Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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freiberuflich Tätige,
Unternehmen
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Zur Minderung des Energie- und/oder Ressourcenbedarfs sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen
Ziel ist die Einsparung von CO₂-Emissionen durch verschiedene Maßnahmen, wie z. B. die Umstellung auf effizientere Technologien oder die Nutzung erneuerbarer Energien. Die Förderung kann in Form von Zuschüssen oder Krediten erfolgen.
Förderinhalte
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (EEW) unterstützt investive Maßnahmen, die zu einer Minderung des Energie- und/oder Ressourcenbedarfs sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland führen, durch einen Investitionskostenzuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) finanziert wird. Die Antragstellung erfolgt über das entsprechende Formular, welches auf der Webseite des Förderprogramms (www.bafa.de/eew) hinterlegt ist. Alternativ ist es auch möglich, förderfähige Investitionsvorhaben durch vom BMWK finanzierte zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen über die KfW fördern zu lassen. Die Antragstellung für den Kredit inklusive eines Tilgungszuschusses und einer Zinsverbilligung erfolgt über die KfW-Förderbank.
Weitere Informationen hierzu finden
Sie unter: www.kfw.de/295.
Es wird empfohlen, vor der Planung und Durchführung von Maßnahmen eine Energie- oder Ressourceneffizienzberatung durchzuführen. Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gewährt das BAFA im Rahmen des vom BMWK finanzierten Förderprogramms „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ Zuschüsse für qualifizierte Energieeffizienzberatungen. Nähere Informationen erhalten Sie über das BAFA.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
KfW Bankengruppe,
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Fördermittelgebende Institution
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), KfW Bankengruppe, VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Weiterführende Links
www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/eew_merkblatt_2024.pdf
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Landesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Natürliche/Juristische Personen,
Personengesellschaften
Förderprogramm BioMeth Bayer
Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Erzeugung von Wärme und Strom
Mit der Förderrichtlinie BioMeth Bayern wird die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Erzeugung von Wärme und Strom (Power Purchase Agreement) aus Biomethan und Biogas gefördert. Konkret werden Biogasaufbereitungsanlagen sowie Biogas- bzw. Biomethanleitung mit Übergabestationen gefördert.
Förderinhalte
Die Antragstellung ist ab 22. April 2024 beim TFZ möglich. Das Fördervolumen ist auf voraussichtlich 10 Mio. € begrenzt, sodass nur eine begrenzte Anzahl an Anträgen bewilligt werden kann. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich nach dem Windhundverfahren. Für eine geordnete Antragstellung und um möglichst wenig unnötige Vorbereitungszeit für die Erarbeitung Ihrer Antragsunterlagen zu verwenden, gilt folgendes Antragsverfahren:
Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung (erfolgt als Videokonferenz) zwingend erforderlich!
Die Terminvergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren. Termine werden nur vergeben, wenn die folgenden Unterlagen zwingend vorab per Mail an foerderung@tfz.bayern.de gesendet wurden:
- Ausgefülltes (noch nicht unterschriebenes) Antragsformular im Entwurf. In der Projektbeschreibung im Antragsformular ist detailliert darzustellen, wie das erzeugte bzw. transportierte Gas verwendet werden soll (z. B. Ausschlusskriterien EEG, KWKG beachten!).
Für die Förderung von Biogasaufbereitungsanlagen sind die ausgefüllte Anlage Einsatzstoffe und die ausgefüllte Anlage CO₂-Minderung notwendig. - Anlage Kostenplan, wobei für die Projektbesprechung Schätzwerte ausreichend sind.
- Detaillierter Lageplan in digitaler Form.
- Nach erfolgreicher Projektbesprechung kann der vollständige Förderantrag bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden (per Mail foerderung@tfz.bayern.de). Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge, in der vollständige Anträge eingereicht werden.
Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Bestellung, Kaufvertrag).
Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Die Förderung der Biogasaufbereitungsanlage erfolgt auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO).
Die Förderung der Biogas- und Biomethanleitung als De-minimis-Beihilfe, Verordnung (EU) Nr. 2023/2831
Kontakt
Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ)
Fördermittelgebende Institution
Bayerischen Staatsregierung
Weiterführende Links
- Ausgefülltes (noch nicht unterschriebenes) Antragsformular im Entwurf. In der Projektbeschreibung im Antragsformular ist detailliert darzustellen, wie das erzeugte bzw. transportierte Gas verwendet werden soll (z. B. Ausschlusskriterien EEG, KWKG beachten!).
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Umwelt & Naturschutz
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Bundesebene
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Darlehen
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freiberuflich Tätige,
Unternehmen
KfW-Umweltprogramm
Umwelt schützen und Ressourcen schonen
Das KfW-Umweltprogramm finanziert alle Investitionen in gewerblichen Unternehmen, die dazu beitragen die Umweltsituation zu verbessern.
Förderinhalte
Mit dem KfW-Umweltprogramm werden Investitionen gefördert, die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern, Ressourcen schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen.
- Kreislaufwirtschaft (Circular Economy)
- Natürliche Klimaschutzmaßnahmen (mit Tilgungszuschuss)
- Luftreinhaltung/Lärmschutz
- Klimaschutz-/sowie Klimaanpassungsmaßnahmen
- Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
- Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
Das Wichtigste in Kürze
- ab 2,27 % effektivem Jahreszins
- für Vorhaben im In- und Ausland
- günstige Zinsen mit langfristiger Zinsbindung
- für Unternehmen und Freiberufler
Mit dem KfW-Umweltprogramm fördern wir:
- Mit Sitz in Deutschland oder im Ausland
- Unternehmen jeder Größe
- Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer
- Freiberuflich Tätige
- Für Vorhaben innerhalb der Europäischen Union (EU): Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit Unternehmenssitz in der Europäischen Union
Das Förderprodukt kommt nicht infrage für:
- den Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe
Kontakt
KfW-Bankengruppe
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Umwelt & Naturschutz
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Landesebene
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Darlehen
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freiberuflich Tätige,
Unternehmen
NRW.BANK Effizienzkredit
zur dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz
Wenn Sie Investitionen zur dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Förderinhalte
Die NRW.BANK unterstützt Sie als Unternehmen und Angehörige der freien Berufe bei der Einführung von Maßnahmen, die zu einer erheblichen Energieeinsparung und deutlichen Reduzierung von CO₂-Emissionen beitragen.
Sie erhalten die Förderung für:
- Ersatzinvestitionen (Erwerb von fabrikneuen und/oder gebrauchten Anlagen/Nutzfahrzeugen),
- die Modernisierung und/oder Generalüberholung von im Unternehmen bestehenden Anlagen, die die Effizienzwerte erreichen,
- Neubau- und Sanierungsvorhaben von Nichtwohngebäuden, wenn sie zur deutlichen Energie- und CO₂-Einsparung beitragen.
In folgenden Bereichen:
- Energieeffizienz (Steigerung um mindestens 20 Prozent),
- Ressourceneffizienz (Steigerung um mindestens 2 Prozent),
- Lärmschutz und Luftreinhaltung,
- Grüne Technologien
- Neubau oder Sanierung zum Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen im Rahmen der Programmvariante Bauen.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 10 Millionen. Sie können damit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen finanzieren.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt 4 bis 10 Jahre, bei der Programmvariante Bauen 10, 15, 18, 20 oder 25 Jahre.
Als Unternehmen können Sie für Investitionsdarlehen ab EUR 25.000 eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank beantragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über Ihre Hausbank an die NRW.BANK.
Kontakt
NRW.BANK
Fördermittelgebende Institution
NRW.BANK
Weiterführende Links
www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15588/produktdetail.html