung erfolgt über das entsprechende Formular, welches auf der Webseite des Förderprogramms (www.bafa.de/eew) hinterlegt ist. Alternativ ist es auch möglich, förderfähige Investitionsvorhaben durch vom BMWK finanzierte zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen über die KfW fördern zu lassen. Die Antragstellung für den Kredit inklusive eines Tilgungszuschusses und einer Zinsverbilligung erfolgt über die KfW-Förderbank. 

     

    Weitere Informationen hierzu finden
    Sie unter: www.kfw.de/295.
     

    Es wird empfohlen, vor der Planung und Durchführung von Maßnahmen eine Energie- oder Ressourceneffizienzberatung durchzuführen. Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gewährt das BAFA im Rahmen des vom BMWK finanzierten Förderprogramms „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ Zuschüsse für qualifizierte Energieeffizienzberatungen. Nähere Informationen erhalten Sie über das BAFA.

    Kontakt

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 

    KfW Bankengruppe, 

    VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Thüringen | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Dekarbonisierungsbonus Thüringen

    Abkehr von fossilen Energieträgern sowie von fossilen Rohstoffen

    Wenn Sie in Ihrem Unternehmen in erneuerbare, klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse sowie Dienstleistungen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen bei der Abkehr von fossilen Energieträgern sowie von fossilen Rohstoffen.

    Sie erhalten die Förderung für die zum Vorhaben gehörenden Ausgaben für:

    • Investitionen in energieeffiziente, klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse sowie Dienstleistungen,
    • Planungs- und Umsetzungsberatungen in Bezug auf das geplante Investitionsvorhaben und
    • Schulungen im Unternehmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung beträgt:

    • für Investitionen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 100.000, und
    • für Planungs- und Umsetzungsberatungen sowie Schulungen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 10.000.

    Die förderfähigen Ausgaben/Investitionen müssen mindestens EUR 5.000 betragen und dürfen grundsätzlich EUR 200.000 nicht übersteigen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Thüringer Aufbaubank (TAB).

    Kontakt

    Thüringer Aufbaubank (TAB) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Smart Cities & Regionen | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Unternehmen, Öffentliche/private Einrichtung

    Energieforschungsprogramm – Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung

    Energietechnologien im nicht nuklearen Bereich

    Wenn Sie zu Energietechnologien im nicht nuklearen Bereich forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Die Bundesregierung fördert auf der Grundlage des Energieforschungsprogramms projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich.

    Gefördert werden folgende Projekte:

    • Energiewende in den Verbrauchssektoren: Energieoptimierte und klimaneutrale Gebäude; Industrie und Gewerbe; Energiewende im Verkehr; Brennstoffzellen,
    • Energieerzeugung: Photovoltaik; Windenergie; Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe; Geothermie; Wasserkraft und Meeresenergie; Thermische Kraftwerke,
    • Systemintegration: Stromnetze; Stromspeicher; Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien,
    • Systemübergreifende Forschungsthemen: Technologieorientierte Systemanalyse; Technologien für die CO₂-Kreislaufwirtschaft; Digitalisierung der Energiewende; Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende;
    • Energiewende und Gesellschaft sowie
    • weitere Maßnahmen: Reallabore der Energiewende.

    Kontakt

    Forschungszentrum Jülich GmbH – Projektträger Jülich (PtJ) 

  • Forschung & Entwicklung | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen

    Energieforschungsprogramm – Forschung und Entwicklung im Grundlagenbereich

    Innovationen für die Energiewende

    Wenn Sie mit Ihrem Projekt neue Technologien für die Energieversorgung von morgen erforschen und entwickeln und damit zum Gelingen der Energiewende beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ bildet den Rahmen für die Forschungsförderung und Innovationspolitik der Bundesregierung im Energiebereich. Als strategisches Element der Energiepolitik ist das Programm an der Energiewende ausgerichtet. Kernziele der Energiepolitik bis zum Jahr 2050 sind eine Halbierung des Primärenergieverbrauchs gegenüber 2008 und ein Anteil der erneuerbaren Energien von 60 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch.

    Voraussetzung dafür ist die Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers, um damit die Grundlagen für eine effiziente und über die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr übergreifende Umsetzung der Energiewende zu schaffen. Die Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sind darauf ausgerichtet, die technologischen, ökonomischen und sozialen Innovationen bereitzustellen, um ein nachhaltiges Energiesystem in Deutschland aufzubauen. Dabei rücken systemische, systemübergreifende sowie gesellschaftliche Fragestellungen zunehmend in den Fokus der Energiewende.

    Bekanntmachungen über die Förderung von Zuwendungen

    Bei der Bekanntmachung des BMBF zum 7. Energieforschungsprogramm handelt es sich um eine Rahmenbekanntmachung. Für geplante Skizzeneinreichungen bitten wir, die Veröffentlichung separater Förderrichtlinien zu einzelnen Themenschwerpunkten abzuwarten. Diese werden jeweils die spezifischen Einreichungsfristen sowie weitere Fördervoraussetzungen enthalten.hlt. Die Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ der Bundesregierung.

    Kontakt

    Projektträger Jülich (PtJ) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Bundesebene | Darlehen | Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Erneuerbare Energien – Standard

    Investitionen in erneuerbare Energien

    Wenn Sie in Deutschland oder auch im Ausland rund um erneuerbare Energien investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

    Förderinhalte

    Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie mit einem Darlehen bei Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme.

    Folgende Maßnahmen werden gefördert:

    • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich der erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen,
    • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien,
    • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden,
    • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende.

    Außerdem werden auch Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerungen mitfinanziert.

    Sie erhalten die Förderung als zinsvergünstigtes Darlehen, auch für Vorhaben im Ausland.

    Die Höhe Ihres Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 150 Millionen pro Vorhaben.

    Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei Ihrer Hausbank, diese leitet ihn an die KfW Bankengruppe weiter.

    Sie können das Darlehen mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombinieren, wenn Sie die zulässigen Beihilfeobergrenzen einhalten.

    Kontakt

    KfW Bankengruppe

  • Umwelt & Naturschutz | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen, Verband/Vereinigung

    Förderung des Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur (Exportinitiative Umweltschutz)

    Zur Wissensvermittlung und Anwendung grüner und nachhaltiger Umwelttechnologien und Infrastrukturen im Ausland.

    Wenn Sie Vorhaben zur Wissensvermittlung und Förderung grüner und nachhaltiger Umwelttechnologien und Infrastrukturen im Ausland planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Ihre Maßnahmen zur Wissensvermittlung und Anwendung grüner und nachhaltiger Umwelttechnologien und Infrastrukturen im Ausland.

    Mit der „Exportinitiative Umweltschutz“ adressiert das BMUV folgende Handlungsfelder:

    • Wasser- und Abwasserwirtschaft,
    • Kreislauf-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft, Ressourceneffizienz,
    • „grüne“ Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, vor allem mit Fokus auf mittelständische Akteure (zum Beispiel dezentrale, netzferne Lösungen)
    • umweltfreundliche und nachhaltige Mobilitätslösungen,
    • Umweltmanagement und nachhaltiger Konsum,
    • nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung in Verbindung mit Anforderungen im Bereich Wasser- und Kreislaufwirtschaft,
    • innovative Querschnittstechnologien und übergreifende Fragen.

    Kontakt

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen

    Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge

    Unterschtützung bei derErrichtung und beim Betrieb transformativer Produktionsverfahren großer Industrieanlagen in emissionsintensiven Branchen mit Klimaschutzverträgen nach dem Konzept von CO₂-Differenzverträgen.

    Wenn Sie als Unternehmen einer emissionsintensiven Branche in klimafreundliche Produktionsanlagen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie bei der Errichtung und beim Betrieb transformativer Produktionsverfahren großer Industrieanlagen in emissionsintensiven Branchen mit Klimaschutzverträgen nach dem Konzept von CO₂-Differenzverträgen.

    Sie erhalten die Förderung zum Ausgleich der Mehrkosten, die Ihnen durch die Errichtung oder den Umbau einer klimafreundlicheren Anlage (CAPEX) und deren Betrieb (OPEX) im Vergleich zu Anlagen mit derzeit bester verfügbarer Technik entstehen.

    Ein Klimaschutzvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren ab dem operativen Beginn Ihres Vorhabens.

    Die Förderhöhe ist abhängig von Ihrem Vorhaben und wird auf der Grundlage eines Basis-Vertragspreises ermittelt.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens Ihren Teilnahmeantrag im Rahmen eines Gebotsverfahrens über das elektronische Antragssystem easy-Online ein.

    Es findet ein marktwirtschaftlicher Wettbewerb unter den Bietenden um die günstigste Transformation ihrer Produktion statt.

    Kontakt

    Projektträger Jülich (PtJ)