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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

Angezeigt werden 55 bis 63 von 65 Ergebnissen

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Niedersachsen | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Unternehmen

    Niedersachsen Invest EFRE

    Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO₂-Einsparmaßnahmen

    Wenn Sie als Unternehmen in einer bestimmten festgelegten Fördergebietskulisse Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO₂-Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen, einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzenden CO₂-Einsparmaßnahmen in folgender Fördergebietskulisse: Landkreise Celle, Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Harburg, Hildesheim, Lüneburg, Peine, Stade, Vechta, Verden und Wolfenbüttel, Region Hannover sowie kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg.

    Sie können nur dann eine Förderung erhalten, wenn Sie einzelbetriebliche Investitionsvorhaben und CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen kombinieren.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt

    • für einzelbetriebliche Investitionen für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 8,25 Millionen, und
    • für CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen abhängig von Unternehmensgröße und Fördergebiet zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 4 Millionen.

    Kontakt

    Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Niedersachsen | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Unternehmen

    Niedersachsen Invest GRW

    Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO₂-Einsparmaßnahmen

    Wenn Sie als Unternehmen in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO₂-Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen, einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzenden CO₂-Einsparmaßnahmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe.

    Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie die Förderung für:

    • Errichtungsinvestitionen,
    • Erweiterungsinvestitionen,
    • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
    • grundlegende Änderung des Produktionsprozesses sowie
    • Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.

    Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens können Sie außerdem eine Förderung für folgende CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen bekommen:

    • Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten,
    • Investitionen mit besonderen Energieeffizienzeffekten,
    • Investitionen zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Kontakt

    Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Landesebene | Darlehen | freiberuflich Tätige, Unternehmen

    NRW.BANK Effizienzkredit

    zur dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz

    Wenn Sie Investitionen zur dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

    Förderinhalte

    Die NRW.BANK unterstützt Sie als Unternehmen und Angehörige der freien Berufe bei der Einführung von Maßnahmen, die zu einer erheblichen Energieeinsparung und deutlichen Reduzierung von CO₂-Emissionen beitragen.

    Sie erhalten die Förderung für:

    • Ersatzinvestitionen (Erwerb von fabrikneuen und/oder gebrauchten Anlagen/Nutzfahrzeugen),
    • die Modernisierung und/oder Generalüberholung von im Unternehmen bestehenden Anlagen, die die Effizienzwerte erreichen,
    • Neubau- und Sanierungsvorhaben von Nichtwohngebäuden, wenn sie zur deutlichen Energie- und CO₂-Einsparung beitragen.

    In folgenden Bereichen:

    • Energieeffizienz (Steigerung um mindestens 20 Prozent),
    • Ressourceneffizienz (Steigerung um mindestens 2 Prozent),
    • Lärmschutz und Luftreinhaltung,
    • Grüne Technologien
    • Neubau oder Sanierung zum Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen im Rahmen der Programmvariante Bauen.

    Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

    Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 10 Millionen. Sie können damit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen finanzieren.

    Die Laufzeit des Darlehens beträgt 4 bis 10 Jahre, bei der Programmvariante Bauen 10, 15, 18, 20 oder 25 Jahre.

    Als Unternehmen können Sie für Investitionsdarlehen ab EUR 25.000 eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank beantragen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über Ihre Hausbank an die NRW.BANK.

    Kontakt

     NRW.BANK

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Sachsen-Anhalt | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Sachsen-Anhalt ENERGIE

    Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO) – Sachsen-Anhalt ENERGIE

    Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und Einsparung von Treibhausgasemissionen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen bei der Umsetzung investiver Maßnahmen und Projekte, die sowohl durch Energieeffizienzmaßnahmen als auch durch Energieeinsparmaßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen führen. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

    Sie erhalten die Förderung für

    • gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung) und
    • nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
    • oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung.

    Sie können gebäudebezogene Einzelmaßnahmen mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombinieren:

    • Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen,
    • Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird,
    • Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und/oder Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung,
    • Bau und Installation von Ladeinfrastruktur für die Gebäudenutzende und von damit zusammenhängender Infrastruktur wie Rohrleitungen, wenn sich die Parkplätze im oder am Gebäude befinden,
    • Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes, insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und
    • Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu

    • 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen,
    • 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen und
    • 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für große Unternehmen,

    maximal jedoch EUR 1 Million je Unternehmen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

    Kontakt

    Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) 

  • Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Sachsen-Anhalt | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Öffentliche/private Einrichtung

    Sachsen-Anhalt Revier 2038

    Um Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung zu bewältigen

    Wenn Sie als Kommune im mitteldeutschen Braunkohle-Revier in Sachsen-Anhalt Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei wichtigen Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur, durch die Sie den Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung bewältigen und neue Arbeitsplätze schaffen können.

    Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen:

    • wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,
    • Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,
    • öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,
    • Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
    • Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
    • touristische Infrastruktur,
    • Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,
    • Klima- und Umweltschutz, einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,
    • Naturschutz und Landschaftspflege.

    Sie können auch eine Förderung für Planungen, Bodenuntersuchungen und Voruntersuchungen als notwendige Begleitmaßnahmen bekommen, wenn die Maßnahmen vor nicht mehr als 5 Jahren fertiggestellt wurden.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen grundsätzlich einen Anteil von 10 Prozent aus eigenen Haushaltsmitteln leisten. Das Land Sachsen-Anhalt kann die Hälfte Ihres Mindesteigenanteils übernehmen, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

    Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Für den Förderbereich „Öffentlicher Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Schienenpersonennahverkehr zuzüglich Infrastruktur im Bahn- oder Bus-Landesnetz“ richten Sie Ihren Antrag bitte an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und für den Förderbereich „Städtebau und Stadtentwicklung“, wenn die Zuständigkeit nicht auf die IB übergeht, an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

    Kontakt

    Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen | Bundesebene | Hochschulen, Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten

    Das STARK-Programm fördert Projekte, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen.

    Wenn Sie Vorhaben zur Unterstützung eines nachhaltigen Strukturwandels in den Kohleregionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Um die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung im Jahr 2020 den schrittweisen Ausstieg aus der Kohlestromversorgung beschlossen. Dieser Schritt bringt für die vom Kohleabbau geprägten Regionen einen tiefgreifenden Strukturwandel mit sich. Der Kohleausstieg wird dabei nicht nur als Herausforderung, sondern auch als Chance für wirtschaftliches Wachstum und neuen Wohlstand in den betroffenen Regionen gesehen und aktiv vorangetrieben.

    Ein zentrales Förderinstrument in diesem Prozess ist das Programm STARK. Es soll insbesondere die Menschen vor Ort und ihr Engagement für die Transformation und Weiterentwicklung der Kohleregionen stärken.

    Der Schwerpunkt liegt bislang auf nicht-investiven Maßnahmen – beispielsweise dem Austausch über alternative Produktionsweisen und Geschäftsmodelle, dem Aufbau von Netzwerken sowie Informations- und Dialogveranstaltungen, die als Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Transformation gelten. Gleichzeitig spielt die gesicherte Verfügbarkeit von sogenannten Transformationstechnologien – etwa Batterien, Solaranlagen und Wärmepumpen – eine zentrale Rolle für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Die Förderkategorie 12 widmet sich gezielt dem Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten für solche Technologien in den Kohleregionen.

    Ziel ist es, mit dem Wandel in den betroffenen Regionen nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sondern auch ein Vorbild für andere Länder beim Kohleausstieg zu schaffen. Der Bund will diesen Wandel mit dem Förderprogramm nachhaltig begleiten. Die förderfähigen Projekte sind dabei in zwölf Themenfelder gegliedert:

    • Vernetzung
    • Wissens- und Technologietransfer
    • Beratung
    • Qualifikation sowie Aus- und Weiterbildung
    • Nachhaltige Weiterentwicklung öffentlicher Leistungen
    • Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
    • Stärkung von Gemeinsinn und gemeinsamem Zukunftsverständnis
    • Außenwirtschaft
    • Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
    • Förderung unternehmerischer Initiative
    • Innovative Lösungsansätze
    • Transformationstechnologien

    Für jeden Förderantrag ist eine Stellungnahme des jeweiligen Bundeslandes erforderlich, in dem das Projekt umgesetzt werden soll. Die Länder bewerten den regionalen Nutzen und geben dem BAFA ein Votum zum Projekt. Daher empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld einer Antragstellung den Kontakt mit dem zuständigen Land aufzunehmen.

    Kontakt

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Smart Cities & Regionen | Bundesebene | Darlehen | Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Umweltinnovationsprogramm

    Zur Erstanwendung neuer technologischer Verfahren und Verfahrenskombinationen, die Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern.

    Wenn Sie neuartige technologische Verfahren einsetzen, die Umweltbelastungen reduzieren oder vermeiden, können Sie eine Förderung durch das Umweltinnovationsprogramm erhalten.

    Förderinhalte

    Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Sie bei der großtechnischen Erstanwendung neuer technologischer Verfahren und Verfahrenskombinationen, die Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern.

    Sie erhalten einen Zins- oder Investitionszuschuss für bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland. Dazu können auch die Inbetriebnahme und Erfolgskontrolle Ihres Verfahrens gehören.

    Vorhaben in den folgenden Bereichen werden gefördert:

    • Abwasserbehandlung,
    • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung,
    • Circular Economy,
    • Bodenschutz,
    • Luftreinhaltung und Klimaschutz,
    • Minderung von Lärm und Erschütterungen,
    • Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sowie
    • Ressourceneinsparung und -effizienz sowie Materialeinsparung und -effizienz.

    Sie erhalten die Förderung als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der KfW refinanzierten Hausbankkredits.

    Normalerweise können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten zinsverbilligt werden. Bei Investitionszuschüssen erfolgt eine Anteilfinanzierung von bis zu 30 Prozent.

    Für Messungen oder Untersuchungen zur Erfolgskontrolle Ihres geförderten Projektes erhalten Sie in der Regel einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Für zinsverbilligte Kredite beträgt die Laufzeit bis zu 30 Jahre. Die ersten 5 Jahre sind tilgungsfrei. Das heißt, in dieser Zeit müssen Sie nur die Zinsen bezahlen.

    Ihr Zinssatz wird aus Bundesmitteln in der Regel um 5 Prozentpunkte über 5 Jahre der Gesamtlaufzeit verbilligt.

    Bevor Sie den Antrag stellen, reichen Sie eine Projektskizze bei der KfW ein. Die KfW und das Umweltbundesamt (UBA) prüfen, ob Ihr Vorhaben generell förderfähig ist. Nach positiver Prüfung fordert die KfW Sie dazu auf, Ihren Antrag zu stellen.

    Eine Kombination des BMUV- Umweltinnovationsprogramms mit anderen Förderungen ist meistens möglich.

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

    Umwelt- & Naturschutz, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

    Wenn Sie sich mit einem Projekt für den Umweltschutz engagieren, können Sie von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln

    • Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
    • Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
    • Klima- und ressourcenschonendes Bauen
    • Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
    • Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
    • Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
    • Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
    • Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
    • Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
    • Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
    • Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
       

    Kontakt

    Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Hamburg | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen, Verband/Vereinigung

    Unternehmen für Ressourcenschutz

    Um Einsparpotenziale von Energie, Wasser und Rohstoffen zu erschließen, um mehr Ressourceneffizienz im Betriebsablauf zu führen.

    Wenn Sie Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz in Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Die Freie Hansestadt Hamburg unterstützt Ihr Investitionsvorhaben, wenn Sie durch den effizienten Umgang mit Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen oder durch eine nachhaltige Reduzierung von Kohlenstoffdioxidemissionen zu einer Umweltentlastung beitragen.

    Sie bekommen die Förderung derzeit für Vorhaben:

    • zur Verbesserung der Energieeffizienz von bestehenden Produktionsanlagen und Anlagen der Gebäudetechnik,
    • zur Verringerung des Materialeinsatzes, des Trinkwasserbedarfs oder der Abwassermenge oder
    • zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme in einem Wärmenetz.

    Kontakt

    Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)