Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.
Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.
Externe Angebote
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU:
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Bundesförderung für effiziente Wärmenetz (BEW)
Mit der BEW wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert.
Für Maßnahmen zur Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme, die zu mindestens 75 Prozent durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Förderinhalte
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass Deutschland spätestens bis zum Jahr 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreicht. Das europäische Klimagesetz schreibt fest, dass die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral ist. Daher ist die Energie- und Wärmeversorgung Deutschlands bis zum Jahr 2045, die der Europäischen Union (EU) bis zum Jahr 2050 treibhausgasneutral zu gestalten.
Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität von Energie- und Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu leisten und hierzu Investitionen anzureizen, mit denen der Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme in Wärmenetzen in Deutschland gesteigert und damit der Ausstoß von Treibhausgasemissionen verringert wird.
Die BEW setzt Anreize für Betreiber von Wärmenetzen, in den Ausbau neuer Netze mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze klimafreundlich umzurüsten. Die Förderung folgt einem ganzheitlichen Ansatz, der das gesamte Wärmenetzsystem berücksichtigt und insbesondere darauf abzielt, sowohl den aufwendigen Umbau bestehender Netze hin zu erneuerbaren Energiequellen und Abwärme als auch den Neubau weitgehend erneuerbar gespeister Netze verlässlich zu unterstützen. So können beispielsweise Kommunen finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie in Neubaugebieten Wärmenetze mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien errichten oder vorhandene Fernwärmenetze entsprechend umrüsten.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
Weiterführende Links
www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/waermenetze_node.html
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Bundesebene
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Darlehen
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Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb
Energetische oder ressourcenorientierte Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
Wenn Sie in die energetische oder ressourcenorientierte Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Der Förderwettbewerb ist akteurs-, sektor- und technologieoffen. Er ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Im Fokus der Förderung stehen investive Maßnahmen von Unternehmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Dadurch sollen den Unternehmen Anreize geboten werden, um insbesondere in ambitionierte Projekte zu investieren, die für eine wirtschaftliche Umsetzung von mehr Energie- und Ressourceneffizienz und Senkung der THG-Emissionen Unterstützung benötigen. Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Treibhausgasneutralität 2045 zu leisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen zu stärken. Offen für alle Technologien, Branchen und Sektoren. Bis zu 60 Prozent Förderung, mit maximal möglicher Fördersumme auf 20 Mio. Euro pro Projekt.
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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freiberuflich Tätige,
Unternehmen
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Zur Minderung des Energie- und/oder Ressourcenbedarfs sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen
Ziel ist die Einsparung von CO₂-Emissionen durch verschiedene Maßnahmen, wie z. B. die Umstellung auf effizientere Technologien oder die Nutzung erneuerbarer Energien. Die Förderung kann in Form von Zuschüssen oder Krediten erfolgen.
Förderinhalte
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (EEW) unterstützt investive Maßnahmen, die zu einer Minderung des Energie- und/oder Ressourcenbedarfs sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland führen, durch einen Investitionskostenzuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) finanziert wird. Die Antragstellung erfolgt über das entsprechende Formular, welches auf der Webseite des Förderprogramms (www.bafa.de/eew) hinterlegt ist. Alternativ ist es auch möglich, förderfähige Investitionsvorhaben durch vom BMWK finanzierte zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen über die KfW fördern zu lassen. Die Antragstellung für den Kredit inklusive eines Tilgungszuschusses und einer Zinsverbilligung erfolgt über die KfW-Förderbank.
Weitere Informationen hierzu finden
Sie unter: www.kfw.de/295.
Es wird empfohlen, vor der Planung und Durchführung von Maßnahmen eine Energie- oder Ressourceneffizienzberatung durchzuführen. Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gewährt das BAFA im Rahmen des vom BMWK finanzierten Förderprogramms „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ Zuschüsse für qualifizierte Energieeffizienzberatungen. Nähere Informationen erhalten Sie über das BAFA.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
KfW Bankengruppe,
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Fördermittelgebende Institution
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), KfW Bankengruppe, VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Weiterführende Links
www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/eew_merkblatt_2024.pdf
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Smart Cities & Regionen
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Kommune,
Unternehmen,
Öffentliche/private Einrichtung
Energieforschungsprogramm – Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung
Energietechnologien im nicht nuklearen Bereich
Wenn Sie zu Energietechnologien im nicht nuklearen Bereich forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Die Bundesregierung fördert auf der Grundlage des Energieforschungsprogramms projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich.
Gefördert werden folgende Projekte:
- Energiewende in den Verbrauchssektoren: Energieoptimierte und klimaneutrale Gebäude; Industrie und Gewerbe; Energiewende im Verkehr; Brennstoffzellen,
- Energieerzeugung: Photovoltaik; Windenergie; Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe; Geothermie; Wasserkraft und Meeresenergie; Thermische Kraftwerke,
- Systemintegration: Stromnetze; Stromspeicher; Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien,
- Systemübergreifende Forschungsthemen: Technologieorientierte Systemanalyse; Technologien für die CO₂-Kreislaufwirtschaft; Digitalisierung der Energiewende; Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende;
- Energiewende und Gesellschaft sowie
- weitere Maßnahmen: Reallabore der Energiewende.
Kontakt
Forschungszentrum Jülich GmbH – Projektträger Jülich (PtJ)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE
Weiterführende Links
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Forschung & Entwicklung
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Bundesebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Hochschulen,
Unternehmen
Energieforschungsprogramm – Forschung und Entwicklung im Grundlagenbereich
Innovationen für die Energiewende
Wenn Sie mit Ihrem Projekt neue Technologien für die Energieversorgung von morgen erforschen und entwickeln und damit zum Gelingen der Energiewende beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderinhalte
Das 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ bildet den Rahmen für die Forschungsförderung und Innovationspolitik der Bundesregierung im Energiebereich. Als strategisches Element der Energiepolitik ist das Programm an der Energiewende ausgerichtet. Kernziele der Energiepolitik bis zum Jahr 2050 sind eine Halbierung des Primärenergieverbrauchs gegenüber 2008 und ein Anteil der erneuerbaren Energien von 60 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch.
Voraussetzung dafür ist die Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers, um damit die Grundlagen für eine effiziente und über die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr übergreifende Umsetzung der Energiewende zu schaffen. Die Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sind darauf ausgerichtet, die technologischen, ökonomischen und sozialen Innovationen bereitzustellen, um ein nachhaltiges Energiesystem in Deutschland aufzubauen. Dabei rücken systemische, systemübergreifende sowie gesellschaftliche Fragestellungen zunehmend in den Fokus der Energiewende.
Bekanntmachungen über die Förderung von Zuwendungen
Bei der Bekanntmachung des BMBF zum 7. Energieforschungsprogramm handelt es sich um eine Rahmenbekanntmachung. Für geplante Skizzeneinreichungen bitten wir, die Veröffentlichung separater Förderrichtlinien zu einzelnen Themenschwerpunkten abzuwarten. Diese werden jeweils die spezifischen Einreichungsfristen sowie weitere Fördervoraussetzungen enthalten.hlt. Die Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ der Bundesregierung.
Kontakt
Projektträger Jülich (PtJ)
Fördermittelgebende Institution
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Weiterführende Links
www.ptj.de/projektfoerderung/anwendungsorientierte-grundlagenforschung-energie
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
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Bundesebene
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Darlehen
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Natürliche/Juristische Personen,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Erneuerbare Energien – Standard
Investitionen in erneuerbare Energien
Wenn Sie in Deutschland oder auch im Ausland rund um erneuerbare Energien investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Förderinhalte
Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie mit einem Darlehen bei Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich der erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen,
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien,
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden,
- Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende.
Außerdem werden auch Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerungen mitfinanziert.
Sie erhalten die Förderung als zinsvergünstigtes Darlehen, auch für Vorhaben im Ausland.
Die Höhe Ihres Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 150 Millionen pro Vorhaben.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei Ihrer Hausbank, diese leitet ihn an die KfW Bankengruppe weiter.
Sie können das Darlehen mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombinieren, wenn Sie die zulässigen Beihilfeobergrenzen einhalten.
Kontakt
KfW Bankengruppe
Fördermittelgebende Institution
KfW Bankengruppe
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Forschung & Entwicklung,
Net-Zero-Technologien
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EU-Ebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Unternehmen
EU-Innovationsfonds
Der Innovation Fund unterstützt klimafreundliche Innovationen in Industrie und Energie, fördert saubere Technologien, stärkt Europas Wettbewerbsfähigkeit und treibt die Transformation zur Klimaneutralität voran.
Unterstützung der Einführung innovativer Netto-Null-Technologien für Klimaneutralität im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Förderinhalte
Der Innovationsfonds ist ein Finanzierungsinstrument zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens und dem Ziel, bis 2050 ein klimaneutrales Europa zu schaffen.
Der Innovationsfonds fördert innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien, einschließlich Produkten, die
- kohlenstoffintensive Industrien ersetzen,
- Kohlenstoffabscheidung und -verwertung (CCU),
- Bau und Betrieb der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS),
- innovative erneuerbare Energieerzeugung sowie
- Speicherung von Energie.
Das Programm wird sich auf hochinnovative Technologien und große Vorzeigeprojekte mit europäischem Mehrwert konzentrieren, die zu erheblichen Emissionsreduktionen führen.
Die zu finanzierenden Projekte sollen breit gestreut werden, um eine optimale Ausgewogenheit innovativer Technologien in allen infrage kommenden Sektoren (energieintensive Industrien, erneuerbare Energien, Energiespeicherung, CCS und CCU) und in allen Mitgliedstaaten zu erreichen.
Kontakt
Europäische Kommission,
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA),
Europäische Investitionsbank (EIB),
Nationale Kontaktstelle EU-InnovationsfondsFördermittelgebende Institution
Europäische Kommission
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Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,
Infrastruktur,
Transformation,
Umwelt & Naturschutz
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EU-Ebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Forschungseinrichtung,
Natürliche/Juristische Personen,
Unternehmen,
Öffentliche/private Einrichtung
EU-LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik
Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union: Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft etc.
Das Programm LIFE bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027. Wenn Sie ein konkretes Vorhaben in einem Bereich wie Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz, Chemikalien, Lärm, Wasser oder Abfall planen, können Sie unter bestimmten Umständen eine Förderung erhalten.
Förderinhalte
Fördervolumen insgesamt 3,46 Mrd. Euro:
- 2,59 Mrd. Euro für das Teilprogramm Umwelt
- 0,86 Mrd. Euro für das Teilprogramm Klimapolitik
Mindestens 2,8 Mrd. Euro (81 Prozent des Gesamtbudgets) sind für LIFE-Projekte vorgesehen und werden über maßnahmenbezogene Zuschüsse oder innovative Finanzinstrumente vergeben. Etwa 0,7 Mrd. Euro werden für integrierte Projekte verwendet.
Mindestens 55 Prozent der Haushaltsmittel, die für Projekte im Rahmen von maßnahmenbezogenen Finanzhilfen des Teilprogramms Umwelt vorgesehen sind, dienen dem Schutz der Natur und der Artenvielfalt.
Maximal 0,62 Mrd. Euro werden unmittelbar von den Generaldirektionen Umwelt und Klimapolitik für politische Entwicklungsprozesse und Betriebskostenzuschüsse verwendet.
Der Schwerpunkt Klimaschutz dient der Minderung der Treibhausgasemissionen durch
- Entwicklung und Umsetzung von Politik- oder Verwaltungskonzepten;
- Verbesserung der vorhandenen Wissensgrundlage;
- Entwicklung und Demonstration integrierter Ansätze und innovativer Technologien, Systeme, Methoden und Instrumente für den Klimaschutz.
Kontakt
LIFE-Beratungsstelle bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG)
Fördermittelgebende Institution
Europäische Kommission
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Forschung & Entwicklung,
Infrastruktur,
Smart Cities & Regionen,
Umwelt & Naturschutz
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EU-Ebene
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Zuschuss/Zuwendung
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Kommune,
Unternehmen,
Verband/Vereinigung,
Öffentliche/private Einrichtung
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds
Die EFRE- und Kohäsionsfonds-Verordnung stärkt den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU durch Investitionen in Innovation, KMU, Infrastruktur, Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung – besonders in strukturschwachen Regionen
Die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds bildet den Rahmen zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Bewältigung von strukturpolitischen Herausforderungen in den Regionen. Die Verordnung ist selbst kein Förderprogramm.
Förderinhalte
Der EFRE soll Ungleichgewichte zwischen den Regionen ausgleichen und auf diese Weise den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union stärken.
In der Verordnung sind die genauen Förderschwerpunkte sowie die Konzentration der Förderung der jeweiligen EFRE-Programme festgelegt: Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO₂-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.
Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:
- Investitionen in die Infrastruktur,
- angewandte Forschung und Innovation,
- Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen,
- produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen,
- Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze,
- Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte,
- Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten,
- technische Hilfe.
Aus dem Kohäsionsfonds werden Projekte der Umweltinfrastruktur und andere vorrangige EU-Projekte der transeuropäischen Verkehrsnetze unterstützt. Außerdem werden Projekte mit erheblichem Nutzen für die Umwelt in den Bereichen Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien oder einer nachhaltigen städtischen Mobilität gefördert. In Deutschland werden keine Maßnahmen aus dem Kohäsionsfonds finanziert. Er gilt nur für Mitgliedstaaten, deren Bruttonationaleinkommen je Einwohner im Zeitraum 2015 bis 2017 weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts betrug.
Kontakt
nationale, regionale oder lokale Behörden
Fördermittelgebende Institution
Europäische Kommission