Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Mecklenburg-Vorpommern
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen
Investitionen in den technischen Klimaschutz für eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen zu erreichen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen.
Förderinhalte
Gefördert werden:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie in Mecklenburg-Vorpommern eine Betriebsstätte unterhalten, einschließlich Genossenschaften und Dienstleistungsunternehmen (auch Contracting-Unternehmen genannt)
- kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft oder
- Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.
Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissions-Situationen durch
- Steigerung der Energieeffizienz sowie
- Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.
Dazu zählen insbesondere:
- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
- Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
- Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
- Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Demonstrationsvorhabens für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen
Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen.
Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Niedersachsen
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Klimaschutz und Energieeffizienz
Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen
Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung.
Sie erhalten die Förderung für:
- Investitionen in die energetische, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Sanierung von Nichtwohngebäuden in Ihrem Eigentum,
- Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen in Ihrem Eigentum,
- die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen von Gebäuden und Anlagen und der Nutzung von Abwärme, die nicht ausschließlich für diesen Zweck hergestellt wurde,
- die Organisation betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkeprojekte in Niedersachsen.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Fördermittelgebende Institution
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Niedersachsen
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Unternehmen
Niedersachsen Invest EFRE
Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO₂-Einsparmaßnahmen
Wenn Sie als Unternehmen in einer bestimmten festgelegten Fördergebietskulisse Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO₂-Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen, einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzenden CO₂-Einsparmaßnahmen in folgender Fördergebietskulisse: Landkreise Celle, Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Harburg, Hildesheim, Lüneburg, Peine, Stade, Vechta, Verden und Wolfenbüttel, Region Hannover sowie kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg.
Sie können nur dann eine Förderung erhalten, wenn Sie einzelbetriebliche Investitionsvorhaben und CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen kombinieren.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für einzelbetriebliche Investitionen für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 8,25 Millionen, und
- für CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen abhängig von Unternehmensgröße und Fördergebiet zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 4 Millionen.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Fördermittelgebende Institution
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Niedersachsen
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Unternehmen
Niedersachsen Invest GRW
Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO₂-Einsparmaßnahmen
Wenn Sie als Unternehmen in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet Investitionsvorhaben und Vorhaben zur CO₂-Reduzierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen, einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzenden CO₂-Einsparmaßnahmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe.
Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie die Förderung für:
- Errichtungsinvestitionen,
- Erweiterungsinvestitionen,
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
- grundlegende Änderung des Produktionsprozesses sowie
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.
Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens können Sie außerdem eine Förderung für folgende CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen bekommen:
- Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten,
- Investitionen mit besonderen Energieeffizienzeffekten,
- Investitionen zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Fördermittelgebende Institution
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene
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Darlehen
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freiberuflich Tätige,
Unternehmen
NRW.BANK Effizienzkredit
zur dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz
Wenn Sie Investitionen zur dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Förderinhalte
Die NRW.BANK unterstützt Sie als Unternehmen und Angehörige der freien Berufe bei der Einführung von Maßnahmen, die zu einer erheblichen Energieeinsparung und deutlichen Reduzierung von CO₂-Emissionen beitragen.
Sie erhalten die Förderung für:
- Ersatzinvestitionen (Erwerb von fabrikneuen und/oder gebrauchten Anlagen/Nutzfahrzeugen),
- die Modernisierung und/oder Generalüberholung von im Unternehmen bestehenden Anlagen, die die Effizienzwerte erreichen,
- Neubau- und Sanierungsvorhaben von Nichtwohngebäuden, wenn sie zur deutlichen Energie- und CO₂-Einsparung beitragen.
In folgenden Bereichen:
- Energieeffizienz (Steigerung um mindestens 20 Prozent),
- Ressourceneffizienz (Steigerung um mindestens 2 Prozent),
- Lärmschutz und Luftreinhaltung,
- Grüne Technologien
- Neubau oder Sanierung zum Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen im Rahmen der Programmvariante Bauen.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 10 Millionen. Sie können damit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen finanzieren.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt 4 bis 10 Jahre, bei der Programmvariante Bauen 10, 15, 18, 20 oder 25 Jahre.
Als Unternehmen können Sie für Investitionsdarlehen ab EUR 25.000 eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank beantragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über Ihre Hausbank an die NRW.BANK.
Kontakt
NRW.BANK
Fördermittelgebende Institution
NRW.BANK
Weiterführende Links
www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15588/produktdetail.html
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Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Sachsen-Anhalt
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Öffentliche/private Einrichtung
Sachsen-Anhalt Revier 2038
Um Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung zu bewältigen
Wenn Sie als Kommune im mitteldeutschen Braunkohle-Revier in Sachsen-Anhalt Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei wichtigen Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur, durch die Sie den Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung bewältigen und neue Arbeitsplätze schaffen können.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen:
- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,
- Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,
- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,
- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
- touristische Infrastruktur,
- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,
- Klima- und Umweltschutz, einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,
- Naturschutz und Landschaftspflege.
Sie können auch eine Förderung für Planungen, Bodenuntersuchungen und Voruntersuchungen als notwendige Begleitmaßnahmen bekommen, wenn die Maßnahmen vor nicht mehr als 5 Jahren fertiggestellt wurden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen grundsätzlich einen Anteil von 10 Prozent aus eigenen Haushaltsmitteln leisten. Das Land Sachsen-Anhalt kann die Hälfte Ihres Mindesteigenanteils übernehmen, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Für den Förderbereich „Öffentlicher Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Schienenpersonennahverkehr zuzüglich Infrastruktur im Bahn- oder Bus-Landesnetz“ richten Sie Ihren Antrag bitte an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und für den Förderbereich „Städtebau und Stadtentwicklung“, wenn die Zuständigkeit nicht auf die IB übergeht, an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Kontakt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Fördermittelgebende Institution
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Natürliche/Juristische Personen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Umwelt- & Naturschutz, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Wenn Sie sich mit einem Projekt für den Umweltschutz engagieren, können Sie von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
- Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
- Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
- Klima- und ressourcenschonendes Bauen
- Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
- Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
- Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
- Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
- Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
- Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
- Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
- Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
Kontakt
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Fördermittelgebende Institution
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Weiterführende Links
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Hamburg
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Zuschuss/Zuwendung
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Unternehmen,
Verband/Vereinigung
Unternehmen für Ressourcenschutz
Um Einsparpotenziale von Energie, Wasser und Rohstoffen zu erschließen, um mehr Ressourceneffizienz im Betriebsablauf zu führen.
Wenn Sie Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz in Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Die Freie Hansestadt Hamburg unterstützt Ihr Investitionsvorhaben, wenn Sie durch den effizienten Umgang mit Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen oder durch eine nachhaltige Reduzierung von Kohlenstoffdioxidemissionen zu einer Umweltentlastung beitragen.
Sie bekommen die Förderung derzeit für Vorhaben:
- zur Verbesserung der Energieeffizienz von bestehenden Produktionsanlagen und Anlagen der Gebäudetechnik,
- zur Verringerung des Materialeinsatzes, des Trinkwasserbedarfs oder der Abwassermenge oder
- zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme in einem Wärmenetz.
Kontakt
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Fördermittelgebende Institution
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Weiterführende Links
www.ifbhh.de/foerderprogramm/ufr-unternehmen-fuer-ressourcenschutz
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Saarland
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune
ZEP kommunal
Das Ziel dieses Programms ist, den Energiebedarf zu senken, Energie rationell zu verwenden und verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen.
Zur Erreichung der gesetzten Ziele zur Energiewende wurden die Maßnahmen zur Energieeffizienz, eines intelligenten Energiemanagements, die Verminderung der CO₂-Emissionen und die Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur nicht wesentlich verändert und haben weiter Bestand.
Förderinhalte
Die Endlichkeit der fossilen Energieressourcen und die Notwendigkeit des Umwelt- und Klimaschutz führen zwangsläufig zu einer Investition in eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung. Deswegen ist das Ziel dieses Programms, den Energiebedarf zu senken, Energie rationell zu verwenden und verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen. Um dieses Vorhaben zu verwirklichen, müssen neue Techniken in diesem Bereich entwickelt und demonstriert werden, die auch noch wirtschaftlich zu betreiben sind. Folgende Maßnahmen können für saarländische Kommunen bezuschusst werden:
Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand
- Blockheizkraftwerke
- Nahwärmenetze
- Thermische Solarkollektoranlagen
- Wärmepumpen
- Holz- und Strohfeuerungsanlagen
- Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben
- Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien
Kontakt
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Fördermittelgebende Institution
Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE)
Weiterführende Links
www.saarland.de/mwide/DE/portale/energie/foerderprogramme/zep_kommunal_2021-2027