Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Natürliche/Juristische Personen
Green Start-up Programm
Green Start-up-Programm fördert Unternehmensgründungen und Start-ups, die auf innovative und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln.
Mit der Green Start-up-Förderung unterstützen wir Gründer*innen, die umweltentlastende, innovative und wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle entwickeln.
Förderinhalte
Wir fördern im Green Start-up-Programm Unternehmensgründungen und Start-ups, die auf innovative und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln. Die ökologische Nachhaltigkeit ist uns hierbei wichtig, besonders wenn sie einen gesellschaftlichen Mehr- wert gegenüber der heutigen Situation erzeugt.
Bewertungskriterien
- Umweltentlastungspotenzial
- Innovationshöhe
- Persönliche Eignung
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit
Leistungen
- Fachliche Begleitung und Betreuung durch DBU-Referent*innen
- Einladung zu Veranstaltungen der DBU,
z. B. zur Verleihung des Deutschen Umweltpreises - Einbindung in das Netzwerk der DBU,
z. B. DBU nachhaltig.digital - Finanzielle Unterstützung durch Fördermittel
Rahmenbedingungen der Förderung
- Förderdauer: 24 Monate
- Fördermittel: Bis zu 125.000 € pro Start-up als nicht rückzahlbarer Zuschuss (bis zu 100 %-Förderung; De-minimis-Beihilfe). Die Fördermittel werden in Raten ausgezahlt und sollen insbesondere als Zuschuss zum Lebensunterhalt für die im Start-up tätigen Personen verwendet werden (maximal 2.000 € pro Monat & Person); Sachkosten und Fremdleistungen werden im geringeren Umfang gefördert.
- Berichterstattung durch das Start-up an die DBU anhand von Zwischen- und Abschlussberichten
Kontakt
Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Fördermittelgebende Institution
Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Weiterführende Links
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Forschung & Entwicklung
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Unternehmen
Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind.
Wenn Sie als Forschungsvereinigung Forschungsvorhaben unternehmensübergreifend organisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Forschungsvorhaben, die durch Forschungsvereinigungen von Unternehmen einer Branche oder eines Technologiefeldes gemeinsam und unternehmensübergreifend organisiert werden.
Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind. Der Zugang zu den Forschungsprojekten bis hin zu deren Ergebnissen steht grundsätzlich allen interessierten Unternehmen offen.
Spezielle Zielstellungen werden in Fördervarianten mit gesonderten Förderaufrufen angeboten:
Leittechnologien für KMU: systemrelevante, breit angelegte Vorhaben, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit von KMU der jeweiligen Branche nachhaltig stärken. Hier werden mehrteilige Projekte von mehreren Forschungseinrichtungen mit unterschiedlichem Profil bearbeitet.
PLUS: mehrere thematisch eng zusammenhängende Forschungsvorhaben bilden zusammen ein PLUS-Gesamtprojekt. Die Projekte reichen von der Grundlagenforschung bis hin zu Vorhaben zur Umsetzung in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
CORNET: transnationale Forschungsvorhaben – Collective Research Networking (CORNET-Gesamtprojekte) mit mindestens einer ausländischen Forschungseinrichtung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bis zu EUR 275.000 bei Vorhaben mit 1 Forschungseinrichtung,
- bis zu EUR 525.000 bei Vorhaben mit 2 beteiligten Forschungseinrichtungen (aufzuteilen in maximal EUR 275.000 und EUR 250.000),
- bis zu EUR 750.000 bei Vorhaben mit 3 beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal EUR 250.000 je Forschungseinrichtung),
- in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Kontakt
DLR Projektträger
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
Weiterführende Links
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Umwelt & Naturschutz
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)
Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bundesregierung zur internationalen Finanzierung von Klimaschutz und Biodiversität.
Mit der IKI unterstützen die drei Ministerien gemeinsam in Entwicklungs- und Schwellenländern Lösungsansätze, um die im Übereinkommen von Paris verankerten, national festgelegten Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) umzusetzen und ambitioniert weiterzuentwickeln.
Förderinhalte
Die IKI wird seit dem Jahr 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und dem Auswärtigen Amt (AA) umgesetzt.
Mit der IKI unterstützen die drei Ministerien gemeinsam in Entwicklungs- und Schwellenländern Lösungsansätze, um die im Übereinkommen von Paris verankerten, national festgelegten Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) umzusetzen und ambitioniert weiterzuentwickeln.
Dazu gehören Maßnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels sowie zum Erhalt und Wiederaufbau natürlicher Kohlenstoffsenken unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Belange.
Im Hinblick auf die biologische Vielfalt unterstützt die IKI ihre Partnerländer auch dabei, die Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) zu erreichen. Die drei Ministerien vereinbaren den grundlegenden IKI-Rahmen gemeinsam. Dazu gehören die Instrumente, die die Werte und Verantwortung der IKI sicherstellen und überprüfen helfen, die verschiedenen Fördercalls sowie die Kommunikation nach außen.
Förderbereiche
Die IKI finanziert Projekte von Organisationen, die in und mit Entwicklungs- und Schwellenländern Maßnahmen innerhalb der vier IKI-Förderbereiche realisieren. Dies sind
- die „Minderung von Treibhausgasemissionen“,
- die „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“,
- der „Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken wie Wälder oder Moore und die Reduzierung von Emissionen durch die Vermeidung von Entwaldung und Walddegradation (REDD+, Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation)“ und
- der „Schutz der biologischen Vielfalt“.
Eine Vielzahl der Projekte deckt mehr als einen Förderbereich ab.
Kontakt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Fördermittelgebende Institution
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Weiterführende Links
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Bundesebene
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Darlehen
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Unternehmen
KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse
Zur Treibhausgaseinsparung im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse gewerblicher Unternehmen
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Energie einsparen möchten und dazu eine Investition planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Förderinhalte
Das KfW-Energieeffizienzprogramm bietet zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen zur Treibhausgaseinsparung im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse gewerblicher Unternehmen. Mit diesem Programm unterstützen wir die Transformation von Unternehmen, die eine Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 anstreben.
Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 Prozent erzielen, beispielsweise in den Bereichen:
- Energieeffiziente Anlagen und Prozesstechnik
- Druckluft/Vakuum/ Absaugtechnik
- Elektrische Antriebe/Pumpen
- Elektrifizierung von Prozessen
- Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
- Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung
- Maßnahmen zur CO₂-Abscheidung
- Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff
- Digitalisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
- Andere betriebliche Maßnahmen Treibhausgaseinsparung
Modernisierungsinvestitionen müssen zu einer Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 Prozent gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre führen. Bei Änderung der Produktionskapazität muss die Berechnung bezogen auf die Kapazität vor Durchführung der Maßnahme erfolgen.
Bei Neuinvestitionen ist eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 Prozent gegenüber dem Betrieb einer vergleichbaren Anlage zu erreichen.
Die Einsparung durch die Investitionsmaßnahme ist bei Antragstellung durch das Unternehmen oder einen Energieberater zu ermitteln. Die Berechnung kann beispielsweise auf Basis der Daten aus Herstellernachweisen und Produktdatenblättern erfolgen.
Darüber hinaus muss ein Transformationsplan vorliegen, der eine der nachfolgend genannten Fördervoraussetzungen erfüllt:
- Das Unternehmen hat einen bereits geförderten Transformationsplan nach Modul 5 des Programms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (Programm 295)
- Das Unternehmen hat einen Transformationsplan aufgestellt, der ein Ziel von mind. 40 % Treibhausgas-Reduktion innerhalb von 10 Jahren vorsieht.
Der Transformationsplan sollte mindestens folgende Elemente enthalten:
- IST-Analyse: Darstellung des IST-Zustands der Treibhausgas(THG)-Emissionen bzw. -Bilanz des Standorts
- Zielfestlegung: konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand), das innerhalb der nächsten 10 Jahre erreicht werden soll
- Maßnahmenplan: Konzeption von Maßnahmen, mit denen das 10-Jahres-Ziel erreicht werden soll
- Absichtserklärung zur THG-Neutralität spätestens ab dem Jahr 2045
Die beantragten Investitionen müssen Teil des Maßnahmenplans sein, mit dem das 10-Jahres-Ziel des Transformationsplans realisiert werden soll.
Ferner können in Verbindung mit einer Treibhausgaseinsparinvestition Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden.
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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
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Umwelt & Naturschutz
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Bundesebene
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Darlehen
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freiberuflich Tätige,
Unternehmen
KfW-Umweltprogramm
Umwelt schützen und Ressourcen schonen
Das KfW-Umweltprogramm finanziert alle Investitionen in gewerblichen Unternehmen, die dazu beitragen die Umweltsituation zu verbessern.
Förderinhalte
Mit dem KfW-Umweltprogramm werden Investitionen gefördert, die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern, Ressourcen schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen.
- Kreislaufwirtschaft (Circular Economy)
- Natürliche Klimaschutzmaßnahmen (mit Tilgungszuschuss)
- Luftreinhaltung/Lärmschutz
- Klimaschutz-/sowie Klimaanpassungsmaßnahmen
- Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
- Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
Das Wichtigste in Kürze
- ab 2,27 % effektivem Jahreszins
- für Vorhaben im In- und Ausland
- günstige Zinsen mit langfristiger Zinsbindung
- für Unternehmen und Freiberufler
Mit dem KfW-Umweltprogramm fördern wir:
- Mit Sitz in Deutschland oder im Ausland
- Unternehmen jeder Größe
- Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer
- Freiberuflich Tätige
- Für Vorhaben innerhalb der Europäischen Union (EU): Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit Unternehmenssitz in der Europäischen Union
Das Förderprodukt kommt nicht infrage für:
- den Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe
Kontakt
KfW-Bankengruppe
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutzinitiative – Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt seit 2008 Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland, die einen entscheidenden Beitrag leisten, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.
Wenn Sie in Kommunen Vorhaben zur Minderung von Treibhausgasen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Die NKI ist eines der wichtigsten Instrumente der Bundesregierung, um wirksame Klimaschutzmaßnahmen deutschlandweit zu fördern. Die Förderprogramme der NKI werden größtenteils von der ZUG umgesetzt.
Seit Gründung der NKI im Jahr 2008 wurden im Rahmen der von der ZUG betreuten Förderaufrufe und -richtlinien über 30.000 Projekte mit Fördergeldern in Höhe von mehr als 2,5 Milliarden Euro unterstützt. Damit leistet die NKI einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele.
Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Engagement in vielen Bereichen erfordert. Gefördert werden daher verschiedene Akteur*innen, darunter Kommunen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen sowie Religionsgemeinschaften und Vereine.
Auch thematisch ist die NKI vielseitig aufgestellt: Mit ihren verschiedenen Förderprogrammen unterstützt sie unter anderem den Klimaschutz in kommunalen Einrichtungen, die Energieeffizienz in der Wirtschaft, klimafreundliche Mobilität sowie viele weitere innovative und übertragbare Lösungen zur Einsparung von Treibhausgasen.
Seit Januar 2022 hat die ZUG die Projektträgerschaft für die NKI übernommen, die vorher vom Projektträger Jülich wahrgenommen wurde. Alle Informationen zu den entsprechenden Fördermöglichkeiten im Rahmen der NKI sowie alle Antragsunterlagen für die Einreichung eines Förderantrags werden auf www.klimaschutz.de bereitgestellt.
Kontakt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
Weiterführende Links
www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen
Wenn Sie in energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen investieren, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Die Bundesregierung hat sich anspruchsvolle Klimaschutzziele gesetzt: Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sollen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden. Langfristig soll bis zum Jahr 2040 eine Reduktion von mindestens 88 Prozent und bis 2045 weitgehende Treibhausgasneutralität erreicht werden. Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung im Jahr 2016 die Grundlage und Leitlinie für die weitere Identifikation und Ausgestaltung der jeweiligen Klimaschutzstrategien in den verschiedenen Handlungsfeldern beschlossen.
Das im Oktober 2019 von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 setzt den Klimaschutzplan mit konkreten Maßnahmen in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall- und Kreislaufwirtschaft sowie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft um. Ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele kann dabei im Bereich der Kälte- und Klimatechnik durch Steigerung der Energieeffizienz, Minderung des Kältebedarfs sowie durch die weitere Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase geleistet werden.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
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Bundesebene
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Darlehen
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Unternehmen
Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften und zur Unterstützung der Produktion von strategischen Transformationstechnologien.
Wenn Sie für Ihr Unternehmen klimafreundliche Investitionen planen, können Sie über die Klimaschutzoffensive für Unternehmen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.
Förderinhalte
Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften und zur Unterstützung der Produktion von strategischen Transformationstechnologien.
- Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien
- Modul A+: Herstellerförderung Plus
- Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Modul C: Energieversorgung
- Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
- Modul E: Transport und Speicherung von CO₂
- Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben
- Modul G: Green IT
Das Wichtigste in Kürze
- Förderkredit ab 1,97 %
- effektivem Jahreszins
- für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen
- für Unternehmen und freiberuflich Tätige
- für Vorhaben im In- und Ausland
Kontakt
KfW Bankengruppe
Fördermittelgebende Institution
KfW Bankengruppe
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Forschung & Entwicklung
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung
KlimPro-Industrie II
Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3) – Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie (KlimPro-Industrie II)
Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Technologien und Prozessen umsetzen wollen, die zu einer direkten Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Technologien und Prozesse, die dazu beitragen, Treibhausgasemissionen durch Verfahrensinnovationen deutlich zu reduzieren oder zu eliminieren. Grundlage der Förderung ist das Rahmenprogramm Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3).
Sie erhalten die Förderung für grundlagenorientierte industrielle Verbundprojekte beispielsweise in folgenden Wirtschaftsbranchen:
- Eisen- und Stahlerzeugung
- mineralverarbeitende Industrie
- chemische Industrie
- Nichteisen-Metallindustrie
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 4 Jahren.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig und besteht aus Projektskizze und anschließendem förmlichen Förderantrag. Projektskizzen können bei dem DLR Projektträger Umwelt und Nachhaltigkeit eingereicht werden.
Nutzen Sie für Ihren Förderantrag bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Kontakt
DLR Projektträger
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Weiterführende Links
www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/klimpro-industrie.php