Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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freiberuflich Tätige,
Unternehmen
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Zur Minderung des Energie- und/oder Ressourcenbedarfs sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen
Ziel ist die Einsparung von CO₂-Emissionen durch verschiedene Maßnahmen, wie z. B. die Umstellung auf effizientere Technologien oder die Nutzung erneuerbarer Energien. Die Förderung kann in Form von Zuschüssen oder Krediten erfolgen.
Förderinhalte
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (EEW) unterstützt investive Maßnahmen, die zu einer Minderung des Energie- und/oder Ressourcenbedarfs sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland führen, durch einen Investitionskostenzuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) finanziert wird. Die Antragstellung erfolgt über das entsprechende Formular, welches auf der Webseite des Förderprogramms (www.bafa.de/eew) hinterlegt ist. Alternativ ist es auch möglich, förderfähige Investitionsvorhaben durch vom BMWK finanzierte zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen über die KfW fördern zu lassen. Die Antragstellung für den Kredit inklusive eines Tilgungszuschusses und einer Zinsverbilligung erfolgt über die KfW-Förderbank.
Weitere Informationen hierzu finden
Sie unter: www.kfw.de/295.
Es wird empfohlen, vor der Planung und Durchführung von Maßnahmen eine Energie- oder Ressourceneffizienzberatung durchzuführen. Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gewährt das BAFA im Rahmen des vom BMWK finanzierten Förderprogramms „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ Zuschüsse für qualifizierte Energieeffizienzberatungen. Nähere Informationen erhalten Sie über das BAFA.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
KfW Bankengruppe,
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Fördermittelgebende Institution
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), KfW Bankengruppe, VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Weiterführende Links
www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/eew_merkblatt_2024.pdf
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene
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Darlehen
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freiberuflich Tätige,
Unternehmen
NRW.BANK Effizienzkredit
zur dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz
Wenn Sie Investitionen zur dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Förderinhalte
Die NRW.BANK unterstützt Sie als Unternehmen und Angehörige der freien Berufe bei der Einführung von Maßnahmen, die zu einer erheblichen Energieeinsparung und deutlichen Reduzierung von CO₂-Emissionen beitragen.
Sie erhalten die Förderung für:
- Ersatzinvestitionen (Erwerb von fabrikneuen und/oder gebrauchten Anlagen/Nutzfahrzeugen),
- die Modernisierung und/oder Generalüberholung von im Unternehmen bestehenden Anlagen, die die Effizienzwerte erreichen,
- Neubau- und Sanierungsvorhaben von Nichtwohngebäuden, wenn sie zur deutlichen Energie- und CO₂-Einsparung beitragen.
In folgenden Bereichen:
- Energieeffizienz (Steigerung um mindestens 20 Prozent),
- Ressourceneffizienz (Steigerung um mindestens 2 Prozent),
- Lärmschutz und Luftreinhaltung,
- Grüne Technologien
- Neubau oder Sanierung zum Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen im Rahmen der Programmvariante Bauen.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 10 Millionen. Sie können damit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen finanzieren.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt 4 bis 10 Jahre, bei der Programmvariante Bauen 10, 15, 18, 20 oder 25 Jahre.
Als Unternehmen können Sie für Investitionsdarlehen ab EUR 25.000 eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank beantragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über Ihre Hausbank an die NRW.BANK.
Kontakt
NRW.BANK
Fördermittelgebende Institution
NRW.BANK
Weiterführende Links
www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15588/produktdetail.html