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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

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  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Bundesförderung für effiziente Wärmenetz (BEW)

    Mit der BEW wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert.

    Für Maßnahmen zur Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme, die zu mindestens 75 Prozent durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

    Förderinhalte

     Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass Deutschland spätestens bis zum Jahr 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreicht. Das europäische Klimagesetz schreibt fest, dass die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral ist. Daher ist die Energie- und Wärmeversorgung Deutschlands bis zum Jahr 2045, die der Europäischen Union (EU) bis zum Jahr 2050 treibhausgasneutral zu gestalten.

    Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität von Energie- und Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu leisten und hierzu Investitionen anzureizen, mit denen der Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme in Wärmenetzen in Deutschland gesteigert und damit der Ausstoß von Treibhausgasemissionen verringert wird.

    Die BEW setzt Anreize für Betreiber von Wärmenetzen, in den Ausbau neuer Netze mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze klimafreundlich umzurüsten. Die Förderung folgt einem ganzheitlichen Ansatz, der das gesamte Wärmenetzsystem berücksichtigt und insbesondere darauf abzielt, sowohl den aufwendigen Umbau bestehender Netze hin zu erneuerbaren Energiequellen und Abwärme als auch den Neubau weitgehend erneuerbar gespeister Netze verlässlich zu unterstützen. So können beispielsweise Kommunen finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie in Neubaugebieten Wärmenetze mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien errichten oder vorhandene Fernwärmenetze entsprechend umrüsten.

    Kontakt

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Bundesebene | Darlehen | Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb

    Energetische oder ressourcenorientierte Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen

    Wenn Sie in die energetische oder ressourcenorientierte Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Der Förderwettbewerb ist akteurs-, sektor- und technologieoffen. Er ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Im Fokus der Förderung stehen investive Maßnahmen von Unternehmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Dadurch sollen den Unternehmen Anreize geboten werden, um insbesondere in ambitionierte Projekte zu investieren, die für eine wirtschaftliche Umsetzung von mehr Energie- und Ressourceneffizienz und Senkung der THG-Emissionen Unterstützung benötigen. Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Treibhausgasneutralität 2045 zu leisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen zu stärken. Offen für alle Technologien, Branchen und Sektoren. Bis zu 60 Prozent Förderung, mit maximal möglicher Fördersumme auf 20 Mio. Euro pro Projekt.

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | freiberuflich Tätige, Unternehmen

    Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

    Zur Minderung des Energie- und/oder Ressourcenbedarfs sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen

    Ziel ist die Einsparung von CO₂-Emissionen durch verschiedene Maßnahmen, wie z. B. die Umstellung auf effizientere Technologien oder die Nutzung erneuerbarer Energien. Die Förderung kann in Form von Zuschüssen oder Krediten erfolgen.

    Förderinhalte

    Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (EEW) unterstützt investive Maßnahmen, die zu einer Minderung des Energie- und/oder Ressourcenbedarfs sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland führen, durch einen Investitionskostenzuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) finanziert wird. Die Antragstellung erfolgt über das entsprechende Formular, welches auf der Webseite des Förderprogramms (www.bafa.de/eew) hinterlegt ist. Alternativ ist es auch möglich, förderfähige Investitionsvorhaben durch vom BMWK finanzierte zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen über die KfW fördern zu lassen. Die Antragstellung für den Kredit inklusive eines Tilgungszuschusses und einer Zinsverbilligung erfolgt über die KfW-Förderbank. 

     

    Weitere Informationen hierzu finden
    Sie unter: www.kfw.de/295.
     

    Es wird empfohlen, vor der Planung und Durchführung von Maßnahmen eine Energie- oder Ressourceneffizienzberatung durchzuführen. Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gewährt das BAFA im Rahmen des vom BMWK finanzierten Förderprogramms „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ Zuschüsse für qualifizierte Energieeffizienzberatungen. Nähere Informationen erhalten Sie über das BAFA.

    Kontakt

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 

    KfW Bankengruppe, 

    VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung, Smart Cities & Regionen | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Unternehmen, Öffentliche/private Einrichtung

    Energieforschungsprogramm – Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung

    Energietechnologien im nicht nuklearen Bereich

    Wenn Sie zu Energietechnologien im nicht nuklearen Bereich forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Die Bundesregierung fördert auf der Grundlage des Energieforschungsprogramms projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich.

    Gefördert werden folgende Projekte:

    • Energiewende in den Verbrauchssektoren: Energieoptimierte und klimaneutrale Gebäude; Industrie und Gewerbe; Energiewende im Verkehr; Brennstoffzellen,
    • Energieerzeugung: Photovoltaik; Windenergie; Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe; Geothermie; Wasserkraft und Meeresenergie; Thermische Kraftwerke,
    • Systemintegration: Stromnetze; Stromspeicher; Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien,
    • Systemübergreifende Forschungsthemen: Technologieorientierte Systemanalyse; Technologien für die CO₂-Kreislaufwirtschaft; Digitalisierung der Energiewende; Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende;
    • Energiewende und Gesellschaft sowie
    • weitere Maßnahmen: Reallabore der Energiewende.

    Kontakt

    Forschungszentrum Jülich GmbH – Projektträger Jülich (PtJ) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Bundesebene | Darlehen | Natürliche/Juristische Personen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Erneuerbare Energien – Standard

    Investitionen in erneuerbare Energien

    Wenn Sie in Deutschland oder auch im Ausland rund um erneuerbare Energien investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

    Förderinhalte

    Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie mit einem Darlehen bei Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme.

    Folgende Maßnahmen werden gefördert:

    • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich der erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen,
    • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien,
    • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden,
    • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende.

    Außerdem werden auch Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerungen mitfinanziert.

    Sie erhalten die Förderung als zinsvergünstigtes Darlehen, auch für Vorhaben im Ausland.

    Die Höhe Ihres Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 150 Millionen pro Vorhaben.

    Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei Ihrer Hausbank, diese leitet ihn an die KfW Bankengruppe weiter.

    Sie können das Darlehen mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombinieren, wenn Sie die zulässigen Beihilfeobergrenzen einhalten.

    Kontakt

    KfW Bankengruppe

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen

    Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge

    Unterschtützung bei derErrichtung und beim Betrieb transformativer Produktionsverfahren großer Industrieanlagen in emissionsintensiven Branchen mit Klimaschutzverträgen nach dem Konzept von CO₂-Differenzverträgen.

    Wenn Sie als Unternehmen einer emissionsintensiven Branche in klimafreundliche Produktionsanlagen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie bei der Errichtung und beim Betrieb transformativer Produktionsverfahren großer Industrieanlagen in emissionsintensiven Branchen mit Klimaschutzverträgen nach dem Konzept von CO₂-Differenzverträgen.

    Sie erhalten die Förderung zum Ausgleich der Mehrkosten, die Ihnen durch die Errichtung oder den Umbau einer klimafreundlicheren Anlage (CAPEX) und deren Betrieb (OPEX) im Vergleich zu Anlagen mit derzeit bester verfügbarer Technik entstehen.

    Ein Klimaschutzvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren ab dem operativen Beginn Ihres Vorhabens.

    Die Förderhöhe ist abhängig von Ihrem Vorhaben und wird auf der Grundlage eines Basis-Vertragspreises ermittelt.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens Ihren Teilnahmeantrag im Rahmen eines Gebotsverfahrens über das elektronische Antragssystem easy-Online ein.

    Es findet ein marktwirtschaftlicher Wettbewerb unter den Bietenden um die günstigste Transformation ihrer Produktion statt.

    Kontakt

    Projektträger Jülich (PtJ) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Natürliche/Juristische Personen

    Green Start-up Programm

    Green Start-up-Programm fördert Unternehmensgründungen und Start-ups, die auf innovative und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln.

    Mit der Green Start-up-Förderung unterstützen wir Gründer*innen, die umweltentlastende, innovative und wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle entwickeln.

    Förderinhalte

    Wir fördern im Green Start-up-Programm Unternehmensgründungen und Start-ups, die auf innovative und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln. Die ökologische Nachhaltigkeit ist uns hierbei wichtig, besonders wenn sie einen gesellschaftlichen Mehr- wert gegenüber der heutigen Situation erzeugt.

    Bewertungskriterien

    • Umweltentlastungspotenzial
    • Innovationshöhe
    • Persönliche Eignung
    • Wirtschaftliche Tragfähigkeit

    Leistungen

    Rahmenbedingungen der Förderung

    • Förderdauer: 24 Monate
    • Fördermittel: Bis zu 125.000 € pro Start-up als nicht rückzahlbarer Zuschuss (bis zu 100 %-Förderung; De-minimis-Beihilfe). Die Fördermittel werden in Raten ausgezahlt und sollen insbesondere als Zuschuss zum Lebensunterhalt für die im Start-up tätigen Personen verwendet werden (maximal 2.000 € pro Monat & Person); Sachkosten und Fremdleistungen werden im geringeren Umfang gefördert.
    • Berichterstattung durch das Start-up an die DBU anhand von Zwischen- und Abschlussberichten

    Kontakt

    Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Bundesebene | Darlehen | Unternehmen

    KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse

    Zur Treibhausgaseinsparung im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse gewerblicher Unternehmen

    Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Energie einsparen möchten und dazu eine Investition planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

    Förderinhalte

    Das KfW-Energieeffizienzprogramm bietet zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen zur Treibhausgaseinsparung im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse gewerblicher Unternehmen. Mit diesem Programm unterstützen wir die Transformation von Unternehmen, die eine Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 anstreben.

    Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 Prozent erzielen, beispielsweise in den Bereichen:

    • Energieeffiziente Anlagen und Prozesstechnik
    • Druckluft/Vakuum/ Absaugtechnik
    • Elektrische Antriebe/Pumpen
    • Elektrifizierung von Prozessen
    • Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
    • Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung
    • Maßnahmen zur CO₂-Abscheidung
    • Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff
    • Digitalisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
    • Andere betriebliche Maßnahmen Treibhausgaseinsparung

    Modernisierungsinvestitionen müssen zu einer Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 Prozent gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre führen. Bei Änderung der Produktionskapazität muss die Berechnung bezogen auf die Kapazität vor Durchführung der Maßnahme erfolgen.

    Bei Neuinvestitionen ist eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 Prozent gegenüber dem Betrieb einer vergleichbaren Anlage zu erreichen.

    Die Einsparung durch die Investitionsmaßnahme ist bei Antragstellung durch das Unternehmen oder einen Energieberater zu ermitteln. Die Berechnung kann beispielsweise auf Basis der Daten aus Herstellernachweisen und Produktdatenblättern erfolgen.

    Darüber hinaus muss ein Transformationsplan vorliegen, der eine der nachfolgend genannten Fördervoraussetzungen erfüllt:

    1. Das Unternehmen hat einen bereits geförderten Transformationsplan nach Modul 5 des Programms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (Programm 295)
    2. Das Unternehmen hat einen Transformationsplan aufgestellt, der ein Ziel von mind. 40 % Treibhausgas-Reduktion innerhalb von 10 Jahren vorsieht.

    Der Transformationsplan sollte mindestens folgende Elemente enthalten:

    • IST-Analyse: Darstellung des IST-Zustands der Treibhausgas(THG)-Emissionen bzw. -Bilanz des Standorts
    • Zielfestlegung: konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand), das innerhalb der nächsten 10 Jahre erreicht werden soll
    • Maßnahmenplan: Konzeption von Maßnahmen, mit denen das 10-Jahres-Ziel erreicht werden soll
    • Absichtserklärung zur THG-Neutralität spätestens ab dem Jahr 2045

    Die beantragten Investitionen müssen Teil des Maßnahmenplans sein, mit dem das 10-Jahres-Ziel des Transformationsplans realisiert werden soll.

    Ferner können in Verbindung mit einer Treibhausgaseinsparinvestition Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden.

    Kontakt

    Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Klimaschutzinitiative – Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

    Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt seit 2008 Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland, die einen entscheidenden Beitrag leisten, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.

    Wenn Sie in Kommunen Vorhaben zur Minderung von Treibhausgasen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Die NKI ist eines der wichtigsten Instrumente der Bundesregierung, um wirksame Klimaschutzmaßnahmen deutschlandweit zu fördern. Die Förderprogramme der NKI werden größtenteils von der ZUG umgesetzt.

    Seit Gründung der NKI im Jahr 2008 wurden im Rahmen der von der ZUG betreuten Förderaufrufe und -richtlinien über 30.000 Projekte mit Fördergeldern in Höhe von mehr als 2,5 Milliarden Euro unterstützt. Damit leistet die NKI einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele.

    Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Engagement in vielen Bereichen erfordert. Gefördert werden daher verschiedene Akteur*innen, darunter Kommunen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen sowie Religionsgemeinschaften und Vereine.

    Auch thematisch ist die NKI vielseitig aufgestellt: Mit ihren verschiedenen Förderprogrammen unterstützt sie unter anderem den Klimaschutz in kommunalen Einrichtungen, die Energieeffizienz in der Wirtschaft, klimafreundliche Mobilität sowie viele weitere innovative und übertragbare Lösungen zur Einsparung von Treibhausgasen.

    Seit Januar 2022 hat die ZUG die Projektträgerschaft für die NKI übernommen, die vorher vom Projektträger Jülich wahrgenommen wurde. Alle Informationen zu den entsprechenden Fördermöglichkeiten im Rahmen der NKI sowie alle Antragsunterlagen für die Einreichung eines Förderantrags werden auf www.klimaschutz.de bereitgestellt.

    Kontakt

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH