Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Berlin
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)
Innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen für ein klimaneutrales und umweltfreundliches Berlin
Wenn Sie innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen planen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Berliln unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Übergang Berlins zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
Sie erhalten die Förderung vor allem für die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen, dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen, Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge, den Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld, die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen, die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Maßnahme.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, sollten Sie eine Projektskizze einreichen und sich gegebenenfalls zu Ihrem Vorhaben beraten lassen.
Kontakt
B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Fördermittelgebende Institution
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Weiterführende Links
www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/foerderprogramme/bene/foerderperiode-2021-2027/
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Berlin
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Anpassung an den Klimawandel
Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel
Wenn Sie in Berlin Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen.
Im Förderschwerpunkt 4 erhalten Sie die Förderung für Klimaanpassungsmaßnahmen, speziell zur Sicherung beziehungsweise Schaffung klimatischer Entlastungsräume und zum Oberflächenumbau nach dem Prinzip der Schwammstadt.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Sicherung und Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen durch Anwendung naturbasierter Lösungen und Maßnahmen zur Gestaltung von Straßenräumen zur Verbesserung des kleinräumigen Bioklimas (inklusive Machbarkeitsstudien),
- Steigerung der Resilienz des Stadtgrüns, Förderung kleinräumigen Grüns, Verschattungsmaßnahmen, Waldumbau zum Schutz vor Trockenheit und Schädlingsbefall,
- Schutz und Renaturierung von Moorstandorten als wichtige Kohlenstoffsenken, einschließlich Monitoring,
- Ausbau der Stadt als „Schwammstadt“ zur Unterstützung der Kühlungsfunktion der grünen und blauen Infrastruktur in der verdichteten Stadt durch nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung: Abkopplung der Regenentwässerung von der Kanalisation; Speicherung, Verdunstung, Versickerung, Nutzung von Regenwasser; Maßnahmen in Einzelgebäuden, in Quartieren und größeren (Gewerbe-)Gebieten; Dach- und Fassadenbegrünung; Kombination von Gebäude-/Flächenentwässerung und Bewässerung von Grünflächen,
- Entsiegelung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Boden und Vegetation,
- Mehrfachnutzung von Flächen der Regenwasserbewirtschaftung als Erholungsraum und zur Steigerung der Biodiversität,
- Sanierung von Straßen, Plätzen und Schulhöfen mit dem Ziel der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung,
- projektbezogene Untersuchungen und Studien in Verbindung mit Investitionen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Maßnahme.
Für eine Förderung von investiven Maßnahmen müssen Sie mindestens EUR 200.000 förderfähige Gesamtkosten haben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt im Windhundverfahren, begleitet durch thematische Förderaufrufe.
Kontakt
B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Fördermittelgebende Institution
Senatsverwaltung für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene,
Berlin
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Energieeffizienz
Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz
Wenn Sie Vorhaben in Berlin planen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und/oder zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen.
Im Förderschwerpunkt 1 erhalten Sie die Förderung für Vorhaben, die zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen, wie zum Beispiel in den Bereichen:
- Gebäudehülle/-technik, Gebäudeleittechnik,
- Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme/Nutzung regenerativer Energien, Nutzung von Abwasser- und Abluftwärme, zum Beispiel Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Brennstoffzelle Wasserstoff,
- Wasserstofftechnologie/Brennstoffzelle, wenn der Wasserstoff mit Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird,
- Nutzung von Überschussstrom aus erneuerbaren Energien für Wärme,
- Kälte-/Klimatechnologie,
- Kraft-Wärme-Kopplung,
- Stoffstrom-/Ressourceneffizienz, wobei das Hauptziel die Verbesserung der Energieeffizienz ist,
- energieeffiziente Umgestaltung von Produktionsanlagen/Produktionsprozessen (zum Beispiel Kühl- und Wärmekonzepte unter anderem in Bäckereien und Feinkost),
- hocheffiziente und am Markt verfügbare Querschnittstechnologien (zum Beispiel Antriebe, Motoren, Druckluft, Beleuchtung, Lüftung, IT).
Außerdem können Sie die Förderung für Maßnahmen mit übergreifenden (Nachhaltigkeits-)Konzepten erhalten, bei denen neben dem Hauptziel und finanziellen Schwerpunkt der energetischen Sanierung auch Maßnahmen mit einem direkten Einfluss auf den Energiebedarf des Gebäudes erfolgen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur klimaneutralen Erzeugung, effizienten Nutzung und Einsparung von Energie durch Unterstützung der Wärmeerzeugung/Heizung (zum Beispiel Solarthermie, Biogas, Geothermie) oder Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windenergie) aus erneuerbaren Energien und deren Zwischenspeicherung, klimaaktive Vegetationsflächen an und um Gebäuden (zum Beispiel naturbasierte Lösungen, Dach- und Fassadenbegrünung zur adiabaten Kühlung, Regenwassernutzung/-versickerung auf dem Grundstück, (Schul-)Hofbegrünung/„grüne“ Klassenzimmer, Sonnenschutz), Nutzung oder Einführung digitaler/digitalisierter Anwendungen (Digitalisierung), intelligente Steuerungssysteme für Energieverbraucherinnen und Endverbraucher.
Darüber hinaus können Sie die Förderung für nicht investive Maßnahmen bekommen, wie begleitende Gutachten und Studien, Beratungsmaßnahmen, Monitoring, Schulungen und Evaluierungen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Maßnahme.
Sie müssen mindestens 10.000 EUR förderfähige Gesamtkosten investieren.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt normalerweise auf der Basis veröffentlichter Teilnahmeaufrufe.
Kontakt
B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Fördermittelgebende Institution
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
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Infrastruktur,
Transformation
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Landesebene,
Brandenburg
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Darlehen
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Stadtwerke,
Unternehmen
Brandenburg-Kredit Transformationsfinanzierung Infrastruktur
Energiestrategie des Landes Brandenburg zu trasnformieren
Das Ziel des Programms ist die Transformation der Infrastruktur, um die Energiestrategie des Landes Brandenburg umzusetzen.
Förderinhalte
Die ILB unterstützt Investitionen in die Infrastruktur, die zu einer CO₂-Reduzierung beitragen und im Einklang mit der Energiestrategie des Landes Brandenburg stehen.
Dabei bietet die ILB individuelle, beihilfefreie Finanzierungslösungenfür Projekte an, die:
- im allgemeinen öffentlichen Interesse liegen und unter Aspekten der Nachhaltigkeit durchgeführt werden.
Die ILB finanziert Investitionen in die Transformation der Infrastruktur, die nicht direkt durch die Kommunen umgesetzt werden.
Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Fördermittelgebende Institution
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen
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Landesebene,
Rheinland-Pfalz
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur
Energieeffizienzmaßnahmen oder Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks
Wenn Sie Energieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden planen oder intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Förderinhalte
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen und vereinzelt auch bei nichtinvestiven Vorhaben, die zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Nicht-Wohngebäuden und zur Einführung intelligenter Netz- und Speicherinfrastruktur beitragen.
Im Schwerpunkt „Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen“ bekommen Sie die Förderung für ein Einzelvorhaben in folgenden Bereichen:
Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte: umfassende modellhafte, innovative und übertragbare Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden mit Fokus auf die energetische Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Reduktion des Wärmeverbrauchs und die Umstellung auf Umweltwärme
Neue Strategien – Energieeffizienz in Kommunen: Unterstützung kommunaler Gebietskörperschaften bei der Implementierung von Energieeffizienzmaßnahmen direkt oder indirekt über Beratungseinrichtungen
Unternehmensnetzwerk für Energieeffizienz: Verbesserung der Informationsangebote sowie Stärkung im Rahmen der Vernetzung (Netzwerkaufbau sowie Beratung), die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Energieeffizienz zu steigern und den Anteil erneuerbarer Energien im Bereich der CO₂-armen Strom- und Wärmeproduktion deutlich zu erhöhen
Im Schwerpunkt „Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks“ bekommen Sie die Förderung für investive innovative Modell- und Demonstrationsprojekte im Bereich intelligente Energiesysteme, Netze und Speicher zur Erprobung beziehungsweise Einführung neuer Technologien, Strategien oder Verfahren.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in den stärker entwickelten Regionen von Rheinland-Pfalz (SER) bis zu 40 Prozent und in der Übergangsregion Trier (ÜR) bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Ihres Vorhabens müssen zwischen EUR 300.000 und EUR 4,5 Millionen liegen.
Der Zuschuss muss mindestens EUR 250.000 betragen.
Richten Sie bitte Ihre Projektskizze oder Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Bitte beachten Sie: Das Antragsverfahren im Bereich „Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte“ ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie Ihren Projektvorschlag im Zeitfenster des jeweils aktuellen Förderaufrufs bitte bei dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ein. Wenn Sie für Ihr Vorhaben den Zuschlag bekommen, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellen.
Kontakt
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Fördermittelgebende Institution
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Smart Cities & Regionen
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Öffentliche/private Einrichtung
Energieforschungsprogramm – Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung
Energietechnologien im nicht nuklearen Bereich
Wenn Sie zu Energietechnologien im nicht nuklearen Bereich forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Die Bundesregierung fördert auf der Grundlage des Energieforschungsprogramms projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich.
Gefördert werden folgende Projekte:
- Energiewende in den Verbrauchssektoren: Energieoptimierte und klimaneutrale Gebäude; Industrie und Gewerbe; Energiewende im Verkehr; Brennstoffzellen,
- Energieerzeugung: Photovoltaik; Windenergie; Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe; Geothermie; Wasserkraft und Meeresenergie; Thermische Kraftwerke,
- Systemintegration: Stromnetze; Stromspeicher; Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien,
- Systemübergreifende Forschungsthemen: Technologieorientierte Systemanalyse; Technologien für die CO₂-Kreislaufwirtschaft; Digitalisierung der Energiewende; Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende;
- Energiewende und Gesellschaft sowie
- weitere Maßnahmen: Reallabore der Energiewende.
Kontakt
Forschungszentrum Jülich GmbH – Projektträger Jülich (PtJ)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
Weiterführende Links
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Net-Zero-Technologien
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EU-Ebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Unternehmen
EU-Innovationsfonds
Der Innovation Fund unterstützt klimafreundliche Innovationen in Industrie und Energie, fördert saubere Technologien, stärkt Europas Wettbewerbsfähigkeit und treibt die Transformation zur Klimaneutralität voran.
Unterstützung der Einführung innovativer Netto-Null-Technologien für Klimaneutralität im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Förderinhalte
Der Innovationsfonds ist ein Finanzierungsinstrument zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens und dem Ziel, bis 2050 ein klimaneutrales Europa zu schaffen.
Der Innovationsfonds fördert innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien, einschließlich Produkten, die
- kohlenstoffintensive Industrien ersetzen,
- Kohlenstoffabscheidung und -verwertung (CCU),
- Bau und Betrieb der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS),
- innovative erneuerbare Energieerzeugung sowie
- Speicherung von Energie.
Das Programm wird sich auf hochinnovative Technologien und große Vorzeigeprojekte mit europäischem Mehrwert konzentrieren, die zu erheblichen Emissionsreduktionen führen.
Die zu finanzierenden Projekte sollen breit gestreut werden, um eine optimale Ausgewogenheit innovativer Technologien in allen infrage kommenden Sektoren (energieintensive Industrien, erneuerbare Energien, Energiespeicherung, CCS und CCU) und in allen Mitgliedstaaten zu erreichen.
Kontakt
Europäische Kommission,
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA),
Europäische Investitionsbank (EIB),
Nationale Kontaktstelle EU-InnovationsfondsFördermittelgebende Institution
Europäische Kommission
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Transformation,
Umwelt & Naturschutz
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EU-Ebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Natürliche/Juristische Personen,
Unternehmen,
Öffentliche/private Einrichtung
EU-LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik
Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union: Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft etc.
Das Programm LIFE bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027. Wenn Sie ein konkretes Vorhaben in einem Bereich wie Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz, Chemikalien, Lärm, Wasser oder Abfall planen, können Sie unter bestimmten Umständen eine Förderung erhalten.
Förderinhalte
Fördervolumen insgesamt 3,46 Mrd. Euro:
- 2,59 Mrd. Euro für das Teilprogramm Umwelt
- 0,86 Mrd. Euro für das Teilprogramm Klimapolitik
Mindestens 2,8 Mrd. Euro (81 Prozent des Gesamtbudgets) sind für LIFE-Projekte vorgesehen und werden über maßnahmenbezogene Zuschüsse oder innovative Finanzinstrumente vergeben. Etwa 0,7 Mrd. Euro werden für integrierte Projekte verwendet.
Mindestens 55 Prozent der Haushaltsmittel, die für Projekte im Rahmen von maßnahmenbezogenen Finanzhilfen des Teilprogramms Umwelt vorgesehen sind, dienen dem Schutz der Natur und der Artenvielfalt.
Maximal 0,62 Mrd. Euro werden unmittelbar von den Generaldirektionen Umwelt und Klimapolitik für politische Entwicklungsprozesse und Betriebskostenzuschüsse verwendet.
Der Schwerpunkt Klimaschutz dient der Minderung der Treibhausgasemissionen durch
- Entwicklung und Umsetzung von Politik- oder Verwaltungskonzepten;
- Verbesserung der vorhandenen Wissensgrundlage;
- Entwicklung und Demonstration integrierter Ansätze und innovativer Technologien, Systeme, Methoden und Instrumente für den Klimaschutz.
Kontakt
LIFE-Beratungsstelle bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG)
Fördermittelgebende Institution
Europäische Kommission
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Forschung & Entwicklung,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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EU-Ebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds
Die EFRE- und Kohäsionsfonds-Verordnung stärkt den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU durch Investitionen in Innovation, KMU, Infrastruktur, Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung – besonders in strukturschwachen Regionen
Die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds bildet den Rahmen zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Bewältigung von strukturpolitischen Herausforderungen in den Regionen. Die Verordnung ist selbst kein Förderprogramm.
Förderinhalte
Der EFRE soll Ungleichgewichte zwischen den Regionen ausgleichen und auf diese Weise den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union stärken.
In der Verordnung sind die genauen Förderschwerpunkte sowie die Konzentration der Förderung der jeweiligen EFRE-Programme festgelegt: Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO₂-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.
Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:
- Investitionen in die Infrastruktur,
- angewandte Forschung und Innovation,
- Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen,
- produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen,
- Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze,
- Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte,
- Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten,
- technische Hilfe.
Aus dem Kohäsionsfonds werden Projekte der Umweltinfrastruktur und andere vorrangige EU-Projekte der transeuropäischen Verkehrsnetze unterstützt. Außerdem werden Projekte mit erheblichem Nutzen für die Umwelt in den Bereichen Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien oder einer nachhaltigen städtischen Mobilität gefördert. In Deutschland werden keine Maßnahmen aus dem Kohäsionsfonds finanziert. Er gilt nur für Mitgliedstaaten, deren Bruttonationaleinkommen je Einwohner im Zeitraum 2015 bis 2017 weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts betrug.
Kontakt
nationale, regionale oder lokale Behörden
Fördermittelgebende Institution
Europäische Kommission