Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
Angezeigt werden 28 bis 36 von 74 Ergebnissen
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen
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EU-Ebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Öffentliche/private Einrichtung
Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) (CEF Energy)
Finanzierungsinstrument der EU zur Förderung der Energie-, Verkehrs- und digitalen Infrastruktur
Wenn Sie Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse im Bereich der transeuropäischen Netze im Verkehrssektor, Energiesektor oder Digitalsektor durchführen, können Sie unter bestimmten Umständen finanzielle Mittel aus dem Kreditrahmen „Connecting Europe“ erhalten.
Förderinhalte
Die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) ist das Finanzierungsinstrument der EU zur Förderung der Energie-, Verkehrs- und digitalen Infrastruktur.
Im Jahr 2018 wurde die CEF für den Zeitraum 2021–2027 mit einem Budget von 42,3 Milliarden Euro erneuert, um Investitionen in die Infrastrukturnetze der EU für Energie (8,7 Milliarden Euro) zu unterstützen.
Vorschläge können von
- einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder (mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten) durch
- internationale Organisationen,
- gemeinsame Unternehmen oder
- öffentliche oder private Unternehmen aus den Mitgliedstaaten
eingereicht werden.
Drittländer und in Drittländern niedergelassene Stellen können unter bestimmten Voraussetzungen an Maßnahmen teilnehmen. Sie erhalten jedoch in der Regel keine finanzielle Unterstützung aus diesem betraglich begrenzten Kreditrahmen.
Kontakt
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Fördermittelgebende Institution
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Landesebene,
Bayern
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Natürliche/Juristische Personen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0
Ladesäulen für Elektrofahrzeuge
Wenn Sie öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in Bayern neu errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Förderinhalte
Der Freistaat Bayern unterstützt den beschleunigten Ausbau und die flächendeckende Verbreitung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern. Die Umsetzung der Förderung erfolgt über entsprechende Förderaufrufe, die normalerweise einmal im Jahr veröffentlicht werden.
Sie bekommen die Förderung für die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an einem neuen Standort.
Je nach Förderaufruf können Sie die Förderung auch für die Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur oder die Ertüchtigung von Netzanschlüssen an bestehenden Standorten bekommen, sofern diese nicht bereits gefördert wurden und wenn ein Mehrwert nachgewiesen wird.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses wird in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt.
Kontakt
Projektträger Bayern
Fördermittelgebende Institution
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Landesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Natürliche/Juristische Personen,
Personengesellschaften
Förderprogramm BioMeth Bayer
Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Erzeugung von Wärme und Strom
Mit der Förderrichtlinie BioMeth Bayern wird die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Erzeugung von Wärme und Strom (Power Purchase Agreement) aus Biomethan und Biogas gefördert. Konkret werden Biogasaufbereitungsanlagen sowie Biogas- bzw. Biomethanleitung mit Übergabestationen gefördert.
Förderinhalte
Die Antragstellung ist ab 22. April 2024 beim TFZ möglich. Das Fördervolumen ist auf voraussichtlich 10 Mio. € begrenzt, sodass nur eine begrenzte Anzahl an Anträgen bewilligt werden kann. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich nach dem Windhundverfahren. Für eine geordnete Antragstellung und um möglichst wenig unnötige Vorbereitungszeit für die Erarbeitung Ihrer Antragsunterlagen zu verwenden, gilt folgendes Antragsverfahren:
Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung (erfolgt als Videokonferenz) zwingend erforderlich!
Die Terminvergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren. Termine werden nur vergeben, wenn die folgenden Unterlagen zwingend vorab per Mail an foerderung@tfz.bayern.de gesendet wurden:
- Ausgefülltes (noch nicht unterschriebenes) Antragsformular im Entwurf. In der Projektbeschreibung im Antragsformular ist detailliert darzustellen, wie das erzeugte bzw. transportierte Gas verwendet werden soll (z. B. Ausschlusskriterien EEG, KWKG beachten!).
Für die Förderung von Biogasaufbereitungsanlagen sind die ausgefüllte Anlage Einsatzstoffe und die ausgefüllte Anlage CO₂-Minderung notwendig. - Anlage Kostenplan, wobei für die Projektbesprechung Schätzwerte ausreichend sind.
- Detaillierter Lageplan in digitaler Form.
- Nach erfolgreicher Projektbesprechung kann der vollständige Förderantrag bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden (per Mail foerderung@tfz.bayern.de). Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge, in der vollständige Anträge eingereicht werden.
Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Bestellung, Kaufvertrag).
Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Die Förderung der Biogasaufbereitungsanlage erfolgt auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO).
Die Förderung der Biogas- und Biomethanleitung als De-minimis-Beihilfe, Verordnung (EU) Nr. 2023/2831
Kontakt
Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ)
Fördermittelgebende Institution
Bayerischen Staatsregierung
Weiterführende Links
- Ausgefülltes (noch nicht unterschriebenes) Antragsformular im Entwurf. In der Projektbeschreibung im Antragsformular ist detailliert darzustellen, wie das erzeugte bzw. transportierte Gas verwendet werden soll (z. B. Ausschlusskriterien EEG, KWKG beachten!).
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Sachsen
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Natürliche/Juristische Personen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Wenn Sie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen:
- Maßnahmen an Gebäuden oder im Zusammenhang mit Gebäuden, beispielsweise als baulicher Hitzeschutz,
- Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt und zum Schutz vor Überflutung oder vor wild abfließendem Wasser, vor Bodenerosion und Erosionseintrag, soweit sie nicht dem öffentlichen Hochwasserschutz zuzuordnen sind,
- sonstige Anpassungen von Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels, beispielsweise zur Verbesserung der Hitze- und Dürreresilienz,
- komplexe investiver Maßnahmenpakete, die sich aus vorhandenen Konzepten und Umsetzungsprogrammen ergeben, wesentlich zur Erhöhung der Klimaresilienz beitragen und einen Mehrwert gegenüber der Realisierung isolierter Einzelmaßnahmen erzielen,
- Modellvorhaben zuzüglich Neubauvorhaben zur Klimawandelanpassung, die über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad) oder einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten oder aufgrund der Vorbildwirkung auf vergleichbare Fälle übertragbar sind (Übertragbarkeit),
- Begrünungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen stehen.
Zudem bekommen Sie eine Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen:
- Erarbeitung von Daten- und Entscheidungsgrundlagen, Erstellung von Klimaanpassungskonzepten, Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Anpassungsmaßnahmen inklusive Akzeptanzsteigerung und
- Öffentlichkeitsarbeit, Ergänzung informeller Konzepte um einen Fachteil Klima,
- integriertes Klimamanagement inklusive Erstellung integrierter Klimakonzepte,
- externe Beratungsleistungen/Klima-Coaching.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens und beträgt grundsätzlich 75 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Fördermittelgebende Institution
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Weiterführende Links
www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-energie-und-klima/20231
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung
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Landesebene,
Sachsen
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen
Förderrichtlinie Energie und Klima – Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
Für Forschungsvorhaben in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft
Wenn Sie in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre anwendungsorientierten und anwendungsnahen, vorwettbewerblichen Forschungsprojekte. Gefördert werden Ihre Forschungsvorhaben in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft, und zwar vor allem mit folgenden thematischen Schwerpunkten:
- Energieeffizienztechnologien,
- erneuerbare Energietechnologien,
- Sektorenkopplung,
- Speichertechnologien,
- wasserstoffbasierte Wirtschaft,
- Digitalisierung der Energiewirtschaft und intelligente Vernetzung von Energiesystemen,
- nachhaltige Kreislaufwirtschaft sowie
- Öko-Innovationen in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 1 Million.
Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 10.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Fördermittelgebende Institution
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen
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Landesebene,
Sachsen
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Förderrichtlinie Energie und Klima – Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes
Wenn Sie Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen:
- Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen (in CO₂-Äquivalenten) um mindestens 20 Prozent verbunden mit einer Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens 10 Prozent,
- komplexe investive Maßnahmenpakete, die zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen,
- Modellvorhaben, die wesentlich zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen und über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad)
- oder einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten
- oder aufgrund der Vorbildwirkung und Öffentlichkeitswirksamkeit auf vergleichbare Fälle übertragbar sind.
- oder einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten
Zudem bekommen Sie die Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen:
- Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Energieeffizienz- und Treibhausgasminderungs- oder Energiemanagementprojekte, einschließlich Akzeptanzsteigerung und Öffentlichkeitsarbeit,
- Investitionsvorbereitung, Erarbeitung konzeptioneller und strategischer Grundlagen,
- Erarbeitung, Aktualisierung und Ergänzung informeller Planungen und Konzepte,
- Initiierung, Begleitung und Beratung von Netzwerken zur Erhöhung der Energieeffizienz, Treibhausgasminderung sowie Treibhausgasneutralität,
- kommunales Klimamanagement, einschließlich Erstellung integrierter Klimakonzepte mit dem Schwerpunkt Klimaschutz,
- kommunale Umsetzungsinstrumente, einschließlich Teilnahme am Zertifizierungssystem European Energy Award® oder Kommunales Energiemanagement,
- externe Beratungsleistungen zum Einstieg und begleitende Beratung zum Thema Energieeffizienz und Treibhausgasminderung.
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Fördermittelgebende Institution
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Weiterführende Links
www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-energie-und-klima/20231
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Infrastruktur,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Sachsen
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Natürliche/Juristische Personen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)
Zur Einsparung von Energie, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) bei Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes.
Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
- Modul 2: Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
- Modul 3: Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene (derzeit noch nicht in Kraft)
- Modul 4: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
- Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung (JTF)
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller sowie von der Art und Umfang Ihres Vorhabens. Sie beträgt normalerweise 50 bis 80 Prozent (bei Modul 1 Forschung 100 Prozent) der förderfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Fördermittelgebende Institution
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Weiterführende Links
www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-energie-und-klima/20231
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen
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Landesebene,
Sachsen
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung
Förderrichtlinie Energie und Klima – Zukunftsfähige Energieversorgung
Erneuerbaren Energien (einschließlich grüne Gase)
Wenn Sie Maßnahmen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien (einschließlich grüne Gase) in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig oder in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen für eine zukunftsfähige Energieversorgung in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz.
Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
- investive Maßnahmen zum Ausbau und zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich Herstellung und Nutzung von grünen Gasen,
- investive Maßnahmen zum Ausbau von Energieinfrastruktur, einschließlich deren digitale Vernetzung und Unterstützung sowie von Energiespeichern,
- Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den geförderten Investitionen, vor allem
- fachliche berufliche Fort- und Weiterbildungen sowie Umschulungen von Beschäftigten oder
- Best-Practice-Workshops zur Verbreitung von Erfahrungen und Kenntnissen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Fördermittelgebende Institution
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Weiterführende Links
www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-energie-und-klima/20231
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen
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Landesebene,
Bayern
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR
Zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung
Wenn Sie als Kommune strategische oder investive Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Durch die Förderung strategischer und investiver Vorhaben soll die Zuwendung Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotentialen vor allem im kommunalen Umfeld verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität realisieren. Sie soll helfen, von bestehenden Förderrichtlinien nicht erfasste Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen. Eine Zuwendung für die in Energieförderprogrammen des Freistaates Bayern erfassten Fördermaßnahmen (zum Beispiel Energieforschung, Energienutzungspläne, Energiecoaching, kommunaler Energiewirt) ist ausgeschlossen. Ziel der Förderung strategischer und investiver Vorhaben ist es zudem, individuelle Möglichkeiten zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu ermitteln, anzustoßen und umzusetzen.
Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:
- Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden (Kommunales Energiemanagement – KEM),
- Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten,
- Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
- Einrichtung einer interkommunalen Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
- Erstellung von Mobilitätskonzepten,
- weitere Konzepte mit Klimaschutzbezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,
- Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
- weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen,
- Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen (Partner der Bayerischen Klima-Allianz),
- Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaanpassungskonzepten durch externe Dienstleister, die möglichst alle klimaanpassungsrelevanten Bereiche einer Kommune berücksichtigen,
- Umsetzung investiver Vorhaben, die sich aus einem Konzept zur Klimaanpassung ergeben.
Kontakt
zuständige Bezirksregierung Bayern
Fördermittelgebende Institution
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Weiterführende Links