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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

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  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung | Landesebene, Bayern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Bayerisches Energieforschungsprogramm

    Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien.

    Wenn Sie als Unternehmen in die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen bei der Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien sowie bei der Durchführung von Studien in diesem Bereich.

    Sie erhalten die Förderung für einzelbetriebliche Vorhaben zu Produkten, Verfahren und Dienstleistungen (industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung), technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung beziehungsweise der experimentellen Entwicklung, Energieeffizienzmaßnahmen, die es Ihnen ermöglichen, die Energieeffizienz durch nicht gebäudebezogene Maßnahmen zu verbessern, und die der Demonstration und Einführung neuer Technologien beziehungsweise neuer technologischer Ansätze dienen, Investitionen zur Förderung erneuerbarer Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (ausgenommen: Strom aus erneuerbarem Wasserstoff), die der Demonstration und Einführung neuer Technologien beziehungsweise neuer technologischer Ansätze dienen. 

    Kontakt

    Projektträger Jülich (PtJ)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Bayern | Darlehen | Unternehmen

    Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit

    Energieeffizienz in Produktionsanlagen und -verfahren

    Wenn Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler in die Energieeffizienz Ihrer Produktionsanlagen und -verfahren investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

    Förderinhalte

     Der Freistaat Bayern unterstützt gemeinsam mit der KfW Bankengruppe Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung oder Energieeffizienz bei Produktionsanlagen und -prozessen.

    Sie bekommen die Förderung unter anderem für:

    Investitionen in die Anschaffung oder Modernisierung von Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik, Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik elektrische Antriebe, Pumpen, Prozesswärme,  Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume, Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse), Mess-, Regel- und Steuerungstechnik, Informations- und Kommunikationstechnik, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. sowie für damit in Verbindung stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen.

    Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.

    Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf EUR 10 Millionen. Damit können Sie normalerweise bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben decken. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000.

    Kontakt

    LfA Förderbank Bayern 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Bayern | Darlehen | Unternehmen, Verband/Vereinigung

    Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

    Zur Energieerzeugung erneuerbarer Energien

    Wenn Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler in ein Vorhaben zur Energieerzeugung erneuerbarer Energien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

    Förderinhalte

     Der Freistaat Bayern unterstützt gemeinsam mit der KfW Bankengruppe Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler bei der Finanzierung von Vorhaben im Bereich der Energieerzeugung erneuerbarer Energien, einschließlich Speicherung und Integration ins Stromnetz.

    Sie bekommen die Förderung für Neu- und Modernisierungsinvestitionen in:

    • eine Anlage zur Strom- oder Wärme-/Kälteerzeugung auf Basis von erneuerbarer Energien,
    • Speichersysteme für Strom aus erneuerbaren Energien,
    • Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden.

    Sie bekommen die Förderung auch für Investitionsmaßnahmen, die der Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot (zum Beispiel betriebliches/überbetriebliches Lastmanagement, um flexible Lasten für das Stromversorgungssystem nutzbar zu machen) sowie Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration von erneuerbaren Energien in das Energiesystem dienen.

    Kontakt

    LfA Förderbank Bayern 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Bayern | Darlehen | Unternehmen

    Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)

    Zur Steigerung der Energieeffizienz in Betrieben

    Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz im ländlichen Raum ein Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz in Ihrem Betrieb planen, können Sie unter bestimmten Vorausetzungen einen Zuschuss bekommen.

    Förderinhalte

    Die Förderung soll möglichst gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene
    Wettbewerbschancen in allen Landesteilen schaffen. Deshalb können Investitionsvorhaben
    der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit
    der Wirtschaft stärken, Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen und
    Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft
    beschleunigen.

    Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ sollen Investitionsvorhaben kleiner
    und mittlerer Unternehmen (KMU) nach Maßgabe der bayerischen Regionalförderung gefördert
    werden, die gleichzeitig mit einer signifikanten Reduzierung des Energiebedarfs verbunden sind.
    Die KMU sollen darin unterstützt werden, ihre einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben, welche
    vor allem im ländlichen Raum der Schaffung und Sicherung vor Arbeitsplätzen „vor Ort“ dienen,
    in besonders energieeffizienter Weise umzusetzen, um damit zur Energieeinsparung beizutra-
    gen und CO 2-Emissionen zu reduzieren.

    Kontakt

    Die jeweilige Bezirksregierung

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Bayern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    BioWärme Bayern

    Nutzung erneuerbarer Energien und Vermeidung von Kohlendioxidemissionen durch Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze

    Wenn Sie in die Errichtung eines Biomasseheizwerks und eines zugehörigen Wärmenetzes investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Der Freistaat Bayern fördert die Substitution fossiler Energieträger durch neue umweltschonende Biomasseheizwerke sowie durch die Verteilung von Wärme aus erneuerbaren Energien und/oder Abwärme über die zugehörigen Wärmenetze.

    Sie bekommen die Förderung für Investitionen in

    • Biomasseheizwerke zur effizienten energetischen Nutzung fester Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt,
    • Biomasseheizsysteme mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme und/oder Wärme aus Solarthermie und/oder Umweltwärme eingespeist wird (Kombinationsprojekte),
    • Die Errichtung von neuen energieeffizienten Wärmenetzen oder die energieeffiziente Erweiterung von bestehenden Wärmenetzen, sofern das betreffende Wärmenetz im Zusammenhang mit einer Investition in ein zu förderndes Biomasseheizwerk steht.

    Kontakt

    Technologie- und Förderzentrum (TFZ) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Landesebene, Bayern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

    Ladesäulen für Elektrofahrzeuge

    Wenn Sie öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in Bayern neu errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

    Förderinhalte

    Der Freistaat Bayern unterstützt den beschleunigten Ausbau und die flächendeckende Verbreitung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern. Die Umsetzung der Förderung erfolgt über entsprechende Förderaufrufe, die normalerweise einmal im Jahr veröffentlicht werden.

    Sie bekommen die Förderung für die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an einem neuen Standort.

    Je nach Förderaufruf können Sie die Förderung auch für die Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur oder die Ertüchtigung von Netzanschlüssen an bestehenden Standorten bekommen, sofern diese nicht bereits gefördert wurden und wenn ein Mehrwert nachgewiesen wird.

    Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses wird in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt.

    Kontakt

    Projektträger Bayern

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen | Landesebene, Bayern | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR

    Zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung

    Wenn Sie als Kommune strategische oder investive Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Durch die Förderung strategischer und investiver Vorhaben soll die Zuwendung Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotentialen vor allem im kommunalen Umfeld verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität realisieren. Sie soll helfen, von bestehenden Förderrichtlinien nicht erfasste Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen. Eine Zuwendung für die in Energieförderprogrammen des Freistaates Bayern erfassten Fördermaßnahmen (zum Beispiel Energieforschung, Energienutzungspläne, Energiecoaching, kommunaler Energiewirt) ist ausgeschlossen. Ziel der Förderung strategischer und investiver Vorhaben ist es zudem, individuelle Möglichkeiten zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu ermitteln, anzustoßen und umzusetzen.

    Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:

    • Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden (Kommunales Energiemanagement – KEM),
    • Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten,
    • Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
    • Einrichtung einer interkommunalen Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
    • Erstellung von Mobilitätskonzepten,
    • weitere Konzepte mit Klimaschutzbezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,
    • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
    • weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen,
    • Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen (Partner der Bayerischen Klima-Allianz),
    • Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaanpassungskonzepten durch externe Dienstleister, die möglichst alle klimaanpassungsrelevanten Bereiche einer Kommune berücksichtigen,
    • Umsetzung investiver Vorhaben, die sich aus einem Konzept zur Klimaanpassung ergeben.

    Kontakt

    zuständige Bezirksregierung Bayern 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur | Landesebene, Schleswig-Holstein | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Öffentliche/private Einrichtung

    Förderung der Errichtung von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen

    Neu- oder Ausbau einer Landstromanlage, um die bordeigene Stromversorgung gewerblicher Schiffe mit fossilen Energieträgern während ihrer Liegezeiten durch eine landseitige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien zu ersetzen.

    Wenn Sie in den Neu- oder Ausbau einer Landstromanlage in einem gewerblichen Hafen in Schleswig-Holstein investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei dem Neu- oder Ausbau einer Landstromanlage in einem gewerblichen Hafen, um die bordeigene Stromversorgung gewerblicher Schiffe mit fossilen Energieträgern während ihrer Liegezeiten durch eine landseitige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien zu ersetzen.

    Sie bekommen die Förderung für

    • Ihre Bau- und Baunebenkosten,
    • sonstige Nebenkosten, beispielsweise für Projektmanagement, Gutachterinnen und Gutachter sowie Sachverständige, sowie
    • Ihre Auslagen und Gebühren für Genehmigungen und Planfeststellung.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. In begründeten Ausnahmefällen können Sie bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.

    Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als EUR 1 Million bei Anlagen für Seeschiffe und weniger als EUR 100.000 bei Anlagen für Binnenschiffe werden nicht gefördert.

    Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Referat Häfen und Schifffahrt.

    Kontakt

    Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung | Landesebene, Schleswig-Holstein | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen

    Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3)

    Zur Steigerung der Energieeffizienz, der Senkung des Energieverbrauchs und der Reduzierung der CO₂-Emissionen

    Wenn Sie Maßnahmen oder Forschungs- und Entwicklungsprojekte planen, die der Steigerung der Energieeffizienz, der Senkung des Energieverbrauchs und der Reduzierung der CO₂-Emissionen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzungen von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauchs und Reduzierung der CO₂-Emissionen.

    Sie bekommen die Förderung für:

    • nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und dadurch Reduzierung der energiebedingten Treibhausgasemissionen,
    • nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen,
    • nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Umstellung auf CO₂-neutrale Energieträger, sofern diese energieeffizienter sind,
    • nicht gebäudebezogene Investitionen in Querschnittstechnologien wie Mess-, Steuer-, Regel- oder Automatisierungstechnik sowie zugehörige Software, sofern sie zur Verbesserung der Energieeffizienz der zu optimierten Anlagen und Prozesse beiträgt,
    • Vorhaben, die zur Durchführung und Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (Durchführbarkeitsstudien) für neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dienen, in denen technisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geschaffen werden,
    • Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die auf die erstmalige Anwendung und Validierung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen.

    Kontakt

    Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)