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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

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  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Hamburg | Zuschuss/Zuwendung | Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung

    Erneuerbare Wärme

    Für erneuerbare Energien für die Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme und Warmwasser

    Wenn Sie erneuerbare Energien für die Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme und Warmwasser einsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt auf Grundlage der „Förderrichtlinie Erneuerbare Energien“ den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien für die Wärmebereitstellung.

    Sie erhalten die Förderung in den folgenden Fördermodulen:

    • Solarthermie und Heizungsmodernisierung: Gefördert werden die Installation von Solarthermieanlagen mit mindestens 20 Quadratmetern Bruttokollektorfläche und deren Monitoring sowie der Austausch von fossil befeuerten Heizungsanlagen bei gleichzeitiger Installation einer Solarthermieanlage.
    • Bioenergie-Anlagen: Gefördert werden vollautomatisch arbeitende heizungstechnische Wärmeerzeuger mit einer Nennwärmeleistung größer als 100 kW zur energetischen Nutzung von Biomasse (zum Beispiel Pellet- oder Holzhackschnitzelfeuerungen).
    • Wärmepumpen: Gefördert werden im Neubau elektrisch betriebene Wasser-/Wasser-Wärmepumpen und Sole-/Wasser-Wärmepumpen, in Bestandsgebäuden elektrisch betriebene Luft-/Wasser-Wärmepumpen, Wasser-/Wasser-Wärmepumpen und Sole-/Wasser-Wärmepumpen sowie zusätzlich der Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper.
    • Erschließung von Wärmequellen: Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie (Erdwärmesonden bis 400 Meter Tiefe und Erdwärmekollektoren), PVT-Kollektoren sowie Wärme aus Abwasser als Wärmequellen für förderfähige Wärmepumpen sowie Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie.
    • Wärmeverteilnetze: Gefördert werden die Errichtung, die Erweiterung oder die Modernisierung von Wärmeverteilnetzen, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Wärme und/oder unvermeidbarer Abwärme dienen.
    • Wärmespeicher: Gefördert wird der Neubau von Wärmespeichern mit einem Speichervolumen von mindestens 4 Kubikmetern, sofern der Speicher mindestens 75 Prozent seiner jährlichen Energie aus direkt angeschlossenen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie bezieht.
    • Mehrfachnutzung: Gefördert werden Investitionskosten, die bei besonders flächensparenden Lösungen oder der Mehrfachnutzung von Flächen unter anderem zur Nutzung von erneuerbarer Wärme entstehen. Die förderfähigen Investitionskosten müssen mindestens EUR 100.000 betragen.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

    Der maximale Förderbetrag je Vorhaben beträgt EUR 500.000.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und über das eAntragsportal an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

    Kontakt

    Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Mecklenburg-Vorpommern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen

    Investitionen in den technischen Klimaschutz für eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgas­emissionen um mindestens 30 Prozent

    Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als nicht wirtschaftlich tätige Organisation mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von Vorhaben zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

    Förderinhalte

    Gefördert werden:

    • Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweck­verbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns
    • Kirchen/Religionsgemeinschaften
    • Vereine, Verbände und Stiftungen

    Im Ausnahmefall können wirtschaftlich tätige Organisationen gefördert werden, sofern die Förderung für diese Organisation keine Beihilfe im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV darstellt.

    Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch

    1. Steigerung der Energieeffizienz sowie
    2. Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.

    Dazu zählen insbesondere:

    • Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
    • Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
    • Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
    • Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
    • Demonstrationsvorhabens für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen

    Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen.

    Zuwendungsvoraussetzungen:
    Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass

    • das Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird,
    • die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 EUR (2.000 EUR bei Studien und Planungen) betragen,
    • sich der Vorhabenstandort im Eigentum des Antragstellers befindet oder dieser eine Nutzungsberechtigung für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist für den Standort nachweisen kann,
    • die für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
    • die Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der Finanzierung der Folgekosten hinreichend gesichert ist,
    • mit dem Vorhaben nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs begonnen wird,
    • die Amortisationszeit des Vorhabens grundsätzlich fünf Jahre überschreitet.

    Die Zweckbindungsfrist beträgt für Vorhaben nach Nummer 2.3 bis 2.5 der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen mindestens fünf Jahre.

    Kontakt

    Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Mecklenburg-Vorpommern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

    Investitionen in den technischen Klima­schutz für eine nachhaltige Verringerung von Treibhaus­gas­emissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissions­situationen zu erreichen.

    Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen.

    Förderinhalte

    Gefördert werden:

    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie in Mecklenburg-Vorpommern eine Betriebsstätte unterhalten, einschließlich Genossenschaften und Dienstleistungsunternehmen (auch Contracting-Unternehmen genannt)
    • kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft oder
    • Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.

    Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissions-Situationen durch

    1. Steigerung der Energieeffizienz sowie
    2. Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.

    Dazu zählen insbesondere:

    • Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
    • Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
    • Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
    • Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
    • Demonstrationsvorhabens für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen

    Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen.

    Kontakt

    Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Landesebene, Hamburg | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen, Verband/Vereinigung

    Unternehmen für Ressourcenschutz

    Um Einsparpotenziale von Energie, Wasser und Rohstoffen zu erschließen, um mehr Ressourceneffizienz im Betriebsablauf zu führen.

    Wenn Sie Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz in Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Die Freie Hansestadt Hamburg unterstützt Ihr Investitionsvorhaben, wenn Sie durch den effizienten Umgang mit Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen oder durch eine nachhaltige Reduzierung von Kohlenstoffdioxidemissionen zu einer Umweltentlastung beitragen.

    Sie bekommen die Förderung derzeit für Vorhaben:

    • zur Verbesserung der Energieeffizienz von bestehenden Produktionsanlagen und Anlagen der Gebäudetechnik,
    • zur Verringerung des Materialeinsatzes, des Trinkwasserbedarfs oder der Abwassermenge oder
    • zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme in einem Wärmenetz.

    Kontakt

    Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)