Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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EU-Ebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Länder
Modernisation Fund
Der Modernisierungsfonds unterstützt 13 EU-Staaten mit niedrigem Einkommen beim Umbau ihrer Energiesysteme. Im Fokus stehen Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz, saubere Mobilität und soziale Maßnahmen für einen gerechten Klimawandel.
Der Modernisation Fund unterstützt die Modernisierung der Energiesysteme und die Verbesserung der Energieeffizienz in 13 EU-Mitgliedstaaten mit niedrigem Einkommen. Sie wurde 2018 für den Zeitraum 2021–2030 eingerichtet und soll den begünstigten Mitgliedstaaten helfen, ihre Klimaziele und die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen.
Förderinhalte
Der Modernisierungsfonds unterstützt in erster Linie Investitionen in sechs vorrangigen Bereichen.
- Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, einschließlich erneuerbarem Wasserstoff
- Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen
- Verringerung des Gesamtenergieverbrauchs durch Energieeffizienz, auch in Industrie, Verkehr, Gebäuden, Landwirtschaft und Abfall
- Energiespeicherung und Modernisierung der Energienetze, einschließlich Laststeuerung, Fernwärme, Stromübertragungsnetze und Ausbau der Verbindungsleitungen zwischen den Mitgliedstaaten
- Unterstützung einkommensschwacher Haushalte, auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten, zur Bekämpfung der Energiearmut und zur Modernisierung ihrer Heizungssysteme und ihrer Infrastruktur für emissionsfreie Mobilität
- gerechter Übergang in CO₂-abhängigen Regionen zur Unterstützung der Umschulung, Umschulung und Weiterbildung von Arbeitnehmern, Bildung, Initiativen zur Arbeitssuche und Start-up-Unternehmen.
Maximal 20 Prozent des Modernisierungsfonds können auch zur Unterstützung nicht prioritärer Investitionen verwendet werden. Vorschläge, die keinem vorrangigen Bereich entsprechen, unterliegen einer technischen und finanziellen Bewertung durch die EIB.
Die begünstigten Mitgliedstaaten sind Bulgarien, Tschechien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und die Slowakei.
Kontakt
begünstigten Mitgliedstaaten, Europäische Investitionsbank (EIB) und Europäische Kommission
Fördermittelgebende Institution
EU-Emissionshandelssystem
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen
Mit dem FPNR soll vorrangig angewandte Forschung und Entwicklung, einschließlich angewandter Grundlagenforschung, im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen unterstützt werden.
Das Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ (FPNR) gibt die Rahmenbedingungen zu erneuerbaren Ressourcen durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vor. Mit dem FPNR soll vorrangig angewandte Forschung und Entwicklung, einschließlich angewandter Grundlagenforschung, im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen unterstützt werden. Es strebt insbesondere eine nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse aus der Land-, Forst- und Abfallwirtschaft an.
Förderinhalte
Im FPNR sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben in den folgenden Förderbereichen gefördert werden:
- Nachhaltige erneuerbare Ressourcen – Gewinnung, Erzeugung und Bereitstellung
- Ressourcenaufbereitung und -verarbeitung
- Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen
- Herausforderungen des Wandels und
- Gesellschaftlicher Dialog.
Es können einzelne oder mehrere Glieder einer Wertschöpfungskette adressiert werden. Dabei sollen neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten ebenso praxisorientierte Projekte mit modellhaftem Charakter gefördert werden, die einen raschen Wissens- und Technologietransfer von Forschungsergebnissen begünstigen.
Antragstellern steht es frei, Projektideen zu den vorstehenden Förderbereichen ohne besondere Fristen, aber unter Beachtung der Regelungen zum Antragsverfahren sowie der Erläuterungen im „Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen“ bei der FNR einzureichen.
Eine weitere detaillierte inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Förderbereiche erfolgt durch aktuelle und zeitlich begrenzte Förderaufrufe. Diese konkretisieren und bereiten die Forschungsthemen weiter auf.
Kontakt
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Weiterführende Links
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Niedersachsen
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Unternehmen
Niedersachsen Invest EFRE
Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO₂-Einsparmaßnahmen
Wenn Sie als Unternehmen in einer bestimmten festgelegten Fördergebietskulisse Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO₂-Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen, einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzenden CO₂-Einsparmaßnahmen in folgender Fördergebietskulisse: Landkreise Celle, Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Harburg, Hildesheim, Lüneburg, Peine, Stade, Vechta, Verden und Wolfenbüttel, Region Hannover sowie kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg.
Sie können nur dann eine Förderung erhalten, wenn Sie einzelbetriebliche Investitionsvorhaben und CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen kombinieren.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für einzelbetriebliche Investitionen für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 8,25 Millionen, und
- für CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen abhängig von Unternehmensgröße und Fördergebiet zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 4 Millionen.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Fördermittelgebende Institution
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Niedersachsen
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Unternehmen
Niedersachsen Invest GRW
Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO₂-Einsparmaßnahmen
Wenn Sie als Unternehmen in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO₂-Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen, einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzenden CO₂-Einsparmaßnahmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe.
Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie die Förderung für:
- Errichtungsinvestitionen,
- Erweiterungsinvestitionen,
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
- grundlegende Änderung des Produktionsprozesses sowie
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.
Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens können Sie außerdem eine Förderung für folgende CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen bekommen:
- Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten,
- Investitionen mit besonderen Energieeffizienzeffekten,
- Investitionen zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Fördermittelgebende Institution
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene
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Darlehen
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freiberuflich Tätige,
Unternehmen
NRW.BANK Effizienzkredit
zur dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz
Wenn Sie Investitionen zur dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Förderinhalte
Die NRW.BANK unterstützt Sie als Unternehmen und Angehörige der freien Berufe bei der Einführung von Maßnahmen, die zu einer erheblichen Energieeinsparung und deutlichen Reduzierung von CO₂-Emissionen beitragen.
Sie erhalten die Förderung für:
- Ersatzinvestitionen (Erwerb von fabrikneuen und/oder gebrauchten Anlagen/Nutzfahrzeugen),
- die Modernisierung und/oder Generalüberholung von im Unternehmen bestehenden Anlagen, die die Effizienzwerte erreichen,
- Neubau- und Sanierungsvorhaben von Nichtwohngebäuden, wenn sie zur deutlichen Energie- und CO₂-Einsparung beitragen.
In folgenden Bereichen:
- Energieeffizienz (Steigerung um mindestens 20 Prozent),
- Ressourceneffizienz (Steigerung um mindestens 2 Prozent),
- Lärmschutz und Luftreinhaltung,
- Grüne Technologien
- Neubau oder Sanierung zum Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen im Rahmen der Programmvariante Bauen.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 10 Millionen. Sie können damit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen finanzieren.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt 4 bis 10 Jahre, bei der Programmvariante Bauen 10, 15, 18, 20 oder 25 Jahre.
Als Unternehmen können Sie für Investitionsdarlehen ab EUR 25.000 eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank beantragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über Ihre Hausbank an die NRW.BANK.
Kontakt
NRW.BANK
Fördermittelgebende Institution
NRW.BANK
Weiterführende Links
www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15588/produktdetail.html
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Landesebene,
Sachsen-Anhalt
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Zuschuss/Zuwendung
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Unternehmen
Sachsen-Anhalt ENERGIE
Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO) – Sachsen-Anhalt ENERGIE
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und Einsparung von Treibhausgasemissionen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen bei der Umsetzung investiver Maßnahmen und Projekte, die sowohl durch Energieeffizienzmaßnahmen als auch durch Energieeinsparmaßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen führen. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Sie erhalten die Förderung für
- gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung) und
- nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
- oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung.
Sie können gebäudebezogene Einzelmaßnahmen mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombinieren:
- Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen,
- Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird,
- Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und/oder Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung,
- Bau und Installation von Ladeinfrastruktur für die Gebäudenutzende und von damit zusammenhängender Infrastruktur wie Rohrleitungen, wenn sich die Parkplätze im oder am Gebäude befinden,
- Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes, insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und
- Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu
- 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen,
- 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen und
- 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für große Unternehmen,
maximal jedoch EUR 1 Million je Unternehmen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kontakt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Fördermittelgebende Institution
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Weiterführende Links
www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-energie
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen
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Bundesebene
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Hochschulen,
Kommune,
Natürliche/Juristische Personen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten
Das STARK-Programm fördert Projekte, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen.
Wenn Sie Vorhaben zur Unterstützung eines nachhaltigen Strukturwandels in den Kohleregionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Um die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung im Jahr 2020 den schrittweisen Ausstieg aus der Kohlestromversorgung beschlossen. Dieser Schritt bringt für die vom Kohleabbau geprägten Regionen einen tiefgreifenden Strukturwandel mit sich. Der Kohleausstieg wird dabei nicht nur als Herausforderung, sondern auch als Chance für wirtschaftliches Wachstum und neuen Wohlstand in den betroffenen Regionen gesehen und aktiv vorangetrieben.
Ein zentrales Förderinstrument in diesem Prozess ist das Programm STARK. Es soll insbesondere die Menschen vor Ort und ihr Engagement für die Transformation und Weiterentwicklung der Kohleregionen stärken.
Der Schwerpunkt liegt bislang auf nicht-investiven Maßnahmen – beispielsweise dem Austausch über alternative Produktionsweisen und Geschäftsmodelle, dem Aufbau von Netzwerken sowie Informations- und Dialogveranstaltungen, die als Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Transformation gelten. Gleichzeitig spielt die gesicherte Verfügbarkeit von sogenannten Transformationstechnologien – etwa Batterien, Solaranlagen und Wärmepumpen – eine zentrale Rolle für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Die Förderkategorie 12 widmet sich gezielt dem Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten für solche Technologien in den Kohleregionen.
Ziel ist es, mit dem Wandel in den betroffenen Regionen nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sondern auch ein Vorbild für andere Länder beim Kohleausstieg zu schaffen. Der Bund will diesen Wandel mit dem Förderprogramm nachhaltig begleiten. Die förderfähigen Projekte sind dabei in zwölf Themenfelder gegliedert:
- Vernetzung
- Wissens- und Technologietransfer
- Beratung
- Qualifikation sowie Aus- und Weiterbildung
- Nachhaltige Weiterentwicklung öffentlicher Leistungen
- Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
- Stärkung von Gemeinsinn und gemeinsamem Zukunftsverständnis
- Außenwirtschaft
- Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
- Förderung unternehmerischer Initiative
- Innovative Lösungsansätze
- Transformationstechnologien
Für jeden Förderantrag ist eine Stellungnahme des jeweiligen Bundeslandes erforderlich, in dem das Projekt umgesetzt werden soll. Die Länder bewerten den regionalen Nutzen und geben dem BAFA ein Votum zum Projekt. Daher empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld einer Antragstellung den Kontakt mit dem zuständigen Land aufzunehmen.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
Weiterführende Links
www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Stark_2/stark_2_node.html
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Smart Cities & Regionen
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Bundesebene
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Darlehen
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Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Umweltinnovationsprogramm
Zur Erstanwendung neuer technologischer Verfahren und Verfahrenskombinationen, die Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern.
Wenn Sie neuartige technologische Verfahren einsetzen, die Umweltbelastungen reduzieren oder vermeiden, können Sie eine Förderung durch das Umweltinnovationsprogramm erhalten.
Förderinhalte
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Sie bei der großtechnischen Erstanwendung neuer technologischer Verfahren und Verfahrenskombinationen, die Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern.
Sie erhalten einen Zins- oder Investitionszuschuss für bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland. Dazu können auch die Inbetriebnahme und Erfolgskontrolle Ihres Verfahrens gehören.
Vorhaben in den folgenden Bereichen werden gefördert:
- Abwasserbehandlung,
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung,
- Circular Economy,
- Bodenschutz,
- Luftreinhaltung und Klimaschutz,
- Minderung von Lärm und Erschütterungen,
- Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sowie
- Ressourceneinsparung und -effizienz sowie Materialeinsparung und -effizienz.
Sie erhalten die Förderung als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der KfW refinanzierten Hausbankkredits.
Normalerweise können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten zinsverbilligt werden. Bei Investitionszuschüssen erfolgt eine Anteilfinanzierung von bis zu 30 Prozent.
Für Messungen oder Untersuchungen zur Erfolgskontrolle Ihres geförderten Projektes erhalten Sie in der Regel einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für zinsverbilligte Kredite beträgt die Laufzeit bis zu 30 Jahre. Die ersten 5 Jahre sind tilgungsfrei. Das heißt, in dieser Zeit müssen Sie nur die Zinsen bezahlen.
Ihr Zinssatz wird aus Bundesmitteln in der Regel um 5 Prozentpunkte über 5 Jahre der Gesamtlaufzeit verbilligt.
Bevor Sie den Antrag stellen, reichen Sie eine Projektskizze bei der KfW ein. Die KfW und das Umweltbundesamt (UBA) prüfen, ob Ihr Vorhaben generell förderfähig ist. Nach positiver Prüfung fordert die KfW Sie dazu auf, Ihren Antrag zu stellen.
Eine Kombination des BMUV- Umweltinnovationsprogramms mit anderen Förderungen ist meistens möglich.
Kontakt
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Weiterführende Links
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Natürliche/Juristische Personen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Umwelt- & Naturschutz, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Wenn Sie sich mit einem Projekt für den Umweltschutz engagieren, können Sie von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
- Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
- Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
- Klima- und ressourcenschonendes Bauen
- Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
- Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
- Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
- Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
- Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
- Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
- Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
- Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
Kontakt
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Fördermittelgebende Institution
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Weiterführende Links