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Förderwegweiser Dekarbonisierung

Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter bundesweiter Förderprogramme sowie EU-Programme im Bereich Klimaschutz für Grundstoffindustrien.

Fabrikszene mit zwei Roboterarmen die Ziegelsteine auf das Förderband legen

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ unterstützt klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Auf dieser Seite finden Sie weitere bundesweite Förderangebote und EU-Programme im Bereich Klimaschutz, insbesondere für energieintensive Industrien mit den Förderschwerpunkten Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung sowie Ressourcenmanagement.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen bieten einen Einstieg in die sich rasch entwickelnde Förderlandschaft auf Bundes- und EU-Ebene. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Beachten Sie daher unbedingt auch die Angaben und Hinweise auf den zu den einzelnen Förderprogrammen verlinkten Websites.

Angezeigt werden 46 bis 54 von 74 Ergebnissen

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Natürliche/Juristische Personen

    Green Start-up Programm

    Green Start-up-Programm fördert Unternehmensgründungen und Start-ups, die auf innovative und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln.

    Mit der Green Start-up-Förderung unterstützen wir Gründer*innen, die umweltentlastende, innovative und wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle entwickeln.

    Förderinhalte

    Wir fördern im Green Start-up-Programm Unternehmensgründungen und Start-ups, die auf innovative und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln. Die ökologische Nachhaltigkeit ist uns hierbei wichtig, besonders wenn sie einen gesellschaftlichen Mehr- wert gegenüber der heutigen Situation erzeugt.

    Bewertungskriterien

    • Umweltentlastungspotenzial
    • Innovationshöhe
    • Persönliche Eignung
    • Wirtschaftliche Tragfähigkeit

    Leistungen

    Rahmenbedingungen der Förderung

    • Förderdauer: 24 Monate
    • Fördermittel: Bis zu 125.000 € pro Start-up als nicht rückzahlbarer Zuschuss (bis zu 100 %-Förderung; De-minimis-Beihilfe). Die Fördermittel werden in Raten ausgezahlt und sollen insbesondere als Zuschuss zum Lebensunterhalt für die im Start-up tätigen Personen verwendet werden (maximal 2.000 € pro Monat & Person); Sachkosten und Fremdleistungen werden im geringeren Umfang gefördert.
    • Berichterstattung durch das Start-up an die DBU anhand von Zwischen- und Abschlussberichten

    Kontakt

    Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)

  • Forschung & Entwicklung | EU-Ebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Horizon Europe

    Wissenschaftsexzellenz, Industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas, Innovatives Europa

    Horizont Europa ist in drei Programmsäulen (Wissenschaftsexzellenz, Industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas, Innovatives Europa) sowie den Förderbereich Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums strukturiert.

    Förderinhalte

    Horizont Europa ist das neunte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union und weltweit das größte Einzelförderprogramm für Forschung und Innovation. Es zielt darauf ab, eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Horizont Europa trägt dazu bei, die politischen Leitlinien der Europäischen Kommission umzusetzen. Insbesondere für den digitalen und grünen Wandel spielt es eine wichtige Rolle.

    Etwa 5,6 Milliarden Euro werden in Forschung und Innovation investiert, um den Europäischen Grünen Deal zu unterstützen und Europas Übergang zu sauberer Energie und Klimaneutralität bis 2050 zu beschleunigen.

    Nach der Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MTR) beträgt der indikative Finanzierungsbetrag für Horizon Europe für den Zeitraum 2021–2027 93,5 Milliarden Euro.

    Das Programm bekämpft den Klimawandel, trägt zur Erreichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung bei und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der EU.

    Kontakt

    Europäische Kommission mit der Exekutivagentur für die Forschung (REA) und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME)

  • Forschung & Entwicklung | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Unternehmen

    Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

    Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind.

    Wenn Sie als Forschungsvereinigung Forschungsvorhaben unternehmensübergreifend organisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

     Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Forschungsvorhaben, die durch Forschungsvereinigungen von Unternehmen einer Branche oder eines Technologiefeldes gemeinsam und unternehmensübergreifend organisiert werden.

    Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind. Der Zugang zu den Forschungsprojekten bis hin zu deren Ergebnissen steht grundsätzlich allen interessierten Unternehmen offen.

    Spezielle Zielstellungen werden in Fördervarianten mit gesonderten Förderaufrufen angeboten:

    Leittechnologien für KMU: systemrelevante, breit angelegte Vorhaben, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit von KMU der jeweiligen Branche nachhaltig stärken. Hier werden mehrteilige Projekte von mehreren Forschungseinrichtungen mit unterschiedlichem Profil bearbeitet.

    PLUS: mehrere thematisch eng zusammenhängende Forschungsvorhaben bilden zusammen ein PLUS-Gesamtprojekt. Die Projekte reichen von der Grundlagenforschung bis hin zu Vorhaben zur Umsetzung in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

     CORNET: transnationale Forschungsvorhaben – Collective Research Networking (CORNET-Gesamtprojekte) mit mindestens einer ausländischen Forschungseinrichtung.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    • Die Höhe des Zuschusses beträgt
    • bis zu EUR 275.000 bei Vorhaben mit 1 Forschungseinrichtung,
    • bis zu EUR 525.000 bei Vorhaben mit 2 beteiligten Forschungseinrichtungen (aufzuteilen in maximal EUR 275.000 und EUR 250.000),
    • bis zu EUR 750.000 bei Vorhaben mit 3 beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal EUR 250.000 je Forschungseinrichtung),
    • in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

    Kontakt

     DLR Projektträger

    Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Entwicklung | Landesebene, Hessen | Zuschuss/Zuwendung | Unternehmen

    Innovationsförderung – Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO₂-Emissionen in Unternehmen

    Förderung von Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz im Sinne von Art. 29 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

    Wenn Sie investive Vorhaben planen, um CO₂-Emissionen über das vorgeschriebene Maß hinaus zu mindern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines oder mittleres gewerbliches Unternehmen im Rahmen der Innovationsförderung mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), wenn Sie hocheffiziente Lösungen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen einführen, die mehr als gesetzlich vorgegebene Mindeststandards erfüllen.

    Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, die mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen:

    • Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz,
    • Speicherung von Energie sowie Produktion, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien, Anpassung an den Klimawandel,
    • Einsparung von Wertstoffen, Etablierung von Wertstoffkreisläufen und der Einsatz von fortgeschrittenen Fertigungstechniken.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 500.000 je Vorhaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 30.000 betragen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel.

    Kontakt

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien | Bundesebene | Darlehen | Unternehmen

    KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse

    Zur Treibhausgaseinsparung im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse gewerblicher Unternehmen

    Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Energie einsparen möchten und dazu eine Investition planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

    Förderinhalte

    Das KfW-Energieeffizienzprogramm bietet zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen zur Treibhausgaseinsparung im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse gewerblicher Unternehmen. Mit diesem Programm unterstützen wir die Transformation von Unternehmen, die eine Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 anstreben.

    Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 Prozent erzielen, beispielsweise in den Bereichen:

    • Energieeffiziente Anlagen und Prozesstechnik
    • Druckluft/Vakuum/ Absaugtechnik
    • Elektrische Antriebe/Pumpen
    • Elektrifizierung von Prozessen
    • Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
    • Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung
    • Maßnahmen zur CO₂-Abscheidung
    • Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff
    • Digitalisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
    • Andere betriebliche Maßnahmen Treibhausgaseinsparung

    Modernisierungsinvestitionen müssen zu einer Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 Prozent gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre führen. Bei Änderung der Produktionskapazität muss die Berechnung bezogen auf die Kapazität vor Durchführung der Maßnahme erfolgen.

    Bei Neuinvestitionen ist eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 Prozent gegenüber dem Betrieb einer vergleichbaren Anlage zu erreichen.

    Die Einsparung durch die Investitionsmaßnahme ist bei Antragstellung durch das Unternehmen oder einen Energieberater zu ermitteln. Die Berechnung kann beispielsweise auf Basis der Daten aus Herstellernachweisen und Produktdatenblättern erfolgen.

    Darüber hinaus muss ein Transformationsplan vorliegen, der eine der nachfolgend genannten Fördervoraussetzungen erfüllt:

    1. Das Unternehmen hat einen bereits geförderten Transformationsplan nach Modul 5 des Programms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (Programm 295)
    2. Das Unternehmen hat einen Transformationsplan aufgestellt, der ein Ziel von mind. 40 % Treibhausgas-Reduktion innerhalb von 10 Jahren vorsieht.

    Der Transformationsplan sollte mindestens folgende Elemente enthalten:

    • IST-Analyse: Darstellung des IST-Zustands der Treibhausgas(THG)-Emissionen bzw. -Bilanz des Standorts
    • Zielfestlegung: konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand), das innerhalb der nächsten 10 Jahre erreicht werden soll
    • Maßnahmenplan: Konzeption von Maßnahmen, mit denen das 10-Jahres-Ziel erreicht werden soll
    • Absichtserklärung zur THG-Neutralität spätestens ab dem Jahr 2045

    Die beantragten Investitionen müssen Teil des Maßnahmenplans sein, mit dem das 10-Jahres-Ziel des Transformationsplans realisiert werden soll.

    Ferner können in Verbindung mit einer Treibhausgaseinsparinvestition Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden.

    Kontakt

    Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Klimaschutzinitiative – Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

    Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt seit 2008 Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland, die einen entscheidenden Beitrag leisten, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.

    Wenn Sie in Kommunen Vorhaben zur Minderung von Treibhausgasen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Die NKI ist eines der wichtigsten Instrumente der Bundesregierung, um wirksame Klimaschutzmaßnahmen deutschlandweit zu fördern. Die Förderprogramme der NKI werden größtenteils von der ZUG umgesetzt.

    Seit Gründung der NKI im Jahr 2008 wurden im Rahmen der von der ZUG betreuten Förderaufrufe und -richtlinien über 30.000 Projekte mit Fördergeldern in Höhe von mehr als 2,5 Milliarden Euro unterstützt. Damit leistet die NKI einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele.

    Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Engagement in vielen Bereichen erfordert. Gefördert werden daher verschiedene Akteur*innen, darunter Kommunen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen sowie Religionsgemeinschaften und Vereine.

    Auch thematisch ist die NKI vielseitig aufgestellt: Mit ihren verschiedenen Förderprogrammen unterstützt sie unter anderem den Klimaschutz in kommunalen Einrichtungen, die Energieeffizienz in der Wirtschaft, klimafreundliche Mobilität sowie viele weitere innovative und übertragbare Lösungen zur Einsparung von Treibhausgasen.

    Seit Januar 2022 hat die ZUG die Projektträgerschaft für die NKI übernommen, die vorher vom Projektträger Jülich wahrgenommen wurde. Alle Informationen zu den entsprechenden Fördermöglichkeiten im Rahmen der NKI sowie alle Antragsunterlagen für die Einreichung eines Förderantrags werden auf www.klimaschutz.de bereitgestellt.

    Kontakt

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Smart Cities & Regionen, Umwelt & Naturschutz | Bundesebene | Zuschuss/Zuwendung | Hochschulen, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen

    Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen

    Wenn Sie in energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen investieren, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Förderinhalte

    Die Bundesregierung hat sich anspruchsvolle Klimaschutzziele gesetzt: Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sollen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden. Langfristig soll bis zum Jahr 2040 eine Reduktion von mindestens 88 Prozent und bis 2045 weitgehende Treibhausgasneutralität erreicht werden. Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung im Jahr 2016 die Grundlage und Leitlinie für die weitere Identifikation und Ausgestaltung der jeweiligen Klimaschutzstrategien in den verschiedenen Handlungsfeldern beschlossen.

    Das im Oktober 2019 von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 setzt den Klimaschutzplan mit konkreten Maßnahmen in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall- und Kreislaufwirtschaft sowie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft um. Ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele kann dabei im Bereich der Kälte- und Klimatechnik durch Steigerung der Energieeffizienz, Minderung des Kältebedarfs sowie durch die weitere Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase geleistet werden.

    Kontakt

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt & Naturschutz | Bundesebene | Darlehen | Unternehmen

    Klimaschutzoffensive für Unternehmen

    Zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften und zur Unterstützung der Produktion von strategischen Transformationstechnologien.

    Wenn Sie für Ihr Unternehmen klimafreundliche Investitionen planen, können Sie über die Klimaschutzoffensive für Unternehmen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.

    Förderinhalte

    Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften und zur Unterstützung der Produktion von strategischen Transformationstechnologien.

    • Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien
    • Modul A+: Herstellerförderung Plus
    • Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
    • Modul C: Energieversorgung
    • Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
    • Modul E: Transport und Speicherung von CO₂
    • Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben
    • Modul G: Green IT

    Das Wichtigste in Kürze

    • Förderkredit ab 1,97 %
    • effektivem Jahreszins
    • für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen
    • für Unternehmen und freiberuflich Tätige
    • für Vorhaben im In- und Ausland

    Kontakt

    KfW Bankengruppe

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Smart Cities & Regionen | Landesebene, Baden-Württemberg | Zuschuss/Zuwendung | Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche/private Einrichtung

    Klimaschutz-Plus

    nachhaltigen Reduzierung von CO₂-Emissionen

    Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von CO₂-Emissionen im Gebäudebestand Baden-Württembergs durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

    Förderinhalte

     Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen und nicht investiven Maßnahmen zur nachhaltigen Minderung von CO₂-Emmissionen.

    Das Klimaschutz-Plus-Programm besteht aus den Säulen:

    CO₂-Minderungsprogramm: Unterstützt werden Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen aus den Bereichen energetische Sanierung und Einsatz regenerativer Energien zur Wärmeversorgung an Nichtwohngebäuden.

    Gefördert werden die

    • Teilnahme von Kommunen an nachhaltigen Prozessen zur Umsetzung von CO₂-Minderungsmaßnahmen,
    • Bilanzierung von CO₂-Emissionen (BICO2BW),
    • Einführung eines Energiemanagements (EM),
    • Aufbau eines Qualitätsnetzwerkes Bauen,
    • Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke,
    • BHKW-Begleit-Beratungen,
    • detaillierte Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen,
    • Veranstaltungen zur Informationsvermittlung für Mandatsträger und Multiplikatoren,
    • Teilnahme am Wettbewerb „Leitstern Energieeffizienz“,
    • Durchführung von Unterrichtseinheiten an Schulen zum Thema „Energie und Klimaschutz“,
    • Erstberatung und Projektanbahnung zur Abwärmenutzung,
    • Informationsvermittlung zu Wärmewendeprojekten im Gebäudesektor,
    • klimaneutrale Kommunalverwaltung,
    • Projektentwicklung Contracting (ProECo),
    • regionale Beratungsstellen zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung,
    • strukturelles Coaching zur Qualitätssicherung bei Energiemanagement.

    Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung: Mitfinanziert werden energieeffiziente Sanierungsvorhaben von Schulgebäuden, die nach dem Kommunalen Sanierungsfonds Schulgebäude oder nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gefördert werden und den KfW-Effizienzhausstandard 70 beziehungsweise 55 erreichen.

    Kontakt

    L-Bank