Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
Angezeigt werden 1 bis 9 von 60 Ergebnissen
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung
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Landesebene,
Bayern
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Bayerisches Energieforschungsprogramm
Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien.
Wenn Sie als Unternehmen in die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen bei der Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien sowie bei der Durchführung von Studien in diesem Bereich.
Sie erhalten die Förderung für einzelbetriebliche Vorhaben zu Produkten, Verfahren und Dienstleistungen (industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung), technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung beziehungsweise der experimentellen Entwicklung, Energieeffizienzmaßnahmen, die es Ihnen ermöglichen, die Energieeffizienz durch nicht gebäudebezogene Maßnahmen zu verbessern, und die der Demonstration und Einführung neuer Technologien beziehungsweise neuer technologischer Ansätze dienen, Investitionen zur Förderung erneuerbarer Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (ausgenommen: Strom aus erneuerbarem Wasserstoff), die der Demonstration und Einführung neuer Technologien beziehungsweise neuer technologischer Ansätze dienen.
Kontakt
Projektträger Jülich (PtJ)
Fördermittelgebende Institution
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Weiterführende Links
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Berlin
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)
Innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen für ein klimaneutrales und umweltfreundliches Berlin
Wenn Sie innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen planen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Berliln unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Übergang Berlins zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
Sie erhalten die Förderung vor allem für die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen, dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen, Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge, den Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld, die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen, die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Maßnahme.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, sollten Sie eine Projektskizze einreichen und sich gegebenenfalls zu Ihrem Vorhaben beraten lassen.
Kontakt
B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Fördermittelgebende Institution
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Weiterführende Links
www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/foerderprogramme/bene/foerderperiode-2021-2027/
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Berlin
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Anpassung an den Klimawandel
Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel
Wenn Sie in Berlin Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen.
Im Förderschwerpunkt 4 erhalten Sie die Förderung für Klimaanpassungsmaßnahmen, speziell zur Sicherung beziehungsweise Schaffung klimatischer Entlastungsräume und zum Oberflächenumbau nach dem Prinzip der Schwammstadt.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Sicherung und Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen durch Anwendung naturbasierter Lösungen und Maßnahmen zur Gestaltung von Straßenräumen zur Verbesserung des kleinräumigen Bioklimas (inklusive Machbarkeitsstudien),
- Steigerung der Resilienz des Stadtgrüns, Förderung kleinräumigen Grüns, Verschattungsmaßnahmen, Waldumbau zum Schutz vor Trockenheit und Schädlingsbefall,
- Schutz und Renaturierung von Moorstandorten als wichtige Kohlenstoffsenken, einschließlich Monitoring,
- Ausbau der Stadt als „Schwammstadt“ zur Unterstützung der Kühlungsfunktion der grünen und blauen Infrastruktur in der verdichteten Stadt durch nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung: Abkopplung der Regenentwässerung von der Kanalisation; Speicherung, Verdunstung, Versickerung, Nutzung von Regenwasser; Maßnahmen in Einzelgebäuden, in Quartieren und größeren (Gewerbe-)Gebieten; Dach- und Fassadenbegrünung; Kombination von Gebäude-/Flächenentwässerung und Bewässerung von Grünflächen,
- Entsiegelung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Boden und Vegetation,
- Mehrfachnutzung von Flächen der Regenwasserbewirtschaftung als Erholungsraum und zur Steigerung der Biodiversität,
- Sanierung von Straßen, Plätzen und Schulhöfen mit dem Ziel der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung,
- projektbezogene Untersuchungen und Studien in Verbindung mit Investitionen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Maßnahme.
Für eine Förderung von investiven Maßnahmen müssen Sie mindestens EUR 200.000 förderfähige Gesamtkosten haben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt im Windhundverfahren, begleitet durch thematische Förderaufrufe.
Kontakt
B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Fördermittelgebende Institution
Senatsverwaltung für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Berlin
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Energieeffizienz
Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz
Wenn Sie Vorhaben in Berlin planen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und/oder zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen.
Im Förderschwerpunkt 1 erhalten Sie die Förderung für Vorhaben, die zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen, wie zum Beispiel in den Bereichen:
- Gebäudehülle/-technik, Gebäudeleittechnik,
- Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme/Nutzung regenerativer Energien, Nutzung von Abwasser- und Abluftwärme, zum Beispiel Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Brennstoffzelle Wasserstoff,
- Wasserstofftechnologie/Brennstoffzelle, wenn der Wasserstoff mit Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird,
- Nutzung von Überschussstrom aus erneuerbaren Energien für Wärme,
- Kälte-/Klimatechnologie,
- Kraft-Wärme-Kopplung,
- Stoffstrom-/Ressourceneffizienz, wobei das Hauptziel die Verbesserung der Energieeffizienz ist,
- energieeffiziente Umgestaltung von Produktionsanlagen/Produktionsprozessen (zum Beispiel Kühl- und Wärmekonzepte unter anderem in Bäckereien und Feinkost),
- hocheffiziente und am Markt verfügbare Querschnittstechnologien (zum Beispiel Antriebe, Motoren, Druckluft, Beleuchtung, Lüftung, IT).
Außerdem können Sie die Förderung für Maßnahmen mit übergreifenden (Nachhaltigkeits-)Konzepten erhalten, bei denen neben dem Hauptziel und finanziellen Schwerpunkt der energetischen Sanierung auch Maßnahmen mit einem direkten Einfluss auf den Energiebedarf des Gebäudes erfolgen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur klimaneutralen Erzeugung, effizienten Nutzung und Einsparung von Energie durch Unterstützung der Wärmeerzeugung/Heizung (zum Beispiel Solarthermie, Biogas, Geothermie) oder Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windenergie) aus erneuerbaren Energien und deren Zwischenspeicherung, klimaaktive Vegetationsflächen an und um Gebäuden (zum Beispiel naturbasierte Lösungen, Dach- und Fassadenbegrünung zur adiabaten Kühlung, Regenwassernutzung/-versickerung auf dem Grundstück, (Schul-)Hofbegrünung/„grüne“ Klassenzimmer, Sonnenschutz), Nutzung oder Einführung digitaler/digitalisierter Anwendungen (Digitalisierung), intelligente Steuerungssysteme für Energieverbraucherinnen und Endverbraucher.
Darüber hinaus können Sie die Förderung für nicht investive Maßnahmen bekommen, wie begleitende Gutachten und Studien, Beratungsmaßnahmen, Monitoring, Schulungen und Evaluierungen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Maßnahme.
Sie müssen mindestens 10.000 EUR förderfähige Gesamtkosten investieren.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt normalerweise auf der Basis veröffentlichter Teilnahmeaufrufe.
Kontakt
B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Fördermittelgebende Institution
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Niedersachsen
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Unternehmen
Betriebliche Ressourceneffizienz
Förderung von Vorhaben zur Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
Wenn Sie Vorhaben planen, um die Ressourceneffizienz in Ihrem Betrieb zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben zur Steigerung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für betriebliche Investitionen
- in Maschinen und Anlagen in Ihrem Eigentum zum effizienten Material- und Ressourceneinsatz und
- zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten in Ihrem Eigentum im Hinblick auf Ressourceneffizienz und verbesserte Kreislaufführung.
Außerdem können Sie als Forschungseinrichtung, die mit KMU zusammenarbeitet, eine Förderung für die Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben einschließlich der konzeptionellen Umsetzung der Ergebnisse mit dem Fokus auf KMU in Niedersachsen erhalten.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Fördermittelgebende Institution
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Rheinland-Pfalz
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Zuschuss/Zuwendung
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Unternehmen
Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen (EffInvest)
Zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen in Maßnahmen investieren, mit denen Sie Energie einsparen und Ressourcen schonen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Ihrem Betrieb.
Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen zur
- Energieeinsparung und zur effizienteren Energienutzung,
- Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, insbesondere des Materialeinsatzes,
- Vermeidung und Verringerung des Einsatzes von Wasser und des Anfalls von Abwasser sowie Verringerung und Zurückhaltung von Abwasserfrachten,
- Schließung von Stoffkreisläufen,
- Vermeidung und Verminderung von Abfällen sowie die Verminderung ihrer Schädlichkeit,
- Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für kleine Unternehmen 20 Prozent und mittlere und große Unternehmen 10 Prozent
der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 5 Millionen.
Für den Teil des förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag von EUR 10 Millionen übersteigt, wird Ihnen abweichend ein Zuschuss von höchstens 5 Prozent gewährt.
Wenn Sie ein kleines Unternehmen sind, müssen Sie mindestens EUR 250.000, mittleres oder großes Unternehmen sind, müssen Sie mindestens EUR 500.000
in Ihr Vorhaben investieren.
Ihr Eigenanteil an der Finanzierung des Vorhabens beträgt mindestens 25 Prozent.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Kontakt
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Weiterführende Links
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen
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Landesebene,
Rheinland-Pfalz
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur
Energieeffizienzmaßnahmen oder Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks
Wenn Sie Energieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden planen oder intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Förderinhalte
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen und vereinzelt auch bei nichtinvestiven Vorhaben, die zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Nicht-Wohngebäuden und zur Einführung intelligenter Netz- und Speicherinfrastruktur beitragen.
Im Schwerpunkt „Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen“ bekommen Sie die Förderung für ein Einzelvorhaben in folgenden Bereichen:
Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte: umfassende modellhafte, innovative und übertragbare Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden mit Fokus auf die energetische Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Reduktion des Wärmeverbrauchs und die Umstellung auf Umweltwärme
Neue Strategien – Energieeffizienz in Kommunen: Unterstützung kommunaler Gebietskörperschaften bei der Implementierung von Energieeffizienzmaßnahmen direkt oder indirekt über Beratungseinrichtungen
Unternehmensnetzwerk für Energieeffizienz: Verbesserung der Informationsangebote sowie Stärkung im Rahmen der Vernetzung (Netzwerkaufbau sowie Beratung), die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Energieeffizienz zu steigern und den Anteil erneuerbarer Energien im Bereich der CO₂-armen Strom- und Wärmeproduktion deutlich zu erhöhen
Im Schwerpunkt „Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks“ bekommen Sie die Förderung für investive innovative Modell- und Demonstrationsprojekte im Bereich intelligente Energiesysteme, Netze und Speicher zur Erprobung beziehungsweise Einführung neuer Technologien, Strategien oder Verfahren.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in den stärker entwickelten Regionen von Rheinland-Pfalz (SER) bis zu 40 Prozent und in der Übergangsregion Trier (ÜR) bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Ihres Vorhabens müssen zwischen EUR 300.000 und EUR 4,5 Millionen liegen.
Der Zuschuss muss mindestens EUR 250.000 betragen.
Richten Sie bitte Ihre Projektskizze oder Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Bitte beachten Sie: Das Antragsverfahren im Bereich „Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte“ ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie Ihren Projektvorschlag im Zeitfenster des jeweils aktuellen Förderaufrufs bitte bei dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ein. Wenn Sie für Ihr Vorhaben den Zuschlag bekommen, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellen.
Kontakt
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Smart Cities & Regionen
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Öffentliche/private Einrichtung
Energieforschungsprogramm – Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung
Energietechnologien im nicht nuklearen Bereich
Wenn Sie zu Energietechnologien im nicht nuklearen Bereich forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Die Bundesregierung fördert auf der Grundlage des Energieforschungsprogramms projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich.
Gefördert werden folgende Projekte:
- Energiewende in den Verbrauchssektoren: Energieoptimierte und klimaneutrale Gebäude; Industrie und Gewerbe; Energiewende im Verkehr; Brennstoffzellen,
- Energieerzeugung: Photovoltaik; Windenergie; Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe; Geothermie; Wasserkraft und Meeresenergie; Thermische Kraftwerke,
- Systemintegration: Stromnetze; Stromspeicher; Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien,
- Systemübergreifende Forschungsthemen: Technologieorientierte Systemanalyse; Technologien für die CO₂-Kreislaufwirtschaft; Digitalisierung der Energiewende; Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende;
- Energiewende und Gesellschaft sowie
- weitere Maßnahmen: Reallabore der Energiewende.
Kontakt
Forschungszentrum Jülich GmbH – Projektträger Jülich (PtJ)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
Weiterführende Links
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Forschung & Entwicklung
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Unternehmen
Energieforschungsprogramm – Forschung und Entwicklung im Grundlagenbereich
Innovationen für die Energiewende
Wenn Sie mit Ihrem Projekt neue Technologien für die Energieversorgung von morgen erforschen und entwickeln und damit zum Gelingen der Energiewende beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ bildet den Rahmen für die Forschungsförderung und Innovationspolitik der Bundesregierung im Energiebereich. Als strategisches Element der Energiepolitik ist das Programm an der Energiewende ausgerichtet. Kernziele der Energiepolitik bis zum Jahr 2050 sind eine Halbierung des Primärenergieverbrauchs gegenüber 2008 und ein Anteil der erneuerbaren Energien von 60 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch.
Voraussetzung dafür ist die Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers, um damit die Grundlagen für eine effiziente und über die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr übergreifende Umsetzung der Energiewende zu schaffen. Die Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sind darauf ausgerichtet, die technologischen, ökonomischen und sozialen Innovationen bereitzustellen, um ein nachhaltiges Energiesystem in Deutschland aufzubauen. Dabei rücken systemische, systemübergreifende sowie gesellschaftliche Fragestellungen zunehmend in den Fokus der Energiewende.
Bekanntmachungen über die Förderung von Zuwendungen
Bei der Bekanntmachung des BMBF zum 7. Energieforschungsprogramm handelt es sich um eine Rahmenbekanntmachung. Für geplante Skizzeneinreichungen bitten wir, die Veröffentlichung separater Förderrichtlinien zu einzelnen Themenschwerpunkten abzuwarten. Diese werden jeweils die spezifischen Einreichungsfristen sowie weitere Fördervoraussetzungen enthalten.hlt. Die Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ der Bundesregierung.
Kontakt
Projektträger Jülich (PtJ)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Weiterführende Links
www.ptj.de/projektfoerderung/anwendungsorientierte-grundlagenforschung-energie