Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
Aktive Filter
Angezeigt werden 28 bis 36 von 43 Ergebnissen
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
|
Bundesebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen
Wenn Sie in energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen investieren, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Die Bundesregierung hat sich anspruchsvolle Klimaschutzziele gesetzt: Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sollen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden. Langfristig soll bis zum Jahr 2040 eine Reduktion von mindestens 88 Prozent und bis 2045 weitgehende Treibhausgasneutralität erreicht werden. Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung im Jahr 2016 die Grundlage und Leitlinie für die weitere Identifikation und Ausgestaltung der jeweiligen Klimaschutzstrategien in den verschiedenen Handlungsfeldern beschlossen.
Das im Oktober 2019 von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 setzt den Klimaschutzplan mit konkreten Maßnahmen in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall- und Kreislaufwirtschaft sowie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft um. Ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele kann dabei im Bereich der Kälte- und Klimatechnik durch Steigerung der Energieeffizienz, Minderung des Kältebedarfs sowie durch die weitere Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase geleistet werden.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Smart Cities & Regionen
|
Landesebene,
Baden-Württemberg
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutz-Plus
nachhaltigen Reduzierung von CO₂-Emissionen
Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von CO₂-Emissionen im Gebäudebestand Baden-Württembergs durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Förderinhalte
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen und nicht investiven Maßnahmen zur nachhaltigen Minderung von CO₂-Emmissionen.
Das Klimaschutz-Plus-Programm besteht aus den Säulen:
CO₂-Minderungsprogramm: Unterstützt werden Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen aus den Bereichen energetische Sanierung und Einsatz regenerativer Energien zur Wärmeversorgung an Nichtwohngebäuden.
Gefördert werden die
- Teilnahme von Kommunen an nachhaltigen Prozessen zur Umsetzung von CO₂-Minderungsmaßnahmen,
- Bilanzierung von CO₂-Emissionen (BICO2BW),
- Einführung eines Energiemanagements (EM),
- Aufbau eines Qualitätsnetzwerkes Bauen,
- Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke,
- BHKW-Begleit-Beratungen,
- detaillierte Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen,
- Veranstaltungen zur Informationsvermittlung für Mandatsträger und Multiplikatoren,
- Teilnahme am Wettbewerb „Leitstern Energieeffizienz“,
- Durchführung von Unterrichtseinheiten an Schulen zum Thema „Energie und Klimaschutz“,
- Erstberatung und Projektanbahnung zur Abwärmenutzung,
- Informationsvermittlung zu Wärmewendeprojekten im Gebäudesektor,
- klimaneutrale Kommunalverwaltung,
- Projektentwicklung Contracting (ProECo),
- regionale Beratungsstellen zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung,
- strukturelles Coaching zur Qualitätssicherung bei Energiemanagement.
Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung: Mitfinanziert werden energieeffiziente Sanierungsvorhaben von Schulgebäuden, die nach dem Kommunalen Sanierungsfonds Schulgebäude oder nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gefördert werden und den KfW-Effizienzhausstandard 70 beziehungsweise 55 erreichen.
Kontakt
L-Bank
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
|
Landesebene,
Mecklenburg-Vorpommern
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen
Investitionen in den technischen Klimaschutz für eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als nicht wirtschaftlich tätige Organisation mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von Vorhaben zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Förderinhalte
Gefördert werden:
- Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns
- Kirchen/Religionsgemeinschaften
- Vereine, Verbände und Stiftungen
Im Ausnahmefall können wirtschaftlich tätige Organisationen gefördert werden, sofern die Förderung für diese Organisation keine Beihilfe im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV darstellt.
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch
- Steigerung der Energieeffizienz sowie
- Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.
Dazu zählen insbesondere:
- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
- Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
- Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
- Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Demonstrationsvorhabens für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen
Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen.
Zuwendungsvoraussetzungen:
Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass- das Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird,
- die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 EUR (2.000 EUR bei Studien und Planungen) betragen,
- sich der Vorhabenstandort im Eigentum des Antragstellers befindet oder dieser eine Nutzungsberechtigung für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist für den Standort nachweisen kann,
- die für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
- die Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der Finanzierung der Folgekosten hinreichend gesichert ist,
- mit dem Vorhaben nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs begonnen wird,
- die Amortisationszeit des Vorhabens grundsätzlich fünf Jahre überschreitet.
Die Zweckbindungsfrist beträgt für Vorhaben nach Nummer 2.3 bis 2.5 der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen mindestens fünf Jahre.
Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
|
Landesebene,
Mecklenburg-Vorpommern
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Kommune,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen
Investitionen in den technischen Klimaschutz für eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen zu erreichen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen.
Förderinhalte
Gefördert werden:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie in Mecklenburg-Vorpommern eine Betriebsstätte unterhalten, einschließlich Genossenschaften und Dienstleistungsunternehmen (auch Contracting-Unternehmen genannt)
- kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft oder
- Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissions-Situationen durch
- Steigerung der Energieeffizienz sowie
- Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.
Dazu zählen insbesondere:
- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
- Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
- Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
- Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Demonstrationsvorhabens für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen
Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen.
Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
-
Forschung & Entwicklung
|
Bundesebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung
KlimPro-Industrie II
Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3) – Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie (KlimPro-Industrie II)
Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Technologien und Prozessen umsetzen wollen, die zu einer direkten Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Technologien und Prozesse, die dazu beitragen, Treibhausgasemissionen durch Verfahrensinnovationen deutlich zu reduzieren oder zu eliminieren. Grundlage der Förderung ist das Rahmenprogramm Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3).
Sie erhalten die Förderung für grundlagenorientierte industrielle Verbundprojekte beispielsweise in folgenden Wirtschaftsbranchen:
- Eisen- und Stahlerzeugung
- mineralverarbeitende Industrie
- chemische Industrie
- Nichteisen-Metallindustrie
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 4 Jahren.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig und besteht aus Projektskizze und anschließendem förmlichen Förderantrag. Projektskizzen können bei dem DLR Projektträger Umwelt und Nachhaltigkeit eingereicht werden.
Nutzen Sie für Ihren Förderantrag bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Kontakt
DLR Projektträger
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Weiterführende Links
www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/klimpro-industrie.php
-
Forschung & Entwicklung
|
Bundesebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Unternehmen
KMU-innovativ: Bioökonomie
Die Bioökonomie birgt das Potenzial, neuartige Produkte und Verfahren hervorzubringen, Ressourcen zu schonen und Wohlstand zu schaffen.
Wenn Sie an einem innovativen Projekt im Bereich der Bioökonomie forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie insbesondere für erstantragstellende Unternehmen attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.
Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung) und des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU „Vorfahrt für den Mittelstand“. Ziel ist es, einen Beitrag für Innovation und Wachstum in Deutschland zu leisten.
Kontakt
Projektträger Jülich (PtJ)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Weiterführende Links
https://www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/biooekonomie/kmu-innovativ-biooekonomie
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung
|
Bundesebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Unternehmen
KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft
Forschung und Entwicklung von Ressourceneffizienz und Klimaschutz
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) an einem innovativen Projekt auf den Gebieten Ressourceneffizienz und Klimaschutz forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Im Fokus der Förderung stehen technologieübergreifende und anwendungsbezogene Einzel- und Verbundprojekte zu folgenden Themenschwerpunkten:
- Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft:
- Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren,
- integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers mit dem Ziel, aus langlebigen Gütern sowie Ablagerungen Sekundärrohstoffe zu gewinnen (Urban Mining),
- Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren (zum Beispiel Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe),
- effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe,
- Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien und Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten;
- Nachhaltiges Wassermanagement:
- Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser,
- Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser,
- innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung,
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie,
- effizientere Bewässerungstechnologien,
- innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien,
- Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächengewässer).
Kontakt
Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes
Projektträger Jülich
Nachhaltigkeit (UMW)
- Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
Projektträger Karlsruhe (PTKA)
im Karlsruher Institut für Technologie (KIT)- Nachhaltiges Wassermanagement
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft:
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung
|
Bundesebene
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen
Mit dem FPNR soll vorrangig angewandte Forschung und Entwicklung, einschließlich angewandter Grundlagenforschung, im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen unterstützt werden.
Das Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ (FPNR) gibt die Rahmenbedingungen zu erneuerbaren Ressourcen durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vor. Mit dem FPNR soll vorrangig angewandte Forschung und Entwicklung, einschließlich angewandter Grundlagenforschung, im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen unterstützt werden. Es strebt insbesondere eine nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse aus der Land-, Forst- und Abfallwirtschaft an.
Förderinhalte
Im FPNR sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben in den folgenden Förderbereichen gefördert werden:
- Nachhaltige erneuerbare Ressourcen – Gewinnung, Erzeugung und Bereitstellung
- Ressourcenaufbereitung und -verarbeitung
- Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen
- Herausforderungen des Wandels und
- Gesellschaftlicher Dialog.
Es können einzelne oder mehrere Glieder einer Wertschöpfungskette adressiert werden. Dabei sollen neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten ebenso praxisorientierte Projekte mit modellhaftem Charakter gefördert werden, die einen raschen Wissens- und Technologietransfer von Forschungsergebnissen begünstigen.
Antragstellern steht es frei, Projektideen zu den vorstehenden Förderbereichen ohne besondere Fristen, aber unter Beachtung der Regelungen zum Antragsverfahren sowie der Erläuterungen im „Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen“ bei der FNR einzureichen.
Eine weitere detaillierte inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Förderbereiche erfolgt durch aktuelle und zeitlich begrenzte Förderaufrufe. Diese konkretisieren und bereiten die Forschungsthemen weiter auf.
Kontakt
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Weiterführende Links
-
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Umwelt & Naturschutz
|
Landesebene,
Niedersachsen
|
Zuschuss/Zuwendung
|
Forschungseinrichtung,
Unternehmen
Niedersachsen Invest EFRE
Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO₂-Einsparmaßnahmen
Wenn Sie als Unternehmen in einer bestimmten festgelegten Fördergebietskulisse Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO₂-Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen, einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzenden CO₂-Einsparmaßnahmen in folgender Fördergebietskulisse: Landkreise Celle, Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Harburg, Hildesheim, Lüneburg, Peine, Stade, Vechta, Verden und Wolfenbüttel, Region Hannover sowie kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg.
Sie können nur dann eine Förderung erhalten, wenn Sie einzelbetriebliche Investitionsvorhaben und CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen kombinieren.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für einzelbetriebliche Investitionen für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 8,25 Millionen, und
- für CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen abhängig von Unternehmensgröße und Fördergebiet zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 4 Millionen.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Fördermittelgebende Institution
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz