Zum Hauptinhalt springen

Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

Angezeigt werden 19 bis 27 von 52 Ergebnissen

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Bremen | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen

    Förderung von Projekten der angewandten Umweltforschung (AUF)

    Umweltschutz in der Wirtschaftspraxis im Bereich der angewandten Umweltforschung

    Wenn Ihre Forschungseinrichtung oder Ihr Forschungsverbund Forschungs- und Entwicklungsprojekte plant, die sich mit Umweltschutz in der Wirtschaftspraxis befassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

    Förderinhalte

    Das Land Bremen unterstützt Sie, wenn Sie ein Projekt im Bereich der angewandten Umweltforschung betreiben.

    Sie erhalten eine Förderung für innovative Forschungs- und Entwicklungsansätze, die der effektiven Umsetzung von Erkenntnissen in die Wirtschaftspraxis dienen und zur Verbesserung der FuE-Rahmenbedingungen im Umweltschutz beitragen.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss mit einem Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent für wissenschaftliche Einrichtungen. Der Finanzierungsanteil für beteiligte Unternehmen beträgt bis zu 50 Prozent.

    Die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 150.000, bei Verbundvorhaben EUR 200.000.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie eine Projektvorlage unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare ein. Bei positiver Bewertung werden Sie als antragstellende Wissenschaftlerin oder antragstellender Wissenschaftler aufgefordert, einen ausführlichen Antrag einzureichen. Bei Verbundvorhaben stellt jeder Partner einen eigenen Antrag.

    Ihren Antrag richten Sie an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

    Kontakt

    Bremer Aufbau-Bank GmbH 

  • Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Baden-Württemberg | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Förderung von ressourcen- und klimaschonendem Beton im Hochbau (VwV R-Beton)

    Für Transportbetonwerk ressourcen- und klimaschonenden Beton für den Hochbau

    Wenn Sie als Unternehmen in Ihrem Transportbetonwerk ressourcen- und klimaschonenden Beton für den Hochbau herstellen oder herstellen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

    Förderinhalte

     Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Unternehmen bei der Herstellung von ressourcenschonendem Beton (R-Beton) in Ihrem Transportbetonwerk.

    Sie bekommen die Förderung für:

    • den Kauf von rezyklierten Gesteinskörnungen oder CO₂-beaufschlagten, rezyklierten Gesteinskörnungen,
    • den Kauf von Gesteinskörnungen aus Nassklassierungsanlagen,
    • die Kosten für die Erstprüfung, die Sie bei einer erstmaligen Herstellung von R-Beton vornehmen müssen.

    Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses berechnet sich nach der Beschaffungsmenge in Tonnen je nach Art der Gesteinskörnung und beträgt mindestens EUR 20.000 und maximal EUR 100.000 je Unternehmen

    Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare vorzugsweise elektronisch an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

    Kontakt

    Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Nordrhein-Westfalen | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    FöRL Ressourceneffizienz und Circular Economy

    Zuwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Circular Economy in der gewerblichen Wirtschaft und im Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen

    Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder als Handwerksbetrieb Investitionen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur Transformation zu einer Circular Economy planen oder sich entsprechend beraten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie teilweise mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm NRW bei der Umsetzung von Vorhaben zur Steigerung der Ressourceneffizienz und der Transformation zu einer Circular Economy (CE).

    Sie erhalten die Förderung für Investitionen:

    • zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch eine Nettoreduzierung des Ressourcenverbrauchs bei der Erzeugung einer bestimmten Produktionsmenge oder die Ersetzung primärer Roh- oder Ausgangsstoffe durch sekundäre (wiederverwendete oder zurückgewonnene, einschließlich rezyklierte) Rohstoffe oder Ausgangsstoffe,
    • in die Vermeidung und Verringerung des Abfallaufkommens, die Vorbereitung zur Wiederverwendung, die Dekontaminierung und das Recycling des von Ihnen erzeugten Abfalls oder Investitionen in die Vorbereitung der Wiederverwendung, die Dekontaminierung und das Recycling des von Dritten erzeugten Abfalls, der andernfalls nicht verwendet, beseitigt, weniger ressourceneffizient behandelt würde oder zu einer geringeren Qualität des Recycling-Outputs führen würde,
    • in die Sammlung, Sortierung, Dekontaminierung, Vorbehandlung und Behandlung anderer Produkte, Materialien oder Stoffe, die von Ihnen oder von Dritten erzeugt werden und andernfalls nicht verwendet oder weniger ressourceneffizient verwertet würden,
    • in die getrennte Sammlung und Sortierung von Abfällen mit Blick auf dessen Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zum Recycling.

    Kontakt

    Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

  • Forschung & Entwicklung, Transformation, Umwelt & Naturschutz | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen

    Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl

    Forschungs- oder Innovationsprojekte in den Bereichen Kohle oder Stahl

    Wenn Sie ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in den Bereichen Kohle oder Stahl durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Forschungsfonds für Kohle und Stahl finanziert

    • bahnbrechende Forschungs- und Innovationsprojekte in der sauberen Stahlerzeugung, die bis 2030 zu einer nahezu kohlenstofffreien Stahlerzeugung führen sollen, und
    • Forschungsprojekte, die einen gerechten Übergang im Kohlesektor und in Kohleregionen unterstützen.

    Der Fonds finanziert Projekte zu folgenden Themen:

    • Stahlproduktionsprozesse,
    • optimierte Nutzung und Schonung von Ressourcen, Energieeinsparungen und industrielle Effizienzsteigerungen,
    • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
    • Umweltschutz,
    • Technologien zur Unterstützung von Kohleregionen im Wandel,
    • Emissionsminderungen bei der Stahlproduktion.

    Förderfähig sind

    • Forschungsprojekte,
    • Pilotprojekte,
    • Demonstrationsprojekte,
    • Begleitmaßnahmen sowie
    • unterstützende und vorbereitende Maßnahmen.

    Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse auf Kostenteilungsbasis.

    Die Höhe der Zuschüsse beträgt

    • für Forschungsprojekte bis zu 60 Prozent,
    • für Pilot- und Demonstrationsprojekte bis zu 50 Prozent sowie
    • für Begleitmaßnahmen, unterstützende und vorbereitende Maßnahmen bis zu 100 Prozent

    der erstattungsfähigen Kosten.

    Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Förder- und Ausschreibungsportal der EU veröffentlicht werden. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet normalerweise am 15.9. eines Jahres.

    Kontakt

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Forschung und Innovation (DG RTD) - Forschungsfonds für Kohle und Stahl
    Place Rogier 16
    B-1210 Brüssel
    Tel: Europe Direct: (00 800) 6 7 8 9 10 11; Zentrale: (00 32 2) 29-9 11 11

  • Forschung & Entwicklung | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Forschung von Methoden zur CO₂-Entnahme aus der Atmosphäre – Carbon Dioxide Removal (CDR)

    Die BMFTR-Fördermaßnahme CDRterra erforscht politische, ökologische, technische und gesellschaftliche Fragen zu CDR-Methoden an Land.

    Wenn Sie zur Entwicklung, Implementierung und Skalierung von Carbon Dioxide Removal (CDR)-Verfahren forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die politische, ökologische, technische und gesellschaftliche Fragen zu CDR-Methoden an Land erforschen.

    Das BMBF unterstützt Einzel- und Verbundvorhaben in den folgenden 3 Bereichen:

    • Grundlagenorientierte Forschung zu einzelnen landbasierten CDR-Methoden:

    Sie können einerseits Wissenslücken zu einzelnen, bereits bekannten CDR-Methoden identifizieren und schließen oder andererseits neuartige, noch unbekannte Methoden und Ansätze zur Diversifizierung eines Methodenportfolios entwickeln.

    • Begleit- und Syntheseforschung, Transfer:

    Als Forschungsvorhaben koordinieren Sie die Vernetzung aller Projekte, stärken den Wissenstransfer, gestalten einen forschungsbegleitenden Diskurs und die Kommunikation mit Akteuren in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft, erarbeiten eine übergeordnete Synthese und Gesamtbewertung von CDR-Methoden sowie konkrete Handlungsempfehlungen für klimapolitische Entscheidungstragende.

    • Querschnittforschung:

    Sie bearbeiten übergreifende Themen und Aspekte, die für eine Gesamtanalyse von besonderer Bedeutung sind, beispielsweise Fragen zu Marktmechanismen, Infrastruktur, Governance wie auch zu gesellschaftlicher Annahme und Akzeptanz.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der oder dem Antragstellenden:

    • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
    • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
    • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
    • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

    Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte eine Projektskizze bei dem vom BMBF beauftragten DLR Projektträger ein.

    Kontakt

    DLR Projektträger 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Natürliche/Juristische Personen

    Green Start-up Programm

    Green Start-up-Programm fördert Unternehmensgründungen und Start-ups, die auf innovative und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln.

    Mit der Green Start-up-Förderung unterstützen wir Gründer*innen, die umweltentlastende, innovative und wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle entwickeln.

    Förderinhalte

    Wir fördern im Green Start-up-Programm Unternehmensgründungen und Start-ups, die auf innovative und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln. Die ökologische Nachhaltigkeit ist uns hierbei wichtig, besonders wenn sie einen gesellschaftlichen Mehr- wert gegenüber der heutigen Situation erzeugt.

    Bewertungskriterien

    • Umweltentlastungspotenzial
    • Innovationshöhe
    • Persönliche Eignung
    • Wirtschaftliche Tragfähigkeit

    Leistungen

    Rahmenbedingungen der Förderung

    • Förderdauer: 24 Monate
    • Fördermittel: Bis zu 125.000 € pro Start-up als nicht rückzahlbarer Zuschuss (bis zu 100 %-Förderung; De-minimis-Beihilfe). Die Fördermittel werden in Raten ausgezahlt und sollen insbesondere als Zuschuss zum Lebensunterhalt für die im Start-up tätigen Personen verwendet werden (maximal 2.000 € pro Monat & Person); Sachkosten und Fremdleistungen werden im geringeren Umfang gefördert.
    • Berichterstattung durch das Start-up an die DBU anhand von Zwischen- und Abschlussberichten

    Kontakt

    Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)

  • Forschung & Entwicklung | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Horizon Europe

    Wissenschaftsexzellenz, Industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas, Innovatives Europa

    Horizont Europa ist in drei Programmsäulen (Wissenschaftsexzellenz, Industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas, Innovatives Europa) sowie den Förderbereich Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums strukturiert.

    Förderinhalte

    Horizont Europa ist das neunte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union und weltweit das größte Einzelförderprogramm für Forschung und Innovation. Es zielt darauf ab, eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Horizont Europa trägt dazu bei, die politischen Leitlinien der Europäischen Kommission umzusetzen. Insbesondere für den digitalen und grünen Wandel spielt es eine wichtige Rolle.

    Etwa 5,6 Milliarden Euro werden in Forschung und Innovation investiert, um den Europäischen Grünen Deal zu unterstützen und Europas Übergang zu sauberer Energie und Klimaneutralität bis 2050 zu beschleunigen.

    Nach der Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MTR) beträgt der indikative Finanzierungsbetrag für Horizon Europe für den Zeitraum 2021–2027 93,5 Milliarden Euro.

    Das Programm bekämpft den Klimawandel, trägt zur Erreichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung bei und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der EU.

    Kontakt

    Europäische Kommission mit der Exekutivagentur für die Forschung (REA) und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME)

  • Forschung & Entwicklung | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Unternehmen

    Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

    Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind.

    Wenn Sie als Forschungsvereinigung Forschungsvorhaben unternehmensübergreifend organisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Forschungsvorhaben, die durch Forschungsvereinigungen von Unternehmen einer Branche oder eines Technologiefeldes gemeinsam und unternehmensübergreifend organisiert werden.

    Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind. Der Zugang zu den Forschungsprojekten bis hin zu deren Ergebnissen steht grundsätzlich allen interessierten Unternehmen offen.

    Spezielle Zielstellungen werden in Fördervarianten mit gesonderten Förderaufrufen angeboten:

    Leittechnologien für KMU: systemrelevante, breit angelegte Vorhaben, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit von KMU der jeweiligen Branche nachhaltig stärken. Hier werden mehrteilige Projekte von mehreren Forschungseinrichtungen mit unterschiedlichem Profil bearbeitet.

    PLUS: mehrere thematisch eng zusammenhängende Forschungsvorhaben bilden zusammen ein PLUS-Gesamtprojekt. Die Projekte reichen von der Grundlagenforschung bis hin zu Vorhaben zur Umsetzung in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

     CORNET: transnationale Forschungsvorhaben – Collective Research Networking (CORNET-Gesamtprojekte) mit mindestens einer ausländischen Forschungseinrichtung.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    • Die Höhe des Zuschusses beträgt
    • bis zu EUR 275.000 bei Vorhaben mit 1 Forschungseinrichtung,
    • bis zu EUR 525.000 bei Vorhaben mit 2 beteiligten Forschungseinrichtungen (aufzuteilen in maximal EUR 275.000 und EUR 250.000),
    • bis zu EUR 750.000 bei Vorhaben mit 3 beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal EUR 250.000 je Forschungseinrichtung),
    • in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

    Kontakt

     DLR Projektträger

    Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung | Landesebene, Hessen | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Innovationsförderung – Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO₂-Emissionen in Unternehmen

    Förderung von Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz im Sinne von Art. 29 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

    Wenn Sie investive Vorhaben planen, um CO₂-Emissionen über das vorgeschriebene Maß hinaus zu mindern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines oder mittleres gewerbliches Unternehmen im Rahmen der Innovationsförderung mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), wenn Sie hocheffiziente Lösungen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen einführen, die mehr als gesetzlich vorgegebene Mindeststandards erfüllen.

    Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, die mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen:

    • Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz,
    • Speicherung von Energie sowie Produktion, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien, Anpassung an den Klimawandel,
    • Einsparung von Wertstoffen, Etablierung von Wertstoffkreisläufen und der Einsatz von fortgeschrittenen Fertigungstechniken.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 500.000 je Vorhaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 30.000 betragen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel.

    Kontakt

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)